Bildungsministerin will lungenkranke Lehrerin in den Präsenzunterricht klagen

5

KIEL. Eine lungenkranke Lehrerin in Schleswig-Holstein muss laut einem Gerichtsbeschluss zum Schuljahresstart in der Corona-Krise nicht in der Schule unterrichten. Das Kieler Bildungsministerium nimmt das nicht hin.

Gerichte haben in 20 anhängigen Verfahren zu entschieden. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Schleswig-Holsteins Bildungsministerium hat nach eigenen Angaben Rechtsmittel gegen einen Gerichtsbeschluss eingelegt, demzufolge eine lungenkranke Lehrerin wegen der Corona-Risiken vorerst nicht direkt Schüler unterrichten muss (News4teachers berichtete ausführlich über den Beschluss – hier geht es zu dem Beitrag). Ministerin Karin Prien (CDU) sagte am Freitag auf Nachfrage, «es handelt sich um einen vorläufigen Zwischenbeschluss in einem Eilverfahren, in dem das Land noch nicht gehört wurde». «Es ist also noch nicht einmal im Eilverfahren eine abschließende Entscheidung getroffen worden.»

1.600 Lehrer haben Atteste vorgelegt – lediglich 32 wurden anerkannt

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hatte am Donnerstag dem Bildungsministerium untersagt, die Lehrerin aus dem Kreis Segeberg bis zu einer endgültigen Entscheidung wie geplant einzusetzen. An diesem Montag beginnt in Schleswig-Holstein das neue Schuljahr. Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sind etwa 20 ähnliche Klagen beim Verwaltungsgericht sowie bei Arbeitsgerichten anhängig. Der jetzt gefasste Beschluss sei die erste Gerichtsentscheidung hierzu in Schleswig-Holstein.

Laut Prien hatte bereits in einem anderen Verfahren das Gericht die Rechtslage dargelegt – mit dem Ergebnis, dass die Antragstellerin mangels Erfolgsaussichten ihren Eilantrag zurückgezogen habe. «Wir sehen jetzt den weiteren Entscheidungen der Gerichte entgegen», sagte die Ministerin. Dem Ministerium seien zehn solcher Verfahren bekannt.

Rund 1600 Lehrer haben in Schleswig-Holstein Atteste vorgelegt, dass sie zu Corona-Risikogruppen gehören und deshalb derzeit nicht direkt Schüler unterrichten könnten. Der betriebsärztliche Dienst hat nach den bisher bekannten Zahlen 780 Fälle geprüft und lediglich 32 Unterrichtsbefreiungen ausgesprochen.

SPD erinnert an Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrern

Die SPD erinnerte an die Fürsorgepflicht des Landes als Dienstherr. Wenn Lehrer aus wohlerwogenen Gründen Atteste über Vorerkrankungen aufwiesen, die den unvermeidbaren Umgang mit vielen Menschen an den Schulen, besonders im Unterricht, nun einmal unmöglich machten, «spricht Ministerin Prien von „subjektiven Empfindungen“», kritisierte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat, am Freitag.

«Dass dagegen jetzt Klagen laufen, die die Dienstherrin an ihre Fürsorgepflicht erinnern, kann niemanden verwundern. Wir begrüßen es, dass die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft solche Musterklagen unterstützt und erwarten vom Ministerium, dass es nicht länger nach dem Prinzip: „Wird schon irgendwie gutgehen!“ verfährt», kritisierte Habersaat. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Lehrermangel weitet sich durch Corona drastisch aus – GEW erwartet extreme Belastungen für die dünn besetzten Kollegien

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

5 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor

Prien ist ja noch krasser als Gebauer.
Wusste gar nicht, dass das geht.

Hoffentlich führt das für die Verantwortlichen noch zu Konsequenzen.

Unglaublich. Verstecken sich in ihren Ministerien und klagen ärztlich attestierte Risikopatienten in überfüllte, kaum zu lüftende Klassenzimmer mit 30 SuS ohne Masken. Das kann man gut machen, wenn man selber von allem abgeschirmt wird.

Hat sich die Dame mal darüber Gedanken gemacht, wie sie damit umgeht, wenn genau diese Kollegin tatsächlich erkrankt und evtl. stirbt? Könnte sie damit leben? Hat sie sich schon ein paar Worte zurecht gelegt, die sie den Kindern dieser Kollegin in diesem Falle sagt?
In meinen Augen menschenverachtend.

Andrea Zett
3 Jahre zuvor

„Hat sich die Dame mal darüber Gedanken gemacht, wie sie damit umgeht, wenn genau diese Kollegin tatsächlich erkrankt und evtl. stirbt? Könnte sie damit leben? Hat sie sich schon ein paar Worte zurecht gelegt, die sie den Kindern dieser Kollegin in diesem Falle sagt?“

Das kostet solche Leute keine einzige schlaflose Nacht, davon bin ich überzeugt. Die schüttelt sich ab, kondoliert, ohne mit der Wimper zu zucken, den Kindern und stellt sich hin und erzählt uns was vom „allgemeinem Lebensrisiko“. Es ist widerwärtig. Wenn ich noch deutlicher zum Ausdruck bringen würde, was ich über solche Leute denke, dann würde ich vermutlich Bekanntschaft mit der Staatsanwaltschaft machen. Aber die Gedanken sind frei.

Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor
Antwortet  Andrea Zett

Kann ich absolut nachvollziehen.

Gustav
3 Jahre zuvor

Mich würde es nicht wundern, wenn spontan zahlreiche Kollegen (m/w/d) aufgrund so eines Verhaltens ein Burnout bekommen und ein gutes Jahr dienstunfähig sind.
Verstehen könnte ich es ja.
Übrigens ist Elternzeit eine Alternative, wenn man es sich leisten kann. Geht auch einzelne Monate/Wochen/Tage.

Alla
3 Jahre zuvor

SH hat halt einen großen Lehrermangel. Erschwerend kam jetzt noch dazu, dass MV uns mit einer „aggressiven“ Kampagne ( davon war A13 für Grundschullehrer nur eine der Vergünstigungen) viele Lehrer abgeworben hat.

Es fehlen 365 Lehrerstellen und von den 150 neu geschaffenen Planstellen konnte kaum eine besetzt werden.

Außerdem sind einige LehrerInnen in Frührente gegangen, nur weil sie eine Krebserkrankung, Depressionen oä hatten.

Was also soll Frau P machen?
Sie weiß, dass wir nur 2 Möglichkeiten haben:
Entweder wir finden heraus, wie ein Lehrer gleichzeitig 2 Klassen unterrichten kann, oder wir schaffen alle Risikogruppen ab.
Sarkasmus out.