KIEL. Die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung kommen zunehmend in den Ländern an. Schleswig-Holstein plant deutliche Nachzahlungen und dauerhafte Erhöhungen, auch andere Bundesländer arbeiten an einer Anpassung. Für viele Lehrkräfte bedeutet das spürbar mehr Geld – allerdings nur, wenn sie verbeamtet sind. Tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen, die dieselbe Arbeit leisten, profitieren nicht. Die GEW warnt deshalb vor einer wachsenden Kluft mitten durch die Lehrerzimmer.

Schleswig-Holstein steht vor einer deutlichen Erhöhung der Beamtenbesoldung: Die Landesregierung hat die rückwirkende Anpassung bereits auf den Weg gebracht, der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die GEW begrüßt die geplante Anpassung ausdrücklich: Sie sei angesichts der verfassungsrechtlichen Vorgaben notwendig und zugleich ein Ausgleich für vorangegangene Kürzungen bei der Besoldung im Land. Die Gewerkschaften hätten sich in den vergangenen Jahren intensiv für eine amtsangemessene Alimentation eingesetzt.
Doch ausgerechnet an den Schulen schafft die Nachbesserung ein neues Problem. Denn dort arbeiten verbeamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte Seite an Seite, übernehmen grundsätzlich dieselben Aufgaben, werden aber nach völlig unterschiedlichen Systemen bezahlt. Während die Bezüge der Beamtinnen und Beamten nun aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben zusätzlich steigen sollen, gilt die Anpassung für angestellte Lehrkräfte nicht. Dabei besteht schon jetzt ein finanzieller Abstand zwischen tarifbeschäftigten und verbeamteten Lehrkräften – der sich durch die zusätzlichen Besoldungssteigerungen weiter vergrößern kann.
Das Problem verschärft sich aus Sicht der Gewerkschaft dadurch, dass tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Schleswig-Holstein trotz der unterschiedlichen Bezahlung auch bei der Arbeitszeit nicht von den für Tarifbeschäftigte im übrigen öffentlichen Dienst geltenden kürzeren Wochenarbeitszeiten profitieren. Nach Angaben der GEW arbeiten sie wie ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen auf Basis einer 41-Stunden-Woche – statt 38,7 Stunden – und erledigen dabei dieselben Aufgaben.
Die Gewerkschaft verlangt deshalb von der Landesregierung einen Ausgleich zumindest bei der Arbeitszeit. „Wir fordern für unsere tarifbeschäftigten Kolleg*innen das ein, was im restlichen öffentlichen Dienst eine Selbstverständlichkeit ist: Auch bei Lehrkräften muss die geringere Arbeitszeit für Tarifbeschäftigte gelten. Mehr arbeiten, trotz weniger Geld, bedeutet Frust ohne Ende!“, erklärt Quellmann.
Dabei handelt es sich keineswegs um eine kleine Randgruppe. An Schleswig-Holsteins Schulen arbeiten nach Angaben der GEW unter Berufung auf eine Antwort aus dem Landtag mehr als 4.500 tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Insgesamt unterrichten im Land rund 34.000 Lehrerinnen und Lehrer. Der überwiegende Teil ist verbeamtet.
Brisant ist die Verteilung der Beschäftigungsverhältnisse: Nach Angaben der GEW ist der Anteil tarifbeschäftigter Lehrkräfte gerade in Regionen und Schularten mit Lehrkräftemangel besonders hoch. Damit könnte die wachsende finanzielle Ungleichbehandlung ausgerechnet dort Folgen haben, wo Schulen besonders dringend Personal benötigen.
