Manche Schulen in Berlin können derzeit für das Jahr 2025 keine Klassenfahrten buchen, weil andere das Budget aufgebraucht haben. Genau genommen könnten die Schulen zwar buchen, allerdings vorerst ohne finanzielle Zuschüsse von der Senatsverwaltung, sagte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) bei einer Pressekonferenz. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf etwa sei so überbucht, dass für manche Schulen nichts mehr übrig sei.
Hintergrund ist die Diskussion um die Finanzierung von Klassenfahrten angesichts der Sparzwänge im Haushalt.
Schulfördervereine könnten unterstützen
Alternativ hätten Schulen die Möglichkeit, Reisekosten über Schulfördervereine zu bezahlen, sagte die CDU-Politikerin. Dass Eltern die Kosten für Lehrer und Lehrerinnen übernehmen, ist nach Angaben der Senatorin nicht möglich.
Um künftig zu verhindern, dass die, die am schnellsten seien, bevorzugt würden, brauche es einheitliche Kriterien, sagte die CDU-Politikerin. Es solle für alle gerecht bleiben. Sie werde keine speziellen Vorgaben machen, ob eine Klasse nur nach Brandenburg oder nach Frankreich fahren dürfe. Das müssten die Schulen selbst entscheiden. Allerdings solle es künftig ein festes Schulbudget geben, das sich an der Schulform und der Zahl der Schülerinnen und Schüler bemisst.
Verantwortung liegt bei Schulen
Die Schulaufsichten seien mitverantwortlich, zu überprüfen, dass die Kriterien eingehalten werden. «Und die Schulgemeinschaften entscheiden gemeinschaftlich, wie sie mit diesem Schulbudget umgehen», sagte Günther-Wünsch.
In den vergangenen Jahren sei es eine Selbstverständlichkeit gewesen, das Budget für Klassenfahrten je nach Bedarf zu erweitern, erklärte die Senatorin. «Daraus hat sich ein gewisser Automatismus entwickelt.» Mittlerweile werde mehr ausgegeben als noch in den Jahren vor Corona. «Es wird sehr, sehr intensiv wieder gebucht.» News4teachers / mit Material der dpa
Was für ein Armutszeugnis! Die Aufgabe der Fördervereine ist nicht, das Basisprogramm abzudecken, bloß weil der Staat nicht haushalten kann!!!
Zustimmung.
Damit sind dann Klassenfahrten aber kein “Basisprogramm” mehr… ist vielleicht heutzutage auch nicht das Schlechteste.
Warum soll der Förderverein nur die Reisekosten für die begleitenden Lehrkräfte übernehmen? Aus meiner Sicht wäre es wesentlich sinnvoller, wenn die Klassenfahrten durch den Förderverein in eigener Regie angeboten und mit eigenem Personal (Mitglieder des FV) durchgeführt würden.
Ich stimme zu. Und am besten in den Ferien.
Es sind doch wohl die Schulen die nicht haushalten können. Wozu existiert denn ein Budget, wenn es niemanden interessiert. Und wie kollegial, wenn die einen wie selbstverständlich für Klassenreisen nach New York mehr verbraten und damit die anderen benachteiligen.
“Fördervereine sollen Reisekosten für Lehrer übernehmen” … und dabei die tatsächlich geleistete Mehrarbeit nicht “übersehen”, ja?
Bei mir an der Schule ist es so, dass immer Reisekostenbudget am Ende übrigbleibt. Wir können also noch mehr auf Klassenfahrten fahren bzw. teurer für die Lehrkräfte buchen. Es hat aber andere Gründe, warum viele Lehrkräfte bei uns nicht fahren wollen.
Klassenfahrten sind dienstlich veranlasst, demzufolge muss der Dienstherr die Reisekosten tragen.
Keine Reisekosten, keine Fahrten. Schluss aus, Nikolaus!
Von Schulen zu erwarten, bei Fördervereinen betteln zu gehen (ob der Legalität der Finanzierung von Lehrkräfte- Reisekosten ist zu zweifeln) oder gar Verzicht zu erwarten, ist unverfroren. Wer da mitmacht, dem:der ist nicht mehr zu helfen.
Genau so ist es!
Die Definition von “Reisekosten” wird sicherlich dazu genauer zu prüfen sein.
Wieso? Da gibt es doch längst gesetzliche Bestimmungen. Einfach mal nachgucken!
