Dauer-Schulschwänzer: Mutter (mit Kontakt in Reichsbürger-Szene?) muss vor Gericht

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GREVESMÜHLEN/SCHWERIN. In Mecklenburg-Vorpommern gab es zuletzt mehr notorische Schulschwänzer: Im Schuljahr 2023/2024 mussten die Staatlichen Schulämter rund 20 Prozent mehr Verfahren wegen Schulabsentismus führen als im Vorjahr. In einem besonders schweren Fall steht eine Mutter im November vor Gericht – ihr Sohn besucht seit Jahren keine Schule mehr.

In Grevesmühlen geht ein Junge seit vier Jahren nicht mehr zur Schule; die Mutter soll Kontakt in die Reichsbürger-Szene haben. Symbolfoto: Shutterstock/Joseph

Die Zahl notorischer Schulschwänzer ist in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt gestiegen. Für das zurückliegende Schuljahr 2023/2024 verzeichnet das Schweriner Bildungsministerium 372 Fälle, in denen die Staatlichen Schulämter ein Verfahren wegen sogenannten Schulabsentismus geführt haben. Im Schuljahr davor waren es laut Ministerium 306. Von Schulabsentismus werde bei mehr als elf unentschuldigten Fehltagen gesprochen.

Eine Schulpflichtverletzung liegt hingegen schon mit der ersten unentschuldigten Fehlstunde vor. Ab dem sechsten unentschuldigten Fehltag richtet die Schule den Angaben zufolge eine sogenannte Helferkonferenz mit allen Beteiligten ein. Das können neben der zuständigen Schulbehörde auch die Schulsozialarbeit, der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie des Bildungsministeriums, das Jugendamt oder der Ausbildungsbetrieb sein. Ziel sei die Begleitung bis zu einem möglichst positiven Ausgang.

Härtefall in Grevesmühlen: Junge geht seit vier Jahren nicht zur Schule

Davon weit entfernt war zumindest bis zuletzt der Fall eines Jungen, der der «Ostsee-Zeitung» zufolge seit etwa vier Jahren in Grevesmühlen der Schule fernbleibt und damit bereits für Schlagzeilen gesorgt hat. Mittlerweile würde er eigentlich in die siebte Klasse gehen. Die Mutter muss sich laut Amtsgericht Wismar im November wegen einer Anklage der Staatsanwaltschaft vor Gericht verantworten. Zudem liegen den Angaben zufolge aus der Vergangenheit bereits zwei Strafbefehle gegen sie vor.

Der Vorgang füllt im Jugendamt des Landkreises Nordwestmecklenburg mehrere Akten. Laut Landkreis haben auch schon Polizisten versucht, den Jungen abzuholen und zur Schule zu bringen. Das sei aber daran gescheitert, dass sie nicht die Wohnung betreten durften. Die Mutter soll laut «Ostsee-Zeitung» Kontakt in die Reichsbürger-Szene haben. Das könne laut Landkreis zumindest nicht ausgeschlossen werden.

Mehrere Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung

Vom Schweriner Bildungsministerium heißt es, «die Mittel, die dem Staatlichen Schulamt zur Verfügung stehen, wurden und werden vollumfänglich genutzt». Ministerin Simone Oldenburg (Linke) sprach von einer «ganz schreckliche Situation für das Kind». Die Mutter habe wiederholt nicht auf Kontakt seitens der Schule reagiert. Das Staatliche Schulamt Schwerin habe mehrfach Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung gestellt.

Erst bei schweren Verstößen gegen die Schulpflicht drohen laut Ministerium Bußgelder von bis zu 2.500 Euro und der Einsatz der Polizei, um Schulschwänzer zur Schule zu bringen. Auf Antrag der zuständigen Schulbehörde könne ein Strafverfahren gegen die Eltern eingeleitet werden, wenn diese das Kind der Schulpflicht entziehen.

Dieses Jahr hat das Ministerium den Handlungsleitfaden Schulabsentismus nach eigenen Angaben neu aufgestellt. Er sehe weiterhin die genaue Erfassung der Fehlzeiten, die regelmäßige Weiterleitung an die Schulleitung, sowie eine frühe Ansprache der Schülerinnen und Schüler vor. News4teachers / mit Material der dpa

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2 Kommentare
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Lisa
1 Monat zuvor

“Ministerin Simone Oldenburg (Linke) sprach von einer «ganz schreckliche Situation für das Kind».
Der Junge ist 14. Er ist strafmündig und religionsmündig. Er dürfte im Falle einer Scheidung auch entscheiden, zu welchem Elternteil er ziehen möchte. Das ist ein Jugendlicher.
Ist er den ganzen Tag in der Wohnung eingesperrt? In diesem Fall wundere ich mich, dass die Polizei ihn nicht schon längst “befreit” hat.
“Laut Landkreis haben auch schon Polizisten versucht, den Jungen abzuholen und zur Schule zu bringen. Das sei aber daran gescheitert, dass sie nicht die Wohnung betreten durften”
Also keine Gefahr im Verzug? Das Jugendamt kann bei Verdacht auf Misshandlung nämlich durchaus eine Wohnung betreten lassen.
Die Mutter spielt dieses Spiel schon vier Jahre. Der Staat setzt sich so lange Zeit nicht durch? Aber Urlauberkinder am Flughafen, die einen Tag schwänzen, werden erwischt? Das alles ist eher ein Beispiel für Dilettantentum.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Lisa

Sie werden lachen, aber die Verweigerung des Schulbesuchs gilt z.B. in Brandenburg nicht als Kindeswohlgefährdung. Da können Eltern ihre Kinder jahrelang nicht zur Schule schicken, und es passiert vom Jugendamt aus nichts. In Worten: nichts! Und genau das nutzen völkische Siedler wie z.B. Anhänger der Anastasia-Bewegung aus. Und da auch die Schulämter keinen Bock haben, sich den Stress zu machen und der Sache energisch nachzugehen, reicht es aus, wenn völkische Siedler ihren Umzug ins Ausland angeben, um der Schulpflicht zu entgehen. Umziehen tut da keiner, aber das interessiert das Schulamt trotz Hinweisen genau garnicht.