Brandenburger Schüler dürfen weiterhin nach Berlin

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BERLIN/POTSDAM. Rund 8 Millionen Euro zahlte das Land Brandenburg im letzten Jahr für den Schulbesuch von Landeskindern in Berlin. Mit dem erneuerten Gastschülerabkommen soll der Ausgleich flexibler werden.

Brandenburger Kinder können auch im kommenden Jahr weiter in Berlin zur Schule gehen. Beide Länder verlängerten das sogenannte Gastschülerabkommen. Dieses regelt die Voraussetzungen, unter denen ein Schulwechsel an eine öffentliche Schule des jeweils anderen Landes möglich ist.

Grenzanlage
Schulpolitisch sind die Grenzen zwischen den einzelnen Bundesländern zum Teil sehr hoch. Für Berliner und Brandenburger Schüler sollen sie überwindlich bleiben. Foto: el_tommo / Flickr (CC BY-SA 2.0)

Weil deutlich mehr Brandenburger Schüler in Berlin lernen als umgekehrt, zahlt Brandenburg 2014 einen Ausgleich von acht Millionen Euro an den Nachbarn. Künftig solle der Finanzausgleich flexibler und unbürokratischer an schwankende Schülerzahlen angepasst werden, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Bildung mit. Das erste Abkommen zwischen den beiden Ländern war 1997 unterzeichnet worden. (dpa)

(30.06.2013)

zum Bericht: Gauck würdigt föderale Struktur Deutschlands – auch in der Bildung

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