GEW für neue Lehrerausbildung: „Berufseinstiegsjahr“ (bei vollen Bezügen) statt Referendariat

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FÜRTH. Auf ihrer Landesvertreterversammlung in Fürth hat die GEW Bayern einen – wie sie meint – „wegweisenden Antrag für eine flexiblere Lehrer*innenbildung“ beschlossen. Eine Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für die Primarstufe (Klasse 1-6) oder Sekundarstufe (Klasse 7-13) – also nicht mehr Schulform-bezogen – würde die Absolventen vielfältig einsetzbar machen und dem Lehrermangel in bestimmten Bereichen langfristig vorbeugen. Zudem untermauert die Gewerkschaft nochmals die ihre Forderung nach einer gleichen Eingangsbesoldung in A13/E13 für alle Lehrämter.

Sind junge Lehrkräfte mit einem gegenüber dem Referendariat verkürzten „Berufseinstiegsjahr“ gut für den Beruf vorbereitet? Foto: Shutterstock

Der Freistaat Bayern leidet (wie die meisten Bundesländer) an Lehrermangel, besonders an den Grund-, Mittel- und Förderschulen. Aber auch an anderen Schularten zeichnet er sich in bestimmten Fächerkombinationen bereits ab. „Die Folge ist z. B., dass über Sondermaßnahmen Personen, die einen Hochschulabschluss haben, direkt ins Referendariat einsteigen können. Ganz ohne Lehramtsstudium. Oder, dass fertig ausgebildete Gymnasial- und Realschullehrer*innen im Rahmen einer Zweitqualifikation zu Grund-, Mittel- oder Förderschullehrer*innen umgeschult werden. Neuerdings ist das Kultusministerium schon so verzweifelt, dass die Fächer Musik, Kunst und Sport an den Grund- und Mittelschulen durch externes Personal unterrichtet werden können, das nicht zwingend eine pädagogische Qualifikation mitbringen muss“, so berichtet die GEW.

„Das bildungspolitische Ziel der GEW bleibt die ‚Eine Schule für alle‘, eine Schule, in der alle Kinder gemeinsam zur Schule gehen“

Martina Borgendale, Landesvorsitzende der GEW, sieht hier die Lösung: „Die Problematik des altbekannten ‚Schweinezyklus‘ mit abwechselnder Knappheit und großen Überschüssen in den verschiedenen Lehrämtern könnte das Kultusministerium weitgehend entschärfen, wenn es die Lehrkräfteausbildung reformieren und flexibler gestalten würde. Lehrkräfte sollten nur für bestimmte Jahrgangsstufen ausgebildet werden, damit sie an verschiedenen Schularten eingesetzt werden können.“

Den ersten Aufschlag für eine neue Lehrerausbildung hatte die GEW bundesweit bereits 2013 auf ihrem Gewerkschaftstag unternommen. Beim nächsten Gewerkschaftstag 2017 wurden die „Leitlinien für eine innovative Lehrer*innenbildung“ mit großer Mehrheit beschlossen. Diese Positionen waren die Grundlage für die Arbeitsgruppe der GEW Bayern, die den Antrag „Eckpfeiler für eine neue Lehrer*innenbildung in Bayern“ erstellte. Dieser wurde nun einstimmig beschlossen. Damit geht die Bildungsgewerkschaft nun an die Öffentlichkeit und zeigt einen Ausweg aus dem wiederkehrenden und sich massiv verstärkenden Lehrer*innenmangel auf.

Christiane Wagner, stellvertretende Schulleiterin an einer Mittelschule in München, die das bayerische Konzept mit erarbeitet hat, stellt klar: „Das bildungspolitische Ziel der GEW bleibt die ‚Eine Schule für alle‘, eine Schule, in der alle Kinder gemeinsam zur Schule gehen und nicht nach voraussichtlich zu erwartendem Bildungserfolg ‚vorsortiert‘ werden. Nur ein solches Schulsystem kann Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit langfristig verwirklichen. Dafür ist eine flexiblere Lehrer*innenbildung die Grundvoraussetzung.“

Die GEW schlägt für die neue Lehrer*innenbildung diese drei Phasen vor:

I. Studium mit höheren Praxisanteilen

  • Drei Jahre gemeinsames Bachelorstudium für alle Lehramtsstudierenden: Pädagogik, Psychologie, grundlegende Fachkenntnisse, zu wählender fachdidaktischer Schwerpunkt
  • Danach drei Jahre Masterstudiengang Primarstufe (Klasse 1-6) oder Sekundarstufe (7-13): fachwissenschaftliche Vertiefung in zwei Schwerpunktbereichen (Unterrichtsfächer oder Sonderpädagogik oder Deutsch als Zweitsprache)
  • im Bachelorstudium jeweils ein Praktikum im Primar- und eines im Sekundarbereich

II. Berufseinstiegsjahr bei voller Bezahlung

  • Ein Berufseinstiegsjahr ohne 2. Staatsexamen (Master ist bereits vollwertiger Berufsabschluss)
  • Reduzierte Zahl der Unterrichtsstunden bei voller Bezahlung
  • Beratung ohne Bewertung
  • Reflexion, Supervision, Coaching und Hospitationen sind auf die Unterrichtspflichtzeit anzurechnen.

