BERLIN. Die vom Berliner Senat organisierte Ausbildung von Quereinsteigern für den Lehrerberuf hat nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts keine Rechtsgrundlage. Für die in Berlin praktizierten berufsbegleitenden Studien dieser Berufsgruppe fehlten die nötigen Regelungen «vollständig», entschied das Gericht laut einer Mitteilung vom Dienstag (VG 5 K 126/20).
Da mit den berufsbegleitenden Studien ein weiterer Zugang zum Lehrerberuf eröffnet werde, sei nach dem Grundgesetz dazu ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung erforderlich. Darin müssten insbesondere der Zugang zum Studium sowie das Prüfungsverfahren und die dabei geforderten Leistungen festgelegt sein.
Da an Berlins Schulen Fachkräftemangel herrscht und voll ausgebildete Lehrkräfte fehlen, werden schon seit Jahren immer mehr sogenannte Quer- oder Seiteneinsteiger eingestellt. Sie verfügen in der Regel über einen Hochschulabschluss, der einem Schulfach zugeordnet wird.
Ihr pädagogisches Rüstzeug sowie Kenntnisse in einem zweiten Fach erhalten sie parallel zu ihrer Tätigkeit im Rahmen berufsbegleitender Studien sowie eines sogenannten Vorbereitungsdienstes. Die Senatsverwaltung für Bildung hatte dazu eigens ein Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule eingerichtet, das schon viele Quereinsteiger durchlaufen haben.
Geklagt hatte vor dem Verwaltungsgericht eine Diplom-Biologin, die seit 2013 als Lehrerin an einer Grundschule unterrichtet, im Rahmen berufsbegleitender Studien jedoch durch entscheidende Prüfungen im Fach Mathematik fiel. Das Gericht wies ihre Forderung zurück, das Studium dennoch fortsetzen zu dürfen, und hob gleichzeitig den negativen Prüfungsbescheid auf. Für beides fehle die Rechtsgrundlage.
Das Urteil, das bereits am 20. Dezember gesprochen wurde, hat laut Gericht grundsätzliche Bedeutung. Die Richter ließen deshalb eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. News4teachers / mit Material der dpa
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Das ist eine reine Formalie. Mehr nicht. Ähnlich dem Gerichtsbeschluss in Sachsen seinerzeit, dass für die Erteilung von Kopfnoten nicht einfach nur eine “Anordnung” oder so des Bildungsministeriums genüge, sondern ein parlamentarischer Beschluss, ein Gesetz oder so. Na, dann wurde der eben gemacht und es gibt weiterhin Kopfnoten in Sachsen.
So ist es.
Sehr interessant wären weitere Infos über das Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule. Wer unterrichtet dort?
Sehr gute Frage. Das würde mich auch interessieren.
Ach das, das macht vielleicht dieses ChatBot-Dingsbums, das gerade die Runde macht. Läuft volle super. Habe ich jedenfalls gehört, von echten Experten.