Urteil: 16-Jähriger muss nach üblem Streich Kosten für Polizeieinsatz zahlen

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HANNOVER. Ein 16-jähriger Schüler muss als Folge einer als Streich gedachten anonymen Instagram-Drohbotschaft gegen seine Schule 864 Euro an Polizeikosten tragen. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte am Mittwoch eine Klage des Jugendlichen gegen die Kostenforderung ab. Anfang 2019 hatte er in lateinischer Sprache Botschaften verfasst und mit einem Countdown und dem Zusatz «RIP KGS» versehen. RIP steht für «Requiescat in pace» (Ruhe in Frieden). (Az.: 10 A 3201/19)

Das Gericht hat entschieden. Foto: pxhere

Im Rahmen der polizeilichen Vernehmung beteuerte er, dass es sich um einen Streich gehandelt habe und ihm die möglichen Folgen seines Verhaltens nicht bewusst gewesen seien, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts hieß. Aus Sicht des Jugendlichen hatte es sich bei den Beiträgen um einen erkennbaren Scherz gehandelt.

Das Gericht folgte der Argumentation nicht. In Anbetracht des Phänomens von Amokläufen in Bildungseinrichtungen sei auch bei uneindeutigen Anhaltspunkten für eine bevorstehende Gewalttat an einer Schule die Aufnahme von Ermittlungen geboten. Die Tragweite seines Verhaltens müsse für den Jugendlichen auch in seinem Alter bereits erkennbar gewesen sein. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. dpa

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