III. Fort- und Weiterbildung

  • Deutliche Stärkung der Fort- und Weiterbildung (Zusatzqualifikationen, vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse etc.)
  • Freistellungen für Weiterbildungen
  • Staatliche Fortbildungsangebote sollen ausgebaut werden und weiterhin das Grundgerüst für Fortbildungen bilden. Andere Anbieter sollen aber nicht ausgeschlossen werden.

Nach diesem Konzept würden Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Ausbildung oder Kenntnissen in Deutsch als Zweitsprache an allen Schularten vorhanden sein – meint die GEW. Dies würde wesentlich individuellere Schulprofile erlauben und ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion und individuellerer Förderung an den Regelschulen sein.

Das vorliegende „Lehrer*innenbildungskonzept mit Masterabschluss für das Lehramt in jeder Altersstufe“ begründe zudem noch einmal die Forderung der GEW nach A13/E13 als Eingangsbesoldung in allen Lehrämtern. Deutschland ist eines der wenigen Länder weltweit, das Lehrerkräfte für Schüler verschiedener Altersstufen unterschiedlich gut bezahlt. „Auch im Bereich der Pädagogik muss die alte gewerkschaftliche Forderung gelten: Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit!“ News4teachers

Das ausführliche Konzept „Eckpfeiler für eine neue Lehrer*innenbildung in Bayern“ lässt sich hier herunterladen.

„Das ist nicht mal eben zu machen“: Warum der schulpraktische Teil der Lehrerausbildung so wichtig ist – ein Interview

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Georg
2 Jahre zuvor

Die Umsetzung des Konzepts würde einen Umbau des Grundschulsystems auf sechs Schuljahre erfordern. Außerdem würde sich das Studium auf mindestens 12 Semester verlängern. Was man dann eigentlich an fachlichen Grundlagen während des Bachelor-Studiengangs erwerben möchte, weiß ich offen gesagt nicht. Einerseits müsste man sich vom Niveau her am gymnasialen Lehramt orientieren, andererseits bräuchte man aufgrund der Orientierung an der Grundschule auch alle dort unterrichteten Fächer.

Wie dadurch dann der Lehrermangel behoben werden soll, weiß ich nicht, weil die am Primarschullehramt interessierten Studenten im Bachelorteil mit hohem Sekundarschulanteil abgeschreckt werden könnten, und die nicht-Gymnasien dadurch trotz flexibler einsetzbarer Absolventen auch nicht attraktiver werden.

Aktuell haben die Studenten für das gymnasiale Lehramt nach dem Bachelor noch die Möglichkeit, als Master auf das Spezialfach zu wechseln, mit dem Umbau laut der GEW wäre das nicht mehr möglich. Zudem wird die Abbrecherquote im fast ausschließlich fachwissenschaftlichen Master-Studiengang in Richtung gymnasiales Lehramt extrem hoch, zumal dann Siebtsemester in den Anfängervorlesungen der Spezialisten sitzen werden.

Durchdacht stelle ich mir anders vor.

Palim
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

„weil die am Primarschullehramt interessierten Studenten im Bachelorteil mit hohem Sekundarschulanteil abgeschreckt werden könnten“

Erstaunlich, wie wenig Achtung andere Lehrkräfte vor der Aufgabe in den GHR-Schulen haben. Es hält sich hartnäckig, das Primarschullehramt ein bisschen basteln und spielen sei.
Wie haben Sie denn Ihr Examen erreicht?

Derdiedas
2 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Das ist doch bereits jetzt schon der Fall. Mathematik für die Primarstufe ist für viele interessierte Personen abschreckend und oftmals eines Qual. Das hat nichts mit fehlender Achtung zu tun. Rein fachlich gibt es im Studium eklatante Unterschiede. Ich möchte nicht mit eine Lehrkraft in der Primastufe tauschen. Da habe ich allen größten Respekt vor der pädagogischen Arbeit. Nichtsdestotrotz ist mein Fachwissen um ein Vielfaches höher. Sollte es auch sein, sonst hätte ich wo etwas falsch gemacht. Da muss man nicht gekränkt sein Palim. Genauso reicht mein Fachwissen nicht ansatzweise an die Mathematiker an den Universitäten heran. Das kränkt mich auch nicht.

Im übrigen kann man Georg nur zustimmen. Die Bedenken hatte ich exakt so.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Derdiedas

Das Fachwissen der Sekundarlehrer, insbesondere Sek ii, ist wesentlich tiefer, aber auch auf zwei Fächer beschränkt, Primarstufe ist fachlich alles, aber nur wenig Tiefe. Für den jeweilige Beruf ist das notwendig und sinnvoll.

