Die Streitfrage, ob Kinder britischer Militärangehörige einen Anspruch auf städtische Kinderbetreuung haben, soll am Freitag vor Gericht verhandelt werden. Ob die Richter eine Entscheidung fällen können, die für eine Reihe von Fällen Klarheit schafft, ist aber noch ungewiss. Zwei deutsch-britische Familien aus Gütersloh waren vor das Verwaltungsgericht in Minden gezogen, weil die Kommune ihrem Nachwuchs keinen Kita-Platz oder eine Tagesmutter zugestehen will.
Dabei beruft sich die Stadt auf ein fast 60 Jahre altes Gesetz: In einem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von 1959 sei geregelt, dass Angehörige von in Deutschland stationierten britischen Streitkräften von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen sind, erläuterte der Sozialdezernent der Stadt, Joachim Martensmeier. Nach Rechtsauffassung der Stadt umfasse dies auch die Kinderbetreuung. «Unsere Einrichtungen sind proppenvoll und bei den Briten gibt es Plätze», begründete er.
Die nun zu beurteilenden Fälle sind kein Einzelfall: «Wir haben zuletzt rund 20 solcher Anfragen gehabt», sagte Martensmeier. Auch sei es vorgekommen, dass Betreuungseinrichtungen Kindern von britischen Militärangehörigen einen Platz zugesprochen hatten, weil sie nicht wussten, dass der Vater der britischen Militärbasis angehört. «Wir begrüßen es, dass da jetzt Rechtssicherheit geschaffen wird, sicherlich für ganz Ostwestfalen».
Ob die Richter am Freitag diesem Wunsch nachkommen können, ist jedoch fraglich. Derzeit drohe die Klage an rein formalen Dingen zu scheitern, sagte ein Gerichtssprecher. So seien Fristen nicht eingehalten und Antragsregelungen nicht beachtet worden. Der Richter bemühe sich dennoch, Grundsätzliches zu der Streitfrage zur Sprache zu bringen. dpa
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