„Das Land sollte ein natürliches Interesse daran haben, ihnen gute Arbeitsbedingungen zu bieten“, mahnt Quellmann. „Wer tarifbeschäftigte Lehrkräfte dauerhaft schlechterstellt, riskiert, dass sie sich nach anderen Arbeitgebern umsehen und verschärft den Lehrkräftemangel noch weiter.“
Die geplanten Erhöhungen sind eine Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – weshalb das Problem nicht auf Schleswig-Holstein beschränkt bleiben dürfte. Karlsruhe hatte mit einem im November 2025 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen gegen das Alimentationsprinzip des Grundgesetzes verstießen. Zudem hat das oberste deutsche Gericht einen Rahmen dafür entwickelt, wann die Vergütung nicht mehr amtsangemessen ist. Diese Vorgaben gelten für alle Dienstherren gleichermaßen – für den Bund ebenso wie für die Länder. Ihre Besoldungssysteme stehen damit grundsätzlich auf dem Prüfstand.
Die Konsequenzen reichen weit über die unteren Besoldungsgruppen hinaus. Werden dort Aufschläge notwendig, müssen auch höhere Besoldungsstufen angepasst werden, damit die Abstände innerhalb des Besoldungssystems erhalten bleiben. Die Vorgaben aus Karlsruhe können die Dienstherren deshalb zu einer umfassenden Neubewertung ihrer Besoldungstabellen zwingen.
„Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen sind verfassungsrechtlich geboten“
Schleswig-Holstein gehört zu den ersten Bundesländern, die daraus konkrete Konsequenzen ziehen. Die Landesregierung hat eine Erhöhung der Beamtenbesoldung für die Jahre 2025 bis 2027 auf den Weg gebracht. Die Anpassungen in dem Gesetzentwurf basieren nach Angaben des Finanzministeriums auf den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts. „Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen sind verfassungsrechtlich geboten“, erklärte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) bereits bei der Vorstellung der Pläne. „Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die notwendigen Maßnahmen konsequent um.“ Für die Finanzplanung des Landes bedeuteten die Anpassungen allerdings eine erhebliche Herausforderung.
Für 2025 soll die Besoldung nach Angaben des Finanzministeriums in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 rückwirkend um 3,2 Prozent steigen. Vorgesehen ist dabei ein Mindestbetrag von etwa 125 Euro. In den Besoldungsgruppen ab A16 sollen die Bezüge entsprechend um bis zu knapp fünf Prozent steigen.
2026 sollen die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in allen Gruppen um weitere vier Prozent angehoben werden. Zusätzlich soll der Familienergänzungszuschlag bedarfsgerecht überwiegend um 15 bis 25 Prozent steigen. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung der Bezüge um 3,8 Prozent vorgesehen; der Familienergänzungszuschlag soll dann nochmals überwiegend um zwölf bis 22 Prozent angehoben werden. Die Anpassungen gelten auch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
Für Schulen haben diese Zahlen besonderes Gewicht. Lehrkräfte bilden in Deutschland die größte einzelne Beamtengruppe. In Schleswig-Holstein werden die meisten inzwischen nach A13 bezahlt. Seit August 2025 gilt dies auch für Grundschullehrkräfte. Lehrerinnen und Lehrer mit besonderen Funktionen werden in der Regel nach A14 oder A15 besoldet, Schulleitungen größerer Schulen teilweise auch nach A16.
Der Gesetzentwurf befindet sich inzwischen im parlamentarischen Verfahren. Am 20. August beschäftigte sich der Finanzausschuss des Landtags in einer Anhörung damit. Beschlossen werden soll das Gesetz nach Angaben der GEW im Herbst. Das Finanzministerium hatte angekündigt, die erhöhten Bezüge einschließlich möglicher Nachzahlungen mit den November-Bezügen auszahlen zu wollen. Der Beamtenbund kommentierte die Pläne bereits mit „Good Vibes aus Schleswig-Holstein“.
„Die Besoldungsanpassung darf nicht dazu führen, dass die Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis bei der Gehaltsentwicklung abgehängt werden“
Auch Hessen treibt die Anpassung voran. Dort liegt ein Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2026 und 2027 im Landtag. Auch Brandenburg bereitet die Umsetzung der Karlsruher Vorgaben vor – und plant dabei besonders kräftige Anpassungen. Die Landesregierung will die Besoldung und Versorgung rückwirkend zum 1. Januar 2026 erhöhen und künftig an die Entwicklung des Nominallohnindexes koppeln. Nach Angaben des Finanzministeriums ergibt sich dadurch in der A-Besoldung einmalig ein Anpassungsbedarf zwischen sieben und 17 Prozent, in der B-Besoldung von rund 18 Prozent. Zugleich sollen mögliche Nachzahlungen für den Zeitraum von 2004 bis Ende 2025 finanziert werden.
