Arbeitsrechtler: „Die Arbeitszeiterfassung gilt auch für Lehrkräfte“ – Wann endlich reagieren die Kultusminister?

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BERLIN. Wo bleibt die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte? Die Landesregierungen sind in der Pflicht, entsprechende Regelungen einzuführen – stellt der Arbeitsrechtler Prof. Michael Fuhlrott aktuell im „Spiegel“ fest. Und das betreffe sowohl die Angestellten wie die Beamtinnen und Beamten im Schuldienst. Allzu lange werden sich die Kultusministerien wohl nicht mehr herauswinden können: Eine erste Klage ist in Vorbereitung.

Die Kultusministerien gehen auf Tauschstation. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

„Die Arbeitszeiterfassung gilt auch für Lehrerinnen und Lehrer – ob sie nun verbeamtet sind oder nicht“, sagt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Hamburg, im „Spiegel“. Zwar betreffe die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung Beamtinnen und Beamte zunächst nicht. Das Urteil gelte strenggenommen nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ganz gleich, ob in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst – nicht aber für Beamtinnen und Beamte, die für den Staat aufgrund eines besonderen „Dienst- und Treueverhältnisses“ tätig und damit nicht als Arbeitnehmer nach dem deutschen Arbeitsrecht anzusehen sind.

Aber: Beamtinnen und Beamte fielen unter den Arbeitnehmerbegriff des Europarechts – und die Initiative einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung sei ursprünglich vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ausgegangen (News4teachers berichtete). „Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt also auch für Beamtinnen und Beamte. Anders als ihre Kolleginnen und Kollegen in der Privatwirtschaft können sie sich aber nicht primär auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts berufen, sondern auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und die dem zugrundeliegende europäische Arbeitszeitrichtlinie“, erklärt Fuhlrott.

Hintergrund: Das Bundesarbeitsgericht entschied im September vorigen Jahres – bezugnehmend auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019 –, dass die Erfassung von Arbeitszeit in Deutschland verpflichtend sei (News4teachers berichtete auch darüber). Das Bundesarbeitsministerium legte daraufhin im April einen Gesetzentwurf vor, demzufolge die Arbeitszeit künftig elektronisch erfasst werden soll. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sollen danach noch am selben Tag aufgezeichnet werden. Von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung sind demnach auch Lehrkräfte, andere Beamtinnen und Beamte sowie die Wissenschaft betroffen.

„Derzeit führt ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht aber noch nicht unmittelbar zu einem Bußgeld“ – noch nicht

Auch für Lehrerinnen und Lehrer gelte also der Grundsatz, so Fuhlrott: Arbeitszeit muss erfasst werden. Das greife für die Aufsicht in der Pause, für das Korrigieren der Klassenarbeiten zu Hause, aber auch für die schnelle Elternmail am Abend. Weigert der Arbeitgeber sich, drohen Bußgelder – und zwar in saftiger Höhe von bis zu 30.000 Euro. „Derzeit führt ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht aber noch nicht unmittelbar zu einem Bußgeld“, erklärt Fuhlrott.  Es sei allerdings davon auszugehen, dass künftig, sobald das Arbeitszeitgesetz reformiert ist, bestraft wird, wer nicht aufzeichnet. Das wären dann die Bundesländer.

Kein Wunder also, dass sich die Kultusministerinnen und Kultusminister dagegen wehren, die Arbeitszeit von Lehrkräften zu erfassen. Den Gesetzentwurf nahm die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU), zum Anlass, sich per Brief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu wenden und auf gesetzliche Sonderregelungen für Lehrkräfte und Beschäftigte in der Wissenschaft zu bestehen.

Der aktuelle Referentenentwurf trage der „besonderen Situation der Lehrkräfte“ nicht Rechnung. Die Arbeitszeiten von Lehrkräften seien nicht oder nur zum Teil messbar. Möglich sei das nur für die erteilten Unterrichtsstunden, nicht aber für die zahlreichen außerunterrichtlichen Tätigkeiten wie zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Korrekturen, Eltern- und Schülerbesprechungen, Verwaltungsarbeiten, Aufsichten etc. Die dafür anfallenden Arbeitszeiten könnten nicht prognostiziert oder durch den Arbeitgeber überprüft werden. Es gehöre zum Berufsbild der Lehrkraft, dass sie ihre Aufgaben eigenverantwortlich und selbständig ausübt.

„Der Umstand, dass der konkrete Umfang der Arbeitszeit nicht in jedem Fall im Voraus feststeht, steht einer nachträglichen Dokumentation am Ende des Arbeitstages nicht entgegen“

Günther-Wünsch führte laut Bericht außerdem an, dass eine Ungleichbehandlung drohe, weil die geplante Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nur für tarifbeschäftige Lehrkräfte gelten würde. Das widerspreche dem europäischen Arbeitnehmerbegriff. Zudem hänge die Attraktivität des Lehrerberufs mit der Flexibilität der Arbeitseinteilung zusammen.

Vom Bundesarbeitsministerium erhielt Günther-Wünsch eine Abfuhr. „Der Umstand, dass der konkrete Umfang der Arbeitszeit nicht in jedem Fall im Voraus feststeht, steht einer nachträglichen Dokumentation am Ende des Arbeitstages nicht entgegen“, so schrieb (dem Bildungsjournalisten Jan-Martin Wiarda zufolge) Staatssekretärin Lilian Tschan an die KMK-Präsidentin. Heißt: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt nach Auffassung des Bundesarbeitsministeriums schon heute umfassend für alle Lehrkräfte in den Schulen, die Kultusministerien müssten sie jetzt umsetzen. „Ob Gerichte das genauso sehen, bleibt abzuwarten. Doch erste entsprechende Klagen könnten jederzeit kommen“, so Wiarda.

Eine erste ist in Vorbereitung: Der Philologenverband Baden-Württemberg hat angekündigt, gegen das Kultusministerium des Landes klagen zu wollen. News4teachers

Warum die Kultusminister kein Interesse daran haben, die Arbeitszeit von Lehrkräften genau zu erfassen (obwohl sie es müssten)

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88 Kommentare
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Mika
5 Monate zuvor

„Günther-Wünsch führte laut Bericht außerdem an, dass eine Ungleichbehandlung drohe, weil die geplante Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nur für tarifbeschäftige Lehrkräfte gelten würde.“
Ach so? Bisher hat sich doch auch niemand an der Ungleichbehandlung von angestellten und verbeamteten Lehrkräften gestört, was Bezahlung, Sozialleistungen und Altersversorgung betrifft. Was für ein durchsichtiges und albernes Argument…

Torsten
5 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Vollkommen richtig! Bin angestellter Lehrer und bekomme für die gleiche Arbeit weniger Lohn. Und bald auch weniger Rente. Hier ist Docht etwas faul!

dickebank
5 Monate zuvor
Antwortet  Torsten

Das wird dadurch ausgeglichen, dass Du im Gegensatz zu anderen Angestellten des Landes nicht 38,5 Wochenstunden sondern 41 Wochenstunden wie die verbeamteten Lehrkräfte arbeiten musst, dafür aber nur gem. TV-L für 38,5 Wochenstunden vergütet wirst

Bei 40 Unterrichtswochen leisten tarifbeschäftigte Lehrkräfte somit insgesamt 100 Zeitstunden im Schuljahr ohne Vergütung. Dazu kommen die Mehrarbeitsstunden für Adhoc-Vertretungen, die nicht abrechenbar sind, da der Wert von 3 zusätzlichen Stunden je Monat nicht erreicht wird. Der Anspruch auf Vergütung besteht ab der dritten zusätzlichen Stunde je Monat.