Allerdings können angehende Mathematiklehrer SEK II über das, was den Grundschullehrern an der Universität fachwissenschaftlich an Mathematik zugemutet wird, nur müde lächeln. Ebenso verhält es sich auch mit den anderen Fächern. Das ist erneut eine Konsequenz aus den völlig verschiedenen Berufen.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Ja, genau. – Und Chirurgen sind aus Sicht vieler mediziner auch keine richtigen „Ärzte“. Trotz geänderter Standesordnung hat sich an dieser Einsicht wenig geändert.

Ein promovierter Akademiker einer ingeniurwissenschaftlichen Fakultät unterliegt auch einer anderen Vorschrift, wenn er den akademischen Grad als Namensbestandteil führen will (Dr.-Ing. – also bitte nicht klingeln).

Palim
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

SekII-Lehrkräfte vertiefen ihr Wissen in den zwei Unterrichts-Fächern, was Ihrerseits als „Fachwissen“ bezeichnet wird.
Lehrkräfte anderer Schulformen vertiefen ihr Wissen in anderen Fächern und in Pädagogik und Psychologie. Wie möchten Sie das bezeichnen? Das ist fachliches Wissen für Lehrkräfte, die in der Erziehung und Bildung arbeiten werden.

Wer Sorge vor zu viel Mathe im Studium oder Beruf hat, sollte SekII-Lehramt wählen, da ist man auf seine Fächer beschränkt und kann Mathe aus dem Weg gehen, im Studium und im Beruf.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Nein, das meinte ich nicht. Grundschule heißt Arbeit mit Kindern, Sekundarstufe mit Jugendlichen, Berufskolleg mit Erwachsenen. Das kann man nicht unter einen Hut bringen.

Was man aber machen könnte, wäre die Vereinheitlichung von Kita und Grundschule. Natürlich müsste dann das Gehalt und das Ausbildungsniveau der Erzieher deutlich erhöht werden mit der Folge, dass wenn A13 für Grundschule, dann auch für neue Erzieher gelten müsste.

Palim
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Warum sollte man es nicht unter einen Hut bringen können? Was haben denn die Lehrkräfte über Jahrzehnte gemacht, die einen GHR-Abschluss durch die Ausbildung haben?
Alle, auch die mit SekII-Abschluss, sind sie Lehrkräfte und alle haben in ihrer Ausbildung gelernt, dass sie Unterrichtsinhalte adressatengerecht vermitteln. FöS-Lehrkräfte werden übrigens nicht nach dem Alter der Schülerschaft bezahlt, sondern auch mit A13 entlohnt.

Neben dem Wechsel zwischen den Schulformen, der den GHR-Lehrkräften möglich ist und auch genutzt wird, gibt es auf Grund des Lehrkräftemangels ständig schulformübergreifende Abordnungen, nicht nur zwischen den GHR-Schulen, sondern inzwischen auch vom Gym an die GS. Und ja, da muss man sich umorientieren und umstellen, egal in welche Richtung man wechselt.
Vielleicht kämen einigen Lehrkräften flexiblere Möglichkeiten entgegen.
In einigen BK müssen sich SekII-Lehrkräfte nachqualifizieren, weil ihre Ausbildung nicht spezifisch genug war. Wollen sie wechseln, müssen sie sich zurückstufen lassen, werden sie abgeordnet, behalten sie ihre höheren Bezüge, obwohl sie dann mit Kindern arbeiten, beim Einsatz in der 5. Klasse übrigens auch.

Die Lehrkräfte des Gymnasiums, die auf ihr SekII-Lehramt pochen, unterrichten einen sehr großen Teil ihrer Unterrichtsstunden in der SekI und sind auch an GeSas eingesetzt.
Heißt das Studium nicht auch Gym/GeSa in NRW?

Wenn alle A13 bekäme und es gleiche Entlastungen oder Entlohnungen für zusätzliche Aufgaben gäbe, wäre der Unmut in den gemischten Kollegien kleiner und die Bereitschaft für den gleichen Beruf an einer bisher benachteiligten Schulform womöglich größer. Da will man keine Lippenbekenntnisse, wie wertvoll die Arbeit doch sei, während man gleichzeitig hören muss, dass der Umgang mit kleinen Kindern eben nur kleines Geld wert sei, der mit erwachsener Schülerschaft aber mehr.
Und bevor Sie auf „kleines Geld“ eingehen, erinnern Sie sich doch bitte daran, was dickebank hier bereits mehrfach zur Einordnung von Ausbildungsabschlüssen geschrieben hat. Es geht um den Unterschied unter Lehrkräften, deren Berufsbild sich weiterhin nach Länge oder Alter der Schülerschaft unterscheidet.

nichtsneueshier?
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Vereinheitlichung von Kita und GS?? Das sind zwei völlig verschiedene Systeme und Strukturen und Anforderungen. In der Grundschule wird im Klassenverband unterrichtet und ganz nebenbei noch Erziehungsarbeit geleistet. Die diktatische Reduzierung und Differenzierung des Stoffes ist aufwändig und erfordert mehr als nur Fachwissen. Unterrichten Sie bitte mal an einer GS, viele Sek I und II Lehrkräfte, die vertretungsweise kommen, scheitern hier persönlich. Die Erzieher:innen auch an der OGS leisten wertvolle pädagogische Arbeit, es ist aber nicht ihre Aufgabe zu unterrichten, schriftliche Arbeiten zu korrigieren und zu bewerten, schlussendlich Berichtszeugnisse auszustellen und anderes mehr. Für ihre wertvolle Arbeit sollten diese allerdings besser bezahlt werden, da gebe ich Ihnen recht.

