BERLIN. Schulen und Universitäten dürfen urheberrechtlich geschützte Fachliteratur auch in Zukunft intern verbreiten – etwa im hauseigenen Intranet. Eine entsprechende Sonderregelung, die bislang nur befristet galt und schon mehrfach verlängert worden war, ist nun dauerhaft in Kraft. Es handle sich um einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern und Nutzern, heißt es in dem Gesetzentwurf, den der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat. Die Klausel sieht vor, dass Auszüge aus Büchern oder Zeitschriften zu Lehr- und Forschungszwecken auch ohne Genehmigung einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden dürfen. dpa
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