Von den 200.000 Lehrkräften in NRW ist circa ein Fünftel tarifbeschäftigt. Das sind dann mindestens 4 Mio. Unterrichtsstunden, die nicht vergütet werden. Hinzu kommt, dass für diese nicht vergüteten Zeiten eben auch keine Beiträge in die Sozialversicherungen eingezahlt werden. Bei einem Vergütungssatz (brutto) von um die 50 Euro je Mehrarbeitsstunde (je nach Eingruppierung) spart das Land so locker 20 Mio. Euro zulasten der tarifbeschäftigten Lehrkräfte hier in NRW.

Gut, dass das der Tarifunion noch überhaupt nicht aufgefallen ist bzw. es die Vertreter der im dbb organisierten Berufsgruppen nicht interessiert.

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte werden ergo nicht nur im Vergleich zu den verbeamteten Lehrkräften schlechter gestellt, sie werden auch gegenüber allen anderen Regierungsbeschäftigten, die dem TV-L unterworfen sind, erheblich benachteiligt.

Mika
5 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Ja, so ist es. Und mich irritiert seit Jahren, dass die laut TVL festgelegte Arbeitszeit für a gestellte Lehrkräfte einfach mit dieser (übrigens gewerkschaftlich akzeptierten) Zusatzvereinbarung ausgeheberte wird.

B.V.
5 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Bei aller Sparsamkeit: wo bleibt der Inflationsausgleich für die Tarifangestellten?
Weniger Einkommen, weniger Familienzuschlag, weniger Überstunden -Vergütung……

Man spart ja, wo man kann:-((

Der Einsatz der Gewerkschaft zur Verkleinerung der Differenzen hält sich auch in Grenzen.

LehrerBW
5 Monate zuvor
Antwortet  Torsten

@Torsten
Sie bekommen sogar mehr Lohn und auch mehr Rente als die verbeamteten Kollegen.

ed840
5 Monate zuvor
Antwortet  LehrerBW

Da Beamte m.W. weder Lohn noch Rente bekommen, haben Sie vermutlich recht.

Mika
5 Monate zuvor
Antwortet  LehrerBW

Spielen Sie auf den Vergleich Pension und Rente an? Mmmmh, bei mir staatliche Rente, da steht derzeit drin: bei gleichbleibenden Einzahlungen erhalte ich dann mal 2600€. Ich habe (seit dem Ref, Studiendauer 5 Jahre) immer Vollzeit gearbeitet. Das entspricht so ziemlich genau 45% vom Brutto. Pensionen sind da deutlich höher.
Zum Gehalt (Netto) habe ich unten was geschrieben.

JoS
5 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Ich frage mich bei so einer Aussage auch, ob bei anderen Beamten die Arbeitszeit denn nicht erfasst wird. Wie ist das in Justiz, Polizei oder irgendwelchen Ämtern? Müssen sich da auch nur die Angestellten ein- und ausstempeln? Wohl kaum.

Spirale
5 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Wieso? E und A-Gehälter sind im Brutto gleich oder E-Gehälter höher. Dass Angestellte nunmal Soziaabgaben zu leisten haben (die im übrigen auch der AG zum Teil trägt)ergibt sich aus ihrem Dienstverhältnis zum Staat. Einzug und allein die Kiderzulage müsste auch Angestellten gezahlt werden, wobei die niedriger sein müsste, da bei Angestellten die Kinder über die GKV versichert sind.

Und weil du den Kontext nicht verstehst: Hier geht es um höherrangiges Europarecht, welches gegenüber Deutschem Recht nunmal Vorrang hat. Und im EU-Recht sind Beamte und Angestellte nunmal Arbeitnehmer.

Auch Beamte haben ein Recht auf eine 40 oder 41-Stunden-Woche. Wer das nicht begreifen kann oder will, braucht nicht über soziale Ungerechtigkeiten zu heulen, die so nichtmal existieren. Ist im übrigen auch ein ziemlicher Shitmove: Sich als Angrstellter hinzustellen und noch als Opfer einer (angeblich ungerechten) im Grunde genommen fast gleichen Bezahlung hinzustellen.

Mika
5 Monate zuvor
Antwortet  Spirale

Die „im Grunde genommene fast gleiche Bezahlung“ macht bei mir im Vergleich zu meinen verbeamteten Kollegen (gleiche Dienstjahre, gleicher Wohnort, gleicher Familienstand, gleiche Steuerklasse) nach Abzug der PKV rund 1000€ im Monat aus. Rechnen Sie das mal auf ein Arbeitsleben hoch. Dafür habe ich dieselbe Arbeitsleistung zu erbringen wie meine verbeamteten Kollegen, irgendwelche Vorzugsbehandlungen für Angestellte gibts hier nicht. Wenn ich an den Grundsatz: „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ denke, finde ich das ungerecht. Lesen Sie meinen Post einfach noch mal: Frau Günther-Wünsch führt als Argument gegen die Arbeitszeiterfassung auf fl dass es damit eine Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten gäbe (was in dem Moment blödsinnig wird, wenn sie AZE einfach für alle Lehrkräfte gleichermaßen engeführt wird). Das Argument der Ungleichbehandlung hat aber sonst nicht interessiert: folglich handelt es sich um einen Strohmann. Politikgelaber halt.
Ich denke übrigens, dass die Arbeitszeiterfassung für alle Lehrkräfte gleichermaßen durchgeführt werden muss, unabhängig vom Status „angestellt“ oder „verbeamtet“.
Also: Schaum abwischen vom Mund 😉
Mit freundlichen Grüßen, Mika

Mika
5 Monate zuvor
Antwortet  Spirale

Ich bitte die Tippfehler zu verzeihen – passiert leider beim Schreiben mit dem Handy häufiger.

Realist
5 Monate zuvor
Antwortet  Spirale

„Einzug und allein die Kiderzulage müsste auch Angestellten gezahlt werden, wobei die niedriger sein müsste, da bei Angestellten die Kinder über die GKV versichert sind.“

Und Beamte müssten wieder Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) bekommen sowie bezahlte Mehrarbeitsstunden.

Keke
5 Monate zuvor
Antwortet  Spirale

Fakt ist Netto bleiben dem Angestellen deutlich weniger Euros übrig, somit ist die Bezahlung überhaupt nicht gleich und absolut unfair. Und die Krankenkasse kann das auch nicht geradebiegen, zumal die Leistungen erheblich zwischen Kassenkrücke und Privat abweichen.
Der Angestellte geht gut und gerne monatlich mit 500 Euro weniger nach Hause…

dickebank
5 Monate zuvor
Antwortet  Spirale

Ja, und die Erde ist eine Scheibe. Du hast von den strukturellen Unterschieden zwischen Beamten- und Angestelltenverhältnis wenig bis keine Ahnung.
Das, was man dir zu gestehen muss, ist, dass Du einen Standpunkt hast.

Und dieser Standpunkt hat einen Erfahrungshorizont von Null Längeneinheiten.

In den anderen Bereichen des ÖD wird die geringere Wochenarbeitszeit eben auch mit den Bezügeunterschieden zwischen Angestellten und Beamten begründet. Dieser Punkt entfällt bei Lehrkräften, da diese unabhängig vom Status die gleichen Wochenstundendeputate haben. Die angestellten Lehrkräfte müssen also 6,5% mehr arbeiten als der überwiegende Teil der anderen Regierungsbeschäftigten, die im Tarifgebiet West nur 38,5 Wochenstunden Arbeitszeit haben (Landesbeamte 41 Wochenstunden).

