NRW: Ausnahmen beim Rechtsanspruch auf Inklusion

0

DÜSSELDORF. Im Streit um die Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Inklusion kündigt Schulministerin Sylvia Löhrmann Ausnahmeregelungen für Kommunen an. Die Landesregierung will in ihrem Gesetzentwurf sicherstellen, dass Kommunen den Elternwillen auf inklusive Schulen ausnahmsweise nicht erfüllen müssen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden können. Das erläuterte Löhrmann (Grüne) am Dienstag in Düsseldorf.

Der Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen soll mit dem Schuljahr 2014/15 schrittweise und zunächst in den Klassen 1 und 5 an regionalen Vorreiterschulen eingeführt werden. Die kommunalen Spitzenverbände hatten in der vergangenen Woche in einer Anhörung im Landtag die Befürchtung geäußert, auf hohen Folgekosten sitzenzubleiben. Löhrmann forderte sie auf, dies mit konkreten Zahlen zu belegen.

Sylvia Löhrmann in Nahaufnahme
Stellte Daten und Maßnahmen zur Inklusion in der Schule vor: NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Foto: Schulministerium NRW

Schon ohne den Rechtsanspruch habe NRW Fortschritte bei den Integrationsquoten vorzuweisen, berichtete die Ministerin. Jeder vierte Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuche heute bereits eine Regelschule – im Grundschulalter sogar schon jeder Dritte. Und jede dritte Grundschule arbeite schon inklusiv.

Allerdings seien Bedarf und Engagement in den Kommunen unterschiedlich ausgeprägt. Bei den Städten pendle die Integrationsquote zwischen 8,2 Prozent in Gelsenkirchen und 37,4 Prozent in Bonn, bei den Kreisen zwischen 16,2 Prozent in Höxter und 37,6 Prozent im Kreis Unna.

Die Landesregierung werde die «Generationenaufgabe Inklusion» mit erheblichen Mitteln unterstützen, sagte Löhrmann. Allerdings hätten auch Bund und Kommunen Verantwortung zu übernehmen. Für 1680 Lehrerstellen für schulische Inklusion seien im Haushaltsentwurf 2013 insgesamt 60 Millionen Euro vorgesehen. Auch die Sachmittel sollen um rund 1,3 Millionen Euro erhöht werden.

Für den Zeitraum bis 2018 will die Landesregierung fast 12 Millionen Euro für 2500 Ausbildungsplätze bereitstellen. Im Etat des Wissenschaftsministeriums seien zudem zusätzlich 4,6 Millionen Euro eingeplant für 500 zusätzliche Sonderpädagogik-Studienplätze. Für Lehrer an allgemeinen Schulen, die bereits erste Erfahrungen mit Inklusion gemacht hätten, gebe es Fortbildungsangebote.

Die Ministerin warnte vor überzogenen Ängsten vor dem gemeinsamen Unterricht. «Das größte Hindernis ist, dass viele Eltern sich noch nicht angeguckt haben, wie das geht», sagte Löhrmann. Inklusives Lernen bringe einen Mehrwert für die ganze Gesellschaft. «Leider ist das so unbekannt.»

In der Primar- und Sekundarstufe I hatten im Schuljahr 2012/13 insgesamt 6,7 Prozent von rund 1,7 Millionen Schülern einen sonderpädagogischen Förderbedarf – der größte Teil hatte Lernstörungen.

Die CDU-Opposition forderte die Ministerin auf, endlich den Gesetzentwurf vorzulegen. Ob und wie Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf die notwendigen Hilfen in der allgemeinen Schule tatsächlich erhalten, bleibe offen, kritisierte der Vizevorsitzende der Landtagsfraktion, Klaus Kaiser, in einer Mitteilung. Die Unterstützung der Schulen, die inklusiv arbeiten sollen, sei nicht sichergestellt.

Löhrmann räumte ein, dass der Gesetzgebungsprozess schwierig sei. «Ich habe aber immer betont, dass Sorgfalt vor Schnelligkeit geht und mir war immer klar, dass das kein Spaziergang wird, sondern eher eine anspruchsvolle Bergwanderung.» Der Gesetzentwurf an den Landtag werde selbstverständlich auch ein Finanzierungskonzept enthalten, versicherte die Ministerin. Die kommunalen Spitzenverbände forderten Löhrmann auf, genauer zu sagen, «wo sie bei der Inklusion hin will».(dpa)

(22.01.2013)

zum Bericht: Krach ums Geld: Anspruch auf Inklusion in NRW verschiebt sich

 

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments