Muss Inklusionsgesetz noch mal verschoben werden? Stoch gerät unter Zeitdruck

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STUTTGART. Das knifflige Thema der Finanzierung von Unterricht für behinderte Schüler an allgemeinen Schulen in Baden-Württemberg ist immer noch nicht vom Tisch. Land und Kommunen ringen weiter über eine faire Finanzierung der Millionen-Beträge, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

Muss sich sputen: Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch. Foto: Sven Teschke / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 DE)
Muss sich sputen: Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch. Foto: Sven Teschke / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 DE)

Nun haben Land und Kommunen doch kein Paket über die Finanzierung der Teilhabe behinderter Schüler noch vor dem Jahreswechsel geschnürt. Kultusminister Andreas Stoch (SPDgerät dadurch unter großen Zeitdruck. Die von ihm anvisierte Einigung mit den Kommunalverbänden über die Finanzierung zusätzlicher Kosten noch 2014 ist nicht zustande gekommen. Ein neuer Gesprächstermin ist zunächst nicht vorgesehen. Dabei ist geplant, das Inklusionsgesetz zum Schuljahr 2015/16 in Kraft treten zu lassen. Das Gesetzgebungsverfahren dauert mehrere Monate. Der Minister musste die geplante Gesetzesänderung schon einmal verschieben.

Der Städtetag will möglichst schnell für Eltern und Schulen klären, nach welchen Regeln die Auswahl der allgemeinen Schulen für Kinder mit Inklusionsanspruch erfolgt. «Sonst besteht die Gefahr, dass an jeder Schule die vom Land nicht erwünschte Einzelinklusion stattfinden wird», sagte Verbands-Hauptgeschäftsführerin Gudrun Heute-Bluhm der Deutschen Presse-Agentur. Minister Stoch bevorzugt, dass Gruppen von behinderten Schülern an die allgemeinen Schulen gehen.

Für Heute-Bluhm, frühere Lörracher Oberbürgermeisterin, steht in den zähen Verhandlungen im Vordergrund, dass sich das Land gesetzlich verpflichtet, die Mehrkosten infolge der geplanten Schulgesetzänderung zu tragen. «Sonst könnte die nächste Landesregierung argumentieren, die bisherigen Mittel seien nur eine Anschubfinanzierung gewesen, und uns eine Kostenerstattung verweigern.»

Nach Einschätzung von Heute-Bluhm bewegt sich das Land auf zwei Drittel der Gesamtkosten zu, die auf Basis einer Inanspruchnahme von Inklusion an allgemeinen Schulen von 28 Prozent berechnet wurden. Die Kommunen hätten dann eine Kostenquote von gut 30 Prozent. Anfangs habe das Land nicht einmal die Hälfte der Mehrkosten tragen wollen, sagte sie, ohne konkrete Zahlen zu nennen.

Besonders an der Frage der Kostenübernahme für die Schulassistenz scheiden sich die Geister. Dabei geht es um die Begleiter, die Kinder praktisch zur Hand gehen – etwa bei der Vorbereitung das Lernmaterials – oder sie in der Schule medizinisch versorgen. Die Kosten allein für diesen Service sind enorm und lagen laut Landkreistag 2013 bei 36 Millionen Euro für 2500 Fälle, die die Land- und Stadtkreise als Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe bezahlten. «Es geht schon um viel Geld», sagte die Dezernentin für Jugend und Soziales, Christa Heilemann.

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Beim Thema Eingliederungshilfe für Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen erkenne das Land das Prinzip der Konnexität – Wer bestellt, bezahlt – nicht an, sagte Heilemann. Auch bei der Jugendhilfe, unter die Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen fallen, sei man sich nicht vollständig einig. Insbesondere bei Schülern mit Autismus, auf die etwa 50 Prozent der Fälle von Schulassistenz entfallen, weigere sich das Land, Kosten zu übernehmen. Denn diese Gruppe seien kein Inklusionsfall, weil sie ohnehin keine Sonderschulen besucht hätten.

Bei zusätzlichen Schülerbeförderungskosten zeige das Land hingegen tendenziell die Bereitschaft zur Übernahme, berichtete Heilemann. Grundsätzlich hätten sich Land und Kommunen auch bei den sogenannten Schulträgerkosten auf den Konnexitätsfall geeinigt. Demnach müsste das Land den Schulträgern Ausgaben etwa für bauliche Veränderungen, etwa Lifte und Rampen für Rollstuhlfahrer erstatten.

Dass die Kommunen das Land in der Pflicht sehen, begründet Heilemann damit, dass Grün-Rot die Weichen durch die Schulgesetzänderung neu stelle. Es mache den Besuch einer allgemeinen Schule zur Alternative für behinderte Kinder und Jugendlicher, die bislang auf bestehende Sonderschulen gingen. Deshalb sei das Land für zusätzliche Kosten verantwortlich.

Nach Worten von Heute-Bluhm könnte ein Vereinbarung der Kommunen mit dem Land zunächst die Konnexität unter anderem für die Schulträgerkosten sowie eine bestimmte Summe Landesmittel dafür festschreiben. Bei der Schulassistenz könne als Kompromiss die Frage der Konnexität ausgeklammert und ebenso eine Summe für das Land festgelegt werden. «Der Städtetag wäre bereit, eine Vereinbarung zu schließen über unstrittige Themen und die Frage der Konnexität im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu klären.» Julia Giertz, dpa

Zum Bericht: Inklusion: Die Stimmung in den Lehrerkollegien ist zunehmend explosiv

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