Telefonat mit Schulleiterin mitgeschnitten und verbreitet: Geldstrafe für Mutter

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DÜSSELDORF. Weil sie ein Telefonat mit der Schuldirektorin heimlich mitgeschnitten und dann verbreitet hat, ist die Mutter eines Realschülers in Düsseldorf verurteilt worden.

Das Gericht hat entschieden. Illustration: Shutterstock

Weil sie ein Telefonat mit der Schuldirektorin ihres Sohnes heimlich mitgeschnitten und dann verbreitet hat, ist die Mutter eines Realschülers in Düsseldorf zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die 42-Jährige hatte im Juli 2023 die Direktorin der Realschule ihres 15-jährigen Sohnes wegen eines Messervorfalls auf dem Schulhof angerufen, das Telefonat heimlich aufgenommen und ohne Wissen der Angerufenen an Eltern-Chatgruppen weitergeleitet.

Einen Strafbefehl in Höhe von 1.500 Euro wollte sie nicht akzeptieren, deshalb kam es am Montag zur Gerichtsverhandlung, bei der die Angeklagte mit einer deutlich geringeren Strafe davonkam.

Anklage ging von Falschbehauptung aus

Dass die Mutter sich den Messervorfall ausgedacht und die Direktorin mit Falschbehauptungen konfrontiert hatte, wovon die Anklage ausging, stimmte so nicht. Es habe zur fraglichen Zeit einen Messervorfall gegeben, bei dem ein Schüler leicht verletzt worden sei, sagte die Direktorin aus. Sie habe aber nicht gewusst, dass das Telefonat aufgezeichnet werden würde, sagte die 60-jährige Schulleiterin. Davon habe sie dann noch am selben Tag von einer Kollegin erfahren.

Sie sei sich keiner Schuld bewusst gewesen, sagte die angeklagte Mutter. Sie habe mehr zu dem Messervorfall erfahren wollen, der in der Elterngruppe die Runde gemacht habe. Weil dazu nichts mitgeteilt wurde, habe sie vermutet, die Schule wolle den Vorfall verschweigen.

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Sie habe das Telefonat aufgenommen und den Mitschnitt an die anderen Eltern weitergeleitet, «damit nicht alle 30 Eltern bei der Direktorin anrufen». Das, so Richter Dennis Rose, «ist eine strafbare Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes». Der Verteidiger argumentierte, seine Mandantin habe ohne Vorsatz gehandelt. Er forderte einen Freispruch, die Staatsanwältin hielt eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro für angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. News4teachers / mit Material der dpa

Weil Söhne in Schule randalierten (150.000 Euro Schaden): Mutter verurteilt

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RainerZufall
28 Tage zuvor

Was war die Reaktion der Elterngruppe? Wahrscheinlich ganz abgeklärte Charaktere, die sie auf ihren Fehler hinwiesen und darauf drängten, reinen Tisch zu machen…

Fry
27 Tage zuvor

Der direkte Gang zur Staatsanwaltschaft, dann noch mit ungeklärter Vermutung und damit Falschbeschuldigung, deutet nicht auf ein sehr besonnenes Verhalten hin. Ich denke, beide Parteien können aus dem Vorfall lernen.

Realist
27 Tage zuvor
Antwortet  Fry

Wo ist Ihr Problem?

§201 StGB stellt die Sache klar. Da brauchen Sie gar nicht pädagogisierend herumzurelativieren…

Wenn so etwas nicht bestraft werden würde, gäbe es nur noch persönliche Gespräche in der Schule während der Dienstzeit, also von 8-16 Uhr. Abhängig vom Unterricht kann das dann auch am Vormittag sein. Müssen Sich die Eltern hat einen Arbeitstag freinehmen.

Adele Horn
27 Tage zuvor

Ich muss gestehen, das einzige Gespräch, das ich je mit einem Schulleiter hatte, wäre ja auch eine Verbreitung in der Öffentlichkeit wert gewesen …
Die Schule hatte – wider den Erlass aus Düsseldorf, der das seit 2009(?) explizit verbietet – wieder einmal das Toilettengeld am Anfang des Schuljahres zur Pflicht erklärt, forderte aber erstmals eine schriftliche Rechtfertigung von allen Eltern, die das noch immer nicht zahlen wollten.