Mathe macht glücklich.
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Ich kenne zumindest einen Fall eines Bekannten dessen Tochter sich auf eine Klausur zum Thema Funktionentheorie vorbereiten musste. Und das als Studierende für das Lehramt an Grundschulen in Hessen.
Das ist auch nichts Neues. Einer meiner Studienkollegen hat in seiner Staatsexamensprüfung (L3) das Pflichtfach Topologie vorgesetzt bekommen.
Fachwissen ist notwendig, aber nur bis zu einem gewissen Grad. In Siegen hat Prof. Danckwerts den Studiengang entsprechend umgestaltet. Ist aber wohl leider die Ausnahme.

Otto Ott
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

@ Georg, in Berlin und Brandenburg geht die Grundschule schon immer bis Klasse 6.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Otto Ott

Das stimmt. Die Forderung kommt aber von der GEW Bayern.

Palim
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Warum können Lehrkräfte, die für Klasse 1-6 oder 1-10 ausgebildet wurden, nicht an verschiedenen Schulen arbeiten?
NDS hatte zwischenzeitlich eine Orientierungsstufe als eigene Schulform in Klasse 5+6, an der GHR- und Gym-Lehrkräfte eingesetzt waren.
Sinnvoller wäre vielleicht zu betonen, dass die GHR-Kräfte Klasse 1-10 unterrichten könnten, die SekII-Lehrkräfte Klasse 5-13. Dann können alle Lehrkräfte gemeinsam in der SekI unterrichten, einige von ihnen aber auch in der Grundschule oder SekII.

tozitna
2 Jahre zuvor

…und dann stellt sich im „Berufseinstiegsjahr“ heraus, dass der junge Kollege doch erhebliche Schwierigkeiten im schulischen Alltag hat. Kann noch mehr lernen, muss aber nicht… In jedem Fall ist die Stelle im Schuldienst sicher.
„Beratung ohne Bewertung“, „Chancengleichheit durch gemeinsames Lernen von 7-13“ usw., alles deutet für mich auf eine erneute Senkung des Leistungsniveaus hin, zudem werden möglichst alle überprüfbaren Hürden abgebaut, die man nur mit Leistung und Begabung nehmen kann. So wird’s in Deutschland mit Spitzenleistungen nichts mehr, und andere Länder, bei denen die Leistungsspitze adäquat gefördert werden kann, hängen uns einmal mehr ab.
Nach allen Erfahrungen in Brandenburg mit dem verkürzten Referendariat und den „bewertungsfreien Räumen“ kann man nur sagen, dass eine Abschaffung des Referendariats am unterirdischen Niveau der Ausbildung von Lehramtsstudenten auch nichts mehr ändert. Das Problem liegt aber nicht an den engagierten Seminar- und Ausbildungslehrkräften. Denn Qualität der Ausbildung resp. Ausbildungserfolg benötigt Zeit, und die wurde den Ausbildern hierzulande jedenfalls systematisch genommen.
Welches besondere Leistungspotential ein Berufseinstiegsjahr im Vergleich zu 18 oder 24 Monaten Referendariat haben soll, erschließt sich mir nicht. Nur, dass dann junge Lehrkräfte aus dem Studium direkt in die Arme der Schüler laufen und der „Praxisschock“ dann mal nicht so sanft abgefedert werden kann. Kein Praxisjahr an der Uni kann das Referendariat ersetzen, das zeigt deutlich die aktuelle Verfahrensweise in Brandenburg. Die Studenten kommen für 3 Monate an die Schule, und wenn sie dann als Referendare recht eigenverantwortlich agieren müssen, fängt das große Problem an.

Palim
2 Jahre zuvor

Vielleicht hätte man sich in BY über die Ausbildung in anderen BL informieren können.
Eine Ausbildung als Grund+Haupt+Realschullehrkraft gab es bereits in anderen Ländern, sodass die Lehrkräfte dann an einer Grundschule (1-4) oder in der SekI (5-10) jeglicher Schulform eingesetzt werden können/konnten.

Das hilft aber nicht gegen den Lehrkräftemangel, wenn die Bedingungen an den Schulformen schlecht sind und sich viel zu wenige darauf einlassen möchten, zumal mit A12.

