Schulen zeigen Ferienverlängerer vermehrt an – bis 1000 Euro Geldstrafe

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DÜSSELDORF. Immer wieder verlängern Eltern die Ferien ihrer Kinder, um außerhalb der Hauptreisezeiten billigere Flüge zu bekommen. Die Schulen zeigen das unentschuldigte Fehlen aber öfter an. Dann drohen bis zu 1000 Euro Bußgeld – pro Kind und Elternteil. VBE-Chef Udo Beckmann mahnt: „Ein Verstoß gegen die Schulpflicht ist kein Kavaliersdelikt.“ 

Konfliktthema Ferienbeginn. Wer frühzeitig abhebt kann viel sparen, doch es drohen strenge Konsequenzen. Foto: Aero Icarus / flickr (CC BY-SA 2.0)
Konfliktthema Ferienbeginn. Wer frühzeitig abhebt kann viel sparen, doch es drohen strenge Konsequenzen. Foto: Aero Icarus / flickr (CC BY-SA 2.0)

Mehr als 1000 Mal haben die Behörden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 Bußgelder wegen unerlaubten Schulschwänzens vor oder nach den Ferien verhängt. Damit ist die Zahl der geahndeten Verstöße weiter gestiegen. Grund ist auch, dass die Schulen inzwischen restriktiver gegen die Praxis des illegalen Schwänzens vorgehen und unentschuldigtes Fehlen vermehrt anzeigen, teilte die Bezirksregierung Detmold mit.

Die Teilnahme am Unterricht unterliegt der gesetzlichen Schulpflicht. Nur mit Erlaubnis der Schulleitung kann davon abgewichen werden. Dabei werde nicht berücksichtigt, ob eine Pauschalreise günstiger gebucht werden könne oder ein Ferienhausvermieter nur komplette Buchungswochen akzeptiere, heißt es bei der Bezirksregierung Münster.

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„Die Schulpflicht gilt bis zum letzten Tag und wird auch nicht von Schnäppchenangeboten aufgehoben. Auch wenn es in den letzten Tagen des Schuljahres nicht mehr primär um Noten geht, ist es doch sinnvoll und verpflichtend, am Unterricht teilzunehmen. Oft werden besondere Projekte angeboten, die den Kindern viel Freiraum geben, in offenen Formaten zu lernen, und die vor den Ferien nochmal den Zusammenhalt der Schulklasse stärken“, betont der Vorsitzende des VBE, Udo Beckmann.

Er appelliert an die Eltern: „Eltern haben eine wichtige Vorbildfunktion. Durch das vorzeitige Herausnehmen der Kinder aus dem Unterricht senden sie falsche Signale. Die Kinder erlernen, dass man es mit dem Schulbesuch nicht so ernst nehmen muss. Das ist fatal und kann auch Auswirkungen auf das Verhalten der Kinder unter dem Schuljahr haben.“ Beckmann warnt: „In einigen Bundesländern werden mittlerweile vor Ferienbeginn an Flughäfen insbesondere Familien verschärft kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Schulpflicht kann es zu empfindlichen Strafen kommen.“

Die Höhe der Bußgelder bemisst sich nach Angaben einer Behördensprecherin in NRW nach dem jeweiligen Einzelfall. Bis zu 1000 Euro Strafe können fällig werden. «Wir bewerten, ob eine Familie ihr Kind einen Tag oder eine ganze Woche unerlaubt aus der Schule nimmt. Und ob das schon mehrfach vorgekommen ist.» Die Schulen können die Verstöße an die jeweilige Bezirksregierung melden. News4teachers / mit Material der dpa

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