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Beamtenbesoldung steigt kräftig – die Folge: Angestellte Lehrkräfte werden (für die gleiche Arbeit) noch weiter abgehängt

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KIEL. Die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung kommen zunehmend in den Ländern an. Schleswig-Holstein plant deutliche Nachzahlungen und dauerhafte Erhöhungen, auch andere Bundesländer arbeiten an einer Anpassung. Für viele Lehrkräfte bedeutet das spürbar mehr Geld – allerdings nur, wenn sie verbeamtet sind. Tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen, die dieselbe Arbeit leisten, profitieren nicht. Die GEW warnt deshalb vor einer wachsenden Kluft mitten durch die Lehrerzimmer.

Ungleichverteilung (Symbolbild). Karikatur: News4teachers

Schleswig-Holstein steht vor einer deutlichen Erhöhung der Beamtenbesoldung: Die Landesregierung hat die rückwirkende Anpassung bereits auf den Weg gebracht, der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die GEW begrüßt die geplante Anpassung ausdrücklich: Sie sei angesichts der verfassungsrechtlichen Vorgaben notwendig und zugleich ein Ausgleich für vorangegangene Kürzungen bei der Besoldung im Land. Die Gewerkschaften hätten sich in den vergangenen Jahren intensiv für eine amtsangemessene Alimentation eingesetzt.

Doch ausgerechnet an den Schulen schafft die Nachbesserung ein neues Problem. Denn dort arbeiten verbeamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte Seite an Seite, übernehmen grundsätzlich dieselben Aufgaben, werden aber nach völlig unterschiedlichen Systemen bezahlt. Während die Bezüge der Beamtinnen und Beamten nun aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben zusätzlich steigen sollen, gilt die Anpassung für angestellte Lehrkräfte nicht. Dabei besteht schon jetzt ein finanzieller Abstand zwischen tarifbeschäftigten und verbeamteten Lehrkräften – der sich durch die zusätzlichen Besoldungssteigerungen weiter vergrößern kann.

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Das Problem verschärft sich aus Sicht der Gewerkschaft dadurch, dass tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Schleswig-Holstein trotz der unterschiedlichen Bezahlung auch bei der Arbeitszeit nicht von den für Tarifbeschäftigte im übrigen öffentlichen Dienst geltenden kürzeren Wochenarbeitszeiten profitieren. Nach Angaben der GEW arbeiten sie wie ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen auf Basis einer 41-Stunden-Woche – statt 38,7 Stunden – und erledigen dabei dieselben Aufgaben.

Die Gewerkschaft verlangt deshalb von der Landesregierung einen Ausgleich zumindest bei der Arbeitszeit. „Wir fordern für unsere tarifbeschäftigten Kolleg*innen das ein, was im restlichen öffentlichen Dienst eine Selbstverständlichkeit ist: Auch bei Lehrkräften muss die geringere Arbeitszeit für Tarifbeschäftigte gelten. Mehr arbeiten, trotz weniger Geld, bedeutet Frust ohne Ende!“, erklärt Quellmann.

Dabei handelt es sich keineswegs um eine kleine Randgruppe. An Schleswig-Holsteins Schulen arbeiten nach Angaben der GEW unter Berufung auf eine Antwort aus dem Landtag mehr als 4.500 tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Insgesamt unterrichten im Land rund 34.000 Lehrerinnen und Lehrer. Der überwiegende Teil ist verbeamtet.

Brisant ist die Verteilung der Beschäftigungsverhältnisse: Nach Angaben der GEW ist der Anteil tarifbeschäftigter Lehrkräfte gerade in Regionen und Schularten mit Lehrkräftemangel besonders hoch. Damit könnte die wachsende finanzielle Ungleichbehandlung ausgerechnet dort Folgen haben, wo Schulen besonders dringend Personal benötigen.

„Das Land sollte ein natürliches Interesse daran haben, ihnen gute Arbeitsbedingungen zu bieten“, mahnt Quellmann. „Wer tarifbeschäftigte Lehrkräfte dauerhaft schlechterstellt, riskiert, dass sie sich nach anderen Arbeitgebern umsehen und verschärft den Lehrkräftemangel noch weiter.“

Die geplanten Erhöhungen sind eine Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – weshalb das Problem nicht auf Schleswig-Holstein beschränkt bleiben dürfte. Karlsruhe hatte mit einem im November 2025 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen gegen das Alimentationsprinzip des Grundgesetzes verstießen. Zudem hat das oberste deutsche Gericht einen Rahmen dafür entwickelt, wann die Vergütung nicht mehr amtsangemessen ist. Diese Vorgaben gelten für alle Dienstherren gleichermaßen – für den Bund ebenso wie für die Länder. Ihre Besoldungssysteme stehen damit grundsätzlich auf dem Prüfstand.

Die Konsequenzen reichen weit über die unteren Besoldungsgruppen hinaus. Werden dort Aufschläge notwendig, müssen auch höhere Besoldungsstufen angepasst werden, damit die Abstände innerhalb des Besoldungssystems erhalten bleiben. Die Vorgaben aus Karlsruhe können die Dienstherren deshalb zu einer umfassenden Neubewertung ihrer Besoldungstabellen zwingen.

„Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen sind verfassungsrechtlich geboten“

Schleswig-Holstein gehört zu den ersten Bundesländern, die daraus konkrete Konsequenzen ziehen. Die Landesregierung hat eine Erhöhung der Beamtenbesoldung für die Jahre 2025 bis 2027 auf den Weg gebracht. Die Anpassungen in dem Gesetzentwurf basieren nach Angaben des Finanzministeriums auf den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts. „Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen sind verfassungsrechtlich geboten“, erklärte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) bereits bei der Vorstellung der Pläne. „Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die notwendigen Maßnahmen konsequent um.“ Für die Finanzplanung des Landes bedeuteten die Anpassungen allerdings eine erhebliche Herausforderung.

Für 2025 soll die Besoldung nach Angaben des Finanzministeriums in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 rückwirkend um 3,2 Prozent steigen. Vorgesehen ist dabei ein Mindestbetrag von etwa 125 Euro. In den Besoldungsgruppen ab A16 sollen die Bezüge entsprechend um bis zu knapp fünf Prozent steigen.

2026 sollen die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in allen Gruppen um weitere vier Prozent angehoben werden. Zusätzlich soll der Familienergänzungszuschlag bedarfsgerecht überwiegend um 15 bis 25 Prozent steigen. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung der Bezüge um 3,8 Prozent vorgesehen; der Familienergänzungszuschlag soll dann nochmals überwiegend um zwölf bis 22 Prozent angehoben werden. Die Anpassungen gelten auch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Für Schulen haben diese Zahlen besonderes Gewicht. Lehrkräfte bilden in Deutschland die größte einzelne Beamtengruppe. In Schleswig-Holstein werden die meisten inzwischen nach A13 bezahlt. Seit August 2025 gilt dies auch für Grundschullehrkräfte. Lehrerinnen und Lehrer mit besonderen Funktionen werden in der Regel nach A14 oder A15 besoldet, Schulleitungen größerer Schulen teilweise auch nach A16.

Der Gesetzentwurf befindet sich inzwischen im parlamentarischen Verfahren. Am 20. August beschäftigte sich der Finanzausschuss des Landtags in einer Anhörung damit. Beschlossen werden soll das Gesetz nach Angaben der GEW im Herbst. Das Finanzministerium hatte angekündigt, die erhöhten Bezüge einschließlich möglicher Nachzahlungen mit den November-Bezügen auszahlen zu wollen. Der Beamtenbund kommentierte die Pläne bereits mit „Good Vibes aus Schleswig-Holstein“.

„Die Besoldungsanpassung darf nicht dazu führen, dass die Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis bei der Gehaltsentwicklung abgehängt werden“

Auch Hessen treibt die Anpassung voran. Dort liegt ein Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2026 und 2027 im Landtag. Auch Brandenburg bereitet die Umsetzung der Karlsruher Vorgaben vor – und plant dabei besonders kräftige Anpassungen. Die Landesregierung will die Besoldung und Versorgung rückwirkend zum 1. Januar 2026 erhöhen und künftig an die Entwicklung des Nominallohnindexes koppeln. Nach Angaben des Finanzministeriums ergibt sich dadurch in der A-Besoldung einmalig ein Anpassungsbedarf zwischen sieben und 17 Prozent, in der B-Besoldung von rund 18 Prozent. Zugleich sollen mögliche Nachzahlungen für den Zeitraum von 2004 bis Ende 2025 finanziert werden.

In Berlin, wo die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ihren Ausgang nahm, rechnete die Finanzverwaltung damit, dass ein entsprechendes Gesetz erst 2027 verabschiedet werden kann. Als Grund gilt der hohe Verwaltungsaufwand, weil auch ältere Besoldungsansprüche überprüft werden müssen. Bundesweit haben zahlreiche Beamtinnen und Beamte vorsorglich Widerspruch gegen ihre frühere Besoldung eingelegt, um mögliche Nachzahlungsansprüche zu sichern.

Je mehr Dienstherren die Karlsruher Vorgaben umsetzen, desto deutlicher tritt damit allerdings ein Problem hervor, das das Bundesverfassungsgericht gar nicht zu lösen hatte: Tarifbeschäftigte fallen nicht unter das Alimentationsprinzip. Ihre Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die zusätzlichen Besoldungssteigerungen, die verfassungsrechtlich für Beamtinnen und Beamte notwendig werden, werden deshalb nicht automatisch auf ihre angestellten Kolleginnen und Kollegen übertragen.

Im Lehrerzimmer kann das eben bedeuten: Zwei Lehrkräfte unterrichten dieselben Schülerinnen und Schüler, übernehmen dieselben Konferenzen, führen dieselben Elterngespräche und tragen dieselbe pädagogische Verantwortung – doch die Entwicklung ihrer Einkommen driftet weiter auseinander.  „Wir begrüßen die Besoldungsanpassung für unsere verbeamteten Kolleg*innen“, stellt GEW-Co-Landesvorsitzende Kerstin Quellmann klar. „Sie darf aber nicht dazu führen, dass die Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis bei der Gehaltsentwicklung abgehängt werden.“ News4teachers

Debatte um Beamtenstatus für Lehrkräfte: Warum bekommen angestellte Kollegen so viel (275.000 Euro) weniger?

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310 Kommentare
Namina
16 Tage zuvor

„Beamtenbesoldung steigt kräftig – die Folge: Angestellte Lehrkräfte werden (für die gleiche Arbeit) noch weiter abgehängt“
Genau so ist es! Ich verstehe die verantwortlichen Politiker, dass ein Nachziehen der Angestellten noch teurer für den Staatshaushalt wird, aber die Angestellten sind doch bitte nicht die Sparschweine der Politik!

Bislang habe ich nur vom BSW Brandenburg gelesen, dass ein Nachziehen der Angestelltengehälter fordert. Jetzt sind Wahlen in Sachsen-Anhalt, in Berlin, in Mecklenburg-Vorpommern! Was sagen die anderen Parteien denn dazu?

Ja, ein fairer Gehaltszuschlag für die Angestellten im ÖD wäre für mich wahlentscheidend.

Achim
15 Tage zuvor
Antwortet  Namina

Genau, so kenne ich viele Kollegen (die meisten). Nur an sich denken, die Gesellschaft interessiert nicht.
Was würden Sie denn wählen, wenn Ihnen die AfD Ihren Gehaltsaufschlag gewähren würde? Dann essen Sie ruhig AfDs Brot und singen ihr Lied!
Sie sind ein tolles Vorbild!

447
15 Tage zuvor
Antwortet  Achim

Von Kriechernaturen haben halt auch genug Leute die Nase voll – was an VERFASSUNGSRECHTLICH GEBOTEN verstehen Sie nicht?

Oder – lassen Sie mich raten- Verfassungsentscheidungen passen nur, wenn es genehm ist?

Eine maximal INFLATIONSREDUZIERENDE (noch nicht einmal auagleichende!) Erhöhung von grob 3,4% (bei faktisch um die 7-10 Prozent Shrinkflation) ist ja wohl das mindeste.

Und für die ganz großen Geseeeeellllschaaaaft-Rufer habe ich einen Spezialtipp:
Es gibt ein ganz offizielles Spendenkonto der Bundesrepublik Deutschland, da können Sie spenden, spenden, spenden bis die Leitung glüht. Nur halt Ihr Geld, nicht das von anderen Leuten.

Jonas
15 Tage zuvor
Antwortet  Achim

die Afd wirbt doch mit massivem Abbau im öD und Entschlankung des Staatsapparats. Niemals werden die Beamten ohne Gegenwehr die Besoldung erhöhen. Deren Wählerschaft ist ja zum großen Teil auf Kriegsfuß mit Beamten und öD generell

Matthias
15 Tage zuvor
Antwortet  Achim

Ja, das Phänomen das Sie beschreiben nennt sich Beamtentum.

Mika BB
15 Tage zuvor
Antwortet  Achim

„ Genau, so kenne ich viele Kollegen (die meisten). Nur an sich denken, die Gesellschaft interessiert nicht.“

Sie teilen Ihr Mehr-Netto also mit den angestellten Kollegen? Find ich gut.

Fridolin
14 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

In Brandenburg bekommen einige Lehrerbeamte tatsächlich 1000 und mehr Euro Erhöhung. Die angestellten Kollegen schauen in die Röhre. Hätte mich ja interessiert, was das BSW gemacht hätte diesbezüglich, wenn es die Koalition nicht aufgekündigt hätte. Aus der Opposition heraus lässt sich immer viel sagen.

Fridolin
14 Tage zuvor
Antwortet  Achim

Als ob die meisten Menschen eine Partei wählen würden, die gegen ihre eigenen Interessen agiert. Die meisten Menschen schauen auf bestimmte Themen (die Parteien bei Wahlen in den Vordergrund rücken) und was die Parteien da ankündigen und ob ihnen selbst das gefällt oder nicht. Das sind dann 1,2,3 Themen, die wahlentscheidend sind. Der Rest sind „Kröten“ die man schluckt, weil einem diese 1,2,3 Themen wichtiger sind.

Kaunas
13 Tage zuvor
Antwortet  Fridolin

Richtig, genau so erklären sich auch die AfD-Erfolge derzeit. Es sind 1,2,3 Themen (mir fällt allerdings nur Migrationsbeschränkung ein), die im Vordergrund stehen und weswegen die Menschen der AfD hinterherlaufen. Alles andere sind „Kröten“, die man schluckt, denn die AfD ist alles andere als sozial. Aber das interessiert die Menschen im Moment nicht bzw. sie wissen es gar nicht.

Kaunas
13 Tage zuvor
Antwortet  Fridolin

PS: Was sagt denn die AfD zur Übertragung der Besoldungserhöhung auf die Angestellten? Wäre mal interessant.

Namina
15 Tage zuvor

„Auch bei Lehrkräften muss die geringere Arbeitszeit für Tarifbeschäftigte gelten. Mehr arbeiten, trotz weniger Geld, bedeutet Frust ohne Ende!“, erklärt Quellmann.“

Ja, gute Idee, das würde ich akzeptieren, wenn es für Angestellte nicht mehr Gehalt geben kann momentan, dann muss sich die geringere Arbeitszeit endlich in einem geringeren Stundensoll niederschlagen (bei gleichem Gehalt). Das wäre auch endlich mal ein sichtbarer Effekt des Angestelltenseins: Jemand ist angestellt und hat deshalb nur 27 statt 28 Wochenstunden in Vollzeit. Ja, DAS wäre eine Variante.

Danke, n4t, dass ihr darüber berichtet!

unfassbar
15 Tage zuvor
Antwortet  Namina

Prozentual müssten es wohl eher 25 Stunden werden …
(An Gymnasien und Gesamtschulen in NRW also 23 statt 25,5 Stunden)

Sabbi
15 Tage zuvor
Antwortet  unfassbar

bei 35 Stunden ein Deputat von 19. dann weil Homeoffice fehlt nochmal 4 abziehen, wären 15 fair!!

Namina
15 Tage zuvor
Antwortet  unfassbar

Gut. Dann 25.

ed840
15 Tage zuvor
Antwortet  Namina

§ 44 TVd-L gilt doch schon seit vielen Jahren und die Gewerkschaften stimmen auch immer wieder der Regelung zu, dass angestellte Lehrkräfte das gleiche Deputat haben sollen wie Beamte. Seltsam, dass man sich jetzt erst darüber echauffiert.

unfassbar
15 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Die Lehrergewerkschaften sind ja auch gut Freund mit den Ländern.
Die Länder wissen auch ganz genau, dass die Gewerkschaften keinen ernsthaften Druck ausüben können, weil selbst bei vollständigem Streik aller angestellten Lehrer der Schulbetrieb über reguläre Vertretungen der verbeamteten Lehrer aufrecht erhalten werden kann.

Mondeo
15 Tage zuvor
Antwortet  unfassbar

Beamte dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden, also nicht als Vertretung, die Unterricht macht. Das sollten Sie aber wissen. Warum verbreiten Sie solche Falschaussagen?

Mika BB
15 Tage zuvor
Antwortet  Mondeo

Die Beamten dürfen aber zur Aufsicht eingesetzt werden. Was anderes ist Vertretung oft eh nicht.

unfassbar
15 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Eben.
Außerdem streiken nur die Wenigsten der angestellten Lehrer. Die mit befristeten Verträgen sowieso nicht.

vhh
15 Tage zuvor
Antwortet  unfassbar

Nur als Erinnerung/Ergänzung, Urteil BVerfG: Einsatz als Streikbrecher verstößt gegen die Tarifautonomie, Problem erledigt. Muss man vor jeder Tarifrunde einigen KuK noch einmal sagen, damit sie nicht einfach alles mitmachen.
Ja, eine reine Aufsicht kann leider weiter gewährleistet werden, regulär ist da sonst wenig. Aber das merken die Eltern nicht, die Kleinen sind ja untergebracht, stimmt schon, der Druck ist gering.

Jerunda
15 Tage zuvor
Antwortet  vhh

Man kann diese Aufsichtspflicht ja schön sichtbar auf dem Schulhof oder auf einem nahegelegenen Spielplatz erfüllen! Da geht schon was, wenn man es will.

Fridolin
14 Tage zuvor
Antwortet  Jerunda

So ist es. DAS wäre dann mal eine Solidarität der verbeamteten Kollegen mit den streikenden angestellten Kollegen! (Und das gibt es auch, wenngleich nur in Einzelfällen.)

Namina
15 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Ja. Verstehe ich auch nicht.

Onkel Thomas
14 Tage zuvor
Antwortet  ed840

TV-L §44 ist schon lange ein Thema. Das wird immer wieder hier im Forum angesprochen.

Mika BB
13 Tage zuvor
Antwortet  Onkel Thomas

Da wird nichts passieren mit Par. 44 TV-L. Dann müsste man nämlich den Tarifvertrag anfassen, und der wird nicht nur von der im Verhältnis minikleinen GEW verhandelt, sondern von Verdi und anderen. Und diesen sind die Gehaltsprobleme der angestellten Lehrer einfach dermaßen egal… Brandenburg ist nahezu pleite, wenn man sich die Sparorgien ansieht. Keine Ahnung, wo sie das Geld für die Beamten hernehmen wollen, und insbesondere keine Idee, wie man den nichtverbeamteten Bürgern dieses Landes erklären will, dass sie den Gürtel enger schnüren sollen, während den Landesbeamten ein mehr als tiefer Schluck aus der Pulle gegeben wird. Und noch interessanter, wie man den Vollerfüllern unter den angestellten Lehrkräften erklären will, dass sie jetzt auch brutto erheblich weniger bekommen als ihnen vergleichbare Kollegen aus der Beamtenriege, aber trotzdem dieselbe Arbeitsleistung erbringen sollen.

unfassbar
15 Tage zuvor

Die angestellten Kollegen sind schon seit faktisch immer bei der Rente/Pension und Krankenversicherung abgehängt. Im Zuge der Gleichbehandlung muss das jetzt auch auf die Berufstätigkeit ausgeweitet werden.

vhh
15 Tage zuvor

Ein Brandstifter ruft zum Löschen auf…
Nicht grundsätzlich, sondern exakt dieselben Aufgaben! ‚…schafft ein neues Problem..‘ – als ob das nicht seit Jahrzehnten existiert!
Wer belässt es seit Jahren bei immer der gleichen Formulierung zu gleichen Pflichten in §44 TV-L und beklagt jetzt, dass Lehrer nicht von den ‚üblichen Regelungen im ÖD‘ profitieren können? Wer hat oft genug Zugeständnisse bei den oberen E-Gruppen gemacht, um mehr im unteren Bereich herauszuholen (s. Absenkung 13. Gehalt)?
Ob ich wohl als Rentner, denn vorher passiert da sicherlich nichts, ebenso wie die Versorgungsempfänger ‚auch profitiere‘? Sehr schlechter Witz…
Zähneknirschend bleibe ich Mitglied, ohne jede Vertretung wäre es ein Freifahrtschein für unsere AG, aber ob dieses ’neue Problem‘ bei der nächsten Tarifrunde noch aktuell ist? Bis ich das erlebe, bleiben diese Worte für mich Krokodilstränen.

ed840
15 Tage zuvor

“ Nach Angaben der GEW arbeiten sie wie ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen auf Basis einer 41-Stunden-Woche – statt 38,7 Stunden – und erledigen dabei dieselben Aufgaben.