SoEinTheater
5 Monate zuvor
Antwortet  Spirale

„Auch Beamte haben ein Recht auf eine 40 oder 41-Stunden-Woche“

In der freien Wirtschaft sind bei den Gehältern von verbeamteten Lehrern Überstunden abgegolten.

Da hilft auch die Zeiterfassung nichts.

dickebank
5 Monate zuvor
Antwortet  SoEinTheater

Das gilt laut Rechtsprechung des BAG nicht einmal für AT-Angestellte.

KOLB
5 Monate zuvor
Antwortet  SoEinTheater

Bei 6 Wochen Urlaub und ohne Pause alle 6 Wochen ….!

gehtsnoch
5 Monate zuvor
Antwortet  SoEinTheater

„In der freien Wirtschaft sind bei den Gehältern von verbeamteten Lehrern Überstunden abgegolten.“
KI am Werk?

Heinz
5 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Wenn sie entweder eine Person aus der Wirtschaft nehmen, die nicht studiert hat oder leider im sozialen, unterbezahlten Bereich gelandet ist. Sonst nicht. Fast alle anderen verdienen durch die Bank weg mehr Geld und müssen auch nicht ihr Büromaterial zu Hause klauen und mit zur Arbeit nehmen.
Von 13. Gehalt/Weihnachtsgeld und oder anderen Sachbezügen wie Dienstwagen ganz zu schweigen. Das will ich alles nicht, aber es stimmt einfach nicht, dass wir für Studium+Ausbildung+Massiver Verantwortung so viel verdienen.

Jaja
5 Monate zuvor

Sie werden gar nicht reagieren… und dann? Wer kann was dagegen tun? Und warum tut niemand bereits was dagegen?

JoS
5 Monate zuvor
Antwortet  Jaja

Dann gibt es wieder Klagen, die dauern nochmal ein paar Jahre und wenn dann endlich eine Entscheidung da ist, wird irgendeine pauschale Regelung versucht durchzusetzen, gegen die dann wieder geklagt wird… Ich denke, vor meiner Pensionierung wird das nichts mehr, dabei sind das noch einige Jahrzehnte.

Wutbürger
5 Monate zuvor
Antwortet  Jaja

Letztendlich müssen auch die Lehrer selbst Verantwortung übernehmen. Der Arbeitgeber will dich nicht schützen, obwohl es seine Fürsorgepflicht wäre? Dann muss du dich selber schützen!
Es liegt in deiner Hand deine Arbeit selbst zu protokollieren und, wenn die (Arbeits)Zeit herum ist, die Arbeit selbstständig einzustellen. Was dann nicht erledigt ist, ist eben nicht erledigt.

Musst du dennoch, nur hin und wieder!, ein paar Stunden mehr arbeiten, dann kannst du die Zeit aufgrund deiner Protokolle die Zeit später abbummeln.

Ich mache das so und wenn das Schwellenpädagogik, wochenlange Wartezeit bis zur Rückgabe von schriftlichen Arbeiten oder Erledigung von (der vielen Neben-)Aufgaben bedeutet, dann ist das halt so.

SoEinTheater
5 Monate zuvor
Antwortet  Wutbürger

In der freien Wirtschaft würden Sie entlassen!

Palim
5 Monate zuvor
Antwortet  SoEinTheater

Nein, er wäre in der Probezeit freiwillig gegangen, weil er zu diesen Arbeitsbedingungen nicht hätte arbeiten wollen.
Kein Arbeitsschutz – keine Arbeitnehmer.

Dann hat man einen Mangel an Arbeitskräften und könnte an den Bedingungen schrauben, oder man sucht sich günstige Aushilfen und noch günstigere Aushilfen und denkt, dass die die Arbeit auch ohne Ausbildung und mit weniger Gehalt gut bewerkstelligen und schreibt den Arbeitsschutz weiter in den Wind.

Heinz
5 Monate zuvor
Antwortet  Palim

Bei all meinen Nebenjobs in der freien Marktwirtschaft war der Arbeitsschutz jedes Mal deutlich größer als in meinem Job jetzt. Selbst in der Fabrik gab es Gehörschutz und Getränke, wenn die Temperaturen zu groß wurden, ebenso wurden Toiletten geputzt.

Bei meinem Job jetzt:
-Keine Arbeitszeiterfassung
-Immer wieder arbeiten ohne Abkühlung oder Getränke bei um die 30°C.
-Toiletten werden wochenlang nicht geputzt.
-Geräuschpegel ist vielfach zu hoch.
-Arbeitsmaterial muss ich selbst mitbringen.

Wutbürger
5 Monate zuvor
Antwortet  SoEinTheater

Na und? Wie hieß es bei den bremer Stadtmusikanten gleich: etwas Besseres als den Tod findest du überall.

Ich bevorzuge dagegen eher: auch andere Mütter haben schöne Töchter oder besser: auch andere Arbeitgeber haben offene Stellen, auch im ÖD für Beamte. Komischerweise wird Versetzungsanträgen, obwohl man Leute, Querulanten wie mich, entlassen sollte, niemals zugestimmt. Komisch oder?

Und jetzt geh und troll woanders!

Pauker_In
5 Monate zuvor

Der Europäische Gerichtshof hat also vor vier Jahren entschieden, passiert ist für uns Lehrer bis jetzt nichts.
Nun geht es wieder vor Gericht (wie viele Instanzen?), und vielleicht bekommen wir am Ende Recht.
Dann geht der Ball aber erstmal wieder zurück zur Politik, man wird in aller Ruhe beginnen, darüber nachzudenken, wie unsere komplizierte Arbeitszeit denn überhaupt erfasst werden könnte. Auf Treu und Glauben? Nee. Elektronisch? Nee, Datenschutz!!
Bis sich wirklich was tut, wette ich, bin ich in Pension.

Ernsthaft?
5 Monate zuvor
Antwortet  Pauker_In

Das ist aber optimistisch. Da wird sich nie etwas tun. Und wenn, dann wirst du Berichtshefte führen dürfen, was wieder mehr Arbeitszeit kosten wird und die nie irgendwer lesen wird.

Einer
5 Monate zuvor
Antwortet  Pauker_In

Wo und wie ist denn bei der elektronischen Erfassung der Arbeitszeit der Datenschutz verletzt?
Wird doch bei vielen Angestellten im Home-Office auch gemacht. Wenn du Arbeit beginnt logst du dich Remote am Unternehmensserver ein und damit beginnt die Zeitzählung. Ließe sich doch ohne Probleme mit gekaufter Software bewerkstelligen. Aber wahrscheinlich kommt irgendeine helle Kappe in den Ministerien auf die Idee eine solche Funktion in die selbst entwickelten Lernumgebungen, wie z.B. Logineo, zu integrieren.

So nebenbei; ich brauche den Quatsch nicht. Ein Schuljahr ist es viel Arbeit, ein anderes mal weniger. Wenn ich auf Arbeitsstunden hätte achten wollen, hätte ich einen Job angenommen und keinen Beruf im Sinne von Berufung. Aber man muss auch mal laut und deutlich „Nein“ sagen zur Schulleitung und zum Stunden- bzw. Vertretungsplaner. Sie können einem doch nichts anhaben.

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  Pauker_In

Sie können doch die Anzahl Zeitstunden ausrechnen, die Sie pro Kalenderjahr arbeiten müssen. Danach passen Sie Ihr aktuelles Wochenpensum auf diese Zeit an. Fertig.

