Gericht: Rechte der Studierenden im Senat der Uni Trier verletzt

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KOBLENZ. Die Rechte studentischer Vertreter im Senat der Universität Trier sind bei einem Beschluss zu einem neuen Studiengang verletzt worden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz (Az.: 2 A 10022/14.OVG) und hob damit eine Entscheidung des Trierer Verwaltungsgerichts auf.

In einer Sitzung des Senats im Juni 2013 war gegen das geschlossene Nein der Studierendenvertreter ein Antrag auf Einrichtung des neuen Studiengangs Pflegewissenschaften angenommen worden. Die Studenten verlangten, das Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen, was der Uni-Präsident ablehnte – zu Unrecht, wie das OVG nun befand.

Die Hochschule hatte darauf verwiesen, dass Angelegenheiten der Lehre nicht unmittelbar betroffen seien. Dem widersprach das OVG: Die Einrichtung eines Studiengangs sei keine allein hochschulpolitische Entscheidung. Vielmehr könne ein neuer Studiengang angesichts der Sparzwänge grundsätzlich zulasten anderer, «bestehender Lerneinheiten» gehen und so die Interessen der Studierenden berühren. Zudem sei beabsichtigt, das neue Fach teilweise mit Drittmitteln zu finanzieren, was die Freiheit der Wissenschaft gefährden könne. Daher müssten Argumente der Lehrenden und Lernenden einbezogen werden. dpa

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