Meines Wissens wurde das per Tarifvertrag so vereinbart und der TVd-L wurde auch im Namen der GEW unterzeichnet.

Mondeo
15 Tage zuvor

Wisst ihr was, ich habe einen Kollegen, der wirbt für eine Kundgebung der Beamten für eine rasche Umsetzung des „Besoldungsurteils“ unter Beamten verschiedener Berufe mit der Losung: „Wir sitzen alle in einem Boot!“

Ich fragte ihn: „Und wir Angestellte? Wir schwimmen hinterher?“

ed840
15 Tage zuvor
Antwortet  Mondeo

Angestellte haben Arbeitnehmervertreter, die in ihrem Namen Tarifverträge aushandeln und unterschreiben.

Math_Eddy
15 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Und diese Verträge werden dann 1:1 auf die Beamten übertragen. Man könnte das in Zukunft auch gern so handhaben, dass nurnoch die Tarifbeschäftigten davon profitierten

NochEinLehrer
15 Tage zuvor
Antwortet  Math_Eddy

Das ist doch genau der Inhalt des Urteils. Die „Lohnsteigerungen“ werden auf die Beamten direkt übertragen, weil sie so gering sind, dass es nicht mal dazu reicht, dass die Besoldung noch grundrechtskonform war. Natürlich überträgt man das gleich, meist jedoch eher verzögert auf die Beamten. Wenn man von sich aus die Besoldung rechtskonform angepasst hätte, wäre es ja teurer geworden. Da war die Ausrede mit den verhandelten Ergebnissen gerade recht.
Ich verstehe ja den Frust der Angestellten, dass die Länder sich ihnen gegenüber so besch… verhalten. Dafür können aber die verbeamteten Kollegen nichts. Genau so wenig wie für den §44 im TV-L.

Schotti
15 Tage zuvor
Antwortet  Math_Eddy

Damit soll es ja in Zukunft vorbei sein. Brandenburg möchte die Besoldung an den Nominallohnindex koppeln. Das ist juristisch betrachtet auch das einzig sinnvolle für die Zukunft. Aber dadurch sind die Übertragungen der Tarifergebnisse vorbei.

Mondeo
15 Tage zuvor
Antwortet  Math_Eddy

Tarifverträge gelten sogar offiziell nur für Gewerkschaftsmitglieder! Sie werden auf alle anderen übertragen, damit die Gewerkschaften keinen zusätzlichen Zulauf bekommen. Damit würde man sie ja stärken.

Fridolin
15 Tage zuvor
Antwortet  Mondeo

Das scheint auch immer noch fast niemand zu wissen.

dickebank
15 Tage zuvor
Antwortet  Mondeo

Wie immer, die einen rudern, die anderen promenieren auf dem Sonnendeck.

unverzagte
15 Tage zuvor
Antwortet  Mondeo

Off topic: Kommt „sich anstellen“ eigentlich von Angestellten ?

dickebank
15 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Tja, vielleicht überlegen Sie einmal, wer seine Arbeit(skraft) gibt und wer sie nimmt, anstelle falsche Vermutungen in die Welt zu setzen.

„Als Magd in Stellung bei …“ bedeutete früher „als Magd bei jemandem beschäftigt zu sein“.

Unverzag
10 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Apropos Überlegen: Eine Frage ist keine falsche Vorstellung, achten Sie einfach mal darauf.

Bla
15 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Richtig erkannt:
Angestellte, stellen sich an.
Beamte, beamen sich ins gemacht Nest und beschweren sich über die Federn.
Zusätzlich beamen sie im Geiste ihre Privilegien auch noch gerne mal weg …

Ich hoffe auch Sie haben dementsprechend etwas Humor.

Unverzag
10 Tage zuvor
Antwortet  Bla

Tja, trotzdem lachen gelingt Ihnen demnächst hoffentlich auch.

Bla
8 Tage zuvor
Antwortet  Unverzag

Warum? Auf was spielen Sie denn an?

PetraOWL
15 Tage zuvor

Ich gehe nicht davon aus, dass die Besoldung steigt. Die Inflation wird noch nicht mal ausgeglichen. Ihr dürft nicht vergessen, Lehrer arbeiten (das 1/3 ohne Homeoffice) noch 5 Tage in voller 8-12 Stunden Präsenz. Während in vielen Betrieben am heutigen Montag mit einem sanften Wocheneinstieg Homeoffice betrieben wurde bei vollem Lohnausgleich!
Diese Jobs erhalten paradoxerweise oft mehr als Lehrer, weil Zulagen und Boni dazukommen. Die Jahresprämie natürlich auch. 🙂

Rolf E
15 Tage zuvor
Antwortet  PetraOWL

Es bedarf jetzt einer Präsenzzulage, um Arbeit ohne Homeoffice nicht zu benachteiligen. natürlich muss man auch die Deputate kürzen.

Drainold
15 Tage zuvor
Antwortet  PetraOWL

bei den überdimensionierten Benzinpreisen bleibe ich auch lieber direkt im Homeoffice 😀

dickebank
15 Tage zuvor
Antwortet  Drainold

Vanlife kommt da wohl eher nicht infrage

Mika BB
15 Tage zuvor
Antwortet  PetraOWL

Quatsch. In Brandenburg werden die Besoldungen kräftig angehoben: für Lehrer bis zu 1000€. Die Tabellen sind bereits veröffentlicht.

Fridolin
15 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Beleg? (für 1000 Euro mehr)

Schotti
15 Tage zuvor
Antwortet  Fridolin

Die Tabellen sind doch öffentlich einsehbar.

Küstenfuchs
15 Tage zuvor
Antwortet  PetraOWL

Den Artikel nicht gelesen? Ich bekomme ab 1.1.27 in SH insgesamt 11,4% mehr als heute, dazu im November eine Nachzahlung für 2025/26 von Netto über 3500€.
Ich finde schon, dass bei mir die Besoldung steigt.

Zu dem Quatsch mit dem Homeoffice: Ich fahre nur an Regentagen mit dem Auto. Einfach mal nachmachen.

PetraOWL
15 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

mal über den Tellerrand schauen, das kann nicht jeder. Besonders bei Landschulen. Und dann haut das richtig rein. 🙁

Tom
15 Tage zuvor
Antwortet  PetraOWL

an die Benzinpreise muss man auch mal rangehen, Polen macht dat auch. Da ist alles bei 1,70 und die gleiche Qualität beim Benzin.

dickebank
15 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Karbonbikes rosten nicht, du Weichei

Rainer Zufall
15 Tage zuvor

Nicht vergessen, die Verbeamtung abzuschaffen und sich zu wundern, warum niemand Lehrkraft werden will (seufz)

nachdenklich
15 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Das ist doch Unsinn. Es ist hier so oft darauf verwiesen worden, dass in Ostdeutschland jahrelang nicht verbeamtet wurde und auch im Westen Tausende Lehrer pro Bundesland nicht verbeamtet sind. Warum schreiben Sie immer den gleichen Unsinn?

Rainer Zufall
15 Tage zuvor
Antwortet  nachdenklich

Weil ich offenbar dem Irrtum unterliege, dass der Beruf attraktiver gestaltet werden sollte

Rainer Zufall
15 Tage zuvor
Antwortet  nachdenklich

Ein neuer Accountname nur für mich?
Fühle mich geehrt bzw. wie furchtsam 😀

447
15 Tage zuvor
Antwortet  nachdenklich

…und einige Lehrer aus Mitteldeutschland/Ex-DDR haben auch hier geschrieben, warum: Nackte Zwangslage.

Ich würde wirklich gerne mal sehen, wie „Schule abgeht“ , so ohne Verbeamtung von Lehrern.

Die deutsche Überlastungs-Lehrer-für-alles-Wundertüte könnte sich die Gesellschaft jedenfalls abschminken.

Bla
15 Tage zuvor
Antwortet  447

Ich würde das auch gerne ansehen.
Schafft die Verbeamtung ab!
Sowieso schon Wurst.

Hm, wie bringe ich jetzt meine Forderung nach Bildungspflicht ein … Ahja: Ich fordere die Bildungspflicht!

Keine Beamten und dafür Bildungspflicht!
Von mir aus auch gerne jede/r tatsächliches Homeoffice, wer möchte. Digitale Schulformen wären dementsprechend auch einfacher möglich.

Machen!

Heinz
15 Tage zuvor

Und während man (von den oben genannten Problemen der TVL Kräfte) so liest, welche Bundesländer was genau planen, fällt auf, das NRW sich wieder zunächst einmal wegduckt, wie eigentlich immer.
A13 für alle? NRW hat sich jahreland weggeduckt, und es dann mit einem interessanten System umgesetzt, so dass man es bis zu diesem Jahr strecken konnte und bis Anfang des Monats den Grundschullehrkräften und den Kräften der Sekundarstufe 1 schön weniger bezahlen konnte. Jetzt arbeiten Lehrkräfte des ersten Beförderungsamtes für das gleiche Geld, wie Lehrer im Einstiegsamt, weil auch hier NRW sich bis zum bitteren Ende wegduckt.
Und das in einem Bundesland mit eklatantem Lehrermangel und einer der schlechtesten Schulsystemen in ganz Deutschland … woran das alles wohl liegen mag?

Schotti
15 Tage zuvor
Antwortet  Heinz

Stimme zu, möchte jedoch ergänzen, dass die Lehrkräfte der Grundschulen sowie der Sek1 immer noch weniger bekommen, da Sek2 Lehrkräfte ja weiterhin A13z besoldet werden.

Johannes
15 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Lehrkräfte der Sek.II kriegen verdienterweise die Strukturzulage für die grauenhaften Korrekturen.

Klara
15 Tage zuvor
Antwortet  Johannes

Haben Sie mal Aufsätze von Dritt-/Viertklässern an Schulen in herausfordernder Lage korrigiert? Und gleichzeitig nicht die zarte Kinderseele verletzt?
Das sind auch „grauenhafte Korrekturen“ nur ohne Strukturzulage. 😉

unfassbar
15 Tage zuvor
Antwortet  Klara

Ich korrigiere emotionslos.
Wie lange brauchen Sie denn für die Korrektur einer Deutscharbeit? Hoffentlich nicht länger als 15 Minuten pro Klassenarbeit In Mathe ist hoffentlich Ihr eigenes Schreibtempo der bremsende Faktor..

Bla
15 Tage zuvor
Antwortet  Johannes

AZE und dran halten?
Wie wäre es vllt. damit?

Heinz
14 Tage zuvor
Antwortet  Johannes

Die Strukturzulage, eine Stundenermäßigung, viel mehr Beförderungsstellen, viel mehr Funktionsstellen, während sie gleichzeitig aber bitte mit Inklusion nichts zu tun haben wollen.

S.B.
15 Tage zuvor

Ich kann diese vermeintliche Ungerechtigkeit zwischen Beamten und Angestellten nicht mehr nachvollziehen. Jeder angestellte Lehrer hatte irgendwann mal die Chance, verbeamtet zu werden, aus verschiedenen Gründen es aber nicht geschafft, zum Beispiel wegen zu schlechter Examensnoten oder wegen einer bewussten Entscheidung zum Angestelltenverhältnis. Die Unterschiede in der Bezahlung ist von Anfang an klar gewesen. Sich jetzt hinzustellen und von Ungerechtigkeit zu sprechen, ist schon ein dickes Ding.

dickebank
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Fama errat.
Die Gründe für die Nicht-Verbeamtung liegen zum einen in der Altersbegrenzung für die Verbeamtung gem. Landesgesetzgebung, politischen Beschlüssen der Länderparlamente oder medizinischen Befunden, die aus Sicht des Dienstherren einer Verbeamtung entgegenstehen. Bezüglich der Abschlüsse respektive der Abschlussnoten gelten die gleichen Kriterien für Beamte und Angestellte.

S.B.
15 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Wenn der Notendurchschnitt schlechter als 3,5 ist, wird man nicht verbeamtet.

eumel
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Informieren bildet!!!

dickebank
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

In welchem Bundesland?

Fridolin
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Wo? In Bayern?

Bla
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Dann ist man also „nicht Leistungsfähig genug“? Oder wie begründet man das logisch?

Dann müssten halt dementsprechend auch angestellte Lehrkräfte (viel) weniger arbeiten.
Und/Oder die Tätigkeiten müssten sich dementsprechend ändern.
Also bspw.:
– Deputat vs. Arbeitszeitmodell
-> Beamtenpflicht [AZE/Deputatsmodell]
-> AZE ö.D. als Angestellte
– Vertretungen
-> Beamtenpflicht
-> Angestellte nur bei freiwilligem Einverständnis
– Abschlussklassen (insb. Klassenleitung)
-> Beamtenpflicht
-> Angestellte generell nicht [„Hoheitliche Aufgaben“ … Dass ich nicht lache inzwischen.]
– Noten [will man hier ebenfalls auf Hoheitliche Aufgaben? Dann stellen diese auch nur Beamte …]
– Klassenleitungen
-> Beamtenpflicht
-> Angestellte nur auf freiwilligem Einverständnis

Ist doch gar kein Problem … Wenn man das mit „Notenschnitt“ oder so einen Quatsch begründen will.
Fakt ist … Man arbeitet das Gleiche – oft sogar das Selbe.

Also kann man das doch dann auch gerne mal anpassen … Wodurch „begründet“ man denn ansonsten bitte das Beamtenprivileg?
Ist ja albern so als „gleiches Mehrklassensystem“.

Anpassung!

Heinz
14 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Das ist in anderen Bundesländern nicht so mit dem Schnitt von 3,5.

Wobei ich auch ehrlich sagen muss, die Leute die mit einem Schnitt schlechter als 3,5 aus dem Referendariat gehen in der aktuellen Zeit, da gehe selbst ich nicht davon aus, dass die ihren Job bis zur Rente schaffen.

Dieter Köster
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Ich würde sagen man sollte dieses generelle Zweiklassensystem Beamte vs. Angestellte generel abschaffen und nur noch für Kernaufgaben des Staates wie Polizei und Richter verbeamten. Dazu Bestandspensionen langfristig an das Rentenniveau angleichen.

Bla
15 Tage zuvor
Antwortet  Dieter Köster

Jap, scheint ja zu funktionieren, dass auch angestellte Lehrkräfte die gleichen Tätigkeiten machen.

Bestenfalls macht man noch zusätzlich eine Bildungspflicht.
Dann ist auch dies etwas offener gestaltet.

blau
14 Tage zuvor
Antwortet  Dieter Köster

Wie soll man von Rente bitte die private Krankenversicherung bezahlen?

Anna
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Das ist nicht richtig. Als man in MV mit der Verbeamtung begann, hatten viele angestellte Lehrerinnen und Lehrer auf Grund ihres Alters nie die Möglichkeit dazu.

MadMax
15 Tage zuvor
Antwortet  Anna

Das stimmt so auch nicht. Jeder von denen hätte in ein anderes Bundesland gehen können. (Und die ehem. DDR-Lehrer, die jetzt eh meistens schon in Rente sind/gehen, betrifft das ohnehin nicht mehr)

Klara
15 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Glauben Sie ernsthaft, man hätte einfach so nach dem 03.10.1990 das Bundesland gen Westen wechseln UND West-Bedingungen haben können?
Mitnichten!
Ich wurde nach einem lauten Hilferuf aus West-Berlin nach Ostlehrer*innen zwar sofort verbeamtet und bekam 100% statt wie davor etwas über 80%, musste aber jahrelang für eine A10, später A11 neben meinen Westkolleg*innen mit einer A12arbeiten.
Für die A12 studierte ich 4 Semester berufsbegleitend neben 18 Unterrichtsstunden!

Lehrer*innen aus der DDR sind/gehen bald in Rente/Pension?
Mitnichten!
Ich habe im kommenden Jahr 40-jähriges Dienstjubiläum und DANN noch sechseinhalb Jahre vor mir!

MadMax
13 Tage zuvor
Antwortet  Klara

Sie gehen ins einzige westdeutsche Bundesland, das (seit 2004) nicht verbeamtete.

Ihr Ostausbildung, so scheint es, wurde im Westen nicht anerkannt oder sie haben nicht auf Lehramt studiert (Wie kommt sonst die E10? A bekommen nur Beamte und das macht mich misstrauisch, denn Angestellte kennen den Unterschied).

Die Frage ist doch ohnehin, wie relevant diese Diskussion für das Thema noch – ein Thema der Gegenwart – ist, denn selbst im Osten werden es vielleicht nur 15% sein, die 60 und älter sein werden?

Also, egal was triggert, ich denke, dass man sinnerfassend durchaus herauslesen konnte, dass ich die besondere Situation von Pre-Wendelehrern anerkannt habe.

eumel
15 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

unfassbar

Schotti
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Das hat eher was mit Altersgrenzen und Einstellungsstop zu tun, der dann wiederum zur Übertretung der Altersgrenzen führt. Manche Länder haben über Jahre nicht verbeamtet.

Fridolin
15 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Die ostdeutschen Bundesländer haben rund 20 Jahre nicht verbeamtet, teilweise länger. Ich finde es ja irgendwie auffällig, wie wenig man „im alten Westen“ immer noch über den „neuen Osten““ weiß.

nachdenklich
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Wie kann man denn so wenig Ahnung haben und dann damit hausieren gehen. Als in Sachsen seit 2019 (!) wieder verbeamtet wurde, wurden nur Lehrer bis 42 verbeamtet. Könnten Sie als Lehrer/in (?) bitte ein bisschen informierter sein? Was bringen Sie denn sonst Ihren Schülern bei?

eumel
15 Tage zuvor
Antwortet  nachdenklich

Gute Antworten!

unverzagte
15 Tage zuvor
Antwortet  nachdenklich

Fragt sich, warum Ahnung so demonstriert werden muss. Geht’s als Lehrkraft bitte etwas weniger hochnäsig? Das erwarten Sie doch sicher auch von Ihren SuS.

vhh
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Selbst wenn alles andere richtig wäre (was es nicht ist, s. @dickebank), vermeintlich ist diese Ungerechtigkeit nicht. Gleiches Geld für gleiche Arbeit, das war vor etlichen Jahren mal die Forderung, Frauen den gleichen Stundenlohn zu zahlen. Ist hier natürlich etwas völlig anderes, ich weiß nur leider nicht, warum. Ein dickes Ding ist diese von jeder Sachkenntnis unberührte Arroganz.

Fridolin
15 Tage zuvor
Antwortet  vhh

Gleiches Geld für gleiche Arbeit, das stimmt doch nie. Jedes Bundesland bezahlt seine Lehrer anders!

vhh
15 Tage zuvor
Antwortet  Fridolin

Ist es so schwer? Auch Firmen der gleichen Branche zahlen unterschiedlich. Übrigens haben Sie meinen Text offensichtlich überhaupt nicht verstanden, vermutlich weil Sie von den jahrelangen Tarifauseinandersetzungen über Frauen- und Leichtlohngruppen im Westen noch nichts gehört haben, da war ‚der Osten‘ nämlich weiter. Retourkutsche? Ja, aber verdient, denn was sollen diese Spalterei und Unterstellungen?

Mika BB
14 Tage zuvor
Antwortet  Fridolin

Na zumindest innerhalb desselben Bundeslandes wäre doch schon ein Anfang!

eumel
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

In Sachsen- Anhalt gabs ne Altergrenze!! Ich war 1 jahr zu alt. Also bitte mal vorher informieren, bevor man so nen Unsinn angibt

MadMax
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

S.B. hat, trotz der ganzen Unkenrufer hier, doch recht.

  1. Ihr seid nicht gesund genug um verbeamtet zu werden, dann ist das eine geringere „Leistung“. (Ihr kanntet doch die Regeln: macht Sport oder orientiert euch um! Ich wäre auch gerne Polizist geworden, aber konnte nicht wegen meiner Augen – Pech, habe mich umorientiert)
  2. Ihr habt das Referendariat nicht erfolgreich abgeschlossen, dann ist das eine geringere „Leistung“. So komisch das klingt, da fehlt halt eine Qualifikation.
  3. Ihr seid über der Altersgrenze?! Warum habt ihr euch nicht rechtzeitig gekümmert?
vhh
15 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Gut dass Dummheit und Arroganz nicht strafbar sind.
Eine ganze Reihe von Jahren wurde wenig bis überhaupt nicht eingestellt (mit abgeschlossenem Referendariat), dann wie üblich panisch gesucht. Soll ja vorkommen, dass man eine späte Chance nutzt, nicht mehr als der berühmte Taxifahrer weiterzumachen.
Warum hier nur so viele immer so schnell ein ’selber schuld‘ im Angebot haben, statt einfach anzuerkennen, dass es in keiner einzigen Branche exakt gleiche Tätigkeit, Qualifikation, Erfahrung und trotzdem unterschiedliche Bezahlung beim gleichen AG gibt. Ist das die Angst, Gerechtigkeit könnte den eigenen Status abwerten oder das Potential für Gehaltserhöhungen einschränken?

