Fünftklässler geht für längere Abiturzeit vor Gericht

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WIESBADEN. Nach dem hessischen Schulgesetzt können Gymnasien für jetzige Viertklässler wieder zu G9 zurückkehren. Ein Fünftklässler sieht sich dadurch benachteiligt. Elternvertreter rechen mit weiteren Klagen.

Ein Fünftklässler aus dem Odenwald will vor Gericht erstreiten, dass er neun Jahre aufs Gymnasium darf – ein Jahr länger als bislang vorgesehen. Dazu habe er über seine Eltern einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Darmstadt gestellt, berichtete Rechtsanwältin Adelheid Viesel bei einer Pressekonferenz der Partei Die Linke. Die Landtagsabgeordnete Barbara Cárdenas wies darauf hin, dass es mittlerweile rund 28 000 Unterschriften unter einer Petition gebe, auch den Schülern der Klassen fünf und sechs die Rückkehr zur sechsjährigen Mittelstufe zu ermöglichen.

Gymnasium
Schüler der 5. und 6. Klassen in Hessen machen derzeit das Abitur nach 12 Jahren. Foto: kadluba/Flickr (CC BY-SA 2.0)

Elternvertreterin Martina Tavaglione berichtete, dass sich alle Eltern der Fünftklässler am Überwald-Gymnasium in Wald-Michelbach für die neunjährige Gymnasialzeit (G9) ausgesprochen hätten. «Warum wird den fünften Klassen etwas vorenthalten, was jetzige Viertklässler haben können?», sagte sie. Das Überwald-Gymnasium dürfe zwar zu G9 zurückkehren, doch gelte dies nach dem Schulgesetz nicht für die fünften und sechsten Klassen. Die Möglichkeit, auf einer Gesamtschule einen G9-Zweig zu besuchen, sei eingeschränkt: Die nächste Schule dieser Art sei rund 25 Kilometer entfernt.

Cárdenas sagte, G8 lasse den Kindern zu wenig Zeit zum Lernen und für ihre Entwicklung. Sie rechne mit weiteren Klagen. Nach jahrelanger Kritik an G8 hatte die schwarz-gelbe Landesregierung den Gymnasien im vergangenen Jahr eine Wahlfreiheit zugestanden. (dpa)

(14.03.2013)

Zum Bericht: G8 vor dem Ende? Immer mehr Bundesländer steuern um

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