Klassenfahrten: Jetzt will auch Berlin Lehrern die Reisekosten erstatten

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BERLIN. Eine Lawine kommt offenbar ins Rollen: Nach Nordrhein-Westfalen hat mit Berlin jetzt das zweite Bundesland angekündigt, die Reisekosten bei Klassenfahrten neu regeln zu wollen – im Sinne der Lehrer, die bislang meist leer ausgingen. Dies berichtet die „Berliner Zeitung“.

Klassenfahrten sind pädagogisch wertvoll - und für Lehrer bislang häufig auch teuer. Foto: gostockholmgoeteborg / (CC BY-NC-SA 2.0)
Klassenfahrten sind pädagogisch wertvoll – und für Lehrer bislang häufig auch teuer. Foto: gostockholmgoeteborg / (CC BY-NC-SA 2.0)

Wer eine Dienstfahrt unternimmt, bekommt die Reisekosten erstattet – normalerweise. Was in vielen Unternehmen und Behörden selbstverständlich ist, gilt noch lange nicht für Lehrer. Sie müssen Fahrten mit ihren Schülern oft größtenteils aus eigener Tasche zahlen. Tun sie das nicht, riskieren sie, dass der Direktor die Fahrt nicht genehmigt. Lehrerverbände wehren sich seit Jahren gegen diese Praxis. In Brandenburg hat die GEW unlängst angekündigt, Klagen von Lehrern unterstützen zu wollen.

Berlin will Lehrern die Kosten für die Teilnahme an einer Klassenfahrt künftig bezahlen. Das kündigte die Bildungsverwaltung an, wie die „Berliner Zeitung“ meldet. Auch in Berlin mussten Lehrer diese Kosten bisher weitgehend selbst tragen.

Grund für den Kurswechsel sei ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, heißt es weiter. Die Richter hatten im Fall einer nordrhein-westfälischen Lehrerin entschieden, dass das Bundesland seine Lehrer nicht grundsätzlich auf den Kosten einer Klassenfahrt sitzen lassen darf. „Wir sind der Auffassung, dass das Urteil auch auf Berliner Lehrkräfte anzuwenden ist“, sagte eine Sprecherin der Bildungsverwaltung gegenüber dem Blatt. Gegenwärtig werde berechnet, wie hoch die finanziellen Auswirkungen für das Land Berlin seien.

Das nordrhein-westfälische Schulministerium hatte bereits im November angekündigt, die Reisekosten neu regeln zu wollen. „Endlich erkennt das Schulministerium, dass eine Klassenfahrt kein Privatvergnügen von Lehrkräften ist und dass sie einen Anspruch auf vollständige Erstattung der Kosten haben“, kommentierte Udo Beckmann, Landes- und Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), die Entscheidung. „Schade ist allerdings, dass diese Bewusstseinsänderung erst durch die Gerichtsentscheide erreicht werden konnte.“

Klassenfahrten seien für Lehrer schließlich keine Freizeit, sondern fester Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit, so Beckmann. „Man kann nicht erwarten, dass Landesbedienstete, die ihre Arbeit tun, dafür auch noch Geld bezahlen müssen.“

Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch (SPD) betonte dagegen noch vor wenigen Tagen, dass Lehrer nicht gezwungen würden, die – zumeist geforderten – Verzichtserklärungen zu unterschreiben. Wenn im Landeshaushalt zu wenig Geld bereit stehe, sei es zulässig, Klassenfahrten abzulehnen. Einen rechtlichen Anspruch auf solche Fahrten gebe es nicht. (News4teachers)

16.1.2013

Zum Bericht: „Urteil: Land muss Reisekosten für Klassenfahrten erstatten“

 

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