MadMax
15 Tage zuvor
Antwortet  vhh

Warum hier nur so viele immer so schnell ein ’selber schuld‘ im Angebot haben, statt einfach anzuerkennen, dass es in keiner einzigen Branche exakt gleiche Tätigkeit, Qualifikation, Erfahrung und trotzdem unterschiedliche Bezahlung beim gleichen AG gibt.“

Und diese Aussage stimmt halt einfach nicht:

  • Hast du das Referendariat nicht erfolgreich abgeschlossen, dann hast du nicht die gleiche Qualifikation
  • Erreichst du nicht die gesundheitlichen Mindestgrenzen, dann hast du nicht die gleiche Qualifikation

Und natürlich ist es in anderen Branchen nicht anders:

  • Erfüllst du die gesundheitlichen (strengeren) Mindestgrenzen nicht oder bist du zu alt, dann darfst du gar nicht erst Polizist werden
  • Hast du das Zweite Staatsexamen als Jurist nicht, dann darfst du nicht als Richter arbeiten

Und natürlich könnte ich jede Menge weiterer Beispiele nennen. Man kann sich Benachteiligungen aber gerne weiter einreden…anstatt der Gewerkschaft Feuer zu machen, weil sie wirklich Nachteile, wie die Ungültigkeit von Arbeitszeiten für Angestellte an Schulen, gegen diejenigen, die sie doch vertreten sollte, durchwinkt.

Bla
15 Tage zuvor
Antwortet  vhh

Mit dem Pöbel gibt sich Herr von MadMax nicht ab.
Daher werde ich an dieser Stelle fungieren:
Pech.

Man hätte ja durchaus mal mit Denken mitdenken und planen können, dass das KMK und Co. unfähig ist/sind. Bei einer guten Planung sollte man das Alter schon „irgendwann“ und „irgendwie“ schaffen.
Selbst schuld!

Teacher Andi
14 Tage zuvor
Antwortet  vhh

Ja, diese gefährliche Charaktereigenschaft ist leider in vielen Lehrerzimmern zu finden, deshalb bin ich auch vom Gymnasium „geflüchtet“.

eumel
15 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

mir gehen due Verteidigung der Privilegien auf den Geist. Wir Lehrer im Osten hatten gar nicht die Chance verbeamtet zu werden. Entweder 1 Jahr zu alt oder de falschen Fächer. Und kommt nicht mit waren zu doof an der Uni etc.

MadMax
13 Tage zuvor
Antwortet  eumel

Und kommt nicht mit waren zu doof an der Uni etc.“

Habe ich auch nie behauptet (und würde ich auch nicht).

„mir gehen due Verteidigung der Privilegien auf den Geist.“

Das hat nichts mit Privilegien zu tun und deren Verteidigung. Unter Privilegien versteht man unverdiente Vorteile, was sie nicht sind.

„Wir Lehrer im Osten hatten gar nicht die Chance verbeamtet zu werden.“

Selbstverständlich (und ich beziehe das auf die Postwendelehrer, nicht auf die mit DDR-Abschlüssen). Und ja, ich finde es auch ungerecht, wenn ostdeutsche Abschlüsse – und das betrifft ja nicht nur Lehrer, sondern so ziemlich alle Abschlüsse z.B. Ingenieure – nicht anerkannt wurden, aber heute Dr. Google in Magdeburg praktizieren darf.

Bla
15 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Jap, Sie haben natürlich Recht, daher:

„Ihr seid nicht gesund genug um verbeamtet zu werden, dann ist das eine geringere „Leistung“. (Ihr kanntet doch die Regeln: macht Sport oder orientiert euch um! Ich wäre auch gerne Polizist geworden, aber konnte nicht wegen meiner Augen – Pech, habe mich umorientiert)“

Deshalb sollten angestellte Lehrer auch deutlich weniger arbeiten müssen als verbeamtete Lehrer.
Dazu eben „einfachere Tätigkeiten“.
Das wäre die logische Schlussfolgerung. Absolut richtig erkannt. Top.

„Ihr habt das Referendariat nicht erfolgreich abgeschlossen, dann ist das eine geringere „Leistung“. So komisch das klingt, da fehlt halt eine Qualifikation.“

Auch das stimmt vollkommen. Und was macht man da? Genau … Ein anderes Berufsprofil. Trennung der Tätigkeitsbereiche. Ist doch logisch. Super erkannt. Also „Qualifikationsangemessener Einsatz“. Keine Abschlussklassen als Pflicht, kein unfreiwilliger Einsatz an Brennpunktschulen [nur die Besten … Ehm, „verbeamtesten“ dort bitte hin]. Usw.
Gut, dass Sie das erkannten.

„Ihr seid über der Altersgrenze?! Warum habt ihr euch nicht rechtzeitig gekümmert?“

Auch das stimmt. Und hier möchte ich gerne jemanden zitieren:
„eumel
16 Stunden zuvor
Antwortet S.B.
In Sachsen- Anhalt gabs ne Altergrenze!! Ich war 1 jahr zu alt. Also bitte mal vorher informieren, bevor man so nen Unsinn angibt“

Warum hat Ihre Mutter Sie denn nicht einfach ein Jahr später rausge… Äh. Geboren.
Absolut berichtigter Einwand von MadMax. Danke dafür.
Oder anders: Ihhh, warum sind Sie denn nur so alt (gewesen)?

Wie wäre es mit der Forderung einer Verbeamtung hin bis zu einer bestimmten Altersgrenze? Danach Pflichtwechsel? Liegt ja am Alter.
Oder wie wäre es mit einer ständigen Prüfung der Diensttauglichkeit? Wer zuviel auf einmal wiegt … Ihr wisst schon. Keine Dicken im Dienst. Ab auf die Waage und dann ran an den Speck. Ansonsten … War’s das mit der Verbeamtung dann wieder – rückwirkend.

Absolut genial und vollkommen berichtigte und nachvollziehbare Punkte MadMax.
Bin mir nur nicht so sicher, ob die „fitten Beamten“ das so auch wollen würden als Folgekonsequenzen?
Aber doch … Wäre durchaus mal eine Überlegung Wert.

MadMax
13 Tage zuvor
Antwortet  Bla

Deshalb sollten angestellte Lehrer auch deutlich weniger arbeiten müssen als verbeamtete Lehrer.
Dazu eben „einfachere Tätigkeiten“.
Das wäre die logische Schlussfolgerung. Absolut richtig erkannt. Top.“

Ganz genau und das hatte ich bereits hier auch geschrieben.

„Auch das stimmt vollkommen. Und was macht man da? Genau … Ein anderes Berufsprofil. Trennung der Tätigkeitsbereiche. Ist doch logisch. Super erkannt. Also „Qualifikationsangemessener Einsatz“. Keine Abschlussklassen als Pflicht, kein unfreiwilliger Einsatz an Brennpunktschulen [nur die Besten … Ehm, „verbeamtesten“ dort bitte hin]. Usw.
Gut, dass Sie das erkannten.“

Auch hier: ich widerspreche nicht.

„In Sachsen- Anhalt gabs ne Altergrenze!! Ich war 1 jahr zu alt. Also bitte mal vorher informieren, bevor man so nen Unsinn angibt““

Und warum sind Sie in Sachsen-Anhalt geblieben, wenn man Ihnen das antat?
Warum bleiben Sie jemanden treu, der Sie betrügt?

Wie wäre es mit der Forderung einer Verbeamtung hin bis zu einer bestimmten Altersgrenze? Danach Pflichtwechsel? Liegt ja am Alter.
Oder wie wäre es mit einer ständigen Prüfung der Diensttauglichkeit? Wer zuviel auf einmal wiegt … Ihr wisst schon. Keine Dicken im Dienst. Ab auf die Waage und dann ran an den Speck. Ansonsten … War’s das mit der Verbeamtung dann wieder – rückwirkend.“

Also so ähnlich wie bei anderen Beamtengruppen, wie der Bundeswehr oder Polizei?! Kein Problem – ich wäre dabei und es würde rechtfertigen, dass der Dienstsport dann Teil der Dienstzeit wäre. Ich würde mich wirklich sehr darüber freuen.

„Absolut genial und vollkommen berichtigte und nachvollziehbare Punkte MadMax.
Bin mir nur nicht so sicher, ob die „fitten Beamten“ das so auch wollen würden als Folgekonsequenzen?
Aber doch … Wäre durchaus mal eine Überlegung Wert.“

Also ja, so kommen wir zusammen. Es bleibt nur die Frage, wann die Angestellten ihrer Gewerkschaft Feuer unterm Hintern machen, endlich politisch ausmisten (Parteien raus und unabhängig machen) und für ihre eigenen Interessen eintreten?

Bla
12 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Zur Klarstellung:
„„In Sachsen- Anhalt gabs ne Altergrenze!! Ich war 1 jahr zu alt. Also bitte mal vorher informieren, bevor man so nen Unsinn angibt““

Und warum sind Sie in Sachsen-Anhalt geblieben, wenn man Ihnen das antat?
Warum bleiben Sie jemanden treu, der Sie betrügt?“

Das war ein Zitat und auch so von mir eigentlich als dieses recht kenntlich gemacht.

Betrifft also nicht mich. Habe ich ja nur verwendet als Zitatsbezug.

Ich lebe und arbeite in Bayern. Habe selbst die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis damals beantragt.
Und bin aktuell seit vielen Jahren an einer Privatschule tätig.
Eben mit anderen Rahmenbedingungen.
Ich würde auch nicht „als angestellter Lehrer“ an Regelschulen beim Staat mit aktuellen Profil(angleich) arbeiten.
Das wäre ja noch absurder dann.

Zum Rest: Zumindest konsequent. Finde ich gut. Danke dafür.
Fände ich schon mal einen guten und nachvollziehbaren Weg [Profilbereichstrennungen]. Ohne das Häufige sonstige „Rumgeeiere“. Top.

Zum Dienstsport: Würde dementsprechend für alle Sportlehrkräfte dann gelten oder eben auch diesen Bereich dementsprechend „profilieren“. Klar. Fände ich sinnvoll und gut.
Hatte ja auch Sport in meiner Fächerkombination im Studium. Sehr gerne so.
Gilt natürlich in anderen Fächern dann auch … „Schullektüre“. „Experimente“ usw.

„Also ja, so kommen wir zusammen. Es bleibt nur die Frage, wann die Angestellten ihrer Gewerkschaft Feuer unterm Hintern machen, endlich politisch ausmisten (Parteien raus und unabhängig machen) und für ihre eigenen Interessen eintreten?“

Auch gute Frage. Sind halt der Gegebenheiten halber weitgehend zahnlose Tiger in dem Bereich.
Jedoch können angestellte Lehrkräfte [oder Beamte] ja dann auch ggf. gut wechseln in den Hortbereich, insb. wenn der Tarif dort 2027 nochmal verhandelt und deutlich stärker als im Lehrerbereich Anwendung finden wird.
Durchaus eine sehr „lukrative“ Option finde ich.

Also ich persönlich bin da offen und relativ flexibel diesbezüglich.
Rainer sagte es anderswo: ich betreibe „Risiko-Nutzen-Rechnung“ im Prinzip. Nicht rein vom Gehalt – sondern generell.
Schlüsselbegriff: Job-Crafting.
Würde ich einigen tatsächlich sogar „ans Herz [besser Kopf]“ legen.

dickebank
15 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Only in your mind.
ad 1) Blöd, wenn Erkrankungen erst während des Vorbereitungsdienstes erstmalig diagnostiziert werden.
ad 2) Auch der erfolgreich abgeschlossene Vorbereitungsdienst kann in einem Anstellungsverhältnis enden, sogar in unbefristeten.
ad 3) Mit Blick auf die Situation in den „neuen“ BL ist ihre Aussage schlechterdings ein Witz.
Ebenso gibt es Lebensumstände, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Abschluss für Lehramt führen. Und nein, damit sind keine „ewigen Studenten“ gemeint.
Anekdotische Evidenz, ich war zu Beginn des Vorbereitungsdienstes 46 Jahre alt. War übrigens der zweite Vorbereitungsdienst, den ich erfolgreich absolviert habe. Also müssen Sie mir nix erzählen.

MadMax
13 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Only in your mind.
ad 1) Blöd, wenn Erkrankungen erst während des Vorbereitungsdienstes erstmalig diagnostiziert werden.“

Wie hoch ist denn der Prozentsatz, den das betrifft, denn wirklich? Wir können aber hier natürlich weiter die tollsten Geschichten ausdenken.

„ad 2) Auch der erfolgreich abgeschlossene Vorbereitungsdienst kann in einem Anstellungsverhältnis enden, sogar in unbefristeten.“

Wenn man es mit sich machen lässt… Es gibt 16 Bundesländer in Deutschland und keines davon will verbeamten?! Ooookay…

„ad 3) Mit Blick auf die Situation in den „neuen“ BL ist ihre Aussage schlechterdings ein Witz.“

Ich habe mich schon unter den verschiedensten Artikeln dazu geäussert und immer die Prewendelehrer aus dieser Gleichung herausgenommen.

„Ebenso gibt es Lebensumstände, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Abschluss für Lehramt führen. Und nein, damit sind keine „ewigen Studenten“ gemeint.“

Dann sind das doch aber persönliche Entscheidungen, die es in jedem Lebens- und Arbeitsbereich gibt. Man hat die persönliche Entscheidung getroffen und muss dann mit der Konsequenz leben. Mir geht es da doch auch nicht anders als anderen.

„Anekdotische Evidenz, ich war zu Beginn des Vorbereitungsdienstes 46 Jahre alt. War übrigens der zweite Vorbereitungsdienst, den ich erfolgreich absolviert habe. Also müssen Sie mir nix erzählen.“

Und Sie haben nicht gewusst, dass es eine Altersgrenze bei der Verbeamtung gibt?

dickebank
13 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Doch, habe ich gewusst. Es ging mir nur nicht um die Verbeamtung. Es gibt Berufe, die ein 2. StEx voraussetzen, ohne dass man verbeamtet wird.

Hartzsch Norbert
14 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Ich sollte mit Mathe und Technik bis 45 verbeamtet werden. Habe mit 39 berufsbegleitend das Ref gestartet. Ich war noch keine 40, da hat man die Sache wieder gekippt und nur bis 35 verbeamtet. Um was hätte ich mich da jetzt früher kümmern sollen?

MadMax
13 Tage zuvor
Antwortet  Hartzsch Norbert

…aber nicht in allen Bundesländern gleichzeitig, oder?

dickebank
13 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Mit 39 hat man ggf. noch weitere Verpflichtungen, durch die man lokal, zumindest aber regional gebunden ist und nicht so ohne Weiteres in ein anderes Bundesland wechseln kann – ausser man sieht, wie gewisse Foristen hier, die Verbeamtung als ultima ratio an, das non plus ultra der Lebensgestaltung. Wem die Verbeamtung als Selbstzweck reicht, dem ist aus meiner Sicht nicht mehr zu helfen.

MadMax
12 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Sicherlich, genau wie es Leute gibt, die deshalb lieber Angestellte sein wollen.
Das ist alles eine persönliche Lebensentscheidung, das Eine, wie das Andere. Ich betrachte das vollkommen wertefrei. Ich halte lediglich fest, dass jeder selbst für sich abwägen, aber dann auch mit der Entscheidung leben sollte.

Ein Anderer, wie Sie es sagten, war bereit sein privates Umfeld/Wohlbefinden unterzuordnen. Das können Sie natürlich schlecht finden – fühlen Sie sich ruhig frei! Ich denke, derjenige bringt einfach nur mehr Leistung für die Karriere, so wie der Mitarbeiter in einem Unternehmen, der länger im Büro bleibt als alle anderen, um den nächsten Karriereschritt zu machen.

Carsten
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Vielleicht versuchen wir es mal mit Art.3 GG – daran sind ja die Bundesstaaten gebunden. Wesentlich Gleiches ist gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Wo ist hier Gleiches und Ungleiches ?

vhh
15 Tage zuvor
Antwortet  Carsten

Die Länder kommen dann immer mit ‚besonderes Dienstverhältnis‘, nehmen das als Tätigkeitsmerkmal, auch wenn es real keine Auswirkungen hat (s§44 TV-L). Das reicht für ‚Ungleich‘, denn wer war noch einmal AG aller Gerichte?

MadMax
12 Tage zuvor
Antwortet  Carsten

Nun wirds echt lächerlich…

Teacher Andi
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Immer dieselbe, aus Ignoranz und Beamten-Arroganz entstehende Leier ….

Heinz
14 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Also ich kenne nur so Gründe wie:
-zu alt
-zu krank aber nicht krank genug für eine Schwerbehinderung
-psychische Probleme aber wieder nichts stark genug für eine Schwerbehinderung.

Ich kenne niemanden, der aus Überzeugung auf die Verbeamtung verzichtet hätte.

447
13 Tage zuvor
Antwortet  Heinz

Ich kenne (bzw. kannte) vier davon.

Alle vier sind mittlerweile aus dem Lehrerberuf rausgewechselt.

Bla
12 Tage zuvor
Antwortet  Heinz

Welche „Überzeugung“ denn genau?

Also aus „(individuellen) Gründen“ kenne ich sogar einige.
Liegt allerdings vielleicht auch daran, dass ich Einblick auf mehrere Privatschulen (neben Regelschulen) habe.
Manche waren sogar „über zehn Jahre im Beamtenverhältnis“. Bewusste Entscheidung.

Welche die „an Regelschulen blieben“? Kenne ich allerdings tatsächlich auch keine.
Sie wechselten alle die Bereiche/dem AG [ob Privatschule oder Selbstständigkeit oder Kita oder sonst wohin].

Ernst Hegger
15 Tage zuvor

Es sollte aber sofort keine Verbeamtungen von Lehrern mehr geben. Irgendwann muss der Staat anfangen, und wenn sich dann keine Lehrkräfte mehr finden lassen, müssen die verbeamteten dahin versetzt werden wo sie gebraucht werden.

unverzagte
15 Tage zuvor
Antwortet  Ernst Hegger

Die haben sich bis dahin vermutlich entlassen lassen, sind in der Klinik oder im Ruhestand.

Schotti
15 Tage zuvor
Antwortet  Ernst Hegger

Das Problem an dieser Argumentation ist, dass „der Staat“ nicht existiert. Wir reden von 16 verschiedenen Staaten.

Hansjoachim
15 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

… und diese 16 Länder haben ebenso viele unterschiedliche Beamtenbesoldungen, die Unterschiede sind erheblich:

https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/besoldungstabellen.html

S.B.
15 Tage zuvor
Antwortet  Ernst Hegger

Solange der Staat die Schulpflicht überwacht, werden Lehrer auch verbeamtet.

Dieter Köster
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Beamten gehen die Gründe für den Erhalt ihrer Privilegien wohl nie aus.
Seltsam, dass andere Ländern (z
B. Schweden, Norwegen, Finnland, Schweiz) auch ohne Beamte im Schulwesen auskommen

MadMax
15 Tage zuvor
Antwortet  Dieter Köster

In der Schweiz verdient ein Lehrer sechsstellig (ca. das Dreifache eines verbeamteten Lehrers – und nein, die Lebenshaltungskosten entsprechen nicht dem Dreifachen von Deutschland).

In Norwegen gibt es kein Beamtentum – selbst Polizisten sind dort keine Beamte. (übrigens: Rückgang der Lehramtsstudenten: -22%; 33% der Lehrer steigen innerhalb von 5 Jahren wieder aus)

In Finnland sind Polizisten Beamte und Lehrer nicht, aber das ist nur ein Status, der sich in Rentenhöhe, Steuerlast, Kündigungsschutz usw. nicht von Angestellten unterscheidet.

Machen wir es doch einfach kurz: Sie vergleichen Systeme, die überhaupt nicht vergleichbar sind.

Schotti
15 Tage zuvor
Antwortet  Dieter Köster

Ganz einfache Antwort, die haben keine 16 verschiedene Bildungssysteme in ihren Ländern.

447
14 Tage zuvor
Antwortet  Dieter Köster

Ganz richtig

Teacher Andi
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Was ist denn das für ein Trugschluss? Warum dann die angestellten Lehrer?

Bla
15 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Weil auch Adelige ohne Pöbel/Bauern schlechter Hausen.
Die Könige brauchen hingegen beides.

Bla
15 Tage zuvor
Antwortet  S.B.

Sag ich doch … Bildungspflicht.
Wieder ein Grund dafür. Top.