(Ja, das wird vermutlich auf Dienst nach Vorschrift und keine Sekunde länger am Donnerstag und Freitag hinauslaufen)

447
5 Monate zuvor
Antwortet  Pauker_In

Arbeitszeit erfassen und für Ausgleich sorgen tut die diesen Kummer gewöhnte Beamtendrohne ganz von selbdt und sehr unaufgeregt…Pünktchen Pünktchen Pünktchen.

gehtsnoch
5 Monate zuvor
Antwortet  Pauker_In

Im Bundesarbeitsministerium steht die Sache „Arbeitszeiterfassung“ und „Gesetz backen“ doch bereits seit April 2023 still. Könnte man auch als gewisse Sonderlösung ansehen.

Walter Hasenbrot
5 Monate zuvor
Antwortet  Pauker_In

Wenn niemand den Klageweg beschreitet, ändert sich nichts.

Lehrer mussten auch lange die Kosten für Klassenarbeiten in NRW selbst tragen, bis endlich ein mutiger Kollege geklagt und gewonnen hat.

kanndochnichtwahrsein
5 Monate zuvor
Antwortet  Pauker_In

Im Grund schon eine Farce an sich: Die Arbeitgeber sind verpflichtet – wieso muss der Arbeitnehmer, egal ob Angestellter oder Beamter – das dann einklagen?
Gleiches gilt auch für die Bezahlung der angestellten Kollegen.
Da wird bestehendes Recht (Gleichbehandlung, erfolgte Urteile der Gerichtshöfe) gebrochen, um zu sparen.
Sie werden sehen, was sie davon haben.
Ich glaube, die nächste Generation (nicht nur Lehrer/innen) wird sich nicht mehr so verhalten und verheizen lassen wie die älteren – immer im Dienst, immer erreichbar, man tut es ja für die Kinder (und immer mit schlechtem Gewissen bei privaten Dingen, weil der Job noch nicht /noch nicht gut genug gemacht ist), gerne noch ein paar Überstunden am Wochenende oder Weihnachten, damit im Januar die lieben Kleinen ihre Zeugnisse bekommen können (die wem genau nutzen??)
Einmal mehr:
„Der Staat“ vergisst, dass das Bildungssystem die Basis einer sich weiterentwickelnden Gesellschaft ist (sein müsste) und man nichts Schlimmeres tun kann, als genau das kaputtzusparen bzw. die Leute auszubrennen!
Und obendrein diese unwürdigen Diskussionen um angemessene Lohnerhöhung, gestrichene „Jahressonderzahlung“, Überlastung (die sollen halt mal Yoga machen, vielleicht lässt sie sich wegatmen), Personalmangel, ausufernde Aufgabenflut, unsinnige und vorhersagbar zum Scheitern verurteilte „Reformen“, unerfüllbare Garantien an die Eltern (Ganztag) und der Anspruch, Lehrer müssten in der Schule alle alten und neuen Probleme der Welt lösen…
Derweil diskutieren andere Arbeitnehmer längst auf ganz anderem Niveau – Worcation, 32-Stunden-Woche, Homeoffice, Teilzeit, Auszeiten… vielleicht in diesem Umfang auch nicht immer angemessen, aber von den Arbeitgebern muss etwas kommen, damit die Leute kommen.
Im Bereich staatlicher Bildung tut sich seit Jahrzehnten … NICHTS!
Auch nicht das, was möglich wäre und die Leute anwerben bzw. halten könnte.

Eine wirkungsvollere Werbung, sich im pädagogischen Bereich keine berufliche Zukunft aufzubauen, gibt es nicht!

Realist
5 Monate zuvor

„Im Bereich staatlicher Bildung tut sich seit Jahrzehnten … NICHTS!“

Doch es tut sich was, vor aller Augen: Es geht massiv abwärts, was Arbeitsbedingungen, Bezahlung und Ansehen in der Öffentlichkeit angeht.

Gen Z sieht das und handelt entsprechend.

Einer
5 Monate zuvor

Der Verweis auf Bußgelder wegen dem Verstoß ist doch völliger Quatsch. So weit ich weiß wird in Deutschland keine öffentliche Stelle mit Bußgeldern belegt. Nicht wegen der fehlenden Arbeitszeiterfassung, nicht wegen Verstoß gegen Dokumentationspflichten, nicht wegen Verstoß gegen Datenschutz. Noch nie wurde gegen eine Behörde ein Bußgeld verhängt. Ist ja auch Blödsinn, weil es doch sowieso mit Steuergeldern gezahlt würde und nicht aus der Privatkasse der Behördenleitung.

Realist
5 Monate zuvor

3-2-1…Systemzusammenbruch

Thorsten
5 Monate zuvor

Da die Arbeitszeit nicht kontrolliert werden kann, bleibt wohl nur, die Lehrkräfte von 8 bis 16 Uhr jeden Werktag in der Schule zu behalten, damit sie alle anfallenden Arbeiten von dort erledigen. Wie schlecht dort die Bedingungen sind (kein eigenes Büro, kein Platz für Materialien, Störungen beim Arbeiten) muss ich keinem erzählen. Klar, dass Korrekturen unter solchen Bedingungen viel länger dauern würden. Außerdem müssten die 24 Stunden-Dienste auf Klassenfahrten extra bezahlt oder über die folgenden Wochen ausgeglichen werden.Tage der offenen Tür am Samstag ebenfalls. Aber wenn das gewünscht ist, soll es mir Recht sein. Dann kann ich wenigstens am Nachmittag nach Hause gehen und brauche mir keinen Kopf mehr über irgendetwas berufliches machen.
Zu einer Verbesserung der Lernsituation wird die Arbeitszeiterfassung jedenfalls nicht führen.

KOLB
5 Monate zuvor
Antwortet  Thorsten

Warum dauern Korrekturen in der Schule länger als zuhause?

Manni
5 Monate zuvor
Antwortet  KOLB

Es hindert Sie doch niemand daran, Ihre Arbeitszeit zu erfassen …

Alter Pauker
5 Monate zuvor
Antwortet  KOLB

ZB, weil es für 25 Lehrer nur einen Computer gibt, weil von 25 Kollegen nur die Hälfte Platz hat im Lehrerzimmer weil Absprachen und Telefonate dazwischen kommen, etc,etc.
Da meinte mal wieder jemand ohne Kenntnisdes Schulalltags auf Lehrer schimpfen zu müssen. Es ist einfach nur noch zum Ko…..

KOLB
5 Monate zuvor
Antwortet  Alter Pauker

Ich schimpfe nicht, ich frage.
Platzproblem: ok, gekauft. Das könnte sich aber lösen lassen. Räume gibt es jedenfalls genug an einer Schule.
Computer für Korrekturen: verstehe ich nicht. Und wenn man einen braucht: was ist denn mit den für teuer Geld angeschafft Dienstgeräten?
Absprachen, Telefonate,…: glauben Sie, in der Wirtschaft hat jeder einen störungsfreien Alltag in einem schicken Einzelbüro? Gehen Sie mal in eine Firma, sie werden überrascht sein, wie viel dort telefoniert und abgesprochen wird.

Lanayah
5 Monate zuvor
Antwortet  KOLB

Wie viel dort telefoniert wird…. Bei uns wird nur an einem Telefon telefoniert, weil es nur eins für alle gibt. Räume gibt es genug in einer Schule….Wovon träumen Sie?

JoS
5 Monate zuvor
Antwortet  KOLB

Haben Sie ein eigenes Büro in der Schule, in dem Sie ungestört arbeiten können? In den meisten Lehrerzimmern geht es zu wie in einer Bahnhofshalle. Natürlich kann man so nicht genauso konzentriert arbeiten wie daheim.

