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Viermal Mathe nicht bestanden – und trotzdem Abitur: Philologenverband warnt vor sinkenden Anforderungen (und fordert strengere Regeln)

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BERLIN. Wer in der gymnasialen Oberstufe durchgehend schlechte Leistungen in Mathematik oder Deutsch erzielt, kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem das Abitur bestehen. Der Deutsche Philologenverband (DPhV) hält das für unvereinbar mit dem Anspruch der allgemeinen Hochschulreife und fordert strengere Bestehensregeln. Zugleich kritisiert er unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe an den Schularten, die zum Abitur führen. Die Bildungsminister sollen deshalb nicht nur die fachlichen Mindestanforderungen erhöhen, sondern auch für vergleichbarere Abiturnoten sorgen.

„Hier muss sich endlich etwas ändern!“: die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes Prof. Susanne Lin-Klitzing. Foto: DPhV/Marlene Gawrisch

Vier Grundkurse Mathematik, viermal weniger als fünf Punkte – und dennoch kann am Ende das Abitur stehen. Nach Darstellung des Deutschen Philologenverbandes (DPhV) ermöglichen die geltenden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK), dass Schülerinnen und Schüler während der gesamten zweijährigen Qualifikationsphase in einem Fach ausschließlich nicht ausreichende Leistungen erzielen und trotzdem zur Abiturprüfung zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass sie die übrigen Zulassungsbedingungen erfüllen.

Der Grund liegt in der sogenannten Defizitregelung: Bis zu 20 Prozent der in die Abiturwertung einzubringenden Kurse dürfen mit weniger als fünf Punkten bewertet sein. Dabei spielt nach Angaben des Verbandes keine Rolle, auf welche Fächer sich diese Minderleistungen verteilen. Sie können sich also vollständig auf Mathematik oder Deutsch konzentrieren.

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Der DPhV fordert deshalb eine zusätzliche fachbezogene Mindestbestehensregelung. Künftig soll in jedem belegten Unterrichtsfach mindestens die Hälfte der Kurse mit fünf Punkten oder mehr abgeschlossen werden müssen. Bei vier Mathematikgrundkursen müssten damit wenigstens zwei bestanden werden. Die Regelung soll ausdrücklich nicht nur für Kernfächer gelten, sondern für sämtliche Unterrichtsfächer der Oberstufe.

Die Forderung fällt in eine Phase, in der sich auch die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz mit der Studierfähigkeit von Abiturientinnen und Abiturienten beschäftigt. Bereits Ende 2024 kündigte das wissenschaftliche Beratungsgremium ein Gutachten zur Sekundarstufe II an. Untersucht werden soll, wie die Oberstufe Schülerinnen und Schüler besser auf ein Hochschulstudium vorbereiten kann. Anlass sind unter anderem die anhaltend hohen Studienabbruchquoten und die zunehmende Heterogenität der Studienberechtigten. Ergebnisse liegen bislang nicht öffentlich vor. Der Philologenverband zieht allerdings schon jetzt erste Schlüsse.

„Ein Abschluss verliert seinen Wert, wenn durchgängige Minderleistungen in einem Fach über die gesamte Oberstufe hinweg ermöglicht werden“

„Die allgemeine Hochschulreife muss mehr verlangen als einen rechnerischen Durchschnitt. Die Bildungsministerinnen und Bildungsminister haben es selbst in der Hand: Sie dürfen nicht nur das Gutachten zur Studierfähigkeit der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission zur Kenntnis nehmen, sondern sie müssen vor allem die Schwächen ihrer eigenen Beschlusslage zügig überarbeiten. Ein Abschluss verliert seinen Wert, wenn durchgängige Minderleistungen in einem Fach über die gesamte Oberstufe hinweg ermöglicht werden“, erklärt die DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Susanne Lin-Klitzing.

Der Verband begründet seine Forderung mit dem Anspruch des Abiturs, eine vertiefte Allgemeinbildung und die allgemeine Studierfähigkeit nachzuweisen. Wer die Hochschulreife erwerbe, müsse in der Lage sein, wissenschaftlich zu arbeiten, eigenständig zu urteilen und sich methodisch reflektiert neue Wissensgebiete zu erschließen. Dazu gehöre eine breite fachliche Grundlage. Durchgängige Minderleistungen in einem einzelnen Fach seien damit nach Auffassung des DPhV nicht vereinbar.

Neben den Bestehensregeln nimmt der DPhV die Vergleichbarkeit der Abiturnoten in den Blick. Zwar vergeben unterschiedliche Schularten formal denselben Abschluss, nach Einschätzung des Verbandes gelten bei der Bewertung der Oberstufenleistungen jedoch teilweise erheblich unterschiedliche Maßstäbe. Das sei besonders problematisch, weil die Kursnoten aus den beiden Jahren der Qualifikationsphase zwei Drittel der Abiturnote ausmachen. Die eigentlichen Abiturprüfungen tragen lediglich ein Drittel zur Gesamtqualifikation bei.

„Wer über Studierfähigkeit spricht, darf über die unterschiedlichen Bewertungspraxen der verschiedenen Schularten nicht schweigen. Hier muss sich endlich etwas ändern!“, fordert Lin-Klitzing. Der Verband verlangt deshalb vergleichbar hohe Bewertungsmaßstäbe an allen zum Abitur führenden Schularten und in sämtlichen Bundesländern. Als mögliches Instrument nennt er korrigierende Eingriffe durch die Schulaufsicht.

An der Bedeutung der Abiturnote für den Hochschulzugang will der Verband ausdrücklich festhalten. Die Kombination aus langfristig erbrachten Kursleistungen und punktuellen Leistungen in den Abschlussprüfungen sei sinnvoll und dürfe nicht durch kurzfristige Eignungstests der Hochschulen ersetzt werden. Stattdessen müsse die Aussagekraft der schulischen Leistungsbewertungen gestärkt werden.

Zugleich fordert der DPhV, die Hochschulen stärker an der Entwicklung der Abituranforderungen zu beteiligen. Die Universitäten sollten präzise Anforderungsprofile für ihre Studiengänge formulieren. Fachvertreterinnen und Fachvertreter der wissenschaftlichen Disziplinen müssten außerdem die Möglichkeit erhalten, ihre Erwartungen an Studienanfängerinnen und Studienanfänger in die Festlegung schulischer Anforderungen einzubringen.

Für die vorgeschlagene Mindestbestehensregelung sieht der Verband jedenfalls keine finanziellen Hindernisse. Lin-Klitzing betont: „Wir erwarten von der Bildungsministerkonferenz, dass sie dies tut. Eine fachbezogene Mindestbestehensregelung kostet die Länder keinen Cent, stärkt aber das Leistungsniveau der Abiturientinnen und Abiturienten und ist ein Baustein zur Sicherung ihrer Studierfähigkeit.“ News4teachers

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1 Kommentar
Bernd
40 Minuten zuvor

Man beachte, dass die Defizitregelung gilt und gleichzeitig die fachlichen Anforderungen im Vergleich zu früheren Jahrzehnten deutlich gesenkt wurden.