447
14 Tage zuvor
Antwortet  Ernst Hegger

Ok.
Dann auch keine Beamtenpflichten mehr.

Teacher Andi
14 Tage zuvor
Antwortet  447

Die sich in kaum einer Weise von denen der angestellten Lehrkräfte unterscheiden. Und kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit Streikrecht.

447
13 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Das wäre nur genau der zentrale Punkt.

Schotti
15 Tage zuvor

Erstmal sollte die Arbeitszeiterfassung eingeführt werden und dann müssen die Angestellten eben nur ihre 38 Komma Stunden arbeiten. So wird das in Ämtern auch gehandhabt, da gehen die Angestellten eben freitags um 12 und die Beamten erst um 14:30 nach Hause.

Dann sollte man unbedingt den TV-L auflösen und wieder mit dem Bund zusammenführen, also wie es früher war. Ein Tarifvertrag für Bund und Länder. Das würde schonmal einiges verbessern.

Aber hier müssen die Gewerkschaften auch endlich mal wie Männer auftreten und Eier zeigen, denn diese unterschreiben den ganzen Käse ja immer und immer wieder. Man mag über den Weselsky denken was man möchte, aber an dieser Person muss eine Gewerkschaft sich orientieren, ansonsten wird man weiterhin untergehen.

MadMax
13 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Erstmal sollte die Arbeitszeiterfassung eingeführt werden und dann müssen die Angestellten eben nur ihre 38 Komma Stunden arbeiten. So wird das in Ämtern auch gehandhabt, da gehen die Angestellten eben freitags um 12 und die Beamten erst um 14:30 nach Hause.“

Und welcher verbeamtete Kollege ist denn daran Schuld, dass es nicht so ist?
Es sind doch die angestellten Lehrer, die Ihre Gewerkschaft mit dem Deal haben durchkommen lassen.

„Dann sollte man unbedingt den TV-L auflösen und wieder mit dem Bund zusammenführen, also wie es früher war. Ein Tarifvertrag für Bund und Länder. Das würde schonmal einiges verbessern.“

Ja, erkennen Sie endlich, dass die Gewerkschaften aktuell nicht ihr Freund sind und versuchen Sie ihren Teil zur Verbesserung zu leisten: stellen Sie sich zur Wahl auf, wählen Sie Querulanten, nerven Sie mit Leserbriefen, machen YouTube-Videos usw. aber machen Sie was!

Aber hier müssen die Gewerkschaften auch endlich mal wie Männer auftreten und Eier zeigen, denn diese unterschreiben den ganzen Käse ja immer und immer wieder. Man mag über den Weselsky denken was man möchte, aber an dieser Person muss eine Gewerkschaft sich orientieren, ansonsten wird man weiterhin untergehen.“

Amen!

dickebank
13 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

„Und welcher verbeamtete Kollege ist denn daran Schuld, dass es nicht so ist?“

Die verbeamteten Kolleg*innen im Ministerium, in deren Zuständigkeit das fällt.
Und auch Minister*innen und Staatssekretär*innen sind verbeamtet – wenn auch gem. B-Tarif.

GEW und ver.di sind als Gewerkschaften ebenso wie der dbb für eine Vielzahl von Beschäftigten zuständig, Lehrerkräfte sind allenfalls ein Teil der Mitgliedschaft. Und die sonstigen Angestellten des ÖD der Länder haben andere Interessen als die Lehrkräfte, die ja ausschließlich vom §44 betroffen sind. Hilfe böte allenfalls die Gründung einer Spartengewerkschaft a la Cockpit oder GdL.

447
13 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Das ist der Weg.

Peter Sommer
15 Tage zuvor

Genau, die Beamten sind schuld das die Angestellten nur angestellt sind.
Tja Pech.
Hättest ins der Schule besser aufpassen müssen.
Der deutsche Beamte ist nun mal was ganz besonderes

dickebank
15 Tage zuvor
Antwortet  Peter Sommer

Ebent, wie jeder weiß, beginnt die Menschwerdung ab A13.

eumel
15 Tage zuvor
Antwortet  Peter Sommer

Quark hoch 10!!

vhh
15 Tage zuvor
Antwortet  Peter Sommer

Das sollte man als Comedy verkaufen: Beamte werden nur die, die ins der Schule aufgepasst haben!
Oder war das Satire, dann bitte kennzeichnen, Nicht-Beamte verstehen das sonst nicht.

447
14 Tage zuvor
Antwortet  vhh

Ich persönlich musste drei Stellen ablehnen (und hatte Giro & Co. schon deutlich vother leergemacht für eventuelles Hartz), weil man mir nicht die gewünschte Verbeamtung geben wollte.

Bei der vierten Stelle klingelte dann nach drei Tagen zähneknirschend doch das Telefon mit der richtugen Zusage – denn eher wäre ich in Hartz plus X gegangen, als nach Studium und Ref-Quälerei irgendwas zu akzeptieren, was keine Ziellaufbahn ist.

You get what you tolerate.

MadMax
13 Tage zuvor
Antwortet  447

War bei mir genauso, ich hätte keine Stelle als Angestellter angenommen, aber hier in den Kommentaren ist man ja arrogant oder egoistisch, wenn man sich nicht selbst unter Wert verkaufen will.

dickebank
13 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Nur hat es nicht mit dem Wert einer Person zu tun, ob sie sich verbeamten lassen will oder nicht. Wer sich sehenden Auges in ein lebenslanges Abhängigkeitsverhältnis begibt, hat vermutlich ein hohes Sicherheitsbedürfnis und sonst nix weiter zu bieten.

MadMax
13 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Nennen Sie mir doch bitte den Post, wo ich behauptet hätte, dass eine Person weniger wert sei, weil sie nicht verbeamtet wurde!

dickebank
12 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

„unter Wert“

in vollem Wortlaut:
War bei mir genauso, ich hätte keine Stelle als Angestellter angenommen, aber hier in den Kommentaren ist man ja arrogant oder egoistisch, wenn man sich nicht selbst unter Wert verkaufen will.

unverzagte
12 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Wenn sich eine Person nicht unter ihrem Wert verkaufen lässt, bezieht sich die Aussage allein auf eben diese Person.
Der Vergleich kommt erst dann von Ihnen.

dickebank
12 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Nee, bedeutet im Umkehrschluss, dass man sich selbst für etwas Wertvolleres hält, um nicht verbeamtet zu werden.
Warum nur verkaufen sich annähernd 25% aller Lehrkräfte in den Augen einiger Beamte unter Wert?

unverzagte
12 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Eigenwilliger Umkehrschluss.

Vermutlich weil die Nachfrage nicht der Wertvorstellung der ca. 25 % entsprach.

MadMax
12 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Sie erwarten nicht ernsthaft, dass ich darauf auch noch reagiere, oder?

dickebank
12 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Doch, ich lach gerne und viel!

Maybe
13 Tage zuvor
Antwortet  447

Vorsicht, Lehrerneulinge – in Bayern ! –
„Wenn Sie ein Angebot für eine unbefristete staatliche Planstelle im Angestelltenverhältnis (Tarifbeschäftigte nach TV-L) in Bayern ablehnen, hat dies in der Regel die gleichen harten Konsequenzen wie die Ablehnung einer Verbeamtung“ > Sie kommen wenn überhaupt noch auf der Liste ganz nach unten.

447
12 Tage zuvor
Antwortet  Maybe

Bundesland oder Beruf wechseln.

Wenn ein Monopol-AG einrn so behandelt, da weiß man doch schon vor erstem Dienstantritt, an was man da geraten ist…

vhh
11 Tage zuvor
Antwortet  447

Wenn man sich’s leisten kann, altersmäßig, ist das auch ok. Ich würde allerdings heute noch auf das Telefon warten, ab einer bestimmten Zahl gibt es keine Verbeamtung mehr. Zwanzig Jahre vorher gab es eine Ref-Stelle nur mit Wartezeit und dafür reichte dann mein Geld nicht, also tschüß Lehramt, Irgendwie Geld verdienen. Lebensumstände, mal so, mal so, man sollte einfach davon ausgehen, dass die wenigsten freiwillig angestellt sind. Wenn @MadMax unterstellte Arroganz zu erkennen meint, ist das eine Fehlinterpretation: arrogant ist es nicht, eine Verbeamtung zu wollen und zu nehmen, arrogant ist es, den anderen ’selber schuld‘ zu unterstellen.

Stetamofe
15 Tage zuvor

Und wie sieht es in Baden Württemberg aus?

GS-Lehrkräfte immer noch A12 und von der Besoldungsanpassung hört man absolut nichts.

Schade nur, dass die GS-Lehrkräfte lammfromm sind und sich nicht gemeinsam erheben.

Aufwachen…

nachdenklich
15 Tage zuvor
Antwortet  Stetamofe

A12 in Baden-Württemberg ist so hoch wie A13 anderswo.

Schotti
15 Tage zuvor
Antwortet  nachdenklich

Das ist aber doch kein Argument. A13 in Brandenburg ist jetzt auch A15 oder sogar A16 in NRW, jedenfalls 1000 EUR mehr.

Bla
15 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Doch, nennt man Schein-Argument.
Um genau zu sein.

dickebank
15 Tage zuvor
Antwortet  nachdenklich

Irrelevant, es geht primär nicht um die höhe der Besoldung sondern um die Eingruppierung in der Laufbahngruppe II, zweites Eimstiegsamt vulgo höherer Dienst, da der dem Hochschulabschluss entspricht. Die Differenzierung zwischen PH-und Uni-Abschluss ist hinfällig, da beides innerhalb des europäischen Referenzrahmens vergleichbare Hochschulabschlüsse sind.

ed840
15 Tage zuvor
Antwortet  nachdenklich

Laut aktueller Besoldungstabelle wäre A12 Endstufe in BW 5.901€,
A13 Endstufe in SH 6.578 €.

Alex
14 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Brandenburg demnächst (A 13 Endstufe) 7331,17€. So, Herr Wüst, jetzt geben Sie da mal Gas!

Küstenfuchs
15 Tage zuvor
Antwortet  Stetamofe

Sie wissen allerdings schon, dass in BaWü eine A13-Lehrkraft immer noch mehr verdient als eine A13-Lehrkraft in SH, nachdem dieser die Besoldung um 11,4% angehoben wurde, oder?

ed840
15 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Könnten Sie das mit Zahlen der aktuellen Besoldungstabellen belegen?

Zum Beispiel A13 Endstufe SH nach Erhöhung im Vergleich zu A13 Endstufe in BW.

Küstenfuchs
14 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Ja klar, am 1.1.27 (also nach der Erhöhung in SH, vor der geplanten Erhöhung in BaWü Ende Februar) bekommt ein Beamter Endstufe bei A13 19,95€ weniger in SH als in BaWü und bei A14 sogar 81,56€ monatlich. (Quelle: oeffentlicher-dienst.info)

ed840
14 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Laut der zitierten Quelle nach aktuell gültiger Besoldungstabelle
SH A13 Grundgehalt Endstufe = 6.578.96
BW A13 Grundgehalt Endstufe = 6.534.80

ed840
14 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Gleiche Quelle, Gehaltsrechner für den Öffentlichen DienstA13 Endstufe verheiratet, 1 Kind , Berechnung Beamtenbesoldung für 2027
SH = 7.135.70
BW = 6.970.23

ed840
14 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Sorry war der Wert ohne Kind
Mit 1 Kind SH = 7.343,14 in BW = 7.160,15

Dieter Köster
15 Tage zuvor

Neue Verbeamtung nur noch für staatliche Kernaufgaben wie Polizei, Richter, etc. Pensionen an Renten angleichen und die ganzen Zuschläge kürzen. Kinder von Beamten dürfen nicht mehr wert sein als andere Kinder (Stichwort Kiderzuschläge vs. Kindergeld). Schafft endlich das Zweiklassensystem ab.

SchadeMarmelade
15 Tage zuvor
Antwortet  Dieter Köster

An Polemik kaum zu überbieten.

Schotti
15 Tage zuvor
Antwortet  Dieter Köster

Richter sind gar nicht verbeamtet. Pensionen an Renten angleichen kann man nicht, weil die PKV auch im Alter bezahlt werden muss. Schule ist eigentlich die staatliche Kernaufgabe Nummer Eins in den Länderverfassungen.

Dieter Köster
15 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Also ist es in Ordnung, dass verbeamtete Lehrer:
1) mehr verdienen als Angestellte
2) pro Kind mehr Zuschläge erhalten als Angestellte
3) die Pensionen x-fach höher sind als vergleichbare Renten bei besserer Krankenkassen Leistung

Als Argument warum man die Pensionen nicht angleichen kann, bringen Sie die Weitererhaltung der Privilegien (PKV statt GKV). Es wird hier überdeutlich, dass bestimmte Gruppen kein Stück ihrer Privilegien abgeben möchten.

Albatros
15 Tage zuvor
Antwortet  Dieter Köster

Im Fernsehen beschwerte sich dieser Tage eine ältere Dame über die hohen Beiträge in der PKV im Alter. Sie verschwieg die geringen Beiträge zur PKV in der „Jugend“.

Eine PKV-Kollegin von mir zahlt etwas 200-300 Euro monatlich. Ich zahle in die GKV monatlich rund 1200 Euro (also gut 600 selber).

Schotti
15 Tage zuvor
Antwortet  Albatros

Ich zahle auch 600 Euro im Monat selbst. Auch in Teilzeit, auch bei einer Pensionierung. Wie viel würden Sie aktuell in Teilzeit oder als Frührentner bezahlen?

Eisblume
14 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Dann sind Sie schon älter sicherlich. Wie Albatros schrieb, zahlten Sie ja dann als junger und gesunder Mensch deutlich weniger. Das ändert sich natürlich im Alter. Das Perfide ist ja, dass ihr bis 55 in die GKV zurückkommen dürft, wenn es für euch teuer wird. Dann wollt ihr wieder die Solidargemeinschaft mit uns.

Schotti
14 Tage zuvor
Antwortet  Eisblume

Nein umgekehrt, die Jungen zahlen die höheren Summen, weil die Versicherungen heute natürlich deutlich teurer sind als vor 10 Jahren. Allein in den letzten zwei Jahren sind die Einstiegstarife um 30 bis 40 Prozent gestiegen. Wer jetzt teuer einsteigt, zahlt viel und im Alter dann halt extrem viel. Plus jedes Kind einzeln dazu. Das bekommen Sie dagegen gratis.

dickebank
14 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Sie haben eine private Krankenzusatzversicherung, da Sie ja nur den Anteil der Gesundheitskosten versichern müssen, der nicht von der Beihilfe übernommen wird. Der Nachteil ist, dass Familienangehörige nicht mitversichert sind wie in der GKV. Dies ist aber vernachlässigbar, wenn der Ehepartner über eigenes Erwerbseinkommen vefügt. Bleiben die Kinder, aber auch die müssen bei eigenem Erwerbseinkommen Beiträge an die GKV abführen. Das gleiche gilt für studierende Kinder ab dem 25. Lebensjahr, wenn diese im Anschluss an die Schulzeit direkt ein Studium aufnehmen.
Bei Teilzeitbeschäftigung sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer*innen werden die normalen Beitragssätze hälftig von AN und AG abgeführt. Dies ergeben sich aus den gesetzlich festgelegten Prozentsätzen. Dazu kommt der Zusatzbetrag, den jede Krankenkasse eigenständig festsetzt, der ebenfalls prozentual erhoben wird und allein vom Krankenkassenmitglied aufgebracht werden muss. Dasselbe gilt für Rentner*innen, die sowohl den Beitrag zur Krankenversicherung der rentner sowie den Zusatzbeitrag vollumfänglich abführen müssen, da der AG-Anteil wegfällt.

Vermutlich werden Sie jetzt noch den angestellten lehrkräften raten, sich zu freuen, dass sie weniger als verbeamtete Lehrkräfte verdienen. Da die beiträge zur KV und zur PV ja prozentual berechnet werden, macht sich der geringere Verdienst ja positiv bemerkbar. Was verbeamtete Lehrkräfte aber ständig vergessen, ist, dass angestellte Lehrkräfte – solange sie beschäftigt sind – ebenfalls Beiträge zur AV ubd RV abführen müssen.
Anektotische Evidenz, ich habe als Lehrkraft in NRW für die sozialen Sicherungssysteme im Dezember 2022 bei einer TZ-Stelle von 19,5/25,5 bezogen auf E13/5 für KV, PV, RV, AV und AN-Zusatzversorgung insgesamt 1.018,01 EUR abführen müssen. Eine zusätzlich private Krankenzusatzversicherung ist da noch nicht enthalten. Jetzt als Rentner muss ich auf die Rente der DRV einen KV-Anteil von 14,60%, einen KV-Zusatz 1,20%, einen PV 3,40% und auf die Rente der VBL einen KV-Beitrag von 14,60%, einen Zusatzbeitrag von 2,69% und einen PV-Beitrag von 3,60% zahlen.

Ihr armen Berufsbeamt*innen, spart euch eure Tränen.

Lera
12 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Ja, die Angestellten werden vom Staat richtig ausgenommen, insbesondere durch die Sozialabgaben.

Es wird Zeit, dass die Beamtem auch so richtig ausgenommen werden.

Dann geht es den Angestellten sofort bes…. Moment mal^^

Das bringt ja nur drei Euro fuffig! Die Beiträge bleiben (fast) genauso hoch und auf dem Bürgeramt hat der Service – man sollte es nicht für möglich halten – nochmal nachgelassen. Schön ins Knie geschossen 🙁

Macht aber nix, guck mal hier: Das sind jede Menge Vermögen und Erbschaften, die zahlen GAR KEINE Sozialabgaben. Also DA wär richtig was zu holen, ich sag’s nur.

# where to put your sozialneid

Lera
11 Tage zuvor
Antwortet  Albatros

AUGEN AUF bei der Status-Wahl <— extra korrekt, dafür etwas sperrig

Schotti
15 Tage zuvor
Antwortet  Dieter Köster

Die hohen Kinderzuschläge wird es ja bald nicht mehr geben, da diese in die Grundbesoldungen integriert werden müssen. Zumindest was Kind1 und 2 betrifft.

Teacher Andi
14 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Diese Kinderzuschläge zusätzlich zum Kindergeld sind sowieso eine unbegreifliche Ungerechtigkeit den Angestellten gegenüber. Entweder Kindergeld oder Kinderzuschläge. Was soll das?

Lera
12 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Andi, wenn bei Angestellten und Beamten alles gleich WÄRE…

GÄBE es nicht Angestellte UND Beamte.

Es sind offensichtlich – Achtung! – verschiedene Dinge.

Kurz sacken lassen…

Eventuell ergibt es Sinn, verschiedene Dinge unterschiedlich zu behandeln:

Beim Beamten gibt es eine besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn, dafür kann ich nicht streiken, kann aber jederzeit versetzt werden, kann mich nicht woanders bewerben, sondern muss um Vesetzng bitten, stehe kurz gesagt Gewehr bei Fuß, wenn der Dienstherr pfeift.

Bei Angestellten gibt es diese besondere Fürsorgepflicht nicht, da es auch die genannten Einschränkungen und Nachteile nicht gibt.

Es ergibt daher Sinn, dass Beamte zusätzlich zum Kindergeld, das alle Bürger bekommen, einen Kinderzuschlag erhalten, um symbolisch anzudeuten, dass die besondere Fürsorgepflicht nicht nur auf dem Papier steht, sondern sich am Ende auch monetär realisiert.

Im Übrigen bin ich der Meinung: Wenn es so viel geiler ist, Beamter zu sein – wo sind Sie falsch abgebogen? Schade Marmelade. 🙁

unverzagte
12 Tage zuvor
Antwortet  Lera

Ihre Erklärung erinnert an die Sendung mit der Maus, die mir ebenfalls gut gefällt – falls es also in der Anstalt irgendwann unerträglich wird, könnten Sie dort bestimmt einsteigen.

Bla
12 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Ich dachte ich wäre eher bei einer Satiresendung. So liest es sich.
Aber gut. Hat Lera eben keine Ahnung vom Thema. Auch okay.

Hat wohl noch nie mitbekommen, dass angestellte Lehrkräfte ebenfalls versetzt werden …
Dazu auch nicht, dass die Streikwirkung ebenfalls Beamte betreffen.

Also weiterhin … Scheinfaktoren.
Naja, gut. Die Mythen halten sich ja so oder so gut.

Ab und an würde ich mich irgendwie wirklich freuen, wenn Beamte jedes Schuljahr komplett wo anders versetzt werden würden.
Finde den Gedanken irgendwie zwar „falsch“ … Aber muss mich immer wieder dabei erwischen leider.
Rein wegen solcher Scheinargumente.

unverzagte
12 Tage zuvor
Antwortet  Bla

Der Aspekt des Streikens hat die Maus, äh, Lera nicht ganz gelungen erklärt. Warum deswegen von Ihnen sofort wieder die Ahnungsloskeule geschwungen wird, wissen nur Sie.