Wir haben uns damals zusammengetan und ans Schulamt gewandt, welches seinerseits den Schulleiter dann wohl auf den Topf gesetzt hat. Gleichzeitig wurde er verpflichtet, mit CC an mich, sich bei mir (als Vertreterin der Elterngruppe) zu melden und zu bestätigen, dass der Toilettengeldzwang aufgehoben sei. Was er auch hörbar zähneknirschend tat.

Ich bedankte mich höflich für die Information und kündigte an, sie selbstverständlich umgehend an alle anderen Eltern weiterzuleiten. Woraufhin der gute Mann Schnappatmung bekam, tatsächlich unflätig wurde und mir das verbieten (sic!) wollte. Er hatte wohl gar nicht begriffen, dass sich gut 60 Eltern als Gruppe ans Amt gewandt hatten. Stattdessen wollte er wohl nach dem Prinzip “teile und herrsche” vorgehen, mich ruhigstellen und bei den anderen Eltern weiter abkassieren. Das Telefonat war wirklich sehr erheiternd.

Das Schulamt bekam entsprechende Rückmeldung von mir – und er einen erneuten Einlauf. Woraufhin er mich ein paar Tage später noch einmal anrief, um sich weinerlich-empört darüber zu beschweren, dass ich seinen Versuch eines Informationsverbots ebenfalls ans Schulamt gemeldet hatte. Danach war allerdings endgültig Schluss mit dem Toilettengeldzirkus an jener Schule. Mission accomplished. Ich hatte halt Glück, dass eine große Gruppe hinter mir stand und das Amt meine Schilderungen auch geglaubt hat.

Klar, ungefragt mitschneiden und obendrein auch noch verteilen geht gar nicht. Auf die Idee war ich auch gar nicht gekommen. Aber ich könnte mir nach dieser Sache schon vorstellen, dass es gerade in Schulangelegenheiten und gerade bei Telefonaten sehr oft Aussage gegen Aussage steht und man sich auch als Eltern absichern möchte. Weil man im Zweifelsfall am kürzeren Hebel sitzt. Auch wenn ein ungefragter Mitschnitt in der Justiz selten etwas nützt, ist es vielleicht gar nicht verkehrt, wenn man ihn immerhin dem Betroffenen nochmal vorspielen kann, falls es Ärger gibt. Je nachdem, wie man sein Gegenüber so einschätzt.

Nordlicht
27 Tage zuvor
Antwortet  Adele Horn

Es geht insbesondere darum, dass die Mutter Teile des Telefonats über die sozialen Medien veröffentlicht hat. Da ging’s nicht darum, sich abzusichern und den Mitschnitt ggf. ausschließlich dem Telefonpartner vorzuspielen.

Adele Horn
27 Tage zuvor
Antwortet  Nordlicht

Das weiß ich. Zitat: “Klar, ungefragt mitschneiden und obendrein auch noch verteilen geht gar nicht.”

Und in meinem Kommentar geht es insbesondere um eine persönliche Anekdote und meine persönliche Mutmaßung, warum ein Mitschnitt manchmal nützlich sein könnte, auch wenn man ihn nie veröffentlicht.

mediavo
27 Tage zuvor
Antwortet  Adele Horn

Aufruf zum Rechtsbruch?!?

Adele Horn
27 Tage zuvor
Antwortet  mediavo

Rege Phantasie? 😀

Hysterican
27 Tage zuvor
Antwortet  mediavo

Wie kann man einen Kommentar zu einem ernsthaft gemeinten und realen Vorgang so dermaßen missverstehen – da muss man schon enormes destruktives Potenzial anwenden.

Liebe Adele Horn … Danke für den mutigen Impuls zur Absicherung der eigenen Position in asymetrischen Auseinandersetzungen.

