Mit Prüfung oder ohne? Streit um Mittlere Reife für Gymnasiasten kocht hoch

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SCHWERIN. Das Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern soll geändert werden. Eine Frage sorgt dabei für Diskussionen: Wann und unter welchen Umständen sollen Gymnasiasten die Mittlere Reife zuerkannt bekommen? Kurz vor der Abstimmung über das Gesetz im Landtag kommt noch einmal Bewegung in die Sache.

Vorfahrt für Gymnasiasten beim mittleren Abschluss? Der Streit kocht hoch. Foto: Petra Dirscherl / pixelio.de

Kritiker einer geplanten Gesetzesänderung, nach der Gymnasiasten die Mittlere Reife künftig automatisch, aber erst nach erfolgreich absolvierter elfter Klasse bekommen sollen, können hoffen. Jetzt heißt es auf Seiten der Landesregierung: Allen Gymnasiasten, die in die elfte Klasse versetzt werden, soll künftig automatisch der Abschluss der Mittleren Reife zuerkannt werden. Doch auch gegen diese Regelung regt sich Widerstand – sogar auf Seiten der Schüler selbst, wie die „Schweriner Volkszeitung“ berichtet.

Die Philologen und die Gymnasialleiter zeigen sich zufrieden

Der ursprüngliche Gesetzentwurf, für den der Bildungsausschuss des Landtags bereits grünes Licht gab, hatte Kritik ausgelöst. Der Philologenverband Mecklenburg-Vorpommern machte auf gravierende mögliche Folgen für den Einzelnen aufmerksam. „Ein Schüler, der aus welchem Grund auch immer das Gymnasium in der elften Klasse verlässt, geht ohne den Abschluss der Mittleren Reife, sondern mit der Berufsreife, mit der er die meisten Facharbeiterberufe nicht erlernen kann“, hatte der Vorsitzende Jörg Seifert am Wochenende erklärt. Die Berufsreife entspricht dem Hauptschulabschluss.

Mit der Neufassung zeigt sich der Philologenverband hingegen zufrieden – ebenso die Gymnasialschulleiter. „Wir haben ein großes Interesse daran, dass die Bildungsgänge am Gymnasium und an der Regionalen Schule klar unterscheidbar sind“, betonte der Vorsitzende der Vereinigung der Gymnasialschulleiter, Christoph Racky, gegenüber der „Volkszeitung“. Die 10. Klassen an beiden Schularten zu vergleichen sei wie ein Vergleich von Äpfeln und Birnen. Denn das Anspruchsniveau in der Sekundarstufe I an Gymnasien sei höher als das in den gleichen Jahrgangsstufen der Regionalen Schule – deshalb könne auf eine Prüfung für den Mittleren Abschluss verzichtet werden.

Wird der Bildungsgang an der Realschule durch die Neuregelung abgewertet?

Das sieht die organisierte Schülerschaft jedoch anders. Johanna Remer, Vorsitzende des Landesschülerrates, lehnt die neuen Pläne der Landesregierung ab. „Grundsätzlich begrüßen wir es, dass jetzt auch für diejenigen ein Abschluss sichergestellt werden soll, die das Gymnasium abbrechen“, so die Schülersprecherin. Dass das aber ohne Prüfung passieren soll, sei nicht in Ordnung. „Wir sehen die Gefahr, dass der Bildungsgang an der Realschule dadurch abgewertet wird“ – Eltern könnten aus Kalkül das Gymnasium für ihr Kind wählen, weil es dort den Realschulabschluss praktisch geschenkt gebe.

Der bildungspolitische Sprecher der mitregierenden CDU-Fraktion, Marc Reinhardt, zeigte sich offen für eine Neufassung des bereits abgesegneten Schulgesetzentwurfes – wie immer die dann auch aussehen mag: „Gymnasiasten nach erfolgreicher Beendigung der zehnten Klasse die Mittlere Reife ohne Prüfung zuzuerkennen, war die ursprünglich im Gesetzesentwurf vorgesehene Regelung. Damit hätte ich sehr gut leben können“, erklärte er am Mittwoch. Es habe im Rahmen der Beratungen aber den Wunsch gegeben, die Regelung zu verschärfen. Dementsprechend sei die Regelung angepasst worden. «Wenn es jetzt doch noch Diskussionsbedarf geben sollte, hätte ich kein Problem damit, das Gesetz kommenden Mittwoch im Rahmen der zweiten Lesung noch zu verändern.» Dem Vernehmen nach laufen dazu Gespräche. News4teachers / mit Material der dpa

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