Nutzung von Corona-App in bayerischen Schulen bleibt tabu

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REGENSBURG. Bayerns Schüler dürfen auch in Zukunft in der Regel nicht ihre Smartphones zur Nutzung der Corona-Warn-App in der Schule einschalten. Der Regensburger Jugendbeirat ist mit einer entsprechenden Initiative gescheitert. Das Kultusministerium in München betonte, dass nur in Einzelfällen der Nutzung der Corona-App erlaubt werden könne, wenn Schüler sich dadurch sicherer fühlten. Grundsätzlich ist die Nutzung der Handys auf dem Schulgelände den Kindern und Jugendlichen im Freistaat verboten, wenn die Geräte nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden.

Bleibt das Handy aus, ist auch die Corona-Warn-App deaktiviert. Foto: Markus Winkler / Pixabay (P. L.)

Die Regensburger Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD) hatte die Initiative der Jugendlichen unterstützt, die Handys in den Schulen aufgrund der Pandemie einschalten zu dürfen. Doch der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien der Oberpfalz wies das Anliegen mit der Begründung zurück, dass die Nutzung der Warn-App an Schulen nicht erforderlich sei. Denn dort könnten im Unterschied zum öffentlichen Raum Infektionsketten auch ohne die App schnell erkannt und nachverfolgt werden.

Ein Sprecher des Kultusministeriums ergänzte, dass die Nutzung der Corona-App ansonsten sehr sinnvoll sei. «Während des Schulweges ist die freiwillige Nutzung der App ohnehin uneingeschränkt möglich.» Am 8. September beginnt im Freistaat wieder der Unterricht.

Die Vorsitzende des Jugendbeirats in Regensburg, Leyla Stanojević, ist von der Position des Ministeriums nicht überzeugt. «Wenn die vom Staat entwickelte App schon nicht in staatlichen Einrichtungen benutzt werden darf, kann der Staat dies auch kaum von privaten Unternehmen erwarten», sagte sie. (dpa)

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Michael
3 Jahre zuvor

Vielleicht sollte mal irgendjemand, insbesondere das KM, mal auf der Website des Ministeriums nachlesen. Da wird die Frage ganz klar in den FAQs (https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html), Stand 17. August, beantwortet:

„Ein wichtiger Baustein des Gesundheitsschutzes ist auch die Corona-Warn-App der Bundesregierung. Schülerinnen und Schüler können die Warn-App nutzen. Dafür darf das Mobiltelefon im Schulgelände und auch während des Unterrichts eingeschaltet bleiben, die Geräte müssen jedoch stumm geschaltet sein und während des Unterrichts in der Schultasche verbleiben.“