Sinnvoll ist sicherlich, allen Lehrkräften Zugang zu DaZ zu ermöglichen. Dazu gehört dann auch, dass DaZ als Unterrichtsfach oder Kurs eingerichtet werden kann und diese Stunden nicht in Vertretungen landen, weil Lehrkräfte fehlen.

Für die Sonderpädagogik muss man überlegen, was genau man an den Schulen umgesetzt sehen will und was es dafür braucht. Bisher waren dies eigenständige Studiengänge, aber auch da mangelt es an Kräften. Häufig müssen Lehrkräfte mit GHR-Ausbildung diese Aufgaben mit übernehmen und sich einarbeiten. Da braucht es eine klarere Aufgabenbeschreibung der Berufsbilder und Anerkennung der zusätzlichen Tätigkeiten.

Otto Ott
2 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@ Palim, wobei Sie verschweigen, dass man mit A12 in Baden-Württemberg mehr verdient als mit A 13 in anderen Bundesländern. Warum sagen Sie das nicht?

Palim
2 Jahre zuvor
Antwortet  Otto Ott

Weil ich die Gehaltsunterschiede zwischen den Ländern nicht vor Augen habe, um die es gar nicht geht, wenn wir über die Ausbildung in BY sprechen,
aber wahrnehmen kann, dass es in immer noch vielen Ländern Unterschiede in der Entlohnung von Lehrkräften gibt, die unfair sind.

Oder wollten Sie darauf hinaus, dass es für Lehrkräfte an Schulen einen bundeseinheitlichen Tarif geben müsste, auf den sich die KultusministerInnen der Länder einigen sollten?

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Die bundeseinheitliche Besoldungsordnung A gab’s mal früher, haha. Jetzt haben wir ein Chaos in 16 Bundesländern und im Bund noch dazu. Die Bundesbeamten verdienen in derselben Besoldungsgruppe immer am meisten. Bei den Ländern gibt’s dann die Hierarchie mit Bayern und BaWü oben und einige nördliche Länder unten. Aber man schwätzt von „gleichen Lebensverhältnissen in ganz Deutschland“. Die Väter des Grundgesetzes drehen sich derweil im Grabe um.

Palim
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Und was hat das damit zu tun, dass Lehrkräfte nach Master und 2. Staatsexamen A12 erhalten, andere im gleichen Bundesland aber A13?

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Ich dachte, Sie sprachen oben von einem „einheitlichen Tarif“, nicht von einer „einheitlichen Eingruppierung“. Ist es nicht skandalös, dass wir jetzt 17 unterschiedliche Besoldungsordnungen A haben? Und dann gibt’s noch unterschiedliche Ausbildungsordnungen und Laufbahnvorschriften mit unterschiedlichen Eingruppierungen dazu, das reinste Chaos. Aber wer hat das angerichtet?

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

@Carsten60 – einheitlicher Tarif für Landesbeamte ist eben etwas Anderes als ein bundeseinheitlicher Tarif für alle Landesbeamten. Im übrigen gibt es infolge der unterschiedlichen Zuständigkeiten auch Unterschiede zwischen Bundesbediensteten und Kommunalbediensteten. Es hat ja Gründe, warum der BAt für die Angestellten zugunsten von TVöD und TV-L plus TV-H entfallen ist und es 17 uterschiedliche Besoldungsgesetze gibt. Das ist aber keine Grundsatzfrage der Tarifparteien sondern eine Entscheidung der Parlamente, die die landesbehörden umzusetzen haben. Eine landesweite Eingruppierungsordnung je Bundesland ist also der einheitliche Tarif über den hier diskutuert wird. Ihr Einwurf ist halt eine Nebenlkerze.

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

@ dickebank: Welcher „Entwurf“? Palim sprach oben von einem „bundeseinheitlichen Tarif“. Was soll das anderes sein als eine bundeseinheitliche Besoldungsordnung A ? Eine gesonderte Besoldungsordnung nur für Lehrer wäre ja wohl ein schlechter Witz.

Palim
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Ich habe @Otto Ott gefragt, worauf er mit seinem Beitrag hinaus möchte, wenn er die Unterschiede zwischen den Ländern benennt und damit den Fokus auf einen anderen Inhalt lenkt.
Eine Antwort darauf müssten Sie dann schon bei ihm erbitten, wenn Ihnen die Erläuterung von dickebank nicht ausreicht.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

@Carsten60 – @Palim schreibt „Oder wollten Sie darauf hinaus, dass es für Lehrkräfte an Schulen einen bundeseinheitlichen Tarif geben müsste, auf den sich die KultusministerInnen der Länder einigen sollten?“ Er stellt also eine Frage in den Raum, um eine Konkretisierung bezüglich „einheitlicher“ Tarife zu erlangen.

Und wenn ich Einwurf schreibe, meine ich keinen „Entwurf“.

