Grüne fordern endlich Klarheit beim Neutralitätsgesetz – weggucken unerwünscht!

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BERLIN. Darf eine Lehrerin in Berlin Koptuch tragen? Über die Frage, ob das Neutralitätsgesetz noch zeitgemäß ist, wird schon länger diskutiert. Nun steht eine neue Gerichtsentscheidung an. Der Senat dürfe sich nicht länger «wegducken», meint eine der Regierungsparteien.

Eines der religiösen Symbole, über die wir reden müssen. Foto: Evangelisches Schuldekanat Schorndorf/Waiblingen / flickr / CC0 1.0

Die Berliner Grünen fordern vom Senat eine rasche Klärung, ob das umstrittene Neutralitätsgesetz noch Bestand haben kann oder nicht. Angesichts der Rechtsprechung von Landesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht gebe es dringenden Klärungsbedarf bei dem Gesetz, das Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern an allgemeinbildenden Schulen religiös geprägte Kleidungstücke wie Kopftuch, Kippa oder Kreuz im Dienst verbietet. Gegebenenfalls müsse dieses novelliert beziehungsweise so angepasst werden, dass es wieder vor Gerichten Bestand habe, sagte Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek.

«Es ist Aufgabe des Senats, hier eine Lösung zu finden. Wenn die zuständigen Senatsverwaltungen das untereinander nicht hinbekommen, muss es eben höchstrichterlich geklärt werden», so Kapek. «Und wenn sie das nicht tun, dann werden wir sie parlamentarisch auffordern, es zu tun.»

Im Vorjahr hatte das Landesarbeitsgericht einer muslimischen Lehrerin mit Kopftuch 8.680 Euro Entschädigung zugesprochen. Die Frau hatte argumentiert, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und diskriminiert worden. Das Gericht sah eine Benachteiligung, sprach jedoch von einer Einzelfallentscheidung. Weitere ähnliche Verfahren laufen, am 9. Mai urteilt das Arbeitsgericht in einem davon. Die SPD, die gemeinsam mit Grünen und Linken regiert, will das Neutralitätsgesetz nicht ändern. Regierungschef Michael Müller (SPD) hatte jüngst erklärt, er wolle um dieses Gesetz «kämpfen».

Unerträglicher Zustand

«Ich finde es einen unerträglichen Zustand, wenn das Land Berlin einen möglicherweise nicht rechtskonformen Zustand dann auch noch verteidigt oder einfach aussitzt», sagte Kapek. «Da kann man sich nicht wegducken, egal wie man sich inhaltlich positioniert.» Wer hier nicht handele, lasse die Schulen mit dem Problem allein.

Aus Kapeks Sicht muss es nicht um die Frage gehen, ob es eine 100-prozentige Neutralität oder 100-prozentige Freiheit in der Frage religiöser Symbole gibt. «Was man tun muss ist, den Vorwurf der Diskriminierung und der Einschränkung der Berufsausübung ernst zu nehmen und dafür Lösungen zu finden. Da gibt es kreativere Ansätze als nur Schwarz oder Weiß.» Kapek verwies darauf, dass es sich nicht nur um ein Problem muslimischer Frauen handele. «Es würde genauso gut einen jüdischen Lehrer betreffen, der im Unterricht seine Kippa tragen will.»

Insgesamt müsse in Berlin mehr getan werden, um religiös motivierten Konflikten in der Gesellschaft und vor allem an den Schulen entgegenzutreten, ergänzte Kapek. «Dafür sind klare Interventions- und Beschwerdestrukturen sowie Präventionsangebote an jeder einzelnen Berliner Schule und dafür ausgebildete Fachleute nötig, die auch langfristig an Schulen eingesetzt werden können», so Kapek.

Antisemitische Vorfälle, wie kürzlich an der Paul-Simmel-Grundschule, dürften nicht als Einzelfall abgetan werden. «Die Antwort auf Antisemitismus und Rassismus an Schulen kann nur ein Diskriminierungsverbot im Berliner Schulgesetz schaffen.» dpa

Gerichtsverhandlung um Lehrerin mit Kopftuch könnte zum Präzedenzfall werden

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