DÜSSELDORF. Eine Gastfamilie auf einer US-Militärbasis ist für einen deutschen Austauschschüler grundsätzlich zumutbar, das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden und die Klage einer Familie aus Ingolstadt in Bayern abgewiesen. Der Vater des Schülers hatte den geplanten einjährigen Aufenthalt seines damals 16-jährigen Sohnes storniert, nachdem er erfahren hatte, dass die Gastfamilie auf der US-Basis Fairchild lebt.
Dann stritt er sich mit dem Düsseldorfer Anbieter des Auslandsaufenthalts um rund 6600 Euro – den Teil der Summe, den der Anbieter nicht zurückerstatten wollte. Das Gericht hatte bereits darauf hingewiesen, dass es nicht automatisch unzumutbar sei, wenn die Gasteltern auf einer Militärbasis lebten.
Der Anwalt der Familie hatte argumentiert, der Jugendliche wäre wegen der Sicherheitsvorschriften auf der Basis isoliert gewesen. Freunde hätten ihn dort nicht ohne Weiteres besuchen können. Bis 1990 sei die Basis sogar ein Atomwaffenstützpunkt gewesen. Die Luftwaffenbasis war 1994 durch den Absturz eines Langstreckenbombers und einen Amoklauf mit insgesamt acht Toten in die Schlagzeilen geraten. Dies seien aber keine Indizien dafür, dass das Leben auf der Militärbasis besonders gefährlich sei, befand das Gericht.
Die ersatzweise Unterbringung des Sohnes bei einer alleinstehenden Gastmutter mit einem erwachsenen Sohn hatte der Kläger ebenfalls abgelehnt. Auch diese Unterbringung wäre zumutbar gewesen, befand das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 22 O 2/17). dpa
Ist heute wirklich noch ein Schüler-Austausch zwischen West und Ost nötig?