Bla
11 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Weil es (offensichtlich) so ist? Was soll ich denn sonst dazu sagen? „Toll erklärt“ bei Scheinargumenten?

Gerne können wir ja auf der Sachebene inhaltlich drüber diskutieren.
Das kein Stress, wenn das jemand anders sieht.

Wo sehen Sie hier denn ein Problem?

Unverzag
11 Tage zuvor
Antwortet  Bla

Anderen eine angebliche Ahnungslosigkeit vorzuwerfen.
Das ist überheblich, überflüssig und unsachlich.

Bla
11 Tage zuvor
Antwortet  Unverzag

Wie gesagt, ist ja gar kein Problem das auf Sachebene zu diskutieren. Sehr gerne sogar.

Sie kann ja zeigen, wieviel Ahnung sie vom Thema tatsächlich hat … Nur bei ihrem Beitrag bin ich erstmal skeptisch.
Kann man bei mir ja auch gerne kritisch zur Frage stellen, ob ich überhaupt Ahnung habe. Dazu sind ebenfalls Diskurse mitunter da.
Hab nur inzwischen einige Scheinargumente wirklich langsam statt. Vor allem, wenn sie ständig kommen und nie sonderlich über „ist halt so“ mal verargumentiert und begründet werden (können).

Für mich ist der Beitrag eben – so „Leid“ es mir tut … Ahnungslosigkeit (oder bewusstes Agieren/Kaschieren).

„Das ist überheblich“

Kann und darf man so nennen. Verstehe ich auch woher das kommt.
Ändert nur eben nichts daran, dass die „Erklärung“ ja (völlig) unlogisch ist …

Ich persönlich würde das von Lera ebenfalls als „überheblich“ einordnen [Zitat]:

„Andi, wenn bei Angestellten und Beamten alles gleich WÄRE…

GÄBE es nicht Angestellte UND Beamte.

Es sind offensichtlich – Achtung! – verschiedene Dinge.

Kurz sacken lassen…“

Sehen Sie das etwa anders? Also als „es ist nicht überheblich“?

Und zur Sachlichkeit: Doch. Das kann sehr wohl so sein. Genau das ist doch das Problem, welches viele hiermit haben.
Die Scheinargumente mal abgesehen. Die werden in nahezu allen Themen ja auf angestellte Lehrkräfte übertragen in der Realität.
Ansonsten gerne anfügen, wo denn nicht als (aktueller/bisheriger) Praxisbezug und -anwendung.
GENAU DAS ist das Problem.
Nur eben nicht „die Privilegien“ – und auch kein „Ausgleich“ dazu.
Die Pflichten überträgt man – die Privilegien(angleichung) nicht.

„überflüssig“

Ich finde die ständigen Scheinargumente auch überflüssig. Und trotzdem kommen sie.
Muss man in einem Forum wohl damit „rechnen“ und sollte sich nicht wundern, dass/wenn darauf Bezug genommen wird.
Mache ich auch nicht. Sie dürfen mich gerne kritisieren. Kein Stress. Machen Sie ja auch. Passt.

„und unsachlich.“

Zur Sachlichkeit können wir doch sehr gerne auch sehr intensiv gehen … Ich fange mal mit dem „Spielball“ an. Sehr gerne können wir dies dann sehr detailreich vertiefen.

„wenn bei Angestellten und Beamten alles gleich WÄRE…

GÄBE es nicht Angestellte UND Beamte.“

Einlesen: Historische Tradition, Haushaltsnotlagen, akuter Personalmangel
Dann versteht man, weshalb es so ist.
Ist nur „aktueller Zeit“ weder haltbar, noch „sinntragend“.

Art. 33 Abs. 4 GG wurde faktisch übertragen. „Hoheitliche Aufgaben“ erfüllen „beide Profile“ (Wunder … sind ja gleich …). Mitunter zu nennen: Notenvergabe, Disziplinarmaßnahmen, ggf. Schulverweise). Alles bei „beiden Profilen“. Also nicht haltbar.

Die Haushaltspolitik der 90er und 00er Jahre ist keine logische Begründung der heutigen Zeit. Sie ist lediglich eine Erklärung. Mitunter zwecks Verschuldungen.

Formale Laufbahnvoraussetzungen sind ebenfalls nur eine Erklärung bei Quereinstieg/Seiteneinstieg – fallen durch die Realitätsumsetzung jedoch weitgehend weg.

Alters- und Gesundheitsgrenzen müssen „gleich“ gehalten werden. Macht ja keinen Sinn diese ständig „hin und her zu regeln“. Außer das (Auf)Zeigen von Planungslosigkeit und Inkonsistenz des AG/Politik/Staates.
Zudem müsste es dann eben logischerweise eine Profilanpassung geben. Alles andere ist ja Quatsch.
Oder man müsste eine Altersgrenze und Gesundheitsgrenze auch bei Beamten machen. Rechtlich natürlich schwer haltbar – logisch jedoch richtig der Konsistenz halber.
[Hier könnte man mit „Treueverhältnis“ kommen … Dazu kommen wir dann bei „Treueverhältnis“ – warum dies ebenfalls nicht haltbar ist und kaum logische Anwendung findet.]

„Beim Beamten gibt es eine besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn, dafür kann ich nicht streiken, kann aber jederzeit versetzt werden, kann mich nicht woanders bewerben, sondern muss um Vesetzng bitten, stehe kurz gesagt Gewehr bei Fuß, wenn der Dienstherr pfeift.“

Also die Fürsorgepflicht des Dienstherren und die Treuepflicht des Ange… Ehm Beamten.

Warum besteht die „Fürsorgepflicht“ denn nicht allen „Treuen des beim Staat arbeitenden“?
Angestellte sind keine Leiharbeiter. Sie arbeiten direkt beim gleichen AG.
Was ist das denn für ein Bild, was man als AG hier macht:
– Beamte Lehrkräfte sind uns treu
– Unsere anderen (angestellten) Lehrkräfte nicht
Gut. Kann man machen. Macht man ja auch offensichtlich.

Schauen wir uns mal das „Treueverhältnis“ an unter den Aspekten von Lera:

– Kein Streikrecht: Faktisch richtig.
Jedoch gibt/gab es eben die ständigen Übertragungen der Tarife (der angestellten LuL!).
Dazu „schwächt“ man natürlich logischerweise das Streikpotential als „AN“. Warum? Naja … Beamte und Angestellte LuL arbeiten im gleichen Profilbereich – jedoch dürfen Beamte nicht streiken … Merkt man selbst. Muss man auch nicht sonderlich gut in Mathe oder sonst was sein.
Dazu wurden eben bisher immer die Tarifverhandlungen weitgehend übertragen. Also „streikt“ man indirekt für Beamte mit.
Sorry … Aber das „wir dürfen nicht streiken“ ist faktisch richtig, aber ein absolut provokantes Scheinargument.
Man bekommt das Schnitzel ja trotzdem. [Was auch bei gleicher Arbeit und gleichen Lohn vollkommen in Ordnung wäre … Bei der Schere jedoch absolut fragwürdig ist. Und ja … Die GEW stimmt da zu. Heißt jedoch nicht, dass das „gut“ ist. Erst ab einer tatsächlichen Angleichung ist es gut … Oder bei der Splittung des Profilbereichs – bspw. „Keine Notenvergabe“, „keine Abschlussklassen“, „keine Zwangsversetzung“, usw.]

– Versetzung: Ja und nein.
Also grundlegend stimmt das „grob“ – ist jedoch eher eine Abordnung dann oft. Eine tatsächliche Versetzung ist nicht „jederzeit einfach so versetzt“. Es müssen eben dienstliche Bedürfnisse vorliegen [was nicht so schwierig ist]. Jedoch hat man das Anrecht [auch wenn es einige nicht nutzen …] auf Anhörung und Einschaltung dss Personalrats. Dann kann man ggf. auf „Sozialauswahl“ gehen und beharren. Hier gilt nämlich genauso die „Fürsorgepflicht“. Daher werden „öfter“ eher gleich „Singles“ versetzt. Die haben nämlich kaum bis keine Chance.
So wie sieht das jetzt bei angestellten LuL aus? Diese können doch dann bestimmt weder „versetzt“, noch „abgeordnet“ werden?
Nope. Können sie – wird ja auch gemacht.
Hier gilt dann nicht das Beamtenrecht, sondern eben der TV-L.
Also bei Beamten in Bayern § 47 und § 48 BayBG.
Und bei angestellten Lehrkräften eben der § 4 TV-L [zuzüglich in Bayern noch § 16 BayVwV]
Falls man diesen nicht kennt [und insb. Abs. 3 gibt ja auch hier wieder WORTWÖRTLICH wieder, auf was ich hier ständig verweise … Nicht mal versteckt – wortwörtlich und eindeutig …]
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97484-16
„§ 16 Versetzung, Abordnung
(3) Im Übrigen gelten die jeweiligen Vorschriften für die Landesbeamten über Versetzung und Abordnung sinngemäß.“

De facto: Auch hier eine gesetzliche und tatsächliche Angleichung.

Also? Wo ist das denn bitte bei angestellten LuL anders? Es wird faktisch so angeglichen und auch so gemacht.
Daher: Ja, gibt es. Jedoch zeigt es definitiv auch hier wieder klar und deutlich auf, dass „beides gleiche Profile sind“.
Daher auch: Scheinargument [wenn es um angestellte LuL und beamte LuL geht].

– „kann mich nicht woanders bewerben“

Das ist faktisch ebenfalls Quatsch. Ja, wenn man die Verbeamtung beibehalten will, dann kann man sich logischerweise nicht einfach so „woanders“ bewerben.
Man kann jedoch die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis einreichen – diese muss bestätigt werden. Und dann kann man schon sich wo anders bewerben. Wie angestellte Personen generell eben auch.
Keiner „zwingt“ einen im Beamtentum „festzustecken“.
Die Frage ist hier auch „wo ist woanders“?
-> Privatschulen? Ja, da geht es als angestellte Lehrkraft. Als Beamte schwieriger, da es keine Abordnungen mehr gibt. Kenne auch nur zwei Altabordnungen. Und die sind beide schon … Alt. Aber mit Entlassung aus dem Beamtenverhältnis? Jap, geht ebenfalls.
-> „In der freien Wirtschaft“? Hier gilt gleiches Prinzip.
-> An anderen Regelschulen? [Denke darum gehts …]
Wie sieht es „dort aus“?
Beamte: Versetzung, Abordnung
Angestellte LuL: Versetzung, Abordnung, Direktbewerbung
Hier ist tatsächlich ein Unterschied … Die Direktbewerbung gibt es als Möglichkeit [wenn oftmals wegen Bürokratie nicht realistisch und in der Realität oftmals abgelehnt … Aber gut].
Also als „normal angestellte Lehrkraft“ geht es oft über ein Zustellungsverfahren. Da sucht man sich mal gar nix sonderlich aus. Man wird zugeteilt.
Ansonsten landet man gerne mal eher bei/als „Vertretungslehrer“ oder noch schöner „Vertretungslehrer als Springer“.

– „sondern muss um Vesetzng bitten“

Auch hier wieder …
„§ 16 Versetzung, Abordnung
(1) Der Angestellte kann bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses nach vorheriger Anhörung oder auf seinen Antrag auf unbestimmte Zeit an einen anderen Dienstort versetzt werden.“

Was denkt man denn bitteschön, wenn hier die „Rede“ von „oder auf SEINEN ANTRAG […] VERSETZT werden.“ ist?
Dass das „normale Bewerbungen“ sind? V. A. Mit Art. 3 als Angleichungsbestimmung?

De facto kann natürlich der AG/Staat wenig machen, wenn man einfach kündigt und sich wo anders bewirbt. Daher gibt es ja die Bewerbungsoptionen. Was will man machen als Staat … Doof.
Das KANN man jedoch als Beamter auch machen. Man kann „kündigen“ [Entlassung beantragen] und sich per Direktbewerbung wo bewerben. Absolut kein Unterschied hier.

Also auch hier … Das tragen „beide“, wenn sie beim AG/Regelschule normalerweise „bleiben wollen“.

„stehe kurz gesagt Gewehr bei Fuß, wenn der Dienstherr pfeift.“

Ist jedoch nicht sonderlich anders in der Option und als mögliche Entscheidung, als wie bei angestellten LuL.
Sorry, aber wenn der AG/Staat hier eine/n Angestelle/n versetzt und dies aus dienstlichen Gründen und Bedarfen. Dann ist man eben in der Lage „nein“ zu sagen und fliegt ggf.
Oder man macht das mit.
Und so ist das als Beamter halt auch. Nur ist der Verzicht auf die Beamtenprivilegien eben ein ganz anderes Druckmittel (welches angestellte LuL einfach nicht haben, daher man hier keinen Druck diesbezüglich aufbauen kann).
Aber klar … Redet man sich als Beamter gerne so ein. Kenne ich ja …

„Bei Angestellten gibt es diese besondere Fürsorgepflicht nicht, da es auch die genannten Einschränkungen und Nachteile nicht gibt.“

Und wirklich … Ich will sie nicht angreifen, aber da kann man einfach nur sagen: absolut keine Ahnung vom Thema. Sorry. Aber das „muss“ ich so klar benennen.
Die Einschränkungen und Nachteile gibt es.
Das ist vielen Beamten nur „irgendwie“ weder bewusst noch „bekannt“. Trotzdem sind sie halt da …
Siehe dazu mitunter meinen Link oben. Dort steht es doch 1:1 so da. Die Einschränkungen und Nachteile WERDEN übertragen.
Nur eben die Vorteile/Privilegien nicht.
Und daher muss eine Angleichung zumindest her ODER eine tatsächliche Splittung der Einsatzbereiche/Profile.
Also bspw. „Keine Noten“, „keine Abschlussklassen“, „keine Versetzung“, „Dienstortwahl ggf. (Falls Bedarf)“.
Die gibt es aber nicht … Weder noch. Und genau das ist auch die Kritik.

„Es ergibt daher Sinn, dass Beamte zusätzlich zum Kindergeld, das alle Bürger bekommen, einen Kinderzuschlag erhalten, um symbolisch anzudeuten, dass die besondere Fürsorgepflicht nicht nur auf dem Papier steht, sondern sich am Ende auch monetär realisiert.“

Und das ist eben – wenn man sich nur einen Funken mit dem Thema beschäftigt hat … Reine Realsatire… Kann ich leider auch hier nicht anders sagen. Entweder es ist Ahnungslosigkeit oder „ein bewusster Schlag in die Fresse aller angestellten LuL“.
Kann man sich jetzt selbst überlegen. Ich hoffe zumindest auf Ahnungslosigkeit.

Und das „symbolisch“ ist im Übrigen für „symbolisch“ ziemlich teuer und irgendwie „tatsächlich“ (nicht nur symbolisch …) gegeben.
Ob jetzt „Kinderzuschläge“ bei Beamten „sinnvoll“ sind, kann man diskutieren. Klar.
Aber warum bekommen die die angestellten LuL dann nicht zumindest „während ihrer Treuezeit dem AG gegenüber“?
Die Frage sollte und „muss“ man sich dabei eben auch stellen … Und darauf gibt es keine konsistente „aber die Beamten verdienen das, weil …“ Ja… Weil warum? Treuepflicht? Oder Treuezeit? Muss man die Zuschläge dann „bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis“ etwa zurückzahlen? Spoiler: Nein. Warum denn nicht? Sorry … Das ist nie logisch konsistent. Geht auch gar nicht … Kann Lera oder gerne Sie [oder sonst wer] mir allerdings gerne mal erklären [logisch, keine Scheinargumente] … Konnte mir bisher wirklich noch keine/r … Die gibt es nicht.

Also … Vielleicht können Sie jetzt etwas nachvollziehen, warum ich hier „so überheblich“ bin … Das „Sachliche“ habe ich zumindest hiermit [WIEDERMAL] angebracht.
Bin gerne für Diskurse bereit.
Wir können ebenfalls jedes „Untertopic“ oder „aber das musst du als angestellter LuL NICHT machen“ genauer drauf eingehen … Absolut kein Stress. Sehr gerne sogar. Immer sinnvoll.
Sie können auch jeden Punkt „sezieren“. Auch das sehr sehr gerne … Mitunter dafür bin ich ja im Forum. Um ggf. dazuzulernen.

Aber den Kommentar von Lera … Der triggert bei mit einfach mein „Gehirn“. Sorry. Ist ja nichts gegen Lera persönlich. Kenne ich ja nicht. Hatte ich glaube ich auch nie sonderlich gelesen.
Geht mir rein um den Inhalt.

unverzagte
12 Tage zuvor
Antwortet  Bla

Tausche „der“ gegen „den“.

Lera
12 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Oh, vielen Dank, das ist ein schönes Lob. Grundschule erdet.

Jerunda
12 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Da ja eh immer weniger Kinder geboren werden, kann man sich diese Neiddebatte doch sparen. 🙂

unverzagte
12 Tage zuvor
Antwortet  Jerunda

Welche Hoffnungen hegen Sie mit dem neuen Nick? Manches lassen sich leider nicht wie make up einfach abschminken.

Bla
14 Tage zuvor
Antwortet  Dieter Köster

„Also ist es in Ordnung, dass verbeamtete Lehrer:“
Kurzfassung: Ja.

„1) mehr verdienen als Angestellte [Lehrer]“

Als der Pöb… Ehm, als Angestellte? Klar. Natürlich doch.
Bitte bleiben Sie bei Ihrem „Stand“.

„2) pro Kind mehr Zuschläge erhalten als Angestellte“

*Kicher* mehr Zuschläge? Seit wann bekommt der Pö.. Ehm, die Untersch.. die Angestellten. Seit wann bekommen die Angestellten denn Kinderzuschläge?
Mein Herr [nicht Sie] … Seit wann bekommen Angestellte denn unsere hoheitlichen Zuschläge?
Was? Tun sie nicht?
Dummes Volke …
Ja, die „mehr Zuschläge“ pro Kind sind absolut berechtigt. *Kicher* {als Lieblingskind des Königtums, trotz Adeltitel fühl}

„3) die Pensionen x-fach höher sind als vergleichbare Renten bei besserer Krankenkassen Leistung“

Dem Volke soll gesagt sein, dass diese sich ehrbar fühlen könne. Eine bessre Krankenkassenleistung besage, dass diese – dem mäßigen Volke – eben dies eine Leistung bestände.
Dies Leistung wäre angemessen dem Stande gemäß.

Dem Abgang des Arbeitstums, ebenso gehandhabt. Dem Adel der Wein, dem Volke die Worte.

„Als Argument warum man die Pensionen nicht angleichen kann, bringen Sie die Weitererhaltung der Privilegien (PKV statt GKV). “

Wo Privilegien, dort auch die Last. Falls dem Volke Privilegien zustände, wäre dies geschehen.

„Es wird hier überdeutlich, dass bestimmte Gruppen kein Stück ihrer Privilegien abgeben möchten.“

Das Volke soll im Klang des Ausspruchs sich mäßigen.

Teacher Andi
14 Tage zuvor
Antwortet  Bla

Die Arroganz geht manchmal so weit, dass Beamte bei angestellten Lehrern von Kollegen „minderer“ Qualität reden. Eine Aussage ist mir heute noch im Ohr: „man sollte doch alle Lehrer verbeamten, denn keiner möchte doch von einer unterqualifizierten Lehrkraft beschult werden“.
Wusste ich nicht: der Beamtenstatus qualifiziert erst so richtig zur guten Lehrkraft. Interessanter Aspekt. Die Ignoranz mancher Kollegen ist schon unglaublich.

Bla
13 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Habe ich persönlich noch nie gehört.

Hm, bei uns [Privatschule] zahlen die Eltern sogar Schulgeld, dass sie „von uns“ unterrichtet werden. Komisch.
Könnten ja (auch von) Beamten unterrichtet werden.
Zu uns kommt auch keiner „aus Zwang“, sondern die bewerben sich, gibt Lehrer-Kind/Eltern-Gespräche. Aufnahmeverfahren … Usw.
Also auch noch etwas aufwendiger als „Sprengelschule“ oder sonst was.
Komisch irgendwie. Eine Auswahl haben wir ebenso …

Dazu sind bei uns einige Ex-Beamte Lehrkräfte. Weiß nicht, ob deren Qualifikation „auf einmal“ durch die eigene Entscheidung und tatsächliche Handlung der Beantragung und Entlassung aus dem Beamtenverhältnis reduziert wurde.
Bei uns sind sie eben „bewusst“ und „gezielt“. Trotz Aufgabe der Verbeamtung und dessen Privilegien – nicht wegen.

Keine Ahnung … Alles komisch.

