Neues Urteil: NRW muss allen Lehrern Kosten für Klassenfahrten erstatten

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MÜNSTER. Nordrhein-Westfalens Kultusministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) ließ umgehend eine Neuregelung der Reisekostenerstattung ankündigen: Das Land Nordrhein-Westfalen auch muss beamteten Lehrern die Reisekosten für Klassenfahrten ersetzen. Es sei ein grober Verstoß gegen die Fürsorgepflicht, wenn Klassenfahrten systematisch vom Verzicht der Lehrer auf Erstattung der Reisekosten abhängig gemacht werden, entschied nun das Oberverwaltungsgericht in Münster (Az.: 1 A 1579/10). 

Auch die anderen Bundesländer werden nach den jüngsten Urteilen nicht mehr an den Reisekosten für Lehrer sparen können; Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)
Auch die anderen Bundesländer werden nach den jüngsten Urteilen nicht mehr an den Reisekosten für Lehrer sparen können; Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Geklagt hatte ein Oberstudienrat aus dem Sauerland. Er wollte für eine Studienfahrt mit einer 12. Klasse nach Italien 334 Euro erstattet bekommen. Dies lehnte die Bezirksregierung ab, weil der Pädagoge durch Ankreuzen auf seinem Dienstreiseantrag auf eine Kostenerstattung verzichtet hatte. Diese Verzichtserklärung sei unwirksam, entschieden die Richter in zweiter Instanz. Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich für angestellte Lehrer eine ähnliche Entscheidung getroffen. Beide Urteile sollen bei der Neuregelung berücksichtigt werden.

„Endlich erkennt das Schulministerium, dass eine Klassenfahrt kein Privatvergnügen von Lehrkräften ist und dass sie einen Anspruch auf vollständige Erstattung der Kosten haben“, kommentiert Udo Beckmann, Landes- und Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), die Entscheidung des NRW-Schulministeriums, die Reisekostenvergütung neu zu regeln: „Schade ist allerdings, dass diese Bewusstseinsänderung erst durch die Gerichtsentscheide erreicht werden konnte.“

„Fürs Arbeiten auch noch Geld bezahlen“

Klassenfahrten seien für Lehrer schließlich keine Freizeit, sondern fester Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit, so Beckmann. „Man kann nicht erwarten, dass Landesbedienstete, die ihre Arbeit tun, dafür auch noch Geld bezahlen müssen.“ Damit sei erneut klar, dass sowohl verbeamtete als auch tarifbeschäftigte Lehrer einen Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten haben. „Der VBE erwartet, dass das Schulministerium jetzt so schnell wie möglich eine zufriedenstellende und gerichtsfeste Lösung findet“, forderte Beckmann.

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„Wir haben immer gesagt, dass das Land in grober Weise gegen seine Fürsorgepflicht verstößt, indem es die Durchführung von Klassenfahrten, die Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen sind, systematisch von einem Reisekostenverzicht abhängig macht“, sagte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer zum Urteil aus Münster.

„Budget auf das Doppelte erhöhen – mindestens“

„Wir erwarten“, so Schäfer, „dass dieses Urteil jetzt finanzielle und organisatorische Konsequenzen hat.“ Das Budget für Klassenfahrten liege derzeit landesweit bei knapp sechs Millionen Euro und sei viel zu knapp bemessen. „In einem ersten Schritt sollte das Haushaltsbudget auf mindestens das Doppelte erhöht werden“, forderte Schäfer. Außerdem müsse ein Verteilungsmodus gefunden werden, der sich am nunmehr bestätigten Rechtsanspruch der Lehrer und nicht am vermuteten Bedarf von einzelnen Schulen oder Schulformen orientiere. News4teachers / mit Material von dpa
(14.11.2012)

Zum Bericht: „Philologenverband fordert: Volle Erstattung von Reisekosten für Lehrer“

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