Kommentieren oder verbieten? Streit um Hitlers „Mein Kampf“

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MÜNCHEN. Bayern hält die Urheberrechte an „Mein Kampf“ von Adolf Hitler. Noch. Ende 2015 – 70 Jahre nach Hitlers Tod – laufen sie aus. Weil sich dann die Veröffentlichung durch andere Anbieter wohl kaum mehr verhindern lässt, wollte der Freistaat selbst eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe der Hetzschrift herausbringen. Doch Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat jetzt die Reißleine gezogen.

Hitler in seinem Arbeitszimmer auf dem Obersalzberg 1936. Foto: Bundesarchiv/Wikimedia Commons
Hitler in seinem Arbeitszimmer auf dem Obersalzberg 1936. Foto: Bundesarchiv/Wikimedia Commons

Die Alliierten übertrugen nach dem Krieg Nazi-Vermögen an den Freistaat Bayern, der seither auch über die Veröffentlichungs- und Verwertungsrechte an Hitlers „Mein Kampf“ verfügt. Die kommentierte Ausgabe sollte ab Ende 2015 die Zahl kommerziell ausgerichteter Veröffentlichungen eindämmen und zur Entmystifizierung von Hitlers Machwerk beitragen. So hatte es der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) im vergangenen Jahr erklärt. Insbesondere Schüler sollten damit aufgeklärt werden. Denn der Wegfall der Urheberrechte könnte zu „einer verstärkten Verbreitung bei Jugendlichen führen“, meinte Söder seinerzeit.

Jetzt der Kurswechsel: Die bayerische Staatsregierung legte ihr Veto gegen die seit Jahren geplante, von Historikern kommentierte Neuausgabe ein. Das international angesehene Institut für Zeitgeschichte (IfZ) war damit beauftragt worden – von der Staatsregierung bezahlt. Eine halbe Million Euro sind bereits in das Projekt geflossen. Der Landtag hatte die kritische Hitler-Ausgabe unterstützt. Die Verbreitung von Nazipropaganda könne keine Aufgabe der Staatsregierung sein, und sei es in Form einer kritischen Ausgabe, heißt es nun in München. Eine offizielle Hitler-Ausgabe quasi mit bayerischem Staatswappen könne seltsam wirken, sagten Kabinettsmitglieder.

Die Staatsregierung überraschte mit ihrer neuen Linie nicht nur den Landtag. Auch das IfZ wurde vorher nicht informiert, was im Landtag parteiübergreifend Kritik auslöste – auch bei der CSU. Die Abgeordneten wehrten sich in München dagegen, dass die Regierung sich über einen einstimmigen Beschluss des Landtags hinwegsetzt. «Das ist kein guter Stil», sagte der Würzburger Abgeordnete und Vorsitzende des Hochschulausschusses Oliver Jörg (CSU). «Eigentlich ist entscheidend, was der Landtag sagt.»

«Auch wenn es wissenschaftlich aufbereitet wird, wäre eine Ausgabe im staatlichen Auftrag für die Opfer schwer erträglich», sagte Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU). «Das ist ein Punkt, der uns nachdenklich macht.» Das Thema habe bei Seehofers Israel-Besuch 2012 bei vielen Gesprächen eine Rolle gespielt. Die frühere Präsidentin des Zentralrates der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, begrüßte die Entscheidung der Staatsregierung: «Hitlers Machwerk ist von Hass und Menschenverachtung durchdrungen und erfüllt Experten zufolge den Tatbestand der Volksverhetzung.»

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Der Historiker Michael Wolffsohn meinte hingegen: „Längst kann jeder kostenlos und kommentarlos ‚Mein Kampf‘ im Internet finden. In der globalisierten Welt kann man auch ‚die‘ Deutschen nicht unter einer Käseglocke halten. Warum so wenig Vertrauen in die so bewährte bundesdeutsche Demokratie?“ Eine unkommentierte Veröffentlichung von oder eine unkommentierte Lesung aus „Mein Kampf“ sei in jedem Fall abzulehnen. Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Hitler und dem Nationalsozialismus sei hingegen eine Daueraufgabe.

Das IfZ kündigte laut „Focus“ an, die Arbeit an seiner wissenschaftlichen Edition in eigener Verantwortung fortsetzen. Schon jetzt sei es im Ausland, in Antiquariaten und im Internet leicht zugänglich. Gerade deshalb halten die Wissenschaftler die seit Jahren geplante von Historikern kommentierte Neuausgabe für einen wichtigen Beitrag auch zur Entmystifizierung des Werkes. „Aus unserer Sicht muss der nicht kontrollierbaren Verbreitung des Textes dringend eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe mit kritisch-aufklärerischem Standpunkt entgegengehalten werden“, sagte der Direktor des IfZ, Andreas Wirsching.

Das Buch sei volksverhetzend, meinte hingegen die bayerische Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (CSU). Wenn Verlage das Buch in Zukunft veröffentlichen wollten, werde die Staatsregierung Strafanzeige stellen. Ein Prozess bis hin zur höchsten Instanz ist absehbar: Laut Bundesregierung wird das Buch im urheberrechtlichen Sinn ab dem 1. Januar 2016 „gemeinfrei“ und könne grundsätzlich von jedermann nachgedruckt und verbreitet werden. „Ein ausdrückliches Publikationsverbot wäre an der Pressefreiheit des Artikels 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) zu messen“, heißt es in Berlin. Im Klartext: Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden. News4teachers

Zum Bericht: „Mein Kampf“ im Unterricht? Streit um Hitlers Machwerk

 

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