Eingruppierungen den Personalräten nicht vorgelegt – und deshalb zu wenig Geld? Gewerkschaft will Mitbestimmungsrechte an Schulen einklagen

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BERLIN. Die Personalvertretungen an Berliner Schulen wollen gesetzlich verbriefte Mitbestimmungsrechte bei der Einstellung neuer Mitarbeiter gerichtlich einklagen. Das kündigte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am Montag an. Wegen Überlastung der zuständigen Sachbearbeiter in der Senatsbildungsverwaltung werde das Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen und bei der Eingruppierung in Gehaltsgruppen massiv verletzt, sagte der Leiter des zuständigen GEW-Vorstandsbereiches, Udo Mertens, am Montag.

Nach seinen Angaben wurden den Personalräten 1632 Eingruppierungen vor allem von Lehrern nicht vorgelegt. «Diese reichen teilweise bis ins Jahr 2015 zurück. Damit ist ein großer Teil der Einstellungen seit 2015 der gesetzlichen Mitbestimmung bei der Eingruppierung entzogen.» Immer wieder hätten sich Personalräte und GEW deshalb an die Personalstelle und Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) gewandt. «Grundlegende Verbesserungen hat es bisher nicht gegeben», stellte Mertens fest.

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Die Folge: «Neu eingestellte und auch mit Funktionsstellen betraute Kollegen warten monate- oder auch jahrelang auf Gehaltszahlungen in der ihnen zustehenden Höhe.» Die Differenz könne mehrere Hundert Euro im Monat betragen. Kranken- und Pflegeversicherungszuschüsse oder Ausgleichszulagen würden nicht gezahlt, Krankenbezüge oder Elterngeld auf Basis eines zu niedrigen Gehalts berechnet. «Geduld kostet die Beschäftigten bares Geld», sagte Mertens. «Das darf so nicht weitergehen.» dpa

 

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