German Fux
5 Monate zuvor
Antwortet  KOLB

Weil man nicht in Ruhe korrigieren kann.
Weil man keinen geeigneten Schreibtisch hat.
Weil man keine angenehme Arbeitsatmosphäre hat.
Daher hat man ja zuhause ein Arbeitszimmer.

dickebank
5 Monate zuvor
Antwortet  KOLB

Z.B. weil die Funktion eines Lehrerzimmers nicht klar ist. Das Lehrerzimmer ist vom Prinzip her eher ein Pausenraum (Sozialraum) als ein Arbeitsplatz. Es entspricht ja nicht einmal den Anforderungen, die für Großraumbüros gelten.
Arbeitsplätze und dem Konzept des „desksharing“ entsprechen gibt es nicht und wird es infolge des Konnexitätsprinzips auch weiterhin nicht geben. Warum sollten die Kommunen als Sachaufwandsträger auch (Büro-)Arbeitsplätze für Landesbedienstete errichten? Also bleiben den Lehrkräften nur die häuslichen Arbeitszimmer, um den größten Teil der außerunterrichtlichen Arbeiten – wozu u.a. auch das Korrigieren gehört – zu erledigen.

KOLB
5 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Na gut, aber dir Funktion des Lehrerzimmers kann man ja klären. Kann man das nicht als TOP bei einer der vielen Konferenzen klären? Die, die Pause machen wollen müssen das dann halt woanders machen.
Ich verstehe eigentlich schon, warum es keine unzähligen Arbeitsplätze an Schulen gibt. Der Großteil scheint lieber im heimischen Arbeitszimmer zu arbeiten, wo man sich individuell sein wohlfühlklima schaffen kann. Ein weiterer Teil scheint lieber Pause zu machen anstatt den Arbeitstag zum Arbeiten zu nutzen. Solange Lehrer die Arbeitsplätze gar nicht nutzen wollen macht die Investition auch keinen Sinn.
Was spricht denn gegen Desksharing? 2 Tage pro Woche Anwesenheitspflicht für alle Lehrer an definierten Tagen. Der Rest macht 3 Nachmittage homoffice (wie schon immer).
Ich habe aber den Verdacht, das will niemand.
In der Wirtschaft geht der Trend wieder zurück zur Präsenz. Die meisten Firmen haben max eine 60/40 Regelung. Und unter uns: ein Büroarbeitsplatz in einer Firma ist meist auch weit vom Paradies entfernt.

Wutbürger
5 Monate zuvor
Antwortet  KOLB

Kann man das nicht als TOP bei einer der vielen Konferenzen klären?

Was wollen Sie denn da in einer Lehrerkonferenz klären?
Die Unterrichtszeiten sind für alle gleich. Entweder sind alle gleichzeitig im Unterricht oder alle sind gleichzeitig da. Etwas Anderes gibt es in der Regel nicht.

Die, die Pause machen wollen müssen das dann halt woanders machen.“

Genau, die stellen sich am Besten während der Pause auf die Straße…

Der Großteil scheint lieber im heimischen Arbeitszimmer zu arbeiten, wo man sich individuell sein wohlfühlklima schaffen kann.

Finde ich auch ganz schlimm, was sich diese Leute erdreisten. Wahrscheinlich haben die sogar noch ein Foto von ihrer Familie oder einen Blumentopf auf dem Schreibtisch stehen. Ein Diszi sollte das geben. Wird sofort eingeleitet, wenn die Homeofficekollegen der freien Wirtschaft und des restlichen ÖD auch in kahlen Betonräumen zuhause sitzen.

Ein weiterer Teil scheint lieber Pause zu machen anstatt den Arbeitstag zum Arbeiten zu nutzen.“

Waaaaaassss? Es gibt Lehrer, die sich erdreisten eine Pause zu machen?

2 Tage pro Woche Anwesenheitspflicht für alle Lehrer an definierten Tagen. Der Rest macht 3 Nachmittage homoffice (wie schon immer).
Ich habe aber den Verdacht, das will niemand.

Sie haben Recht, das will niemand, weil es keinen Sinn macht.

Bei 2 Tagen Anwesenheitspflicht, braucht jeder Lehrer (s)einen Arbeitsplatz in der Schule.
Hat er einen Arbeitsplatz an der Schule, dann braucht er aber kein Homeoffice mehr.

Wozu sollte ich Platz für ein Arbeitszimmer (dazu gehört mehr als ein Schreibtisch mit einem Computerbildschirm) vergeuden, wenn ich einen Arbeitsplatz in der Schule habe?

Warum sollte es dann auch nicht möglich sein meine Arbeitszeit zu messen (Argument der Länder), wenn dann sogar eine Stechuhr an der Schuleingangstür hängen könnte?

Und unter uns: ein Büroarbeitsplatz in einer Firma ist meist auch weit vom Paradies entfernt.“

…aber sie haben wenigstens einen Büroarbeitsplatz.

Mika
5 Monate zuvor
Antwortet  KOLB

„ Die, die Pause machen wollen müssen das dann halt woanders machen.“
Wo denn bitte? Auf dem Lehrerklo? Andere „Pausenräume“ gibt es neben dem Lehrerzimmer bei uns nicht.
„ Der Großteil scheint lieber im heimischen Arbeitszimmer zu arbeiten, wo man sich individuell sein wohlfühlklima schaffen kann.“
Klar, weil es in der Schule nämlich für das normale Lehrervolk keine Arbeitsplätze gibt, die den gesetzlichen Ansprüchen an einen Rechnerarbeitsplatz genügen. Notgedrungen muss der Großteil der Lehrkräfte also einen Teil der Wohnung fürs Arbeiten nutzen.
„ Ein weiterer Teil scheint lieber Pause zu machen anstatt den Arbeitstag zum Arbeiten zu nutzen.“
Das können Sie wodurch belegen?
„ Was spricht denn gegen Desksharing?“
Die Abwesenheit von „Desks“.
„ 2 Tage pro Woche Anwesenheitspflicht für alle Lehrer an definierten Tagen.“
Dafür fehlen die Arbeitsplätze. Ich persönlich hätte nichts gegen eine geregelte Anwesenheitszeit in der Schule, verbitte mir dann allerdings sowas wie „Tage der offenen Tür“ am Samstag, Klassenfahrten (jedenfalls eine dortige Einsatzzeit für mehr als 8 Stunden täglich), Elternversammlungen/-gespräche nach 17 Uhr, Terminarbeiten (Klausuren,Zeugnisse etc), die nicht innerhalb der regulären Arbeitszeit schaffbar sind, usw.usf.

Unter uns: für Büroarbeitsplätze gibt es gesetzlich definierte Standards, welche die Unternehmen wohlweislich einzuhalten haben. Dieser Standard findet sich in der Schule im Regelfall ausschließlich in den Räumen der Schulleitung. Wenn also dieser Standard flächendeckend den Kollegen zur Verfügung gestellt würde, wäre das eine gewaltige Verbesserung!

KOLB
5 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Ein Büroarbeitsplatz ist kein Pausenraum. Wenn im Lehrerzimmer gearbeitet werden soll, dann müssen die, die Pause machen zum Bäcker laufen oder ne Runde um den Block drehen. Oder eben arbeiten.
Vormittags dürfte das platzmäßig kein Problem sein, die meisten Lehrer sollten dann unterrichten. Wenn jede Lehrkraft 2 Nachmittage an der Schule präsent ist sind nie alle gleichzeitig da. Ich habe keine Ahnung, wie viele Tische bei Ihnen im Lehrerzimmer sind, aber vermutlich bewegt sich das im Rahmen eines Großtaumbüros.
Was die Geräuschkulisse wegen telefonierender Kollegen betrifft, lassen Sie sich trösten, das ist in Unternehmen auch so. Viele meiner Kollegen verwenden Ohrstöpsel, ich habe mir auf eigene Kosten einen geräuschhemmenden Kopfhörer gekauft.
Aber solange Lehrer sowieso zuhause arbeiten würden und keine Präsenzpflicht herrscht wird das natürlich nichts werden. Und das eine bedingt vermutlich das andere.
Es ist auch ein Trugschluss, dass „normale“ Arbeitnehmer keine Termine nach 17 Uhr haben.

