Mainzer Kita-Skandal vor Gericht: Gekündigte Erzieherinnen greifen die Kirche an – „grottenschlechte Bedingungen“

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MAINZ. Fest steht wohl nur, dass in einer katholischen Mainzer Kita einiges im Argen lag. Das Bistum spricht von sexueller Gewalt unter Kindern und schmeißt die Erzieher raus. Die äußern sich jetzt erstmals öffentlich – und richten Vorwürfe an die Kirche.

Wieviel Verantwortung trägt der Träger im Mainzer Kita-Skandal - das Bistum Mainz? Heiligen-Bildnis aus dem Diözesan-Museum Mainz. Foto: Holly Hayes / flickr (CC BY-NC 2.0)
Wieviel Verantwortung trägt der Träger im Mainzer Kita-Skandal – das Bistum Mainz? Heiligen-Bildnis aus dem Diözesan-Museum Mainz. Foto: Holly Hayes / flickr (CC BY-NC 2.0)

Sie hat mehr verloren als nur ihren Arbeitsplatz. Auch ihren Ruf und ihre berufliche Perspektive, so sieht es die ehemalige Erzieherin. Und ja, selbst den Kita-Platz für die eigene Tochter. Denn auch dieses Mädchen wurde in der katholischen Kindertagesstätte im Mainzer Stadtteil Weisenau betreut, in der es zu sexuellen Gewalttaten unter Kindern gekommen sein soll und die deswegen seit mehr als einem Monat dicht ist.

Das Bistum setzte alle sieben Mitarbeiter vor die Tür und warf ihnen vor, brutalen Auswüchsen nicht Einhalt geboten zu haben. Deswegen sitzen beide Seiten – die Erzieherin und ein Anwalt der zuständigen katholischen Kirchengemeinde – an diesem glutheißen Sommertag vor dem Arbeitsgericht Mainz. Die Erzieher wehren sich gegen den Rauswurf.

Eigentlich sind heute Termine mit zwei Ex-Mitarbeiterinnen angesetzt, um nach einer einigermaßen einvernehmlichen Trennung zu suchen. Stattdessen ist es aber das erste Mal, dass die Erzieherinnen öffentlich erkennbar zum Gegenschlag ausholen.

«Die Klägerin hat weder ihre Aufsichts- noch ihre Fürsorgepflicht verletzt. Sie war genau so entsetzt und geschockt von dem, was da angeblich passiert ist, wie alle anderen», sagt die Anwältin Kerstin Klein im Namen ihrer Mandantin. Von sexueller Gewalt habe diese nichts mitbekommen und ob es diese gegeben habe, sei ja auch gar nicht erwiesen. Dass es ein geschlossenes System gegeben habe, in dem die insgesamt sieben Erzieher nichts nach außen weitergaben, stimme ebenfalls nicht. Ein Beispiel: Die Personallage in der Kita.

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Die Erzieherin habe unter anderem beim Träger angemerkt, dass es zu wenige Mitarbeiter für zu viele Kinder gebe. «Darauf wurde sehr rüde reagiert», sagt Klein. «Sind sie der Auffassung, dass ein guter Job gemacht wurde?», fragt der Anwalt der Kirchengemeinde, Klaus Rudolf, direkt die Erzieherin. In dem Rahmen, der geboten worden sei, ja, antwortet sie. Aber: «Der Rahmen, der war grottenschlecht.»

Rudolf findet diese Aussage, wie er sagt, einigermaßen überraschend. Aus der Kita mit 55 Kindern gebe es mittlerweile 51 Rückmeldungen von Eltern – man rede nicht von Einzelfällen. Die Misshandlung unter den Kindern habe System gehabt. Unterm Strich hätten die Erzieher ein «Desinteresse an den Kindern» gezeigt. «Sich hinzustellen und zu sagen: Ich bin völlig unschuldig – das hätte ich jetzt nicht erwartet.»

Beide Erzieherinnen, die an diesem Tag in das Arbeitsgericht gekommen sind, nennen als Ziel, wieder rehabilitiert zu werden – einen Vergleich lehnen sie aktuell ab. Sie sehen sich vom Bistum öffentlich an den Pranger gestellt. Mehrmals fällt an diesem Tag das Wort Sippenhaft. Auch von Anwältin Kerstin Klein. Ihre Mandantin habe für ihre Tochter jedenfalls immer noch keinen neuen Platz in einer katholischen Kita bekommen.

Im September geht es vor dem Arbeitsgericht in diesen beiden Fällen weiter – sollten sich Kirche und Erzieherinnen bis dahin nicht einigen. Doch auch einige andere Verfahren von gekündigten Kita-Mitarbeitern stehen noch an. Von Jonas-Erik Schmidt, dpa

Zum Bericht: Mainzer Kita-Affäre um angebliche Gewalt unter Kindern: Vier „Täter“ unter den Drei- bis Sechsjährigen

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G. Hörmann
8 Jahre zuvor

Der Vorwurf mit der schlechten Personallage ist für mich aus den geschilderten Äußerungen nicht ganz nachvollziehbar. Sieben päd. Mitarbeiterinnen für 55 Kinder klingt eigentlich nicht nach „grottenschlecht“ (es sei denn, die waren alle nur Teilzeitkräfte). Sind nicht normalerweise für 25 Kinder je eine Fach- und Ergänzungskraft das Minimum? Es sei denn, sie hatten Kinder mit Beeinträchtigung, aber das wird hier nicht deutlich.