Das Witzige ist ja, dass manche da recht fix „ganz still“ wohl werden, wenn sie wissen, dass man selbst die Verbeamtung hatte, aber sich bewusst dagegen entschieden hat. Weil dann das Argument der „Qualifikation“ nicht funktioniert. Die hat(te) man ja dann offensichtlich …
Schade aber auch. Muss man neue Gründe sich dann ausdenken ggf.

blau
14 Tage zuvor
Antwortet  Dieter Köster

Bessere Leistung bei Krankenkassen? Ich muss bei jeder Therapie einen Vertrag unterschreiben und ist zählt PKV und Beihilfe nur die Hälfte. Alleine in diesem Jahr muss ich für meine 5köpfige Familie 2000 Euro selbst zahlen an Gesundheitskosten.

Eisblume
14 Tage zuvor
Antwortet  blau

Das sind dann pro Monat rund 150 Euro gewesen. Wie viel zahlen Sie monatlich in die PKV ein?

Bla
13 Tage zuvor
Antwortet  Eisblume

Und wie viel bekommt man bei „5-Köpfiger-Familie“ an Zuschlägen … Ehe/Familie, Kinder …
*Wegduck*

MadMax
13 Tage zuvor
Antwortet  Dieter Köster

Also ist es in Ordnung, dass verbeamtete Lehrer:
1) mehr verdienen als Angestellte“

Das ist nicht nur bei Lehrern so, sondern überall im Öffentlichen Dienst.

Anders wird ein Schuh daraus: vor der Wende hatte BRD eine Verbeamtungsquote wie die Polizei. Ergo: verbeamtet alle Lehrer, so wie bei der Polizei!

„Als Argument warum man die Pensionen nicht angleichen kann, bringen Sie die Weitererhaltung der Privilegien (PKV statt GKV). Es wird hier überdeutlich, dass bestimmte Gruppen kein Stück ihrer Privilegien abgeben möchten.“

Ich würde behaupten, dass die meisten Beamten gerne in die GKV wechseln würden, aber leider verbietet ihnen das der Dienstherr, weil er nicht bereit ist den Arbeitgeberanteil zu übernehmen. Warum werfen Sie Beamten etwas vor, wofür die überhaupt nichts können?

dickebank
13 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

„Das ist nicht nur bei Lehrern so, sondern überall im Öffentlichen Dienst.“

Deshalb die kürzere Wochenarbeitszeit bei allen anderen Regierungsbeschäftigten, die eben nicht dem §44 des TV-L unterworfen sind.
Btw viele angestellte Lehrkräfte sind nach ihrer Anstellung über den TVÜL vom BAT in den TV-L gerutscht. Und der hat für angestellte Lehrkräfte im Vergleich zu den anderen Regierungsbeschäftigten erhebliche Nachteile gebracht.

MadMax
12 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Da können aber nicht die Beamten etwas dafür, sondern nur Ihre Gewerkschaft und Ihre Gleichmütigkeit gegenübern den Verursachern, IHRER Gewerkschaft.

Ich habe von Ihnen noch nie gelesen, dass Sie fordern, dass die Partei-Kader aus den Gewerkschaften geworfen werden sollen, damit sie nicht gemeinsame Sache mit der Regierung machen…

Wer hat denn §44 TV-L abgenickt? verdi Bsirske (Grüne), gew Thöne (SPD/Linke-Umfeld), dbb Heesen (SPD) bei einer CDU/SPD-Regierung… Schön.

Solche Regierungsgewerkschaften braucht kein Mensch. Da sollten Sie sich mal lieber aufregen!

vhh
11 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Kleine, völlig unwichtige Erinnerung: Exakt, 100%, ohne Abstriche, gleiche Tätigkeit, das ist in den meisten anderen ÖD-Bereichen nicht so genau zutreffend.
Warum ist eigentlich die Panik so groß, dass von vielen Beamten nicht einmal das anerkannt wird? Weg mit §44, richtig, aber warum der wohl noch da ist? Weil die GEW viel zu eng mit Verdi zusammensitzt und Verdi Null Interesse an Lohngruppen im Bereich E12+ hat. Warum die GEW das tut? Sehr einfach, streikende Lehrer allein erschrecken niemand, es gibt ja Beamte, die weiter betreuen (nicht unterrichten).
Es ist nicht einmal mehr eine Geldfrage, es ist die völlige Gleichgültigkeit gegenüber offensichtlicher Ausbeutung. Ja, Ausbeutung ist das passende Wort. Ich habe viele verbeamtete KuK, die das exakt so sehen, darum irritiert mich immer wieder der Tenor hier. Vier Stunden weniger Deputat wären j einmal ein Anfang.

dickebank
13 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Nur wird bei angestellten lehrkräften die Verdiensthöhe dadurch weiter reduziert, da sie im Vergleich zu den anderen Angestellten im ÖD die gleiche Deputatsverpflichtung haben wie die verbeamteten Lehrkräfte.
D.h. im Endeffekt, dass die angestellten Lehrkräfte einen niedrigeren Stundenlohn haben als die sonstigen Angestellten des ÖD. Zusätzlich haben sie nicht die Möglichkeit, Überstunden wie im sonstigen ÖD abzubauen. Sie müssen die MAV-Sätze, die keinen Handwerker reizen würden, einen Handschlag mehr zu machen, akzeptieren. Die angeordnete Mehrarbeit durch Adhoc-Vertretungen können sie nämlich nicht ablehnen, denn da unterliegen sie der Weisungsgebundenheit genauso wie die Beamt*innen.

unverzagte
15 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Es sind auch nicht alle Beamt*innen in der PKV.

Schotti
15 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Ist auch je nach Bundesland unterschiedlich. Wie immer.

Bla
14 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Wann nicht?

– Bei pauschaler Beihilfe?
– Bei „Beamten mit Vorerkrankungen“? [Also GKV Entscheidung, dann Entdeckung/Erkrankung – bspw. chronisch. Und kein Wechsel möglich?]
-> Sollte man dann nicht die Verbeamtung „entlassen“ … Ich meine … So die Begründung mit „selbst schuld“ bei „keine Verbeamtung bekommen“? Wäre das dann nicht auch eine Lösung? Ich frag ja nur …
– Viele Kinder? Hm, klar. Familienversicherung mitnehmen. Kinderzuschläge auch mitnehmen. Warum denn nicht …
– Viele Kinder und nicht erwerbstätige/r PartnerIn? Noch besser. Warum sollte man denn eine Restkostenversicherung machen, wenn man diese auch einfach lassen kann, da man sich’s aussuchen kann…
– Bei Teilzeit? Auch eine gute Option. Gerade wenn man nicht Hauptverdiener/in ist.

Sie haben Recht. Das sind manche nicht … Ein Hoch auf die Wahl? Zumindest für einige …

Bla
15 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

„weil die PKV auch im Alter bezahlt werden muss.“

Selbst schuld?
Hätte man sich ja dann auch mal im Vorfeld überlegen können?
[Worte von Beamte … Ich gebe sie lediglich wieder.]

blau
14 Tage zuvor
Antwortet  Bla

Man schließt die PKV ab unter der Bedingung Beihilfe zu erhalten. Kein Mensch würde das sonst tun. Du kannst dann nicht einfach die Bedingungen ändern und die Leute arm gehen lassen

Schotti
14 Tage zuvor
Antwortet  Bla

Hat man sich ja im Vorfeld überlegt, deswegen gibt es jetzt doch die ganze Diskussion wegen der Erhöhungen der Alimentation. Im Vertrag, den beide Seiten unterschrieben haben, steht eindeutig, dass der Beamte mitsamt Familie seines Amtes entsprechend bis zum Lebensende versorgt werden muss. Die Länder sowie der Bund haben diesen Vertrag rechtswidrig nicht eingehalten und müssen das nun beheben. Ganz normaler Vorgang.

Bla
10 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Oh sorry, nicht gesehen, daher nicht geantwortet.

Ja, das ist richtig. Habe ich nie widersprochen. Hab ja geschrieben, dass das das Argument vieler Beamter ist/wäre.
Wollte es nur mal spiegeln.
Und klar könnten man theoretisch sagen: Wie oft hält denn der Staat sein Versprechen? Wie oft nicht? Und innerhalb welcher „Fristen“?

Siehe irgendwelche Ziele, siehe Inklusion, siehe „bald wirds besser“, siehe „bald kein Mangel“ usw. usf.
Also klar … Als Beamter muss man schon damit auch rechnen, wenn der AG (Staat) sich nicht dran hält. Also „selbst schuld“?
Und das ist nicht meine Meinung wie gesagt, das ist, wie es hier (und anderswo) einige Beamte sich herzaubern.

Ich persönlich bin da voll bei Ihnen. Der AG (Staat/Land) hat Sorge zu tragen, dass er dies einhält. Und den Beamten steht dies zu.
Mir geht es primär generell um:
– Gleicher Anrechnungen und Übertragungen – gleiches Berufsprofil
–> Gleiche Privilegienanpassungen
ODER
–> Man nimmt eben die Übertragungen und macht ein „getrenntes Berufsprofil“.

Beides wäre logisch und könnte man machen. Beides wird halt nicht gemacht. Und das ist halt ebenso zu kritisieren.

Über „aber die Beamten sollen weniger verdienen/bekommen“ … Das mir tatsächlich egal bzw. sollen sie nicht. Das ja ebenfalls Quatsch.

Wenn viele jedoch so wie „ich“ oben [dieser Kommentar als Spiegel] argumentieren „selbst schuld“ … Dann erwische ich mich tatsächlich bei Gedankenfreuden von „Pflichtversetzung mind. alle 3-5 Jahre für Beamte – egal welche privaten Gründe/Bedingungen“. Bei genau solchen „Scheinargumenten“. Und das ist leider „ebenfalls kontraproduktiv“ als tatsächliche Durchsetzung.
Finde ich irgendwie selbst schade, dass man sowas „wünschen würde, damit es mal tatsächlich Anwendung hätte“, nur weil einige solche Scheinargumente machen …

Mika BB
15 Tage zuvor
Antwortet  Dieter Köster

Wieso Kinderzuschläge vs. Kindergeld? Für Kinder von Beamten wird beides gezahlt…

Klara
15 Tage zuvor
Antwortet  Dieter Köster

Nein!
Renten an Pensionen anpassen!

Teacher Andi
14 Tage zuvor
Antwortet  Dieter Köster

Es heißt richtg „Kinderzuschläge PLUS Kindergeld“. Das ist schon wieder eine ganz andere Dimension.

jaki
15 Tage zuvor

§44 in den Tarifverträgen ist ein SKANDAL was nie von den Gewerkschaften angesprochen bzw. in Angriff genommen wird.

Arbeitszeiten wie Beamte und absolut keine Entlastung bei viel viel weniger netto. Auch keine sonstigen Zuschläge erhalten Angestellte Lehrkräfte nicht. Aber streiken sollen sie, für alle. Die Entgeltanpassungen werden dann den Beamten übertragen.

Die Angestellten Lehrkräfte brauchen auf jeden Fall eine neue Gewerkschaft, die ständig nur klagen und klagen. Die eingesammelten Gelder müssen nur für Klagen gedacht sein und nichts anderes.

Albatros
15 Tage zuvor
Antwortet  jaki

Gute Idee!

solitair
15 Tage zuvor

Von kräftigen Steigerungen habe ich bei uns in Hessen nichts gemerkt.

dickebank
15 Tage zuvor
Antwortet  solitair

Dann fahr mal mit nem Fahrrad – kein E-Bike – die Stoppelberger Hohl in WZ hoch

solitair
14 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Haha. Clown gefrühstückt was

Fridolin
15 Tage zuvor

Ich bedanke mich auch, dass Sie dieses Thema mal „auf Platz 1“ bringen. Die Kommentare dazu sind ja teilweise unterirdisch („selber schuld“), aber in den Arbeitskämpfen sollen die Angestellten wieder für die Beamten Gehaltserhöhungen erringen. Als Nächstes dann wieder zusätzlich zu der Besoldungserhöhung, nicht wahr?!

MadMax
15 Tage zuvor
Antwortet  Fridolin

Bei Arbeitskämpfen erringen die Angestellten Vorteile für sich und nicht für Beamte.
Kommen Sie doch mal klar mit ihren Halbwahrheiten!

Bla
14 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Das stimmt faktisch gesehen so (nicht) [das nicht auf Ihren Kommentar …]
Es gibt weiterhin die Übertragung …
Kennen Sie sich gar nicht aus? Runter. Liegestütze!
Eventuell doch mehr Ihr Bereich? Sagen Sie es mir.

Selbstverständlich beharrt man stets auf die Übertragungen der Tarifanpassungen.
Ist ja wirklich albern das abzustreiten.
Bei der Bundeswehr vielleicht nicht. Haha. Sie sind jedoch nicht mehr dort?

Schotti
14 Tage zuvor
Antwortet  Bla

Damit soll ja Schluss sein, Stichwort Nominallohnindex. Darum geht es doch in dem Artikel.

Bla
13 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Also schauen wir jetzt mit ggf. künftigen Bedingungen in die Vergangenheit, wo genau dies halt so statt fand?
Dann müssten wir jedoch auch die erstreikten/verhandelten Bedingungen ebenfalls „rückgängig machen“.

Künftig können wir dann dies gerne anpassen. Zu seinerzeit.
Bisher stimmt es einfach (noch) nicht.
Die Übertragungen fanden faktisch stat..

Also: Ab nächster Tarifverhandlung … Gerne. Dann würde es (ggf.) nämlich auch stimmen.

Schotti
12 Tage zuvor
Antwortet  Bla

In dem Artikel geht es nunmal um die aktuelle Gesetzeslage und was sich daraus entwickelt.

MadMax
13 Tage zuvor
Antwortet  Bla

Was interessiert Sie denn eine Übertragung? Das ist der kleinste Teil, der Sie jucken sollte. Ihnen sollte es stattdessen darum gehen, wie es Ihnen besser geht und wie Sie Ihre Interessen durchdrücken, stattdessen scheint es Ihnen wichtiger zu sein, dass es den Anderen gefälligst genauso schlecht zu gehen hat.
Das ist so typisch deutsch…

Teacher Andi
13 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Ne, typisch deutsch ist, wenn man sich mit seinen Privilegien hinterm Haus versteckt und so tut, als hätte man keine, oder eher noch Nachteile als Beamter. Aber man wählt natürlich links-soziale Parteien, weil man ja ach so sozial ist …….

Bla
12 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Links-Sozial wählen und für Privilegien und Mehrklassengesellschaft sein?
Und dies dann abstreiten (wollen)?
Man könnte auch sagen: Mehr Schein, als Sein.

Den Bezug versteht man doch auch komplett ohne „was Rechte ‚dürfen'“ ?

Also entweder ich checks nicht … Oder Sie. Bin mal gespannt.

MadMax
12 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Wer versteckt sich denn? Und natürlich hat das Beamtentum natürlich auch Nachteile, so wie jedes Ding in dieser Welt, aber darüber habe ich mich (nach besten Wissen und Gewissen) relativ wenig beklagt.
Und den letzten Satz verstehe ich nicht (inhaltlich – was wollen Sie mir damit sagen? Dass ich so wählen würde? Dass Sie so wählen würden? Keine Ahnung!)

Bla
12 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Deshalb habe ich auch „den Systembereich“ gewechselt und bin jetzt dementsprechend an einer Privatschule tätig.

Ändert doch nichts daran, dass Ihre Aussage nicht stimmt? Darum ging es mir.
Ist ja jetzt nichts anderes als ein eingebrachter Strohmann von Ihnen.

Zudem ändert es nichts daran, dass das System eine Vollkatastrophe ist. Die Schere wurde und wird weiter.
Natürlich haben Sie recht mit dem Inhalt Ihrer Antwort auf „individueller/persönlicher Ebene“ -> Daher mein Wechsel.
Aber auf „systemischer Ebene“ sieht das anders aus …
Da „muss“ es „Profilbereiche“ oder „Angleichung“ geben.

Das können Sie auch gerne „typisch deutsch“ nennen. Juckt mich nicht. Ist es andersrum ja auch … Warum sollten Beamten denn die Privilegien nicht teilen, bei gleichen Profilbereich? Das ist sogar das „typisch Deuscheste“ was es wohl gibt …
Ich selbst muss davon auch gar nicht profitieren oder sonst was. Darum geht es doch gar nicht. Ich passe mich persönlich schon an, da braucht keine/r Sorge oder Angst haben. Auch die „persönliche Betroffenheitsebene“ ist lediglich ein weiterer Strohmann. Und so wird es auch von mir behandelt …

Teacher Andi
13 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Da sind Sie falsch bzw. gar nicht informiert. Tariferhöhungen wurden immer auf die Beamten übertragen, nur umgekehrt geht das nicht, vor allem jetzt, wo die Beamten eine satte Erhöhung bekommen sollen.

MadMax
12 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Und das hat Lehrer Meier aus der Gesamtschule in Hintertupfing verbrochen?!

vhh
11 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Ja, in etwa so, wie angestellter Lehrer Müller direkt verantwortlich für die Tarifverträge ist. (s.o., sinngemäß „selber schuld an §44“)

Bla
14 Tage zuvor
Antwortet  Fridolin

Ja, bitte.

Das
15 Tage zuvor

Weg mit dem Beamten. Überall und jeder muß sparen. Nur, bei den Beamten, scheint etwas verkehrt, zu laufen.
Alles verändert sich. Gerade in der heutigen Zeit. Der KI Boom, Weltraum Forschung, Klimawandel, Sprache usw usw vieles verändert sich aber bei den Beamten bleibt es so wie es immer war. Erstmal die Besoldung erhöhen.
Warum wird hier nicht gespart?? Intelligent gekürzt und modernisiert. Gesetze geändert mal etwas schneller. Dafür am besten eine neue Methode und Entwicklung des midernen Beamten 2.0, die sofort Entscheidungen treffen kann und effektiv Probleme behebt ohne welche zu schaffen.
Wir brauchen ein System Verbesserung. Einen update. Wie jedes Programm irgendwann einmal ein Update benötigt.
So auch die Beamten und alles was damit verkettet ist.

MadMax
13 Tage zuvor
Antwortet  Das

„Weg mit dem Beamten. Überall und jeder muß sparen. Nur, bei den Beamten, scheint etwas verkehrt, zu laufen.
Alles verändert sich. Gerade in der heutigen Zeit. Der KI Boom, Weltraum Forschung, Klimawandel, Sprache usw usw vieles verändert sich aber bei den Beamten bleibt es so wie es immer war.“

Und weil alle in Deutschland sparen wollen, geht auch alles an Innovation, Können und Expertise ins Ausland. Deutschland ist längst das Land des Brain Drain oder (echte) Experten kommen gar nicht erst.

If you pay peanuts, you get monkeys.

dickebank
13 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Wobei Letzteres auf Sie zutrifft.

447
13 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Klar, weil Ihnen die Meinung nicht passt.

Aber selber „Übergangsregelung *hust* in die Rente über das Sozialwesen nutzen…

dickebank
13 Tage zuvor
Antwortet  447

Rechtsanspruch, sowie Vertragsfreiheit. Es ist in meinem Ermessen, ob ich einen Arbeitsvertrag fortsetze oder diesen kündige. Nach einer eigenen Kündigung verhängt die Arbeitsverwaltung eine 90 Tägige Sperre, in der kein ALG I gezahlt wird. Kommt es zu keiner Vermittlung, was in einem laufenden Schuljahr auch nicht zu erwarten ist, besteht der Rechtsanspruch auf Leistungen. Die Leistungsgrenze endet altersbedingt nach festgelegten Zeiträumen oder mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Soweit also nicht unrechtmäßig.
Tut mir leid, wenn Ihnen und anderen Beamten dieser Weg versperrt ist – aber dafür führenn Sie ja auch keine Beiträge an die AV ab. Und das Sozialwesen können Sie auch nicht plündern, die Alimentation geht ja zulasten des Steuertopfes.

MadMax
12 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Ja klar, Sie kündigen, um dann ALG I zu bekommen…

Was soll man zu so einer Einstellung noch weiter sagen?!

dickebank
12 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Dass die Übertragung der regeln für den Beginn der Ruhestandsregelungen von den Beamten inhaltsgleich auf die angestellten Lehrkräfte übertragen worden ist, ist eine Unverschämtheit des Arbeitgebers. Gleichzeitig besteht eben dieser Arbeitgeber auf den gesetzlichen kündigungszeitpunkten am Ende eines Quartales, was aber nicht zum Schuljahresturnus passt. Andererseits ist er bei zeitlichen berücksichtigung von Arbeitssbedingungen sehr flexibel.
Als ich kurz vor Ende meiner aktiven Zeit mein TZ-Deputat für das letzte Schuljahr erhöht habe, um die bilanzierten Ü-Stunden überhaupt abbauen zu können, war der AG in der Lage, das daraus resultierende Gehaltsplus ab dem Tag des offiziellen Unterrichtsbeginnes tagegenau zu ermitteln und zu zahlen. Die drei verpflichtenden Vorbereitungstage wurden hierbei geflissentlich ignoriert. Anderer seits war der AG nicht willens einen Kündigungszeitpunkt zum Ende eines Schulhalbjahres zu akzepzieren, was der Schule geholfen hätte. Ich wäre dann nämlich genau drei Monate vor Erreichen des Beginns der Rentenzahlung gegangen, um nicht über diesen Zeitpunkt hinaus bis zum Ende des Schulhalbjahres zu unterrichten. Die Kündigung zum Ende des Kalenderjahres im dezember hätte der Schule und den Sus nicht geholfen, eine Kündigung zum Ende des dritten Quartals hätte wegen einer OP in den Sommerferien, an die sich eine Reha zu Beginn des Schuljahres anschloss, zwar für mich finanziell gelohnt, hätte den SuS nichts genutzt. Ab Beginn des Schulhalbjahres hätte ich bis zu den herbstferien keine 13 Unterrichtstage gehabt. Bei einer einwöchigen Verlängerung der Reha, wäre der zeitraum noch einmal um 5 Tage kürzer gewesen. Aus diesem Grunde habe ich in Absprache mit meiner damaligen SL das Arbeitsverhältnis zum land NRW zum Ende des zweiten Quartales, 10 Monate vor erreichen der gesetzlichen Altersgrenze fristgemäß beendent. Wie gesagt, alles Einstellungssache. Aber manche AG haben es einfach nicht besser verdient.

