Gericht: Kinder coronagefährdeter Eltern müssen zur Schule

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BRAUNSCHWEIG. Schüler, deren Eltern zur Corona-Risikogruppe gehören, haben nicht automatisch Anspruch auf eine Befreiung vom Präsenzunterricht in der Schule. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Die Schule dürfe die Befreiung ablehnen, wenn dort noch keine weitergehende Maßnahme zum Infektionsschutz angeordnet wurde, etwa wegen eines Corona-Falls bei einem Schüler, hieß es in einer Mitteilung vom Dienstag.

Immer öfter landen Lehrer vor Gericht. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Das Gericht hat geurteilt. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Im konkreten Fall geht es um zwei Geschwister aus der 9. und 12. Klasse eines Braunschweiger Gymnasiums, deren Eltern der Schule ein ärztliches Attest vorgelegt hatten, wonach sie zur Risikogruppe gehören. Die Schule hatte die Befreiung unter Berufung auf eine Vorschrift des Kultusministeriums abgelehnt. Diese Vorschrift sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Gericht. Zudem habe die Schule schon eine Reihe von Corona-Schutzmaßnahmen umgesetzt.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt werden. dpa

Ist es rechtens, Kinder von Risiko-Patienten in den Präsenzunterricht zu zwingen?

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Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor

Beträfe das meine Familie, würde ich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgehen.

Sollte eines meiner Kinder deshalb sterben, würde ich bis zum Äußersten gehen.

Ich finde es wirklich ekelhaft, dass der Staat so extrem in die Rechte seiner Bürger eingreifen darf! Parallelen dazu sehe ich eher in der DDR und im Nationalsozialismus. Da zählte der Einzelne auch nichts.

Es kann doch nicht sein, dass, angesichts einer solchen Pandemielage, die Gesundheit einer Familie einem Regeldurchsetzungswahn geopfert wird.

xy
3 Jahre zuvor

Ich verstehe das auch nicht und es wird zu Dramen kommen, die vermeidbar wären, wenn nicht alle krampfhaft so tun würden als gäbe es keine Pandemie.
Manche Schulleiter scheinen gut damit zu leben, im schlimmsten Fall für eine schwere Erkrankung oder den Tod anderer verantwortlich zu sein. Ich könnte das nicht und würde diese Schüler freistellen.
Augenmaß und Vernunft würde bedeuten, dass Eltern selbst entscheiden, ob sie das Risiko eingehen möchten oder nicht.
Mit diesem Urteil wird Hass gesät, sonst nichts.

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor

Der erste Fehler, den du machst, ist diesen Staat mit der DDR zu vergleichen, in welchen die Gerichte nicht unabhängig waren. Ich würde dir den Gang in die Bibliothek an der Stelle empfehlen, wenn du weitere Informationen benötigst.

Außerdem ist die Gerichtsbarkeit hier politisch unabhängig. Ein (!) Gericht hat festgestellt, dass alles mit dem Schulbesuch richtig ist. Wie die nächste Instanz entscheidet bleibt fraglich.

Und was sind denn alle zur Verfügung stehenden Mittel für dich? Nebulös Aussagen in einem offenbar so emotional besetzten Thema bringen die Duskussion nicht voran.

Jan aus H
3 Jahre zuvor

Einfach unglaublich. Das fragliche Kind wird auch extrem gut lernen, wenn es mit dem Wissen in der Schule sitzt, dass das Husten des Nachbarn im Extremfall für seine Eltern den Tod bedeuten kann. Das erzeugt einen unvorstellbaren psychischen Druck auf das Kind, denn es wäre naiv, anzunehmen, dass das Kind hier nicht mitbekommt, was gespielt wird.

Ich verstehe aber auch die Schulleitung nicht. Sind die sich denn wirklich 100% sicher, dass jede (!) Regel (auch das Lüften) bis auf das I-Tüpfelchen eingehalten wird? Wenn es dadurch Tote gibt, sind sie verantwortlich.

Sile
3 Jahre zuvor

Ich bin auch in dieser Situation. Ich bin alleinerziehend und Hochrisikopatientin. Ich muss gerichtlich gegen die Entscheidung (Ablehnung) des Landesschulamtes vorgehen um mein Recht einzuklagen.
Welche Anwaltskanzlei hilft mir dabei bzw. kann mich unterstützen? Ich komme aus Sachsen-Anhalt. Oder, wer hat Tipps?

U.Brandt
3 Jahre zuvor
Antwortet  Sile

Um zu klagen brauchst du einen Anwalt für Schulrecht und Verwaltungsrecht.Du kannst wenn es bei dir keine Anwälte gibt auch auf Anwälte in anderen Bundesländern zurückgreifen .Wir klagen auch!!!

Alla
3 Jahre zuvor

Tatsächlich ist es so, dass die „Schulpflicht“, also die Pflicht, zum Unterricht ein Schulgebäude aufzusuchen, nur in wenigen Ländern, u.a. in China, Nordkorea, Schweden und Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist.
Aber man kann ja auch nicht mal eben nach Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Kanada usw. auswandern, wenn man seine Kinder zu Hause unterrichten möchte!
Diese Länder haben zwar eine „Unterrichtspflicht“, der ORT, an dem dieser Pflicht nachgekommen wird ist allerdings nicht vorgeschrieben, Homeschooling also legal.

g. h.
3 Jahre zuvor

Sind letztendlich nicht alle Eltern coronagefährdet und fühlen sich letztlich auch als Risikopatienten? Das gilt auch für Eltern nicht mehr schulpflichtiger Kinder, die aber noch zu Hause wohnen. Sollen die dann (z.B. als Lehrlinge) auch vom Arbeitgeber frei kriegen, wenn die Eltern ein ärztliches Attest vorweisen können?
Ich male mir gerade aus, welche Kreise es zieht, wenn junge Menschen, aber auch Männer und Frauen von der Arbeit freigestellt werden, weil Familienangehörige Risikopatienten sind.
Schule ist ja nicht alles.

Frida
3 Jahre zuvor

Jeder sollte es zur Zeit selbst entscheiden können ob die Kinder zur Schule gehen .

Anne
3 Jahre zuvor
Antwortet  Frida

Nein!! Hört sich als simple Lösung nett an, haben Sie aber auch den Rattenschwanz, also die Schattenseiten und Missbrauchsanfälligkeit Ihrer Forderung bedacht?