Ein Kollegium, zwei Besoldungsgruppen: Neue Runde vor Gericht

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MAINZ. Tausende Hauptschullehrer in Rheinland-Pfalz verdienen an Realschulen plus weniger als Realschullehrer. Das Land verweist auf unterschiedliche Ausbildungen. Lehrerverbände unterstützen einen Musterprozess vor Gericht. Bald soll es in zweiter Instanz Klarheit geben. 

Eine kürzere Studiendauer rechtfertigt nach Ansicht der Richter in der ersten Instanz ein geringeres Gehalt - trotz gleicher Arbeit. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de
Eine kürzere Studiendauer rechtfertigt nach Ansicht der Richter in der ersten Instanz ein geringeres Gehalt – trotz gleicher Arbeit. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Lehrerverbände setzen im Kampf um eine gleiche Bezahlung von Haupt- und Realschullehrern in Rheinland-Pfalz auf einen juristischen Sieg vor Jahresende. «Wir sind sehr optimistisch», sagte der Landeschef der Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold, in Mainz. Er kündigte eine Berufung im Fall einer klagenden Hauptschullehrerin vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz an. Bold sprach von einem Musterprozess für rund 5000 betroffene Pädagogen im Land.

Die vom VBE und der Interessengemeinschaft der Hauptschullehrerinnen und Hauptschullehrer (IGHL) unterstützte Pädagogin will für gleiche Aufgaben auch das gleiche Geld wie die Kollegen an ihrer Realschule plus bekommen. Mit diesem Ansinnen scheiterte sie in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 6 K 992/12.KO).

Dieses verwies unter anderem darauf, dass zur Zeit der Ausbildung der Klägerin ein Studium zum Grund- und Hauptschullehrer nur auf sechs Semester angelegt und auf dem Niveau einer Fachhochschule möglich gewesen sei. Realschullehrer dagegen hätten acht Semester an einer Universität studieren müssen.

Das Bildungsministerium bestätigte dies heute. VBE und IGHL dagegen bezeichneten die Aussage als unrichtig. Sie sprachen von jeweils gleich langen Studienzeiten von sechs Semestern für Haupt- sowie für Realschullehrer mit Uni-Ausbildung.

Das Verwaltungsgericht hatte auch argumentiert, die Klägerin aus Nentershausen im Westerwald könne eine Aufstiegsprüfung absolvieren, um mehr Geld zu verdienen. Das habe sie bislang nicht gemacht. Bold sagte, diese Prüfung beziehe sich nur auf traditionelle Realschulen. Inzwischen wurden aber die Haupt- und Realschulen unter dem Dach von Realschulen plus zusammengefasst. Somit biete das Land gar keine Höherqualifizierung in diesen Fällen an.

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Der Sprecher des Bildungsministeriums, Wolf-Jürgen Karle, sagte, noch vor Jahresende solle es eine entsprechende neue Aufstiegsprüfung geben. Auf diese könnten sich Hauptschullehrer schon jetzt vorbereiten. Für künftige Pädagogen an Realschulen plus sei die Ausbildung ohnehin vereinheitlicht worden.

Nach Angaben von VBE und IGHL beträgt der Unterschied der Besoldung bei Hauptschul- und Realschulpädagogen für die gleiche Arbeit an Realschulen plus rund 400 Euro brutto pro Monat. Das sei eine Einsparung von jährlich 20 Millionen Euro auf Kosten der Hauptschullehrer, kritisierte IGHL-Sprecher Frank Handstein.

VBE-Landeschef Bold kündigte an, notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu gehen, um die Abschaffung der «Zweiklassengesellschaft in den Schulkollegien» zu erzwingen. VBE-Landesgeschäftsführer Hjalmar Brandt sagte mit Blick auf eine ähnliche Problematik in manchen anderen Bundesländern: «Möglicherweise hat unser Prozess Vorreiterfunktion.» dpa

(13.5.2013)

 Zum Bericht: Musterprozess: Lehrerin will gleiches Gehalt wie die Kollegen

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