Otto Ott
2 Jahre zuvor

„Eine Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für die Primarstufe (Klasse 1-6) oder Sekundarstufe (Klasse 7-13) – also nicht mehr Schulform-bezogen – würde die Absolventen vielfältig einsetzbar machen und dem Lehrermangel in bestimmten Bereichen langfristig vorbeugen.“

Das sehe ich auch so. In diesem Punkte unterstütze ich die GEW voll und ganz! Nur müsste es nicht eher 1-4 und 5-13 sein? Denn in den meisten Bundesländern geht die Grundschule doch bis Klasse 4.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Otto Ott

Dennoch würde es dann auch beim gleichen Gehalt schwer werden, besonders die guten und sehr guten Absolventen an Brennpunktschulen ohne Oberstufe zu kriegen. Als Lehrer ist man nach wie vor in erster Linie Wissensvermittler und nicht Sozialarbeiter.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Deshalb sind die lehrkräfte ja auch nur an Schulen eingesetzt und nicht an diesen Schulen direkt beschäftigt. Dienstherr bzw. arbeitgeber ist die zuständige Schulabteilung in der Landesverwaltung.
Also wer wo arbeitet, legen andere fest – nennt sich Zuweisung.

Max Kleine
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„Deshalb sind die lehrkräfte ja auch nur an Schulen eingesetzt und nicht an diesen Schulen direkt beschäftigt. Dienstherr bzw. arbeitgeber ist die zuständige Schulabteilung in der Landesverwaltung.
Also wer wo arbeitet, legen andere fest – nennt sich Zuweisung.“

Keine Ahnung wovon Sie reden, aber ich habe mir sowohl meine Referendariatsschule als auch meine „Arbeitsschule“ ausgesucht und auch an welcher Schule ich nicht arbeiten wollte. Da war nichts mit Zuweisung und ich habe, zumindest in den Bundesländern wo ich tätig war, bisher das auch bei Kollegen nicht anders mitbekommen.

Palim
2 Jahre zuvor
Antwortet  Max Kleine

Es gab in der Vergangenheit mehr Bundesländer und gibt bis heute Bundesländer, die die Lehrkräfte einstellen und den Schulen zuweisen, weil man sich zentral bewirbt und nicht auf eine Schulstelle.
Zudem hat das Land die Möglichkeit, eingestellte Lehrkräfte an andere Schulen abzuordnen, also in den Brennpunkt oder an Schulformen oder in Regionen mit Mangel.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Max Kleine

Das ist doch vollkommen irrelvant. Im Arbeitsvertrag von tarifbeschäftigten Lehrkräften wird doch eindeutig festgelegt wer Arbeitgeber ist. Der Punkt Einsatzort wird dann nachrangig aufgeführt und sogar eingeschränkt über den Verweis auf mögliche Abordnungen oder Versetzungen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Arbeitgebers. Es hat doch Gründe, warum es ein (regierungs-)bezirksübergreifendes bzw. länderübergreifendes Bewerbungs-/Versetzungsverfahren gibt. Ich könnte jedenfalls nicht so ohne Weiteres innerhalb von NRW zwischen den fünf Schulabteilungen in den Bezirksregierungen hin und her wechseln. Selbst innerhalb eines Regierungsbezirkes bedarf der Wechsel innerhalb eines Schulkapitels der Zustimmung der personalführenden Stelle. – Und diese ist nicht die Schule.

Palim
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Wenn es wichtig ist, dass Lehrkräfte sich, ihre Arbeitsleistung, auf Unterricht und das Vermitteln von Wissen konzentrieren sollen, müssten die anderen notwendigen Aufgaben von anderen Personen übernommen werden.

Das erkennen viele, leider führt es seit Jahren nicht dazu, dass Schulen im Brennpunkt besser ausgestattet werden, weder mit Lehrkräften, deren Deputat reduziert würde in Anerkennung der zusätzlichen Aufgaben, noch mit anderen Kräften, SchulsozialarbeiterInnen, SchulpsychologInnen, TherapeutInnen.

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Gibt es nicht längst eine Mittelvergabe nach einem Sozialindex, zumindest in Teilen der Republik? Jedenfalls gibt’s das schon länger in Hamburg, in Berlin gibt’s die Bonusmittel. Aber Wunder bewirken kann das eben auch nicht.

Palim
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Gibt es auf dem Papier, die Stunden werden aber bei Lehrkräftemangel gestrichen oder von Beginn an nicht erteilt und nicht ersetzt.
Mit „nichts“ kommt man nicht weit und hinterher wird dann moniert, die Stunden seien ineffizient, weil sich keine Erfolge einstellen.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Stimmt, sie können Null durch jeden beliebigen Wert teilen. Die Division durch Null bleibt aber weiterhin mathematisch ungültig.

