Lehrer bleiben angeblich weiter auf Kosten sitzen: Philologen kritisieren geplanten Erlass zu Klassenfahrten

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HANNOVER. Der niedersächsische Philologenverband kritisiert den von der Landesregierung geplanten Schulfahrtenerlass. Vor allem dass die Schulen die Mittel selbst erwirtschaften sollen, bewerten sie negativ. Außerdem fordert der Verband die Gleichstellung der Lehrkräfte mit dem übrigen öffentlichen Dienst bei der Reisekostenerstattung.

In dem jetzt vorliegenden Entwurf für eine Neuregelung von Schulfahrten sei von öffentlich propagierten „großen Schritten“ zu einer Verbesserung der unzumutbaren Bedingungen bei Kostenerstattung und Zeitausgleich für die begleitenden Lehrkräfte wenig geblieben, kritisierte der Verbandsvorsitzende Horst Audritz. Würden die Erlassbestimmungen nicht noch geändert, müssten die Lehrkräfte auch weiterhin einen Teil ihrer Unkosten aus eigener Tasche bezahlen. Ebenso sei der in Aussicht genommene Zeitausgleich von einer Unterrichtsstunde pro Tag angesichts des nahezu „Rund-um die-Uhr-Dienstes“ bei Schulfahrten unzureichend.

Hintergrund des Konflikts ist eine zusätzliche Unterrichtsstunde, die das Land den Gymnasiallehrern im vergangenen Sommer aufbrummte. Unter anderem aus Ärger darüber strichen die Pädagogen an vielen Schulen die freiwilligen Klassenfahrten.

Nicht sachgerecht sei auch, dass die Schulen die geplanten bescheidenen Verbesserungen ausnahmslos selbst erwirtschaften sollten. Das bedeute praktisch, dass in anderen Bereichen des Schuletats Kürzungen vorgenommen und Lehrerstunden aus anderen Aufgabenfeldern abgezogen werden müssten, was zu Lasten der Schülerinnen und Schüler gehe. Dass dieses Verfahren im Kultusministerium dann auch noch öffentlich mit dem Hinweis auf die „Eigenverantwortlichkeit der Schulen“ begründet werde, sei nicht hinnehmbar. Das Kultusministerium müsse sich darüber im Klaren sein, dass ohne eine angemessene Aufstockung des Schulbudgets Schulfahrten nicht mehr in dem von den Schulen jetzt geplanten Umfang durchgeführt werden könnten.

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Die Schüler leiden unter dem Klassenfahrten-Boykott der Gymnasien. Foto: LandesSchülerRat Niedersachsen
Foto einer Schüler-Demonstration während des Klassenfahrten-Boykott der Gymnasien. Foto: LandesSchülerRat Niedersachsen

Audritz erinnerte daran, dass der Verzicht auf Schulfahrten durch Lehrkräfte nicht nur mit der willkürlichen, inzwischen durch Gerichtsurteil wieder aufgehobenen Arbeitszeiterhöhung der Gymnasiallehrer, sondern auch mit der völlig unzureichenden Erstattung der Reisekosten verbunden gewesen sei. Selbst nach den jetzt geplanten bescheidenen Verbesserungen würde der Erstattungssatz für Lehrkräfte bei den notwendigen Übernachtungskosten nur 50 Prozent dessen betragen, was die übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Dienstreisen bekämen. Gleiches gelte für die Verpflegungskosten, die für Lehrkräfte bei Fahrten im Inland ebenfalls nur bei 50 Prozent, bei Auslandsfahrten nur bei 80 Prozent des für die übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst festgelegten Betrages liegen würden.

Auch die geplante Nebenkostenpauschale von maximal 10 Euro pro Tag und höchstens 30 Euro pro Woche decke zumindest bei Studienfahrten mit zahlreichen hohen Eintrittsgeldern für Museen, Ausstellungen, antike Stätten oder Theaterbesuche keinesfalls die tatsächlichen Kosten für die begleitenden Lehrkräfte.

Der Philologenverband forderte daher erneut mit Nachdruck, die Lehrkräfte nicht weiterhin zu benachteiligen und sie endlich bei der Durchführung von Schulfahrten hinsichtlich der Erstattung der Reisekosten mit den anderen öffentlich Bediensteten, die auf Dienstreise sind, gleichzustellen sowie die erforderlichen Mittel bereitzustellen. nin

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2 Kommentare
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Palim
8 Jahre zuvor

Dann muss eben die „Eigenständigkeit der Schule“ dazu genutzt werden, Klassenfahrten auszusetzen.

Und das sollte sich nicht allein auf Philologen beschränken, andere Lehrkräfte sind ja auch Tag und Nacht im Einsatz, wenn sie Fahrten planen und durchführen.
Vielleicht braucht es auch mal ein Urteil, dass dem Land Fahrlässigkeit bescheinigt, weil es seine Lehrkräfte dazu verleitet, 5 bis 10 x 24h Dienst am Stück zu leisten.

Palim

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Es ist kein 24h-Dienst, weil nach einem Gerichtsurteil ein Duschunfall abends während einer Klassenfahrt nicht als Dienstunfall gewertet wurde. Das halte ich aber für sehr sinnvoll, weil außerhalb der Dienstzeit (sprich nach Ende des aktuellen Tagesprogrammes) die Aufsichtspflicht nicht mehr ganz so drastisch ist.