Mika
5 Monate zuvor
Antwortet  KOLB

Ein Büroarbeitsplatz ist kein Pausenraum.“
Völlig korrekt. Einen Büroarbeitsplatz hat bei uns (und ich vermute, das ist in 95% aller Schulen in Deutschland ebenso) nur die Schulleitung und die Sekretärin.
Wenn im Lehrerzimmer gearbeitet werden soll, dann müssen die, die Pause machen zum Bäcker laufen oder ne Runde um den Block drehen. Oder eben arbeiten.“
Bedeutet also: sollte es irgendwann mal echte Büroarbeitsplätze im Lehrerzimmer geben (vom Platzbedarf her wären das bei uns dann Arbeitsplätze für ca. 25 Prozent der Lehrkräfte), können die restlichen Lehrkräfte ihre Pause außerhalb des Schulgebäudes verbringen oder noch besser: sie machen erst gar keine Pause. Praktisch, so arbeitet man täglich geplant eine halbe Stunde für Umme zusätzlich zu den jetzt schon massig anfallenden Überstunden.
Was die Geräuschkulisse wegen telefonierender Kollegen betrifft, lassen Sie sich trösten, das ist in Unternehmen auch so. Viele meiner Kollegen verwenden Ohrstöpsel, ich habe mir auf eigene Kosten einen geräuschhemmenden Kopfhörer gekauft.“
Ach, ich finde es eher total interessant, mitzuhören, warum Familie A die Klassenfahrt noch nicht bezahlt hat oder wie Kind B sich daneben benommen hat. Da hab ich doch gleich für das nächste Elterngespräch mit den beiden Familien ein bisschen Hintergrundwissen. Diskretion geht eh nicht: wir haben genau zwei Telefone, die wir benutzen können: eins im Sekretariat und eins im Lehrerzimmer. Da steht übrigens auch der Kopierer. Darf zwar nicht sein, weil krebserregende Substanzen im Toner, aber wir haben halt keinen anderen Platz (wobei, Lehrerklo?)
Es ist auch ein Trugschluss, dass „normale“ Arbeitnehmer keine Termine nach 17 Uhr haben.“
Ja, aber dann fangen sie auch nicht 7.30 Uhr an an dem Tag bzw. können das abbummeln oder bekommen die Überstunden bezahlt. Und genau darum geht es: einfach die Arbeitszeit erfassen. Wo ist das Problem? Ich würde gern ganz genauso wie normale AN behandelt werden: Arbeitszeit erfassen und Überstunden dann gegen Freizeitausgleich oder Vergütung. Am liebsten keine Überstunden, aber das hab ich in meinem langen Berufsleben in keinem Jahr geschafft.

Palim
5 Monate zuvor
Antwortet  KOLB

Ein Denkfehler, der immer wieder auftaucht, ist, dass davon ausgegangen wird, dass die Pause zwischen dem Unterricht einer Pause bei der Arbeit gleichkommt.

Der Postbote wird nur für das Einwerfen des Briefes bezahlt, nicht aber für den Weg,
die Apothekerin nur für das Kundengespräch, nicht aber für die Arbeit dazwischen,
die medizinische Fachangestellte nur noch für die Aufgabe am Patienten, nicht aber für die anderen Aufgaben?
Wenn das alles Pause ist, könnten wir noch viel mehr Arbeitszeit generieren, schließlich sind nach der Definition ständig alle abwesend.

Das Lehrerzimmer ist der Ort, wo man zwischen dem Unterricht schnell etwas isst, während man Fachgespräche und Absprachen mit Kolleg:innen führt, kopiert, den nächsten Unterricht vorbereitet, an dem einen die Sekretärin findet und Unterlagen und Erinnerungen auf dem Tisch oder im Fach warten. Da alle gleichzeitig dort sind, kann man schnell etwas mit allen oder mit kleinen Teams besprechen.
Einen Sozialraum in dem Sinne gibt es in den meisten Schulen nicht, ebenso wie Arbeitsplätze auch nicht dem Arbeitsschutz entsprechen.

447
5 Monate zuvor
Antwortet  KOLB

Leider bin ich (zumindest wissentlich) nicht Lehrkraft ihrer Kinder.

In dem Fall wäre es ganz einfach: Wenn meine Arbeitszeit rum ist (echte Pausen, wo ich nix mache, selbstverständlich abgezogen) – kümmere ich mich um Igre Belange einfach nicht mehr und sage: „Überstunden kosten – wird doch für so einen krassen Wirtschaftspowerleister wie Deinen Papa kein Problem sein…einfach Geld für Überstunden an mich überweisen.“

Oder haben wir es wieder mit der Sorte Powerleister zu tun, die nicht mal ein Studium packt, aber natürlich genau weiß wie Lehrer arbeiten?

Anne
5 Monate zuvor
Antwortet  Thorsten

Bei all den Leuten im Homeoffice kann die Arbeitszeit auch nicht kontrolliert werden. Funktioniert seltsamerweise trotzdem. Nur dem Beamten kann man ja nicht trauen, dass er seine AZ korrekt erfasst (letzteres bekommt man häufiger in anderen Foren zu lesen, vornehmlich von Leuten außerhalb des Schuldienstes).

Realist
5 Monate zuvor
Antwortet  Anne

„Nur dem Beamten kann man ja nicht trauen,“

Falsch. „Nur dem Lehrkräften kann man ja nicht trauen,“. Gibt massenweise Beamte, die im Homeoffice arbeiten: Finanzämter, Ministerien, …

Gen Z: …

Realist
5 Monate zuvor
Antwortet  Thorsten

„Da die Arbeitszeit nicht kontrolliert werden kann,“

Natürlich kann diese kontrolliert werden: z.B per App. Funktioniert mittlerweile millionenfach in Deutschland und nennt sich Vertrauensarbeitszeit.

Nur jemand, der seinen Untergebenen chronisch misstraut, wenige dagegen unternimmt, dass diese von Politik und Medien als „faules S…“ verunglimpft werden, unbezahlte Mehrarbeit scheinbar in seinen Personalbedarf systematisch einplant, ja so jemand hat wohl kein Interesse an einer Erfassung der wahren Arbeitszeit. Warum wohl?

Gen Z: …

Gerd
5 Monate zuvor
Antwortet  Thorsten

8-16 Uhr täglich – sehr gerne! Ich unterrichte Deutsch und BWL.
Die Schüler würden das schnell bemerken, denn eine Aufsatzkorrektur würde wochenlang dauern. Bin dabei! Sofort!

KOLB
5 Monate zuvor
Antwortet  Gerd

8 – 16.30 Uhr. Pausenzeiten sind einzuhalten oder anzurechnen. Macht jede elektronische Zeiterfassung automatisch. Egal, ob die Pause gemacht wird oder nicht.

Mika
5 Monate zuvor
Antwortet  KOLB

Klar, wenn ich dann während meiner Pause sehe, wie jemand Drogen auf dem Schulhof verticken will, sag ich: ich hab jetzt Pause, die wird automatisch abgezogen, da kümmer ich mich nicht drum. Pause heißt ja, dass mich die Belange des AG nicht interessieren brauchen. Gleiches sage ich auch anrufenden Eltern, mich sprechen wollenden Schülern usw. Bin nämlich grad auf dem Weg nach draußen , weil es außer dem Lehrerzimmer keine Sozialräume gibt. Man, man, man…

Heinz
5 Monate zuvor
Antwortet  Thorsten

Und da ist es wieder; Kollegen die selbst gegen solche Dinge sind, weil sie den Kram, den die Kultusminister probieren uns einzureden glauben.

