U3: Städte rechnen mit Klagen – wer trägt den Schadenersatz?

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BERLIN. Ab August gilt ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige. Aber noch fehlen viele Plätze. Die Kommunen fürchten eine Klagewelle. Sie wollen dafür auch den Bund zur Kasse bitten.

Die Städte rechnen mit Klagen von Eltern, die trotz Rechtsanspruch keinen Platz für ihr Kind in einer Kita bekommen. Foto: »Zitona « / Flickr  (CC BY 2.0)
Die Städte rechnen mit Klagen von Eltern, die trotz Rechtsanspruch keinen Platz für ihr Kind in einer Kita bekommen. Foto: »Zitona « / Flickr (CC BY 2.0)

Die Städte und Gemeinden sind zunehmend besorgt über die auf sie zurollenden Schadenersatz-Kosten wegen fehlender Kita-Plätze. Bund und Länder müssten sich daran beteiligen, forderten ihre Spitzenvertreter. Beide hätten schließlich den zum 1. August dieses Jahres wirksamen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige durchgesetzt.
Sie hätten sich jedoch bei dem zeitlichen Rahmen für den Ausbau und der unerwartet hohen Zahl von Anmeldungen verschätzt, erklärten der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Als Urheber seien sie auch in der Mitverantwortung für die finanziellen Folgen. Es wird befürchtet, dass Eltern, deren einklagbare Ansprüche nicht erfüllt werden können, in großer Zahl vor Gericht ziehen.

Zugleich zeigten sich die beiden Verbände fest davon überzeugt, dass bei weitem nicht alle Klagen Erfolg haben werden. «So müssen Eltern zum Beispiel Tagespflegeangebote als Alternative zum Kita-Platz akzeptieren», sagte Städtetag-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus und verwies auf zwei Rechtsgutachten. Zudem müssten Eltern ihren Bedarf mindestens drei Monate im Voraus angemeldet haben. Sie könnten auch nicht auf einem Platz in einer bestimmten Einrichtung bestehen.

Nach diesen Gutachten besteht zwar grundsätzlich Anspruch auf Verdienstausfall, wenn eine Arbeitsstelle etwa nach der Elternzeit nicht angetreten werden kann, weil kein Kita-Platz zur Verfügung steht. Die Beweislast dafür liegt jedoch bei den Eltern. Die Kosten für eine selbst organisierte Betreuung können demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden. Bestimmte Beiträge – wie die sonst fälligen Elternbeiträge sowie auch das neue Betreuungsgeld – seien von der Erstattung abzuziehen, selbst wenn diese Leistung überhaupt nicht in Anspruch genommen wird.

Articus und der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, gehen davon aus, dass bis August nicht alle Lücken bei der Kita-Versorgung geschlossen werden können. Die Kommunen würden aber weiter alles tun, um bis dahin noch möglichst viele Plätze zu schaffen.

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Nach Schätzungen fehlen bundesweit noch mehr als 200.000 Plätze in Kindertagesstätten und in der Tagesbetreuung. Bis zum Frühjahr vergangenen Jahres standen 560 000 Plätze zur Verfügung. Neuere Zahlen sollen erst im März vorliegen. dpa

(15.1.2013)

Zum Bericht: „Zwei Kinder – ein Platz: Probleme beim U3-Ausbau machen Kommunen findig“

 

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