Streit um Teilnahme am Schwimmunterricht geht in die nächste Instanz

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KASSEL. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, dass das elfjährige muslimische Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen muss, meldeten seine Eltern es vom Unterricht ab – und gehen nun in die nächste Instanz.

„Der staatliche Bildungsauftrag hat Vorrang“, entschied der Verwaltungsgerichtshof Kassel. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Mit dem «Burkini-Streit» um den Schwimmunterricht muss sich wahrscheinlich das Bundesverwaltungsgericht auseinandersetzen. Der Anwalt der Familie kündigte an, Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH; Az: 7 A 1590/12) einzulegen. Dies habe er mit den Eltern entschieden, sagte er.

Die Schülerin aus Frankfurt/Main war Ende September vor dem VGH mit der Forderung gescheitert, aus religiösen Gründen vom koedukativen Schwimmunterricht befreit zu werden. Das Mädchen hatte feststellen lassen wollen, dass sie im abgelaufenen Schuljahr zu Unrecht nicht vom Schwimmunterricht befreit worden war. Mit der Revision wolle das Mädchen erreichen, dass sie in der 9. Klasse nicht am Schwimmunterricht teilnehmen müsse, sagte der Anwalt.

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Das Tragen eines «Burkinis» sei ihr als «milderes Mittel» möglich gewesen, hatte der VGH urteilt. Andere Oberverwaltungsgerichte haben in vergleichbaren Fällen ähnlich geurteilt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage war eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) zugelassen worden. Der als Burkini bezeichnete Badeanzug entspricht den Bekleidungsvorschriften des Islams. Diesen hatte die Muslima aber abgelehnt. dpa

(26.10.2012)

Streit um Schwimmunterricht – Gericht fällt Urteil

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