Es gibt keinen einzigen Grund, warum die Arbeitszeiterfassung von Lehrern ausschließlich in der Schule erfolgen kann! Es gibt auch keinen Grund dies zu glauben, da die Arbeitszeiterfassung von Millionen von Menschen auch nicht immer vor Ort erfolgt.
Ebenso ist es nicht unser Problem, wenn die Bildung durch die mangelnde Zeit sinkt! Das ist das Problem unserer Dienstherrn und nicht unseres, diesen Schuh muss man sich nicht immer anziehen, da wir hierfür einfach schlichtweg keine Verantwortung haben, auch wenn die Kultusminister dies gerne hätten.

Es wird der Unterricht gemacht, der möglich ist.

SB Lehrer
5 Monate zuvor

Ohne eine Definition, sprich Arbeitsplatzbeschreibung wie innere Wirtschaft – bringt das nix… Weil Zeit ist nicht gleich Arbeit….

Heinz
5 Monate zuvor
Antwortet  SB Lehrer

Das spielt keine Rolle, jede Zeit, die du für deinen Arbeitgeber erbringst ist Arbeitszeit. Wenn der ein oder andere Kollege diese effektiver verbringt als andere, müssen die anderen eben fortgebildet werden!

Wenn ich für Dinge, die ich für meine Arbeit erledige, nicht bezahlt werde, dann mache ich sie auch nicht.

Brigitte Anita M. Verden/ A
5 Monate zuvor

bessere Gehälter + 17%
4 Tage Woche Mögl.
Homeoffice/ Homeschooling
Von der 40-42 Std Woche weg

vor allem Gerechtigkeit!

Gerechtigkeit mit anderen Branchen, die diese benefits haben.

Schule soll attraktiver werden und das Personal braucht das jetzt einfach auch. Nicht, dass die noch gehen.

Antonia
5 Monate zuvor

Wer ist so blöd und klagt da
Uch bin froh, dass ich es nicht erfassen muss
Es wird so enden, dass man sich für jeden Tag wo man nicht um 16 arbeitet, rechtfertigen muss
Ich arbeite viel daheim und bereite Samstag und Sonntag meine ganzen Arbeiten vor
Darf man das dann überhaupt erfassen, weil ja Wochenende
Ist man dann gezwungen nur noch Montag bis Freitag zu arbeiten
Darf man die 15 Minuten Pause erfassen, in der tausend Schüler an die Tür klopfen und man keine Sekunde ausruhen kann
Fragen über Fragen
Zählt jede Beantwortung von Fragen per Mail etc zur Arbeitszeit und will wirklich jeder am Abend dann die Zeit aufwenden dies alles zu notieren? Warum sind Menschen so
Wenn die ihre Zeit erfassen wollen, sollen sie es machen
Viele Kollegen machen das schon
Aber lasst doch bitte die anderen in Ruhe
Ich auf jeden Fall habe keine Lust darauf und viele die das machen müssen, finden es einfach nur eine weitere Tyrannei der EU

KOLB
5 Monate zuvor
Antwortet  Antonia

Ja. Normalerweise geht die Arbeitswoche Montag bis Freitag. Das Wochenende ist Wochenende. Da sollte man nicht arbeiten

German Fux
5 Monate zuvor
Antwortet  KOLB

Das ist ja genau der Vorteil am Lehrerberuf, dass man sich die Arbeitszeit einteilen kann.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf dadurch besser.

KOLB
5 Monate zuvor
Antwortet  German Fux

Eben. Aber wenn ich meine Arbeitszeit in den Abend schiebe arbeite ich nicht „bis spät in die Nacht“. Die subjektive Arbeitszeit ist viel höher als die tatsächliche. Ich fände es gut, wenn Lehrer zumindest eine Zeit lang arbeiten „wie alle anderen“ auch. 40 Stunden unter der Woche zu „normalen“ Zeiten. Zeit erfassen. 6 Wochen Urlaub.
Aber die Lehrerschaft scheint sich nicht mal einig zu sein, was sie eigentlich will.

Palim
5 Monate zuvor
Antwortet  KOLB

Wenn man die Arbeit trackt, sieht man ja, wie viel Zeit es ist.
Nichts anderes wurde in den großen Arbeitszeitstudien gemacht und man kam zu dem Ergebnis, dass Lehrkräfte viel zu viel arbeiten. Das hat mit unterstellter Subjektivität gar nichts zu tun.

Finagle
5 Monate zuvor
Antwortet  KOLB

Normalerweise… der Lehrberuf ist aber von teilweise extremen Stoßzeiten geprägt. Leistungsüberprüfungen häufen sich naturgemäß, selbst bei Organisation über einen Zeitraum von (je nach Anzahl der Fächer und Lerngruppen) 2-4 Wochen. Diese müssen wiederrum in 2-4 Wochen korrigiert sein. Von Konzeption mit Erwartungshorizont im Vorfeld abgesehen hatte ich bisher da je nach Grösse und Anzahl der Lerngruppen zwischen 70 und 140 Klausuren zu korrigieren…. innerhalb von 2-4 Wochen… Korrekturzeit schwankt je Fach stark… selbst bei Mathematik kann das Nachvollziehen von wirren Rechnungen und schludrigen Dokumentationen gerade in der Sek2 schnell mal eine Stunde erreichen… jedesmal, wenn ich Physik korrigiere, beginne ich nur zu erahnen, was die Kollegen der korrekturintensiven Fächer wie GeWi und Sprachen vor sich haben…

in diesen Zeiten sind die Wochenenden nicht existent … und die Ferien oftmals dafür reserviert. Ich habe diese Herbstferien jedenfalls in der ersten Woche ca. 38 h und in der zweiten Woche 41 h korrigiert.

Und die nächsten Klausuren stehen in zwei bzw drei Wochen an. Gut, dass nächste Woche der Unterricht an zwei Tagen ausfällt bzw reduziert ist, weil dort Bilanz- und Zielgespräche sind… der Mittwoch ist nach Unterricht von 8:30-12:30 ab 13.00 bis 20:00 schon voll. Der Donnerstag hat zwischen früh morgens (8.30) und spät (17.00) noch Lücken… werde ich nutzen…

JoS
5 Monate zuvor
Antwortet  Finagle

Dann haben Sie ja doppelt Glück, dass Sie offensichtlich kein Klassenlehrer sind und keine „Korrekturfächer“ haben. Dank 5 Sek-II-Kursen habe ich nicht nur die ganzen Ferien durchgearbeitet, diese Woche waren es auch wieder 54 Stunden. Und die Vorbereitung der nächsten Woche muss ich gleich noch angehen …

Finagle
5 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Och, ich bin Klassenlehrer und bin Tutor für die SuS meiner beiden Mathematik Leistungskurse… haber nur noch einen Grundkurs Physik… mit 26 SuS auch ein Traum der Vorbereitung und Korrektur.

Stefan
5 Monate zuvor
Antwortet  Antonia

Sie verstehen das hier deutlich falsch. Es geht nicht darum, die Tage festzulegen, sondern zwei Sachen einzudämmen:

1) Überschreitung der Höchstarbeitszeit und Unterschreitung der Ruhezeiten
2) Nichtbezahlung von geleisteter Arbeit

Sie können übrigens das Urteil und die Richtlinie kostenlos einsehen, das würde viele von Ihren hier provozierend gestellten Fragen eindämmen:

Sie dürfen auch am Wochenende arbeiten, aber sie sollen dafür bezahlt werden. Ihr Arbeitgeber wird ihnen auch sehr dankbar sein, wenn Sie vor 16 Uhr aufhören und damit die geleistete Arbeit vom Vorwochenende ausgleichen. Sie sollten aber mindestens 11 Stunden Pause zwischen Arbeit und Arbeit haben.