MadMax
11 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Sorry, habe mir ihren Text nicht wirklich durchgelesen, weil er mich nicht interessiert – hat nämlich nichts mit meinem Kommentar zu tun…

Beamte kündigen, weil sie genug haben und ihre Lebensqualität verbessern wollen.

Andere kündigen, weil sie auswandern und sich irgendwo anders etwas aufbauen wollen.

Wiederum andere kündigen, weil sie die Welt sehen wollen und von Land zu Land reisen wollen.

Andere kündigen, weil sie einen besser dotierten Job angeboten bekommen haben.

Noch andere kündigen, weil sie das alles mit ihrem Gewissen nicht mehr vereinbaren können.

Und dann gibt es auch die, die einfach Bock auf etwas Neues haben und ein Unternehmen gründen wollen.

Und Sie reden nur darüber, dass man kündigt und dann ALG I gesperrt wird..
Das sagt nur viel darüber aus, wie Sie ticken und ihre Kleinmütigkeit.

dickebank
11 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Beamte können nicht kündigen, sie können lediglich um Entlassung aus dem Dienst nachsuchen.

Stimmt alles, denn ohne Moos nix los. Wer wirtschaftlich denkt – klar, müssen alimentierte beamte natürlich nicht – ist bestrebt, einen „return on invest“ zumindest ansatzweise zu erreichen. Sowohl in bezug auf Rente und Arbeitslosengeld werde ich das gemessen an meinen beitragszahlungen nicht erreichen. Und zusätzlich habe ich ja noch die Steuerlast, um diejenigen, die sich nicht unter Wert verkauft haben, im Alter weiterhin zu vollumfänglich zualimentieren.

Ehrlich gesagt, Ihre Attitüde geht mir fürchterlich auf die Nüsse.

MadMax
10 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Doch, habe ich gewusst. Es ging mir nur nicht um die Verbeamtung.“

Heul leise!

Bla
10 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Klar hat es einen Bezug zu Ihrem Kommentar …
Entweder Sie checken diesen halt nicht oder haben ihn einfach nicht gelesen [wie Sie selbst schrieben …]. Dann stimmt aber „hat nämlich nichts mit meinem Kommentar zu tun…“ trotzdem nicht.

MadMax
12 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Ja eben nicht, wie wir weiter oben bereits erläutert haben…nicht wahr?

dickebank
12 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Wer bitte ist „wir“? Ich jedenfalls nicht.

Lera
12 Tage zuvor
Antwortet  Das

Ja, liebe(r) Das, büschen wirr das Ganze, aber zusammen kriegen wir das hin.

Aaalso:

Sie fordern zuerst „weg mit den Beamten“, dann wollen Sie aber trotzdem einen „modernen Beamten 2.0“.

Der soll immer alle Probleme sofort lösen und niemals Fehler machen. Das ist ja schon ein recht hoher Anspruch und eine große Erwartungshaltung gegenüber staatlicher Daseinsfürsorge.

Sie wollen also ganz viel vom Staat und das sollen Ihnen die „modernen Beamten“ liefern.

Die alten, Ihrer Meinung nach zu gut bezahlten Beamten konnten Ihre Erwartungen ja offenbar nicht erfüllen.

Nun frage ich Sie:

Was genau unterscheidet denn Ihre „modernen Beamten“ von den alten – abgesehen davon, dass sie schlechter bezahlt werden?

Wie bekommen Sie das hin, dass Leute für weniger Geld einen besseren Job machen?

Ich bin total gespannt.

447
12 Tage zuvor
Antwortet  Lera

Ich bin da auch total gespannt. Vor allem darauf, wer (ausser defekte Leute oder Leute mit großen internen Problemen) so einen Job dann machen will. Und wie lange, bevor dann die Branche gewechselt wird. 🙂

Und @dickebank;
Aha, sieh mal an, es geht ja auch ehrlich:
SIE haben die FÜR SIE VORTEILHAFTEN Regelungen also hemmungslos und „unmoralisch“ (sic!), jedoch LEGAL für sich selbst und Ihre Ziele genutzt.

Also:
Das exakt gleiche getan, was ich und viele andere (noch sorgfältiger Abwägung) mit Unterzeichnung der Verbeamtung taten.
Die reine Lehre wäre es selbstverständlich gewesen, zu sagen: Ich verzichte auf die Verbeamtung, da ich dann für den gleichen Job mehr bekomme als andere.

Wer das in einer explizit moral- und ehrlosen, sondern kapitalistisch-legalistischen-funktionsorientierten Gesellschaft tut handelt jedoch objektiv dumm.

Was also regt Sie daran auf, dass Beamte halt schlicht den besseren deal abgeschlossen haben?

„Privilegien“ sind nämlich illegale oder leistungslos erworbene Vorteile.

Wenn der AG seine Möglichkeiten bei z.B. Landesbeamten nicht ausspielt, die er in der Hand hätte (bspw. in Notfällen, Wahlauszählung, Katastrophenhilfe, Schneechaos usw.) – was kann der Beamte bitte dafür?

Ich nehme meine Beamtenpflichten im übrigen durchaus ernst und habe drei mal in solchen Lagen mich sogar AKTIV angeboten…und wurde rüde aufs Sofa verbannt.
Tjah.

dickebank
12 Tage zuvor
Antwortet  447

Was ist, wenn die Branche innerhalb von 2 bis 3 Dekaden bis auf wenige Ausnahmen verschwindet, so dass ganze Berufsfelder verschwinden. Einige hier sitzen auf einem sehr hohen Ross und sind der Irrungen Meinung, dass sie die Moral gepachtet hätten.

447
11 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Dann verschwindet sie.

Leute wie ich /Beamte werden dann halt versetzt und sortieren Post, Akten, stempeln Hundehalternachweise ab usw. oder werden umgeschult für die niemals schrumpfende Verwaltung.

Natürlich kann man auch Szenarien völligen Rechtsbruches oder des völligen Untergangs aufmachen wo der Staat einfach (zumindest zunächst) einfach „macht was er will“ … dann sind wir aber bei Zuständen angekommen, wo „zur Arbeit gehen“ eher weniger wichtig, Gehälter sowieso entweder nicht mehr existieren oder keine Kaufkraft mehr haben und „Wer hat wie viel Munition?“ eher sehr wichtig ist.
Ist dann halt so „Wenn der Asteroid morgen einschlägt…“-mässig.

dickebank
11 Tage zuvor
Antwortet  447

Oder werden an die privatwirtschaftlich organisierte Nachfolgeorganisation ausgeliehen – siehe ehemalige Bundesunternehmen aus dem Bereich
„Wer nix ist und wer nix kann, geht zu Post und Eisenbahn“.

Lera
11 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Welche Branche? Was hat dieser Begriff hier überhaupt zu suchen?

Und was ist eigentlich, wenn uns der Himmel auf den Kopf fällt?

Extrem wiichtige Fragen.

Opossum
15 Tage zuvor

Die eine Gruppe wird für Gehalt Arbeiten, die andere – für die Idee, wie in postsovjetischen Zeiten (wie jemand vor Kurzem erwähnt hat). Oder wie sehr schlecht bezahlter Lehrer in meiner Heimat neulich sagte: „Wir werden so arbeiten, wie wir bezahlt sind“.

447
11 Tage zuvor
Antwortet  Opossum

Letzter Satz: Das ist der Weg.

Onkel Thomas
15 Tage zuvor

Wenn ich das hier so lese, scheint es keine Solidarität mehr zwischen Angestellten und Verbeamteten KuK zu geben? Wenn dem so ist, bleibt den Angestellten nur die Arbeitszeierfassung und der konsequenten Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes. Sollen die verbeamteten Kollegen halt sehen wo die bleiben.

unverzagte
15 Tage zuvor
Antwortet  Onkel Thomas

Die verbleiben z.B. in der GEW, wo es meiner Erfahrung nach auch weiterhin gelebte Solidarität gibt.

Teacher Andi
15 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Aber nur Beamten gegenüber …..

unverzagte
14 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

40% der Mitglieder sind Angestellte…

Teacher Andi
14 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Die nicht unbedingt in derselben Form vertreten werden.

Bla
14 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Sie meinen damit §44-TVL?

unverzagte
14 Tage zuvor
Antwortet  Bla

Meine ich generell.

Bla
14 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Hm, dann haben wir ein anderes Verständnis für Solidarität. Außer man meint die weite Schere.
Dann check ichs.

Küstenfuchs
14 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Und wo die GEW immer schön die Tarifverträge zu ungunsten der angestellten Lehrkräfte mitträgt?

unverzagte
14 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ihre Behauptung kann ich nicht nachvollziehen.

Onkel Thomas
14 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Meines Erachtens ist es noch viel schlimmer; s. die letzte Tarifrunde
Wenn man sich den Forderungkatalog angeschaut hat waren es 100% Verdi, darüber hinaus konnte ich keine Forderungen von TVStud und GEW wiederfinden, die nicht auch Verdi Forderungen waren. Forderungen die über den der Verdi hinausgingen wurden entsprechend gestutzt.
Richtig lautstark wurde die GEW hinterher, wo es darum ging den Abschluss auf die Beamten zu übertragen; das ist auch eine Verdi und DGB Forderung gewesen.
Forderungen bezüglich TV-L §44 wurden nicht einmal in der GEW diskutiert.
Damit darf man meiner Meinung nach durchaus schließen, das der Abschluss zum Nachteil der angestellten KuK mitgetragen wird.

Teacher Andi
14 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Macht nix.

447
14 Tage zuvor
Antwortet  Onkel Thomas

Absolut richtig.

Sage ich als Beamter.

Streikt mal richtig, legt mal richtig lahm, wechselt die Jobs. Und hört auf, den politiknahen Pseudogewerkschaften nachzulaufen, die nur klappern aber doch immer Frieden machen.

Die Behandlung angestellter Lehrkräfte ist eine ungerechte Frechheit.

Andersen
15 Tage zuvor

Deutsche Politik und Politiker, wie wir sie kennen: Autoritär, ungerecht, unmenschlich, gegen Gleichstellung, gegen den kleinen Mann.
Wenn ich in meiner Heimat berichten, dass es in Deutschland unterschiedliche Bezahlung für diesselbe Arbeit gibt, in Höhe von 600-800 € + 1000 € mehr Rente/Monat, lachen die Leute zuerst und denken, es sei ein Scherz. Wenn sie verstehen, dass es stimmt, können sie es nicht fassen.

Albatros
14 Tage zuvor

Gut die Hälfte aller Landesbediensteten in Berlin sind Angestellte. Will Berlin die wirklich alle (vor den Wahlen) verärgern?

https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a8d4116c3692834ff6dbd62/neue-statistik-zahl-der-beamten-in-berlin-steigt-deutlich-an-fast-die-haelfte-aller-landesbeschaeftigten-verbeamtet.html

Ralf Braun
14 Tage zuvor

Es gibt Berufsgruppen wie Beamte, die den Knall noch nicht gehört haben.
Denke, dass ein Teil des Sondervermögens hier gut aufgehoben ist.
Leider habe ich als selbständiger Kleinunternehmer dies mit meinem hohen Steueraufkommen mitfinanziert.
Armes Deutschland…..es war einmal….

Schotti
14 Tage zuvor
Antwortet  Ralf Braun

Wenn Sie Kleinunternehmer sind, was machen Sie, wenn Ihre Kunden die Rechnungen einfach nur zur Hälfte bezahlen?

Arbeiten Sie dann freundlich weiter?

Teacher Andi
14 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Was bleibt ihm übrig?

Lera
13 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Zahlungserinnerung, Mahnung, Zwangsvollstreckung … Sie Wirtschaftsexperte 😉

dickebank
12 Tage zuvor
Antwortet  Lera

Tja, nur wer zahlt zunächst einmal für den notwendigen Beschluss und den Einsatz des Gerichtvollziehers?

Lera
11 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Tante Gisela.

447
13 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Vermutlich ja, denn wer sich auch nur minimal über die Grenzen und die Steuerlage für Kleinunternehmer informiert – der weiß, dass das „Model Kleinunternehmer“, wenn es wirklich so durchgezogen wird wie gedacht und nicht nur als Deckmantel/Ergänzung genutzt wird eine riesen Dummheit ist.

Einfach mal die entsprechenden Verdienstgrenzen darauf beziehen, seinen Lebensumterhalt daraus zu bestreiten…plus Versicherung & Co.

Alleine die Behaupting des Beitrahsschreibers zu den gar deftigen Steuerzahlungen…äh, ja, klar… 😉

MadMax
12 Tage zuvor
Antwortet  447

Erfolgreiche Unternehmer haben es gar nicht nötig sich während der Fahrt in ihrer S-Klasse Gedanken über das Gehalt von Beamten zu machen. Das Problem ist halt eben auch, dass manche, anstatt das Problem und die Lösung bei und für sich zu suchen, lieber im Stillstand verharren (z.B. in einer prekären Beschäftigung bleiben).

Heinz
14 Tage zuvor
Antwortet  Ralf Braun

Warum jetzt genau?

447
14 Tage zuvor

Ne, den „Knall nicht gehört“ haben Leute, die:
– auf das Pferd „freie Wirtschaft“ setzen, wo GANZ OFFEN nacker Kapitalismus herrscht
– bei Boomphasen über die „blöden Beamten“ hämisch grinsen
– in Bust-Phasen AUCH über die „blöden Beamten“ herziehen und denen uhre relative Sucherheut (die sie gegen die Verdienstchancen der Wurtschaft getauscht haben) wegnehmen will

Teacher Andi
14 Tage zuvor
Antwortet  447

….. mal tief Luft holen ………

Lera
13 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

… und in der Zeit könnten Sie ja noch etwas in der Sache beitragen, wie wär’s?

Lera
13 Tage zuvor
Antwortet  447

So ist es. Mittlerweile habe ich für derlei kindische Anwürfe nur noch ein zynisches „Augen auf bei der Berufswahl“ übrig. Das konfrontiert das sich meist liberal wähnende Gegenüber sehr schön mit seinen angeblichen Prinzipien: private Lebensentscheidungen, privates Risiko, individuelle Verantwortung für eigene Entscheidungen…

dickebank
12 Tage zuvor
Antwortet  Lera

Ist Beamter jetzt Beruf oder Status?
Wenn Lehrer Beruf ist, was ist dann StR?

unverzagte
12 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Die Ranghöhenbezeichnung eines Amtes und logisch ist Beamtin ansich kein Beruf.

Lera
11 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Schön, dass wir das nochmal klären konnten – nicht, dass es da noch zu Missverständnissen kommt, das wäre FATAL.

Kaunas
13 Tage zuvor

Es bleibt leider dabei, die angestellten Lehrer haben keine Lobby. Aufrufe von GEW und VBE sind eher „Alibi-Veranstaltungen“ á la wir tun doch was, aber die Politik hört nicht auf uns, was sollen wir machen. Hat nicht der VBE gesagt, nur verbeamtete Lehrer seien gute und verlässliche Lehrer?

Wir rauchen die SCHaLL bundesweit. https://www.schall-nrw.de Es kann doch nicht sein, dass das BSW die einzige Partei ist, die sich für eine „Übertragung“ der Besoldungserhöhung auf die Angestellten einsetzt?

eumel
12 Tage zuvor

Ich habe den Eindruck, dass hier einige das Problem nicht erkennen bzw wollen. Die arrogante Art “ Angestellter hast Pech “ und „wir haben ja keine Privilegien “ und “ steht uns ja allen zu“ gepaart mit ihr dürft dafür streiken ( mal Streikvorgaben ) lesen ist nicht zu akzeptieren. aber diese “ Arroganz“ erlebe ich am Gymnasium sehr häufig. nehmt eure Privilegien einfach hin und seid ruhig. Aber blickt nicht auf die Angestellten so herab.

dickebank
12 Tage zuvor
Antwortet  eumel

Um die ungerechtfertigte Besserstellung gegenüber sich als Beamten zu rechtfertigen, müssen eben Stromannargumente ins Feld geführt werden. Nach dem Motto, die Previlegien sind gerechtfertigt, da man halt die beamtenrechtlichen Bedingungen im Gegensatz zu den Angestellten erfüllt, ohne im Detail zu wissen, weshalb Einzelnen die Verbeamtung verwehrt worden ist bzw. worin die Beweggründe lagen im Angestelltenverhältnis zu unterrichten. Das hängt tlw. auch mit der fehlenden Kombinierbarkeit der beiden Versorgungssysteme im Alter zusammen. Ab einem gewissen Alter macht die Verbeamtung auch für einen zukünftigen Rentenempfänger keinen Sinn mehr.

447
11 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Die Verbeamtung und die zweifellos daraus resultierenden Vorteile (da der AG „Staat“ den Rest kaum/garnicht nutzt) sind nicht ungerechtfertigt.

Sie sind legal erworben.

Wenn Sie und ich Kfz-Mechatroniker sind…und ich heuer in Luxus-Wolfsburg an und Sie im „Familien*hust*unternehmen“ in Kleinkleckersdorf (wo Sie nix an Kohle kriegen und für nen faulen Obstkorb zu unbezahlter Mehrarbeit gedrängt werden)…bin ich dann nach marxistischer Lesart „privileeeeegiert!!!1!1“ ?

Wenn wir beide Koch gelernt haben…und ich verkaufe Großstadthipstern „Veggieburger“ vom „Foodtruck“ aus für 10 EUR/Stück und stoße mich gesund, Sie heuern an der Raststätte zum armen Ritter an und haben dort schlechten Lohn plus Nachtarbeit…soll dann mir das Geld weggenommen werden, weil PRIIIIVIIILEEEG?

Wer so gerne kochen/Kfz reparieren/Hecken schneiden will, dass er das billiger tut als es sein müsste…wird immer jemanden finden, der ihn ausbeutet.
Garantiert.

dickebank
11 Tage zuvor
Antwortet  447

Hinkender Vergleich. Beim VW arbeiten Sie als Bäcker oder metzger am Band, die Schrauberklitsche in Kleinkleckersdorf kann sich das allerdings nicht erlauben, die benötigt schon einen Kfz-Mechatroniker.
Auch das gastro-beispiel zieht nicht, da beides ausgelernte Köche sind, die allerdings bei unterschiedlichen AG arbeiten oder selbständig sind.

Bei Lehrkräften ist der AG/Dienstherr aber derselbe und auch die „Dienstleistungen“ die erbracht werden die gleichen. Lediglich der beschäftigungsstatus unterscheidet sich.

Wenn Sie schon den gastro-Vergleich heranziehen wollen, dann hätten Sie auf die zivilen und uniformierten Köche bei der Bw oder der BPol verweisen müssen. Und nein, da gibt es im Vergleich zu den Lehrkräften eine deutlich höhere Vergleichbarkeit bzw. geringere Unterscheidungen.

447
5 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Der Vergleich zieht sehr wohl und das wissen Sie auch:
Gleiche Berufe, ob anderer oder (faktisch) gleicher Arbeitgeber: A wird ausgebeutet fürs Famiiiiiiilllliiieeeenunternehmen (bzw. den Zweitporsche des Chefs) – B sagt „nö“ und macht das nicht mit, findet besseres.

Lächerlich wird es halt, wenn A dem B zum Vorwurf macht, es besser getroffen zu haben und fordert, dem was wegzunehmen.
(Mal ganz davon ab, dass dieses Geld dann doch nicht bei A landet, sondern in anderen Budgets oder verprasst wird also garantiert NICHT A zukommt)

NochEinLehrer
12 Tage zuvor
Antwortet  eumel

Ich habe den Eindruck, dass hier einige der angestellten Lehrkräfte mit den verbeamten das falsche Feindbild haben.
Weder sind die verbeamteten Kollegen NICHT dafür verantwortlich, dass

  • die angestellten Kollegen trotz offiziell geringerer Wochenstundenzahl das gleiche Deputat bekommen
  • die E-Tabellen nicht zu einem vergleichbaren Netto führen
  • Ärzte privatversicherte bevorzugt behandeln
  • die Gewerkschaften, die Lehrkräfte vertreten einen Arbeitskampf i.d.R. nicht einmal versuchen
  • etc.

