Fünf Tage Weiterbildung im Jahr: DGB fordert, „Bildungszeit“ stärker zu bewerben

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STUTTGART. Die baden-württembergische Landesregierung soll stärker für die berufliche Weiterbildung werben. Soweit sind sich Gewerkschaften und Arbeitgeber im Ländle einig. Hinsichtlich der Schwerpunkte herrscht allerdings Differenz. Das Wirtschaftsministerium äußert sich wolkig.

Lebenslanges Lernen: Weiterbildung betrifft alle Beschäftigten. Foto: Shutterstock

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert von der Politik eine Informationskampagne für die Bildungszeit. DGB-Landeschef Martin Kunzmann sagte in Stuttgart: «Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie über die Bildungszeit aktiv informiert, damit möglichst viele Beschäftigte erreicht werden und ihren Anspruch auf fünf Tage selbstgewählte Weiterbildung im Jahr auch wahrnehmen.»

Die Unternehmer Baden-Württemberg warnten davor, eine mögliche Kampagne auf die Bildungszeit zu beschränken. Es müsse grundsätzlich für Weiterbildung geworben werden. Außerdem müssten die Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit bei den Beschäftigten und den Unternehmen bekannter gemacht werden, sagte der Bildungsexperte des Verbands, Thorsten Würth.

Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte, die berufliche Weiterbildung sei zweifelsohne ein ganz zentraler Faktor, um die vor uns liegenden Herausforderungen in der Arbeitswelt zu meistern. «Allerdings ist dies noch nicht bei allen Betrieben und Beschäftigten ausreichend angekommen.» Deshalb plane das Wirtschaftsministerium im Rahmen der ressortübergreifenden Weiterbildungsoffensive die Umsetzung einer Informations- und Werbekampagne für die berufliche Weiterbildung, bei der vor allem Zielgruppen mit einer geringen Weiterbildungsbeteiligung, etwa Klein- und Kleinstbetriebe oder Un- und Angelernte, im Fokus stünden.

Kunzmann sagte, mit einer Informationskampagne für die Bildungszeit könne die Landesregierung deutlich machen, dass Weiterbildung und die Stärkung von Demokratie und Ehrenamt oben auf der Agenda stünden.

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt. News4teachers / mit Material der dpa

Hier geht es zu einer Broschüre des DGB mit den bundesweiten Regelungen der Bildungszeit.

Studie: Weiterbildung fördert die Innovation – wenn das Arbeitsumfeld passt

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