Die 15 Minuten Pause darf nicht erfasst werden, sie sollen ja Pause machen. Es gibt aber Ausnahmeregelungen, wenn notwendig, diese müssen aber mit einer Arbeitnehmervertretung besprochen werden.

Das Beantworten von E-Mails ist natürlich Arbeitszeit, außer Sie schreiben sich private Mails mit Eltern.

Das geht hier auch nicht um Tyrannei der EU, sondern um die Wahrung von grundlegenden Arbeitnehmerrechten, die über Jahrhunderte hart erkämpft wurden.
Und warum ist man so? Ich bin gerne Lehrer, aber es ist eine Arbeit, für die möchte ich Geld, deswegen bin ich so. Ich freue mich, wenn aus meinen Lernenden etwas wird, aber nicht, wenn die glänzenden Kinderaugen mein ganzer Lohn sind.

Und wenn Sie sich den Wortlaut des Textes mal ansehen, dann stellen Sie vielleicht fest, dass die von Ihnen empfundene „Tyrannei“ genau das Gegenteil ist. Im Moment nutzt der Staat sein Monopol durch lustige Regelungen wie „Deutschklausur dauert 15 Min zu korrigieren“ aus, um sich Arbeitszeit schön zu rechnen und sich aus der Verpflichtung, seine Arbeitnehmer zu zahlen und zu schützen, zu stehlen. Genau das soll unterbunden werden und das geht nur mit Zeiterfassung.

Heinz
5 Monate zuvor
Antwortet  Stefan

Wenn ich in den 15 Minuten Pause meine Sachen packen, hin und herlaufen und mit Kollegen Gespräche über Schüler und Eltern führen soll und von Schulleitung wegen irgendwas angesprochen werde (also jedes Mal), dann ist das auch Arbeitszeit, ansonsten setze ich mich in meinen Raum und schließ die Tür ab.

Stefan
5 Monate zuvor
Antwortet  Heinz

Ganz genau, deswegen darfst du sie ja nicht als Pause erfassen, die Pause soll ja Pause sein… Da könnte man ja mal – Vorsicht, in der Schule nie angedacht – auf’s Klo gehen!

Heinz
5 Monate zuvor
Antwortet  Antonia

@Antonia sie haben von Arbeitsrecht nicht Wirklich Ahnung oder?
Nichts von dem, was Sie schreiben, ist ein Grund, da ALLES, was Sie für ihren Dienstherrn erledigen Arbeitszeit ist!

Fabienne
5 Monate zuvor

Es ist so unfassbar frustrierend wie mit Lehrkräften umgegangen wird. Wenn wir streiken dürften, wären die Schulen wahrscheinlich (hoffentlich) ständig zu. Ich werde diesen Job und den schlechten Bedingungen nicht lange so machen. Mit 2 Hauptfächern arbeite ich oft so viel mehr als andere Lehrkräfte im Kollegium aber das interessiert niemanden. Sehr motivierend ….

Mr X
5 Monate zuvor
Antwortet  Fabienne

Ne wären sie nicht, weil viel zu viele für leuchtende Kinderwagen arbeiten und mit ihrem persönlichen Wohl die Mängel des Systems ausgleichen!

Egal ob bei Klassenfahrt, Kreidemangel, Überstunden oder was auch immer.

Wutbürger
5 Monate zuvor
Antwortet  Mr X

Richtig, es darf eben auch nicht mehr als „chick“ gelten, wenn sich Kollegen (meist Kolleginnen in Teilzeit) kostenlose Zusatzaufgaben an Land ziehen, denn ich habe die Diskussionen mit der Schulleitung satt, wenn ich wieder eine Anfrage ablehne und als Konter höre „… aber Frau XYZ macht doch dieses und jenes auch noch…“.

Der Zauberlehrling
5 Monate zuvor

Bis das wirklich umgesetzt ist, fließt noch sehr viel Wasser den Rhein hinunter.

Ausflüchte und Ausreden werden schon lange gesucht und vorgebracht. Wenn die Kultusministerien wollten, hätten wir die Regelung schon. Da besteht keinerlei Interesse an der Arbeit des Lehrers. Warum auch? Funktioniert doch.

Wer kümmert sich schon um seinen Darm samt Bakterien, solange er funktioniert und keine Probleme macht. Und ab und zu eine Blähung (d. h. Gemotze der Gewerkschaften) lässt noch lange keine Darmspiegelung notwendig erscheinen.

Ich freue mich schon auf die KMK-selbstentwickelte App „Stechuhr 1.0“. Rollout in den Dreißiger-Jahren … vielleicht. Läuft dann aber nur auf Android 13-Geräten.

Wertschätzung sieht ganz anders aus.

Peter D.
5 Monate zuvor

Zweiter Schritt vor dem Ersten: Da es ja den Gewerkschaften bis heute nicht gelungen ist einen Arbeitszeittarifvertrag abzuschließen und ihnen alles andere wichtiger ist (siehe Klassenstärkenstreiks in Berlin ), ist das doch alles nur Makulatur. Im Endeffekt kann der Dienstherr willkürlich doch die Lehrerarbeitszeit einfach der maximal eingestempelten Zeit anpassen und gut ist.

Walter Hasenbrot
5 Monate zuvor
Antwortet  Peter D.

Dass der Dienstherr nicht einfach die Dienstzeit hochsetzen kann, zeigen gewonnene Verfahren vor den Landesverfassungsgerichten.

In Niedersachsen ist so eine Erhöhung des Stundendeputats abgewendet worden.

Außerdem müsste ja eine Erhöhung der Arbeitszeit für alle Landesbeammte angeordnet werden. Eine Erhöhung nur für Lehrer wäre nicht zulässig.

Mika
5 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Bei letzterem bin ich mir nicht sicher: genau dieses Verfahren wird seit Jahren für angestellte LK angewandt. Laut TVL müssen Angestellte 38,5 Wochenstunden arbeiten. Im TVL gibt es jedoch eine Sonderklausel für Lehrkräfte, dass deren Arbeitszeit ohne Entgeltausgleich an die der beamteten Lehrkräfte angepasst wird. Es scheint also seitens der Länder durchaus rechtlich zulässig zu sein, für verschiedene Berufsgruppen verschiedene Wochenarbeitszeiten festzulegen.
Bitte nicht missverstehen: aus meinem Rechtsverständnis heraus geht sowas eigentlich überhaupt nicht!

gehtsnoch
5 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

„In Niedersachsen ist so eine Erhöhung des Stundendeputats abgewendet worden.“
Auf welche Grundlage (Quelle) stützen Sie Ihre Aussage?

Palim
5 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch
Walter Hasenbrot
5 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch
JoS
5 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Eigentlich wurde nur die Besserstellung von an Gymnasien unterrichtenden Lehrkräften gegenüber ihren IGS-Kolleg*innen verteidigt:
https://www.tagesspiegel.de/wissen/zusatzstunde-fur-lehrer-nicht-zulassig-2583451.html

MiZei
2 Monate zuvor

Gerne dürfen sich Lehrer:innen an dieser Umfrage zur Zeiterfassung beteiligen.
Die Umfrage ist anonym.

https://vdbrjn408sy.typeform.com/to/UMHllxWD