Der juristische Rat: Darf ein Lehrer einem Schüler das Handy wegnehmen – und durchsuchen?

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BERLIN. Mehr als 50 Prozent der Kinder zwischen 4 und 13 Jahren besitzen ein Handy. In der Altersgruppe der 12- bis 13-Jährigen gehören die Smartphones mit einer Verbreitung von 85 Prozent bereits zur Standardausstattung. Auch Schulen stehen deshalb vor der Frage, wie sie damit umgehen. Ob Handys in Schulen generell verboten sind, mit welchen Konsequenzen Schüler rechnen müssen und wieso sie besonders bei Prüfungen lieber auf ihr Mobiltelefon verzichten sollten, beantwortet Michaela Zientek, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Handy in der Schülertasche - lässt sich das verbieten?
Handy in der Schülertasche – lässt sich das verbieten?
Foto: Lucie Gerhardt / pixelio.de

Die meisten Schüler besitzen ein Mobiltelefon und nehmen es fast überall hin mit. Dürfen sie es auch in der Schule dabei haben?

Ob Handys auf dem Schulhof oder im Unterricht erlaubt sind, müssen die Schulen entscheiden. Meist regeln ihre individuellen Schulordnungen, wie und wann Schüler ihr Handy in der Schule nutzen dürfen. Da Schulrecht Sache der Länder ist, können in unterschiedlichen Bundesländern auch verschiedene Regeln gelten. So ist beispielsweise Bayern besonders streng: Dort ist sogar im Schulgesetz festgelegt, dass Handys auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet bleiben müssen.

Allerdings ist ein generelles Handy-Verbot in Schulen nicht möglich. Die Schulleitung kann und darf Schülern nicht untersagen, vor oder nach dem Schulbesuch beispielweise mit Freunden oder Eltern zu telefonieren oder zu chatten. Während des Unterrichts sind Mobiltelefone nach den Schulordnungen oder Landesschulgesetzen jedoch in der Regel verboten und müssen ausgeschaltet sein. Übrigens: Die Regelungen zu Handys gelten meist auch für Tablet-PCs, Gameboys oder MP3-Player.

Wenn die Handynutzung in der Schule oder im Unterricht nicht erlaubt ist, dürfen die Lehrer es dem Schüler dann wegnehmen?

Halten sich die Schüler nicht an die Vorschriften, darf die Schule, also der Lehrer, zu erzieherischen Maßnahmen greifen. Denn die Mitglieder des Lehrerkollegiums sind für die Durchsetzung der Schulordnung zuständig. Klingelt das Handy zum Beispiel in der Französischstunde oder postet der Schüler während der Physikstunde eine Nachricht in sozialen Netzwerken, stört das den Unterricht. Dann darf der Lehrer dem Schüler das Mobiltelefon wegnehmen.

Wichtig: Der Lehrer darf das Gerät nur in Gewahrsam nehmen. Das Handy durchsuchen, um beispielsweise zu überprüfen, ob der Schüler SMS verschickt hat, ist ihm untersagt. Sonst verletzt er den Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Schülers. Ist der Unterricht oder der Schultag beendet, kann der Schüler sein Telefon wieder abholen. Entweder beim Lehrer oder im Sekretariat. Behält die Schule das Mobiltelefon länger als für die Dauer des Schultages, würde das einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht des Schülers darstellen.

Welche Regelungen gelten bei schulischen Prüfungen?

Handys, insbesondere Smartphones mit ihren zahlreichen Apps, könnten als elektronische Spickzettel benutzt werden. Wird ein Schüler mit seinem Mobiltelefon während einer Klassenarbeit erwischt, kann die Schule das als Täuschungsmanöver ansehen. Wurde der Schüler vorher ausreichend deutlich auf ein solches Verbot hingewiesen, muss er bei entsprechender Regelung in der Schul- oder Prüfungsordnung sogar mit der Note „ungenügend“ rechnen, so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Az. 7 K 3433/10). Deshalb ist es für Schüler besser, entweder das Handy zu Hause zu lassen oder es noch vor Prüfungsbeginn beim Lehrer abzugeben.

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