Schulleiter händeringend gesucht – Kretschmann lässt mehr springen

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STUTTGART. Nach langem Ringen hat sich die grün-schwarze Regierung von Baden-Württemberg unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) darauf geeinigt, bei zwei wichtigen Punkten an den Schulen nachzusteuern: Zum einen geht es um die Bezahlung von Rektoren kleiner Schulen. Zum anderen sollen mit mehr Geld vom Land kommunale Betreuungsangebote an Grundschulen ausgeweitet werden, die keine Ganztagsschulen sind. Die Neuerungen sollen ab dem Schuljahr 2020/21 gelten.

Will Lehrerstellen abbauen - aber wie viele? Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Foto: Grüne NRW / flickr (CC BY-SA 2.0)
Nimmt Geld in die Hand: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Foto: Grüne NRW / flickr (CC BY-SA 2.0)

Was ist das Problem?

Rektoren dringend gesucht, heißt es vor allem an vielen kleinen Schulen. Derzeit sind nach Auskunft des Kultusministeriums rund 250 Schulleiterstellen nicht besetzt. Zwar laufen an 84 Schulen Besetzungsverfahren. Doch vor allem an den Grundschulen bleiben dann immer noch mehr als hundert Stellen offen. Die Stellen sind unbeliebt, weil es für das Mehr an Arbeit kaum mehr Geld gibt.

Was soll geändert werden?

Bislang werden Rektoren an Grundschulen mit bis zu 80 Kindern nach der Besoldungsstufe A12 bezahlt. Zudem bekommen sie bislang eine Zulage von monatlich rund 180 Euro. Künftig beginnt die Besoldung bei A13. Das sind mindestens rund 4380 Euro im Monat. Obwohl dann die Zulage wegfällt, macht die geplante Neuerung einen Unterschied von etwa 230 Euro bis 430 Euro brutto im Monat für die Betroffenen aus.

Gilt das nur für Grundschulen?

Nein, die Regierung plant auch eine bessere Bezahlung von kleinen Hauptschulen, Werkrealschulen, Grund- und Hauptschulen sowie Grund- und Werkrealschulen. Ihre Besoldung beginnt künftig bei A14, was einem monatlichen Bruttobetrag von mindestens rund 4680 Euro entspricht. Diese Schulleiter wurden bislang nach A13 bezahlt.

Was wird sonst noch für die Schulleitungen getan?

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Zudem wird eine Zulage für kommissarische Schulleitungen eingeführt. Die beträgt 120 bis 365 Euro im Monat ab dem dritten Monat der Vertretung. Bislang gab es kein zusätzliches Geld für Lehrer, die als Leiter einspringen und damit mehr Arbeit und Verantwortung übernehmen. Auch wird es künftig mehr Konrektoren an den Schule geben, die die Schulleiter entlasten sollen. An sehr großen Schulen sind zudem auch Abteilungsleiterstellen möglich.

Wie steht es um die Ganztagsschulen im Land?

Die Ganztagsschule war in Baden-Württemberg jahrzehntelang nur ein Modellversuch. 2014 stimmte der Landtag mit grün-roter Mehrheit dafür, sie für die Grundschulen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schulgesetz zu verankern. Damit war der Gedanke verbunden, dass man die Chancen von Kindern erhöhen wollte, die es wegen ihrer Herkunft schwerer haben, einen höheren Bildungsabschluss zu erreichen. Im Schuljahr 2018/19 gab es nach Auskunft des Kultusministeriums 462 öffentliche Ganztagsschulen im Land, davon waren 422 Grundschulen. Das sind weitaus weniger, als die damalige grün-rote Regierung geplant hatte. Nur 18 Prozent der Grundschulen im Land sind derzeit klassische Ganztagsschulen.

Woran liegt das?

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) sagt, die Eltern nähmen das Angebot einfach nicht an. Man könne Eltern auch nicht zwingen, ihr Kind in eine Ganztagsschule zu geben. Stärker gefragt sind hingegen flexible Betreuungsangebote der Kommunen. Diese will das Land künftig stärker bezuschussen. Bekannt ist auch, dass Eltern ihre Kinder nicht in eine Ganztagsschule geben wollen, weil der Nachwuchs am Nachmittag mit Aktivitäten in diversen Vereinen schon verplant ist.

Was sagt die Opposition?

Die SPD befürchtet, dass das Thema Chancengleichheit von Kindern aus dem Blick gerät. «Nur die Ganztagsschule wird von Lehrkräften gestaltet und kann damit ein echtes Bildungsangebot darstellen, das zu mehr Chancengleichheit beiträgt», sagt Bildungsexperte Stefan Fulst-Blei. Die FDP kritisiert, es gebe nach dem Konzept im Wesentlichen nur zwei Möglichkeiten: die Ganztagsschule, auf die sich Eltern dann festlegen müssten, sowie die normalen Grundschulen am Vormittag und kommunale Betreuungsangebote am Nachmittag. Es fehle eine offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und freiwilligen Betreuungsangeboten am Nachmittag aus einer Hand, die also eng aufeinander abgestimmt seien. Dem widerspricht das Kultusministerium: Es gebe bereits auch eine offene Form der Ganztagsschule. dpa

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