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  Otto Ott

Ja natürlich 1-4 und 5-13, aber die GEW in Bayern träumt intensiv von einer 6-jährigen Grundschule und verspricht sich eine Wunderwirkung davon, will aber nichts von dem „Erfolg“ derselben in Berlin wissen, wo die 6-jährige Grundschule seit 70 Jahren besteht. Die Autoren des Artikels verschweigen das, weil sie vielleicht selber von der 6-jährigen Grundschule träumen. Also sollen künftig Latein, Französisch, ggfs. Russisch oder andere Sprachen in Klasse 5-6 auch von Primarschullehrern unterrichtet werden? Na viel Spaß. Mathematik ist schon schwierig genug.
Das sind so die kleinen rhetorischen Tricks in der Schulpolitik. Man stelle sich mal das Chaos vor, das durch eine Einführung der 6-jährigen Grundschule entstünde. Die Räume und Grundschullehrer sind ja schon weitgehend ausgebucht, also müsste man notgedrungen die 5. und 6. Klassen weiter in den Räumen der weiterführenden Schulen unterbringen und von den dortigen Lehrern unterrichten lassen. Dann wird es zu einem Lotteriespiel, wie die Schulen ausgestattet sind und ob da nun Hauptschullehrer oder Gymnasiallehrer dabei sind. Bestimmt findet sich jemand, der gegen diese neuen Ungerechtigkeiten Klage einreicht. Dann wird das Bundesverfassungsgericht sprechen müssen. So weit können GEW-Funktionäre aber wohl nicht denken.

Toleranz
2 Jahre zuvor

Was zum Kuckuck läuft beim Lehramtsstudium schief, dass ein Masterabsolvent nicht in der Lage ist, ohne eine zusätzliche Qualifikation , sprich Referendarzeit, den Beruf auszuüben?
Und das, obwohl man ja NUR „Lehrer“ lernt, ein breitgefächertes Berufsbild (wie bei Juristen) nicht vorhanden ist?
Was wird in den 5 Jahren gemacht, bzw. versäumt?
Man ist 7 Jahre in Ausbildung, davon 18 Monate zumindest schlecht bezahlt, bevor man sich mit A12 – je nach Bundesland – endlich finanziell halbwegs unabhängig machen kann!
Da hat ein Wirtschaftswissenschaftler, ein Ingenieur etc. schon seinen Studienkredit abgezahlt und verdient seit 2 Jahren gutes Geld, während die Referendarin sich noch immer mit einem WG-Zimmer zufrieden geben muss!

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  Toleranz

Sie vergessen, dass das von Ihnen Beanstandete auch bei anderen Fächern so ist, insbesondere bei den Juristen. Auch studierte Architekten mit Diplom oder Master kommen nur nach einem Vorbereitungsdienst (eine Art Referendariat) nach A13. Das gilt auch für andere Fächer, schauen Sie mal auf Stellenanzeigen. Architekten werden sonst nach E11 bezahlt. Außerhalb des Öffentlichen Dienstes ist das anders, das wäre aber auch für Lehrer so. Wer in der Schulbuchabteilung eines Verlages arbeitet, braucht (theoretisch) kein Referendariat. Das kann der Arbeitgeber entscheiden. Bei einem IT-Unternehmen, das Lernsoftware herstellt, ebenso.
Aber auch Mediziner müssen sich hochdienen durch Frondienste im Krankenhaus, die nicht gut bezahlt werden. Der Weg zum Facharzt ist länger als der zum Oberstudienrat, und der Weg zum Chefarzt ist länger als der zum Oberstudiendirektor. Bei letzterem hilft oft das richtige Parteibuch und die richtige schulpolitische Einstellung, beim Chefarzt hilft sowas vermutlich nicht. Da muss man auch was können.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Wieso „eine Art Referndariat“? Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe II, zweites Einstiegsamt wird unabhängig von der ausbildenden Dienststelle und dem zuständigen Prüfungsamt „Referendariat“ genannt. Der für die Laufbahngruppe II, erstes Einstiegsamt heißt „Anwärterzeit“.
Bevor Sie mir Ahnungslosigkeit attestieren wollen, ich verfüge über zwei abgeschlossen Zweite StEx in unterschiedlichen Metiers, eines mit dem Abschluss Assessor und eines mit mit der Lehrbefähigung GHR (HRGe).

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Und was folgt daraus nun? Ich dachte nur, dass das eine Referendariat dem anderen im Detail nicht unbedingt ähneln muss. Übrigens müssen auch evang. Pfarrer eine Art Referendariat abdienen, das heißt aber nicht so. Auch die haben vorher studiert wie die Lehramtsstudenten. Es geht doch ums Prinzip, und genau das wurde von Toleranz oben angezweifelt.

Sinkendesniveau
2 Jahre zuvor
Antwortet  Toleranz

Das Problem ist, dass es in Wirklichkeit kein Lehramtsstudium gibt. Die Kandidaten werden, wo es nur geht, in Vorlesungen gesteckt, die sowieso für z. B. Mathematiker oder Physiker oder Chemiker jeder Art stattfinden, bis auf wenige Ausnahmen, die gesondert für Lehramtsstudierende angeboten werden. Nach 5 Jahren ist der Student dann Mathematiker/Physiker/Historiker/… mit ein paar wenigen Unterrichtsversuchen. Also noch kein Lehrer. Zumindest war es zur Zeit des ersten Staatsexamens so. Wenn ich mir aber meine Referendare oder Praktikanten an der Schule ansehe, wird es heute nicht viel anders sein.

