Revision gegen gerichtliches Kita-Streik-Verbot? Gewerkschaften warten noch ab

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BERLIN. Das Arbeitsgericht hat unbefristete Streiks in Berlins kommunalen Kitas untersagt. Die Gewerkschaft Verdi hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Aber noch ist das nicht passiert.

Das Gericht hat entschieden – zum Ärger der Gewerkschaften. Foto: Shutterstock

Berlins Eltern müssen weiter abwarten, ob es noch zu dem von den Gewerkschaften angekündigten unbefristeten Streik in kommunalen Kitas kommt. Bisher sei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nicht bekannt, ob Verdi in Berufung gehen werde, sagte eine Sprecherin.

Das Arbeitsgericht Berlin hatte den ab Anfang dieser Woche geplanten Streik am Freitag untersagt und damit einem Antrag des Landes Berlin stattgegeben. Ein Verdi-Sprecher sagte, die Gewerkschaft werde in Berufung gehen, wolle aber zunächst die ausführliche schriftliche Begründung der Arbeitsgerichtsentscheidung abwarten. Bisher liege sie noch nicht vor.

Gewerkschaften wollen Druck auf den Senat erhöhen

Die Gewerkschaften Verdi und GEW wollten mit dem unbefristeten Streik den Druck auf den Senat erhöhen. Sie fordern einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten.

Der Senat hat Tarifverhandlungen grundsätzlich abgelehnt und darauf hingewiesen, Berlin könne als Mitglied in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) solche Entscheidungen nicht alleine treffen. Verdi ist die verhandlungsführende Gewerkschaft, die GEW unterstützt die Ziele.

Das Arbeitsgericht hatte argumentiert, Gewerkschaften hätten ein grundgesetzlich garantiertes Streikrecht. Allerdings habe auch das Land Berlin ein Recht, sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zu organisieren und müsse keinen Rauswurf aus dem Verband riskieren. Verdi hatte zuletzt signalisiert, nicht auf einem Tarifvertrag zu bestehen, aber einklagbare Vereinbarungen zur Entlastung der Beschäftigten erreichen zu wollen. News4teachers / mit Material der dpa

Streit um Arbeitsbedingungen (der auch Lehrkräfte betrifft): Senat zieht gegen Kita-Streik vor Gericht – und gewinnt!

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6 Kommentare
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Honduraner
3 Tage zuvor

Ich denke, man sollte Berufung einlegen. Denn mir scheint ein Teil der Begründung nicht stichhaltig. Wie ja schon geschrieben wurde, Berlin ist selbst in den 1990er Jahren mal aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten; Hessen ist aktuell nicht drin. Wie kann es dann ein Argument gegen Streiks sein, dass Berlin der Rauswurf aus der Tarifgemeinschaft drohe und ihm das nicht “zuzumuten” sei.

Da hat wohl eher ein Richter geurteilt, der selbst kleine Kinder in Kindergärten hat und bei einem Streik nicht weiß, wohin mit ihnen?!?

Schotti
3 Tage zuvor
Antwortet  Honduraner

Ich würde auch so schnell wie möglich in Berufung. Die Begründung des Richters enthält gravierende formale sowie inhaltliche Mängel. Es scheint so, als hätte der Mann null Ahnung vom Tarifrecht.

Se Länd
3 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Man nennt sowas Friedenspflicht im Tarifrecht. Das passt schon alles so. Der Tarifvertrag läuft zum 31.10.2025 aus, dann können auch wieder Forderungen gestellt werden.

Schotti
2 Tage zuvor
Antwortet  Se Länd

Der Tarifvertrag gilt für die Entlohnung und nicht für Forderungen, welche die Arbeitsbedingungen betreffen. Damit gilt natürlich auch keine Friedenspflicht.

RainerZufall
3 Tage zuvor

Ich bedauere die Entscheidung des Gerichts, ich bin mir allerdings nicht sicher, was VERDI an Argumenten einbringen will, die vorher nicht bekannt waren =/

Wandervogel
2 Tage zuvor
Antwortet  RainerZufall

Ist das nötig? Gerichte sind nicht an die Urteile anderer Gerichte gebunden und können anders entscheiden. Es gilt allerdings dann immer das Urteil der höheren Instanz.

Ich denke an den Musiklehrer Parusel. Eine niedere Instanz verurteilte ihn. Eine höhere Instanz sprach ihn frei. Der Sachverhalt war der gleiche.