Adele Horn
26 Tage zuvor
Antwortet  Hysterican

Och, danke, aber ich finde das hier ganz unterhaltsam. Ganz sicher wird auch Mediavo in meinem Kommentar irgendwann den Satz finden, in dem ich mich klar von diesem Rechtsbruch distanzierte. Wir müssen ihm nur etwas mehr Zeit geben. ^^ Und ich nehme mich auch nicht wichtig genug um zu meinen, dass meine Einlassungen (oder die von anderen) irgendeinen Einfluss auf das Welt- oder auch nur Schulgeschehen hätten. 😀
Man muss übrigens nicht einmal einen Rechtsbruch begehen, um einen Mitschnitt legal nutzen zu können. Ein Medienbruch reicht völlig aus. Man kann die Aufnahme z. B. in ein Gedächtnisprotokoll oder eine Gesprächsnotiz umwandeln. Das ermöglicht dann problemlos eine Weitergabe.

Adele Horn
26 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Weder habe ich diesem Sachverhalt je widersprochen, noch widerspricht er dem, was ich sagte. Eine Notiz an andere, im Tenor von “Ich habe mit Frau Prof. Dr. Prügelpeitsch über den Messervorfall gesprochen und sie meinte/erklärte/behauptete, dass …” ist eben nicht verboten. Gerade in solchen Fällen, wo es ja sowieso um berechtigte Interessen der Schüler bzw. Eltern geht, statt der Privatsphäre der Schulleiterin. Je nach Sachlage gilt da evtl. nicht mal mehr das Mitschnittsverbot.

Ob man die Notiz anhand des eigenen Gedächtnisses oder anhand eines unerkannten Mitschnitts erstellt hat — danach wird wohl kein Hahn je krähen.

Raucherpflaster
27 Tage zuvor
Antwortet  Adele Horn

Man möge mir die Frage verzeihen, aber: Was, bitte, ist “Toilettengeld”?

Adele Horn
26 Tage zuvor
Antwortet  Raucherpflaster

Toilettengeld ist eine Geldforderung an Schüler oder ihre Eltern, deren Zweck es ist, eine Reinigungskraft für die Schultoiletten zu bezahlen. In unserem Fall wollte man 20 Euro pro Halbjahr dafür haben, wenn ich mich recht erinnere.

Düsseldorf schrieb allerdings seinerzeit, “dass die Nutzung von Toilettenanlagen
an öffentlichen Schulen nicht von der Entrichtung einer Gebühr abhängig
gemacht werden darf. Unzulässig ist auch die Einrichtung von so
genannten „Premium-Toiletten“, bei denen den Schülerinnen und Schülern
neben ständig betreuten gebührenpflichtigen WCs weitere kostenfrei
nutzbare Toiletten zur Verfügung stehen. Unbeschadet hiervon sind aber Modelle, bei denen Schultoiletten durch eine während der Unterrichtszeiten ständig anwesende Servicekraft betreut werden, zulässig, wenn die Finanzierung dieser allgemein zugänglichen Toiletten ausschließlich durch Dritte (z.B. den Förderverein
oder Sponsoren), nicht aber über Pflichtabgaben der Schülerinnen und
Schüler bzw. deren Eltern erfolgt.” http://docs.dpaq.de/4911-erlass-schulministerium.pdf

Der Knackpunkt ist eben der Verein. Er ist meistens der Vertragspartner der Reinigungskraft, weil die Schule selbst solche Verträge an der Kommune vorbei nicht abschließen darf. Manche Vereine schließen dann aber anschließend einen Deal mit der Schulleitung ab, dass diese eine wichtige Miene aufsetzt und das Geld von den Eltern (die gar nicht Vertragspartner sind) über ihr hochoffizelles Briefpapier mit Stempel wieder eintreibt. Damit das Konto des Vereins nicht geleert werden muss. ^^ Besonders Nichtmitglieder des Fördervereins finden sowas natürlich eher weniger lustig.

Die Praxis scheint zumindest in NRW immer noch verbreitet, weil viele Eltern von dem Erlass nichts wissen.

Raucherpflaster
26 Tage zuvor
Antwortet  Adele Horn

Vielen Dank für die Info!
Davon hab ich ja im Leben noch nicht gehört!