Britische Militärs klagen auf städtischen Kita-Platz

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MINDEN/GÜTERSLOH. Keine sozialen Leistungen für Mitglieder in Deutschland stationierter Truppen, heißt es im Nato-Truppenstatut. Kein Kita-Platz für Kinder britischer Militärs, folgert daraus die Stadt Gütersloh. Ob die Kommune damit Recht hat, muss jetzt ein Gericht entscheiden.

Die Streitfrage, ob Kinder britischer Militärangehörige einen Anspruch auf städtische Kinderbetreuung haben, soll am Freitag vor Gericht verhandelt werden. Ob die Richter eine Entscheidung fällen können, die für eine Reihe von Fällen Klarheit schafft, ist aber noch ungewiss. Zwei deutsch-britische Familien aus Gütersloh waren vor das Verwaltungsgericht in Minden gezogen, weil die Kommune ihrem Nachwuchs keinen Kita-Platz oder eine Tagesmutter zugestehen will.

Dabei beruft sich die Stadt auf ein fast 60 Jahre altes Gesetz: In einem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von 1959 sei geregelt, dass Angehörige von in Deutschland stationierten britischen Streitkräften von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen sind, erläuterte der Sozialdezernent der Stadt, Joachim Martensmeier. Nach Rechtsauffassung der Stadt umfasse dies auch die Kinderbetreuung. «Unsere Einrichtungen sind proppenvoll und bei den Briten gibt es Plätze», begründete er.

Überbelegung, Überlastung der Erzieher und Fachkräftemangel sind in vielen Kitas ein Problem. Foto: woodleywonderworks / Flickr (CC BY 2.0)
Überbelegung, Überlastung der Erzieher und Fachkräftemangel sind in vielen Kitas ein Problem. Foto: woodleywonderworks / Flickr (CC BY 2.0)

Die nun zu beurteilenden Fälle sind kein Einzelfall: «Wir haben zuletzt rund 20 solcher Anfragen gehabt», sagte Martensmeier. Auch sei es vorgekommen, dass Betreuungseinrichtungen Kindern von britischen Militärangehörigen einen Platz zugesprochen hatten, weil sie nicht wussten, dass der Vater der britischen Militärbasis angehört. «Wir begrüßen es, dass da jetzt Rechtssicherheit geschaffen wird, sicherlich für ganz Ostwestfalen».

Ob die Richter am Freitag diesem Wunsch nachkommen können, ist jedoch fraglich. Derzeit drohe die Klage an rein formalen Dingen zu scheitern, sagte ein Gerichtssprecher. So seien Fristen nicht eingehalten und Antragsregelungen nicht beachtet worden. Der Richter bemühe sich dennoch, Grundsätzliches zu der Streitfrage zur Sprache zu bringen. dpa

Informationen zum Truppenstationierungsrecht

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