Ich persönlich habe mit dem Land einen Vertrag zu den Bedingungen abgeschlossen, dass ich verbeamtet bin. Die von ihnen sogenannten Privilegien, sind Teile des Angebots, auf das ich mich beim Land eingelassen habe. Es sehe bei mir auch kein verwerfliches Verhalten darin, dass ich möchte, dass das Land eben nicht einseitig Bedingungen verschlechtert, während man selbstverständlich an den Bedingungen von meiner Seite aus festhalten möchte. Ganz im Gegenteil, das Urteil wegen dem hier so auf die verbeamteten Kollegen losgegangen wird, wurde doch erst dadurch nötig, dass die Länder es nicht einmal für nötig halten ihre Beamten, zu denen auch das Land nach eigener Gesetzgebung ein besonderes Treueverhältnis haben sollte, auch nur grundgesetzkonform zu bezahlen. Glauben Sie da ernsthaft, dass genau diese Länder die entsprechende Erhöhung der Angestelltenbezüge ohne gerichtlichen Zwang umsetzen würden? Ernsthaft?

Ich habe es in einer Antwort weiter oben schon geschrieben. Die 1:1 Übernahme der Tarifergebnisse auf die Beamten erfolgte allein, um damit ein Feigenblatt für die in den letzten Jahren unverschämt schlechte Reallohnentwicklung auch bei den Beamten zu haben. Ich wiederhole es noch einmal: Die Abschlüsse waren so schlecht, dass ein Gericht Bund, Ländern und Kommunen in einem Urteil sagen musste, das ist so nicht einmal die absolut nötige Minimalalimentierung eurer Beamten.

Ich kann sicher nicht für alle Beamten sprechen, aber von mir hätten sie keinerlei Widerspruch zu erwarten, wenn sich die Arbeitsverhältnisse der Angestellten finanziell bessern würden oder die Unterschiede in den Verträgen sich im Schulalltag auch zeigen würden. Aber ich habe da weder die Möglichkeiten etwas zu verbessern, noch Verbesserungen zu verhindern, das hat nichts mit fehlender Solidarität zu tun. Ganz im Gegenteil, weiter oben steht in einem Kommentar, dass bei der GEW 40% Angestellte wären, was im Umkehrschluss bedeutet, dass dort 60% Beamte eine Gewerkschaft mitfinanzieren, die außer reden wenig für Beamte tun kann.

dickebank
12 Tage zuvor
Antwortet  NochEinLehrer

Beamte haben im Gegensatz zu den Angestellten eben keinen Vertrag geschlossen.
Sie wurden in ein Dienstverhältnis berufen.

NochEinLehrer
11 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Gut, die können sich natürlich an der Korrektheit des Arbeitsverhältnisses aufhängen. Ich sehe zwar nicht, inwiefern das jetzt auch nur irgendetwas substantielles zur Diskussion meiner Aussagen beiträgt, aber den Punkt können Sie haben.
Ich wurde berufen und bin das Dienstverhältnis zu den gegebenen Bedingungen eingegangen. Was genau ändert das jetzt an meinen Aussagen?

vhh
11 Tage zuvor
Antwortet  NochEinLehrer

Kaum jemand wirft Beamten vor, dass sie Beamte sind und Privilegien haben. Ich habe allerdings ein Problem damit, wenn einige hier mit Zähnen und Klauen die Berechtigung dieser Privilegien verteidigen. Für mich ist das die Verteidigung eines unhaltbaren Zustands, nur warum? Was würde es kosten, die Ungerechtigkeit anzuerkennen statt schadenfroh auf ‚zu dumm‘ oder ’selber schuld‘ zu verweisen? Sie sehen das offensichtlich, danke. Was sie tun könnten, ist im Kollegium, in anderen Gesprächen darauf hinzuweisen und das so zu vertreten. Es kämpft sich leichter, wenn man nicht den Eindruck hat, neben dem Arbeitgeber ständen auch noch etliche Kollegen auf der anderen Seite. Gesellschaft und Solidarität, nicht linkssozialistisch, sondern als Grundidee einer Gesellschaft, das fehlt mir bei so einer Position auf der AG-Seite.

Bla
11 Tage zuvor
Antwortet  NochEinLehrer

Falsches Feindbild: Wird ja irgendwo auch so angeheizt. Also zum einen durch den AG/Staats. Und zum anderen halt durch einige Beamte/Angestellte.
Und ja, da schließe ich mich selbst gar nicht bei aus. Wenn man ständige „Beschönigungs-Rechtfertigungen“ bei der Systematik aufbringt, dann ist das eben so gemacht auch.

„Weder sind die verbeamteten Kollegen NICHT dafür verantwortlich, dass“

Doppelte Verneinung. Also sind die verbeamteten dafür verantwortlich.
Scherz, also mit dem verantwortlich – die doppelte Verneinung bleibt natürlich Quatsch.

„die angestellten Kollegen trotz offiziell geringerer Wochenstundenzahl das gleiche Deputat bekommen
die E-Tabellen nicht zu einem vergleichbaren Netto führen
Ärzte privatversicherte bevorzugt behandeln
die Gewerkschaften, die Lehrkräfte vertreten einen Arbeitskampf i.d.R. nicht einmal versuchen
etc.“

Dafür sind keine beamten Lehrkräfte verantwortlich. Selbstverständlich nicht.

Geht da meistens mehr um die Art und Weise, wie viele [Beamte] das kommunizieren und rechtfertigen im Hinblick auf das Mehrklassensystem bei gleichem Profil und Bereichsübertragungen. Wird ja teilweise hier sogar abgestritten … Und das ja absurd.

Keinem Beamten kann man einen Vorwurf machen, dass er die Verbeamtung gewählt hat und „eingegangen“ ist.
Es bleibt hierbei lediglich beim Umgang [Art und Weise].
Klar geht die Kritik hauptsächlich systemisch an den AG/Staat. Alles andere wäre auch Irrsinn.
Zur Gesetzgebung und „Nötig“ [zumindest als Rechtsanspruch] ist das richtig, was Sie schreiben. Die Erhöhung der Gehälter für Beamte ist richtig.
Die erweiterte Schere diesbezüglich ist „falsch“ [also „moralisch“ und „fair“ oder wie auch immer man das sehen will. Sie ist lediglich der Kosteneinsparung wegen da].
Daher gäbe es (eigentlich) zwei logische Sachen:
– Angleichung [gleiches Aufgaben-/Jobprofil – gleiche Privilegienanpassungen – zumindest Lohn/Gehalt]
– Änderung/Trennung der Aufgaben-/Jobprofile
Leider wird beides nicht gemacht. Dafür können aber Beamte nichts. Wofür sie doch was können „das Abstreiten der gemeinsamen Jobprofile“.

Die Begründung zur Übernahmeentscheidung sehe ich ebenfalls so und würde ich persönlich zustimmen. Man wollte Geld auch bei Beamten (Lehrkräften) sparen. Da war das der „bessere Kompromiss“ für den AG/Staat. Und auch das ist natürlich zu kritisieren.
Ebenfalls, dass die Schere trotzdem (auch deshalb) weiter auseinander geht und ging.
Beides ist richtig.
Zeigt im Übrigen auch auf, wie schlecht die Tarifverhandlungen waren … Und warum das Streikrecht im Bereich „Schule“ nicht unbedingt die Wunderwaffe ist … Sie findet einfach nur bedingt Anwendung. Aber auch dafür können Beamte nichts. Das Beamtentum stützt diese Schwäche. Aber auch das ist systemisch so gemacht und vorgegeben. Davon profitiert der Staat/AG. Und genau so kann man das eben auch einordnen finde ich. Ich werfe keinem Beamten vor, dass er nicht mit bei einem Streik steht – das absurd. Aber zu sagen „ihr habt Streikrecht, wir nicht“ ist in dem systemischen Konstrukt einfach Quatsch. Sorry. Muss man einfach immer wieder so identifizieren und klar aussprechen.

„Ich kann sicher nicht für alle Beamten sprechen, aber von mir hätten sie keinerlei Widerspruch zu erwarten, wenn sich die Arbeitsverhältnisse der Angestellten finanziell bessern würden oder die Unterschiede in den Verträgen sich im Schulalltag auch zeigen würden. “

Und das sehe ich eben auch nicht als „Beschönigen“. Das ist es, was ich persönlich zumindest meine.
Sie zählen genau die zwei logischen „Lösungen“ hier auf. Das geht nur, wenn man versteht, wie das System tatsächlich aufgebaut ist. Oder halt zumindest „dort aneckt“.
Dort sind seeeehr viele jedoch nicht und streiten es stets ab und verbreiten Fehlvorstellungen und -informationen.
Also ja: Sie können (logischerweise) nicht für alle Beamten sprechen … Einige sind halt bei „Team Rechtfertigung/Abstreitung“.

„Aber ich habe da weder die Möglichkeiten etwas zu verbessern, noch Verbesserungen zu verhindern“

Absolut richtig. Wird von niemanden mit Realitässinn und Wissen zum Thema verlangt denke ich?

„Ganz im Gegenteil, weiter oben steht in einem Kommentar, dass bei der GEW 40% Angestellte wären, was im Umkehrschluss bedeutet, dass dort 60% Beamte eine Gewerkschaft mitfinanzieren, die außer reden wenig für Beamte tun kann.“

Stimmt bedingt, aber im groben: Ja.

Toni
12 Tage zuvor

Was ich nicht verstehe: Warum arbeitet man als ANGESTELLTER im Lehrerberuf?
Entweder Beamter werden oder sich eine geeignete Alternative suchen.
Aber als Lehrer Angestellter sein: Selbst schuld!

dickebank
12 Tage zuvor
Antwortet  Toni

Nur dass der potentielle Dienstherr darüber erst kurz nach Ende des abgeschlossenen Ausbildungsweges befindet. Interessanterweise konnte ich Anfang der Nuller-Jahre den Vorbereitungsdienst trotz des Alters nur im Beamtenverhältnis auf Zeit absolvieren.

vhh
11 Tage zuvor
Antwortet  Toni

Noch Karrierepläne? Dann besser den Klarnamen verwenden. Schon einmal den Namen Quisling gehört? Oder ‚jeder liebt Verrat, niemand den Verräter‘?
Hier haben schon viele die Frage beantwortet, aber wenn man nur mal eben einen raushauen wollte…
Interessante Idee: Beamter=Staatsdiener, Staat =Gemeinschaft aller Bürger, also Beamter=Diener aller Bürger
Wird oben nicht so deutlich…

Egal
10 Tage zuvor
Antwortet  Toni

mmh… ich persönlich finde es komisch, nur Lehrer zu werden, weil man verbeamtet werden kann. Das ist die falsche Einstellung und mir tun ehrlich gesagt die Schüler leid. Vielleicht haben wir deswegen so viele jammernde Lehrer? Weil im Lehrerberuf so viele unglückliche Lehrer abhängen, die nur auf die fette Pension warten? Die eigentliche Motivation, Lehrer zu werden sollte keinesfalls das Beamtentum sein! Ob das glücklich macht… muss jeder für sich selber beantworten…

Bla
10 Tage zuvor
Antwortet  Toni

„Was ich nicht verstehe: Warum arbeitet man als ANGESTELLTER im Lehrerberuf?“

Weil die Lehrer sein wollen?
Und dazu auch ggf. dementsprechend ein Lehramtsstudium gemacht haben? Dazu ggf. Ref.?

„Entweder Beamter werden oder sich eine geeignete Alternative suchen.“

Das wäre die individuelle Ebene. Richtig.
Oder halt vom AG/Staat verarschen lassen. Und dann sind wir schon bei der systemischen Ebene.

„Aber als Lehrer Angestellter sein: Selbst schuld!“

Das viel zu „unterkomplex“.
Auf individueller Ebene kann man zumindest selbst das entscheiden, ob man sich hier „verarschen lässt“ oder seine Konsequenzen [wie auch immer] draus zieht.
Aber „selbst Schuld“ trifft hier die systemische Ebene nicht.

eumel
12 Tage zuvor

Begreifen das denn einige Kollegen nicht, wenn einem gesagt wird in Sachsen – Anhalt…. leider jetzt zu alt nachdem man jahrelang als Lehrer gearbeitet hat. Da soll ich mir was anderes suchen???? das meine ich mit herablassend Art.

NochEinLehrer
11 Tage zuvor
Antwortet  eumel

Ich begreife das durchaus. Aber damit ist immernoch das Land als Arbeitgeber bzw. das Ministerium die Ursache, nicht der verbeamtete Kollege. Würde ihre Situation sich in irgendeiner Weise verbessern, wenn man die Situation für die Beamten nun auch verschlechtert?

Ich wiederhole es nochmal, die Verbesserung der Besoldung ist durch ein Gerichtsurteil entstanden, das machen weder Bund noch Länder freiwillig. In den verschiedenen Gremien wird auch mit allerlei Kreativität wieder versucht, die Anpassung so gering wie möglich zu halten. Bis die nächste Klage gegen die neue Besoldung dann wieder verhandelt ist, vergehen ja vielleicht wieder 15 oder 20 Jahre, da sterben sicher einige weg, die dann auch nicht nachgezahlt werden müssen.

Sie sind als Angestellter mit genau dem gleichen Arbeitgeber konfrontiert und er benimmt sich Ihnen gegenüber natürlich auch nicht besser. Ich kann Ihnen jetzt nur nicht sagen ob Sie ebenfalls gerichtlich Chancen haben, eine Anpassung zu erzwingen. Nur ohne Zwang, wird sich das Land nicht bewegen.

Mika BB
11 Tage zuvor
Antwortet  NochEinLehrer

Bitte verlinken Sie doch bitte auch nur einen einzigen Kommentar, in welchem eine angestellte Lehrkraft die verbeamteten Lehrer für die Ungerechtigkeiten bzgl. Angestellten- und Beamtenbesoldung (bei gleicher Ausbildung) einschließlich zugehöriger Gimmicks in Verantwortung nimmt. Ich kann keinen finden. Ich vermisse allerdings Solidarität so einiger verbeamteter Kollegen hier. Die Überheblichkeit, mit welcher hier so mancher Forist auftritt („selbst schuld“ und Co), spricht Bände.
Meine Kollegen sind da zum Glück anders. Die sehen, was ich leiste, und finden das Ständewesen im Lehrerzimmer zutiefst ungerecht.

NochEinLehrer
10 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

In die Verantwortung nehmen ist vielleicht nicht genau das was passiert. Aber zwei Dinge sind immer wieder dabei:

  1. Forderungen Beamten und Angestellte durch Verschlechterungen bei den Beamten anzugleichen. Ich werde jetzt aus Höflichkeitsgründen nicht näher schreiben was ich von der menschlichen Neigung halte, dass es besser ist, wenn es allen schlecht geht, wie wenn einige es besser haben.
  2. Im Prinzip unverschämte Darstellungen, als würde sich auch nur ein Großteil der Beamten für bessere Menschen halten.

Einige Zitate dazu nur aus den Kommentaren in diesem Artikel:

  • „Wie immer, die einen rudern, die anderen promenieren auf dem Sonnendeck.“
  • „Ich würde sagen man sollte dieses generelle Zweiklassensystem Beamte vs. Angestellte generel abschaffen und nur noch für Kernaufgaben des Staates wie Polizei und Richter verbeamten. Dazu Bestandspensionen langfristig an das Rentenniveau angleichen.“
  • „mir gehen due Verteidigung der Privilegien auf den Geist.“
  • „Immer dieselbe, aus Ignoranz und Beamten-Arroganz entstehende Leier …“
  • „Weil auch Adelige ohne Pöbel/Bauern schlechter Hausen. Die Könige brauchen hingegen beides.“
  • „Ebent, wie jeder weiß, beginnt die Menschwerdung ab A13.“
  • „Neue Verbeamtung nur noch für staatliche Kernaufgaben wie Polizei, Richter, etc. Pensionen an Renten angleichen und die ganzen Zuschläge kürzen. Kinder von Beamten dürfen nicht mehr wert sein als andere Kinder (Stichwort Kiderzuschläge vs. Kindergeld). Schafft endlich das Zweiklassensystem ab.“

Wenn man auf diese Art und Weise Solidarität einforden möchte… Naja, da wundern mich die Antworten nicht. Das Beamtentum hat auch persönliche Nachteile, die oft im Alltag nicht besonders auftauchen. Um mal zwei Beispiele zu nennen:

  • Die Pension kann bei Verurteilungen wegen Straftaten aberkannt werden, das passiert bei Rentenanwartschaften nicht.
  • Beihilfe, PKV führt bei mir bisher dazu, dass ich fast alle Krankheitskosten voll selbst bezahle, weil ich bisher relativ gesund durch’s leben gekommen bin und dadurch die Kostendämpfungspauschale bisher noch nie überschritten habe.

Andere Dinge machen die Länder mit ihren Angestellten dann halt einfach genauso, wie sie es eigentlich nur bei den Beamten dürften und „bieten an“ man könne ja kündigen wenn’s nicht passt. Darin liegt das Hauptproblem: Machtposition des Landes gegenüber den Angestellten im Lehrberuf. Die Möglichkeit die gesamte Lebensgrundlage in ein anderes Bundesland zu verschieben und dabei alle Kontakte und privaten Verbindungen neu aufzubauen ist doch eher eine sehr theoretische. Nichtsdestotrotz (vielleicht auch wegen Mathematik/Informatik als Fächern, die außerhalb des Lehramtes auch gute Möglichkeiten geboten haben) wäre ich ohne Verbeamtung wahrscheinlich nicht mehr als Lehrer tätig. Mit den „Privilegien“, die ich immernoch für einen Teil meines Arbeitsverhältnisses halte, die ich eben nicht ungerechtfertigt erhalte und da spielt eben speziell die gute Altersabsicherung eine zentrale Rolle, ist der Deal für mich ok. Ohne diese wäre ich recht sicher auf die Suche nach anderen Berufen gegangen, obwohl ich sehr gerne unterrichte.

447
11 Tage zuvor
Antwortet  eumel

Was soll man denn sonst tun?

Noch brav und am besten produktiv weiterarbeiten plus noch drei AGs extra anbieten kostenlos, weil „die Kiiiiindaaah“ … und damit den AG für die Abzocke noch BELOHNEN?

Linda
11 Tage zuvor

Das Beste wäre, wenn die angestellten Lehrer einfach sagen würden: Nicht mit mir – und tschüss!
Warum sich den ganzen Stress für eine E13 geben? Da gibt es doch bessere Alternativen – sowohl innerhalb als auch außerhalb des öffentlichen Dienstes.
Wer sich als angestellter Lehrer beklagt und trotzdem weitermacht, sollte mal über sich selbst reflektieren, was er/sie sich selbst eigentlich wert ist.

Meiomei
10 Tage zuvor
Antwortet  Linda

Zeigen Sie doch diese besseren Alternativen mal konkret auf. Posten in der Gehaltsgruppe (z.B. Bürgermister, Landrat…) mögen andere Anforderugen haben, sicherlich sind diese aber auch nicht stressfreier.
Auf andere Positionen muss man sich bewerben. Man fängt wieder bei „0“ an bzw. versuchen sie mal, so eine „externe“ Stelle zu bekommen, wenn sie sagen wir mal, über 40 sind.

Linda
9 Tage zuvor
Antwortet  Meiomei

Also das ist nun wirklich kein großes Problem: Einfach mal auf interamt.de schauen, Filter ab E13 einstellen und schauen, was einem gefällt.
Surprise: Es gibt auch eine Welt außerhalb des öffentlichen Dienstes.
Aber mit dem Mindest wird man wohl bis zur Rente als Angestellter im Lehrberuf hängen bleiben.

Good luck!

eumel
10 Tage zuvor

bin ja froh, dass es doch noch einige Kollegen gibt, die uns Angestellte nicht von oben herab behandeln und diese Ungerechtigkeiten sehen. Ich hätte mich auch verbeamten lassen , wenn dies damals möglich gewesen wäre. Aber ich hab was gegen diese Arroganz uns gegenüber.

eumel
9 Tage zuvor

Hier gibt’s sogar noch Tips, wie wir
Angestellte mit E13 uns woanders bewerben sollten!! Diese Arroganz ist unfassbar Dürfte meine Kollegin nicht sein!!

447
5 Tage zuvor
Antwortet  eumel

Wo sehen Sie da die Arroganz !?!?

Wenn mich ein guter Freund fragen würde, was er gegen so einen AG/so eune Unterbezahlung tun sollte, ich würde dem das gleiche empfehlen.
Was denn sonst? Damit es ihm besser geht als zuvor!