Gleiche Arbeit aber weniger Geld? Rasche Entscheidung im Streit um Bezahlung von Lehrerin erwartet

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KOBLENZ. Sie ist Grund- und Hauptschullehrerin, unterrichtet aber seit Jahren an einer Realschule plus. Allerdings bekommt die Pädagogin weniger Geld als Kollegen, die ausgebildete Realschullehrer sind. Ob das rechtens ist, wird das Oberverwaltungsgericht schon bald klären.

Innerhalb der nächsten zwei Wochen dürfte eine Entscheidung im juristischen Streit um die Bezahlung von Lehrern an den neu geschaffenen Realschulen plus fallen. Das kündigte der Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz, Lars Brocker, am Dienstag in Koblenz an. Zuvor war über den Fall einer ausgebildeten Grund- und Hauptschullehrerin aus Nentershausen im Westerwald verhandelt worden, die seit Jahren an einer Realschule plus unterrichtet. Sie wehrt sich dagegen, dass sie dabei weniger verdient als ausgebildete Realschullehrer in ihrem Kollegium.

Die Lehrerin, die seit 1975 im Dienst des Landes steht, war mit ihrer Klage in erster Instanz vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht gescheitert. Damals hatten die Richter unter anderem darauf verwiesen, dass die Ausbildungen für Grund- und Hauptschullehrer auf der einen sowie Realschullehrer auf der anderen Seite unterschiedlich lang seien.

Gegen die Entscheidung vom April dieses Jahres hatte die Frau Berufung eingelegt. Unterstützt wird sie etwa vom Verband Bildung und Erziehung (VBE). Die Lehrergewerkschaft sieht in dem Verfahren einen Musterprozess für mehrere Tausend betroffene Pädagogen im Land. Die Realschule plus ist eine Schulform in Rheinland-Pfalz, die aus der Zusammenführung von Real- und Hauptschulen hervorgegangen ist.

Justitia
Darf eine Lehrerin aufgrund ihrer Ausbildung schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen, die dieselbe Arbeit machen? Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Der Anwalt der Lehrerin, Rolf Praml, betonte vor Gericht, seine Mandantin unterrichte seit Jahren an der Realschule plus – und zwar ohne jegliche Beanstandungen. Die Aufgabe sei ihr dauerhaft und ohne Einschränkung zugewiesen worden. Da sei es doch eine merkwürdige Situation und Willkür, dass sie anders behandelt werde als Kollegen.

Vertreter des Bildungsministeriums sahen das anders und verwiesen auf die Ausbildung von Lehrern. Sie betonten, Lehrämter seien an bestimmte Befähigungen und nicht bestimmte Tätigkeiten geknüpft. Allein die Versetzung in eine andere Organisationsform – etwa die Realschule plus – verändere nichts an der ursprünglichen Befähigung. dpa

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