Lehramtsstudent
2 Jahre zuvor

Ich studiere aktuell im Master und praktisch niemand hat mehr Bock auf dieses Studium. Der Bachelor ist viel zu vollgepackt mit Grundwissenschaften, welche nicht in der Schule benötigt werden, sodass ein erheblicher Teil den Bachelor gar nicht in 6 Semestern schafft. Selbst im Master gibt es kaum Praxisbezüge und mit einem Bachelor darf man gar nicht an die Arbeit in der Schule denken. Wir arbeiten in den Praktika dann teilweise wochenlang in der Schule für kein Geld. Wenn wir schon jetzt in der Schule arbeiten wollen, wird man am besten noch für dieselbe Arbeit für 13 Euro die Stunde ausgebeutet. Dieser „Lehrermangel“ ist hausgemacht und an Geiz seitens des Staats nicht zu übertreffen.

Der freie Berufsschullehrer für Wirtschaft
2 Jahre zuvor

Die Abschaffung des aktuellen Referendariats wird aus wissenschaftlicher Perspektive schon ewig gefordert.

Alte Hasen, die in Rente gehen oder sich schon befinden, können über die schon damals gleichartigen unzureichenden Bedingungen berichten.
Grundsätzlich kann man nur Glück oder Pech mit der eigenen Ausbildung haben. Je nachdem wie die Fächer liegen und wo man landet, gestaltet sich dann der Weg. Es gibt kaum bis keine Zwischentöne. Seit Ewigkeiten ist bekannt, dass es ein reines Willkür-Statuserhaltungssystem ist. Es hat zumeist gar nichts mit qualitativer Ausbildung zu tun und hinkt betrieblichen Standards um 30 Jahre hinterher. Die geforderte Binnendifferenzierung und Handlungsorientierung für die Lehre wird auf sie nicht angewandt, der Respekt für die Schüler begegnet ihnen in ihrer Ausbildung selten. Ebenso existieren keine realistischen und klaren Bewertungsmaßstäbe nur esoterisch formulierte Punkte. Grundsätzlich sollte auch der sanktionsfreie Ausstieg und Wiedereinstieg sowie Wechsel möglich sein. Lehrer jeglicher Art sind als Ausbilder überwiegend weder befähigt, noch gibt es hierfür genug Kapazitäten. Aus dem Grunde gibt es wenig bis keine logische Erklärung der Selbsterhaltungsargumente der Nutznießer des Referendariats. Für die praktische Ausbildung sollten extrene Präsentations-, Organisations- und Kommunikationsspezialisten eingestellt werden. Erfahrene Lehrkräfte können dann einheitliche How-to’s mit Übungen und Mentorings in regional koordinierten Arbeitsgruppen erstellen, deren Wirksamkeit dann regelmäßig gebanchemarkt bzw. auditiert wird.

Es haben in den letzten Jahren viele Studenten, Referendare und junge Lehrer erkannt, dass sie im freien Arbeitsmarkt, abseits des sozialen Bereichs, bessere Arbeitsbedingungen haben und mindestens nach wenigen Jahren das gleiche bzw. deutlich mehr verdienen. Dann natürlich zumeist auch anständige Arbeitszeiten und Werkschätzung erfahren.

Laromir
2 Jahre zuvor

Als zum Thema gleiches Gehalt für gleiche Arbeit. Es Nacht einen deutlichen Unterschied, ob ich SEK I oder SEK II unterrichte (Vorbereitung, Nachbereitung, Korrekturen und Abitur!). Wenn ich das Gleiche bekomme, ob ich nur Klasse 5 unterrichte oder einen Leistungskurs mit doppelt oder dreifacher Arbeit habe, wird SEK II äußerst unattraktiv.
Vielleicht sollte man sich neben der Besoldung und des Refs andere Gedanken machen, warum der Beruf so unattraktiv ist. Neben den vielen unbezahlten Überstunden, den durchgearbeiteten Wochenenden und Ferien, bekommt man als Lehrkraft nicht mal BEklatscht, sondern wird am Ende noch GEklatscht. Medien, Eltern und auch Politiker, lassen selten ein gutes Haar an den Lehrkräften. Viele beklagen mangelnde Wertschätzung, unpassende Tonfälle, aggressives Auftreten usw. Keine schöne Arbeitsbedingungen, mangelnde Wertschätzung, teils. schlecht ausgestattete Arbeitsbereiche, wenig Karrierechancen usw. klingt nicht nach Traumjob. Warum soll man sich das geben? Da helfen auch keine 200€ mehr im Monat. Schade eigentlich. Es könnte so schön sein.