Unschuldiger Lehrer muss sich nach Haft erneut auf Stelle bewerben

6

KARLSRUHE. Ein Biologie-Lehrer, der von einer Kollegin beschuldigt worden war, sie vergewaltigt zu haben, ist vom Bundesgerichtshof in letzter Instanz freigesprochen worden. Er hat fünf Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen.

"Nichts abgespielt, was auch nur ansatzweise einer Vergewaltigung gleichkommt." Foto: Carlo Schrodt / pixelio
"Nichts abgespielt, was auch nur ansatzweise einer Vergewaltigung gleichkommt." Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Auf seine frühere Stelle kommt der Lehrer allerdings laut „Deutscher Presse Agentur“ nicht automatisch zurück. Ihr zufolge teilte das Kultusministerium in Wiesbaden mit, dass er sich erneut bewerben müsse. Die Eignung des Lehrers für die Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen sei wie bei jeder Einstellung in den hessischen Schuldienst zu prüfen, hieß es.

Der damals an einer Gesamtschule im hessischen Reichelsheim tätige Pädagoge war vor zehn Jahren schuldig gesprochen worden, seine Kollegin – eine Biologie-Lehrerin – während einer Pause im Biologie-Vorbereitungsraum geschlagen und vergewaltigt zu haben. Das Urteil: fünf Jahre Haft. Zugleich war seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Der heute 52-Jährige beteuerte stets seine Unschuld. Nachdem er seine Freiheitsstrafe vollständig verbüßt hatte, strengte er eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Und tatsächlich hob das Landgericht Kassel im vergangenen Jahr das ursprüngliche Urteil auf und sprach den Angeklagten frei. Der Mann sei „Opfer einer gezielten Falschaussage“ geworden, befand das Gericht der „Frankfurter Rundschau“ zufolge. Am angeblichen Tattag im August 2001 habe sich „nichts abgespielt, was auch nur ansatzweise mit einer Vergewaltigung zu tun haben könnte“. Das Motiv für die falsche Beschuldigung sah die Strafkammer laut Bericht darin, dass die Frau ihren Kollegen loswerden wollte, weil er ihrer Karriere im Weg stand: Sie habe anstelle des Angeklagten in der Sekundarstufe II unterrichten wollen. Die erheblichen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der heute 46-Jährigen seien unter anderem durch etliche Lügengeschichten genährt worden, die sie den Ermittlern aufgetischt habe. So habe sie neben einer nicht existierenden Tochter den Tod eines angeblichen Lebensgefährten erfunden.

Anzeige

Gleichwohl ging die Frau als Nebenklägerin in Revision, weshalb sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigte – und den Freispruch schließlich bestätigte, „da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben hat“.

Der Lehrer fand nach seiner Haftentlassung laut „Frankfurter Rundschau“ keine neue Anstellung und von lebte von Hartz IV. Er fordere jetzt Haftentschädigung vom Land Hessen. Der Frau, die ihn zu Unrecht hinter Gitter brachte, drohe jetzt ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung. Von ihrer Arbeit als Biologie-Lehrerin in Bielefeld sei  die 46-Jährige bereits kurz nach dem Urteil des Kasseler Landgerichts suspendiert worden.

 

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

6 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
GhostRox
11 Jahre zuvor

lol die Lehrerin wurde nur suspendiert, so eine gehört fristolos gekündigt. Hoffentlich kommt die für ihre Falschaussage ins Gefängnis !

OMG
6 Jahre zuvor

AKtuell sitzt die Lehrerin ihre Haftstrafe ab, der Kollege ist an einem Herzinfarkt gestorben. Auf das Einklagen der Haftentschädigung und Schmerzensgeld wurde verzichtet, da die nunmehr verurteilte Lehrerin Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen kann sowie ihr Einkommen an Dritte abgetreten hat.

xxx
6 Jahre zuvor

Nur so nebenbei: Die gesamte #MeToo-Geschichte ist noch hinterhältiger als das hier, weil die meisten der öffentlich hochgekochten Vorwürfe Jahrzehnte zurückliegen.

Wieso allerdings Unterricht in der Sek II der Karriere förderlich sein soll, ist mir schleierhaft. Ich gehe auch nahezu jede Wette ein, dass der umgekehrte Fall (der Mann bezichtigt die Frau) noch nicht einmal zur Anklage gekommen wäre.

Wie war das nochmal mit der Gleichberechtigung?

unverzagte
6 Jahre zuvor

hinterhältig sind solche diven wie brigitte bardot, die ihren kolleginnen in den rücken fallen mit derart dämlichen aussagen wie “ ich hab es genossen, wenn man mir sagt, dass ich schön bin und einen süßen arsch habe“ … nur weil einige ganz offensichtlich mit scheuklappen durch die welt gehen, heißt dies nicht, dass es sexuelle belästigung in form von brutalsten vergewaltigungen nicht gab, gibt und auch leider sehr wahrscheinlich weiterhin geben wird… in diesem kontext von „hinterhalt“ zu texten verweist auf ignoranz.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Sie haben die Beweislast für Ihre Behauptungen, liebe unverzagte.

Bedenken Sie aber, dass Erinnerungen an Ereignisse mit der Zeit verblassen und sich verzerren. Außerdem haben Untersuchungen gezeigt, dass Empfindungen von Frauen vom Zyklus abhängig sind, also eine in dem Moment als harmlos empfundene Flirterei eine Woche später als sexuelle Belästigung gewertet werden kann. Außerdem müssen Missbrauchsopfer sehr traumatisiert sein, wenn sie erst Jahre oder Jahrzehnte später Anklage erheben. Zeugenaussagen sind unter der Voraussetzung besonders unglaubwürdig. Mit fairen Prozessen hat das nichts zu tun.

Leider wurde die Verjährungsfrist bei solchen Angelegenheiten faktisch abgeschafft, genauer auf mindestens 20 Jahre, beginnend ab dem 30. Lebensjahr des Opfers festgelegt zzgl. diverser Verlängerungsmöglichkeiten auf bis zu 40 Jahre festgelegt, was sexuelle Belästigung egal wie harmloser Art (durch „schöne Frau“ fühlte sich Frau Chebli bereits belästigt) faktisch mit nicht verjährendem Mord gleichsetzt.

OMG
6 Jahre zuvor

Ich finde #MeToo-Geschichte sinnvoll, auch wenn die große Gefahr besteht, dass eben Situationen nach so vielen Jahren anders gedeutet oder erinnert werden.
Ich habe das Recht, nicht belästight oder genötigt zu werden und das kann ich anderen nicht absprechen.
Menschen dürfen druchaus aus verschiedenen Gründen zusammenkommen und ein moralisches Urteil steht mir dazu auch nicht zu. Aber das Zusammenkommen hat freiwillig zu geschehen und nicht mit irgendeinem Druck von irgendjemanden. Und das galt früher genauso wie heute und hoffentlich auch morgen.