Ministerium stellt sich vor angegriffene Schule: Besuch einer Moschee ist lehrplankonform

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KIEL. Ein Schüler aus dem schleswig-holsteinischen Rendsburg weigert sich, im Rahmen einer Schulveranstaltung eine Moschee zu betreten. Die Eltern werfen der Schule vor, die Schüler mit dem Ausflug einem Sicherheitsrisiko ausgesetzt zu haben. Sie wehren sich gegen einen Bußgeld-Bescheid von 300 Euro – und engagieren einen Rechtsanwalt, der schon als Organisator von islamkritischen Demonstrationen in Erscheinung getreten ist. Die Wellen schlagen hoch. Die Familie wird von Rechtsextremen zu Märtyrern gemacht. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob es zu einem Prozess kommen wird. Und das Bildungsministerium in Kiel hat jetzt zu dem Fall Stellung genommen.

Die Klasse unternahm einen Besuch in der Rendsburger Moschee - ein Schüler fehlte. Foto: fleno.de / flickr (CC BY-SA 2.0)
Die Klasse unternahm einen Besuch in der Rendsburger Moschee – ein Schüler fehlte. Foto: fleno.de / flickr (CC BY-SA 2.0)

Der Moscheebesuch war Teil einer erdkundlichen Exkursion zum Thema „fremde Kulturen“ – und deshalb lehrplankonform gewesen, so heißt es seitens des Ministeriums. Im Rahmen des Geographieunterrichts sollte den Schülern Einblick in die Kultur von muslimischen Gesellschaften gegeben werden. Mit dem Besuch der Moschee habe die Schule dem grundlegenden pädagogischen Ziel gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 SchulG (Schulgesetz) Schleswig-Holstein entsprochen: „Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern.“

Der Trägerverein der Moschee in Rendsburg – die sich nur rund 100 Meter von dem betroffenen Gymnasium befindet – ist Milli Görrüs, ein vom Verfassungsschutz beobachteter Verein mit „verfassungsfeindlichen Ideen“. Rechtfertigt diese Einschätzung nicht die Bedenken der Eltern? Das Ministerium antwortet: „Im aktuellen Verfassungsschutzbericht (2015) wird ‚Milli Görüs‘ neu bewertet und nur noch in einer Fußnote erwähnt, weil der Verfassungsschutz der Auffassung ist, dass ‚nicht mehr alle Gliederungen der ‚Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs‘ (IGMG) als verfassungsfeindlich angesehen werden“. Die Rendsburger Moschee wird daher nicht mehr beobachtet; die Schule konnte und kann davon ausgehen, dass es heute keine Bedenken des Verfassungsschutzes gibt.“ Agentur für Bildungsjournalismus

Zum Bericht: Eltern halten ihren Sohn vom Klassenausflug in eine Moschee fern – weil sie angeblich um dessen Sicherheit fürchten. Streit um Bußgeld

 

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