In Berlin, wo die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ihren Ausgang nahm, rechnete die Finanzverwaltung damit, dass ein entsprechendes Gesetz erst 2027 verabschiedet werden kann. Als Grund gilt der hohe Verwaltungsaufwand, weil auch ältere Besoldungsansprüche überprüft werden müssen. Bundesweit haben zahlreiche Beamtinnen und Beamte vorsorglich Widerspruch gegen ihre frühere Besoldung eingelegt, um mögliche Nachzahlungsansprüche zu sichern.
Je mehr Dienstherren die Karlsruher Vorgaben umsetzen, desto deutlicher tritt damit allerdings ein Problem hervor, das das Bundesverfassungsgericht gar nicht zu lösen hatte: Tarifbeschäftigte fallen nicht unter das Alimentationsprinzip. Ihre Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die zusätzlichen Besoldungssteigerungen, die verfassungsrechtlich für Beamtinnen und Beamte notwendig werden, werden deshalb nicht automatisch auf ihre angestellten Kolleginnen und Kollegen übertragen.
Im Lehrerzimmer kann das eben bedeuten: Zwei Lehrkräfte unterrichten dieselben Schülerinnen und Schüler, übernehmen dieselben Konferenzen, führen dieselben Elterngespräche und tragen dieselbe pädagogische Verantwortung – doch die Entwicklung ihrer Einkommen driftet weiter auseinander. „Wir begrüßen die Besoldungsanpassung für unsere verbeamteten Kolleg*innen“, stellt GEW-Co-Landesvorsitzende Kerstin Quellmann klar. „Sie darf aber nicht dazu führen, dass die Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis bei der Gehaltsentwicklung abgehängt werden.“ News4teachers










„Beamtenbesoldung steigt kräftig – die Folge: Angestellte Lehrkräfte werden (für die gleiche Arbeit) noch weiter abgehängt“
Genau so ist es! Ich verstehe die verantwortlichen Politiker, dass ein Nachziehen der Angestellten noch teurer für den Staatshaushalt wird, aber die Angestellten sind doch bitte nicht die Sparschweine der Politik!
Bislang habe ich nur vom BSW Brandenburg gelesen, dass ein Nachziehen der Angestelltengehälter fordert. Jetzt sind Wahlen in Sachsen-Anhalt, in Berlin, in Mecklenburg-Vorpommern! Was sagen die anderen Parteien denn dazu?
Ja, ein fairer Gehaltszuschlag für die Angestellten im ÖD wäre für mich wahlentscheidend.
„Auch bei Lehrkräften muss die geringere Arbeitszeit für Tarifbeschäftigte gelten. Mehr arbeiten, trotz weniger Geld, bedeutet Frust ohne Ende!“, erklärt Quellmann.“
Ja, gute Idee, das würde ich akzeptieren, wenn es für Angestellte nicht mehr Gehalt geben kann momentan, dann muss sich die geringere Arbeitszeit endlich in einem geringeren Stundensoll niederschlagen (bei gleichem Gehalt). Das wäre auch endlich mal ein sichtbarer Effekt des Angestelltenseins: Jemand ist angestellt und hat deshalb nur 27 statt 28 Wochenstunden in Vollzeit. Ja, DAS wäre eine Variante.
Danke, n4t, dass ihr darüber berichtet!
Die angestellten Kollegen sind schon seit faktisch immer bei der Rente/Pension und Krankenversicherung abgehängt. Im Zuge der Gleichbehandlung muss das jetzt auch auf die Berufstätigkeit ausgeweitet werden.