Die ist durch die Schulaufsicht festgelegt. Abgerechnet werden können nur die Posten, die im Vordruck gelistet sind. Bietet der Fahrtanbieter Freiplätze an, so sind die von den begleitenden Lehrkräften in Anspruch zu nehmen und dürfen nicht als reisekosten abgerechnet werden. Bei Vollverpflegung ist ein Eigenanteil für das Frühstück anzurechnen.
Was Reisekosten sind, hat der Verordnungsgeber klar festgelegt, muss also nicht neu erfunden werden.
“Was Reisekosten sind, hat der Verordnungsgeber klar festgelegt, muss also nicht neu erfunden werden.”
Manche meinen HIER allerdings es käme unausweichlich immer auf eigene Interpretationsweisen nach Empfindung an. Daher greife ich Ihre Empfehlung auf BASS mal auf.
Was ist denn das für eine latente Unterstellung?! Lesen Sie sich im Reisekostenrecht ein, da steht alles, und halten Sie einfach den Mund!
Übrigens- die Ministerialbeamt:innen und die in den Schulaufsichten übernachten- völlig in Ordnung!- nicht in der Jugendherberge; die Geschäftsreisenden “aus der Wirtschaft” für gewöhnlich auch nicht.
@Ulrika von Zens: “halten Sie einfach den Mund!”
Also da muss ich einfach erwidern:
Ich finde für eine hervorgehobene Frau “von” (oder auf und davon oder was dies auch immer dies hervorzuheben mag) passen Ihre Äußerungen hier aber eher in andere soziale Bereiche, Foren als in ein Bildungsmagazin … aber das ist subjektiv das Eine.
Dann wäre da noch, wenn schon denn schon – die Reisekostengesetze und die Verordnungen und Dienstanweisungen extra für Beamte zwecks einlesen erdacht.
Das Reisekostenrecht – was Sie hier anführen – gilt für die untere Kaste für eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit. Diese liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Aber bloß angestellt als AN scheinen Sie ja schon wegen des deutlichen Hinweises auf “Ministerialbeamt:innen” nicht zu sein.
Für Schmalspurdenkende ist dies möglicherweise schon deutlich zu anspruchsvoll.
Btw. aber wie soll ich hier bitte tonlos nur schreibend den Mund halten?
Wollen Sie schon wieder trollen?
Das ist mir zu apodiktisch. Treten Sie so auch auf? Klassenfahrten sind ja in der Regel keine Pflicht, sprich, man muss ja keine machen. So gesehen würde ich eher sagen, wer noch eine macht, ist ja selber schuld.
Klassenfahrten gehören in einigen Bundesländern zu den Dienstpflichten der Lehrkräfte.
Dann MÜSSEN die Kosten erst recht übernommen werden, sonst darf die Dienstreise nicht genehmigt, geschweige denn angeordnet werden. Die Zusage muss vorher bzw. mit der Verpflichtung ausgesprochen werden. Mal im Beamtenrecht nachlesen!
Weiß ich doch. Ich antwortete auf die Autobahnabfahrt, die meinte: Klassenfahrten sind keine Pflicht, also selber schuld.
Alles klar, verstehe.
In Berlin sind sie keine Pflicht.
Dann würde ich als Lehrkraft keine mehr durchführen, so schade dies
auch für die Kinder/ Jugend ist.
Das Gefühl immer „müssen“ zu müssen – Bei Muss-, Soll- und Kann-Vorschriften als formulierte Rechtsnormen erwarte ich schon deren spezifische Bedeutung und die Außenwirkung zu kennen.
So, und nun erklären Sie bitte noch einem Chirurgen, wie er zu operieren hat. Man, man, man…
Aber eine Dienstreise darf nur angetreten werden, wenn sie genehmigt worden ist. Und genehmigt werden kann sie nur, wenn der entsprechende Haushaltstitel für Reisekosten ausgeglichen ist.
Wird eine Dienstreise genehmigt, ohne dass die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen, wird rechtswidrig gehandelt. Die Genehmigungen müssen sowohl von der Schulleitung als auch von der Dienststelle erteilt werden. Alles klar?
Inwiefern Pflicht? Dass man eine macht oder dass man teilnimmt? Das ist ein Unterschied. Ich kenne keine Pflicht, eine durchzuführen. (Ehrliche Frage)
In Berlin ist die Durchführung einer Klassenfahrt keine Pflicht.
“Es besteht für schulische Dienstkräfte dennoch keine Verpflichtung, Schülerfahrten durchzuführen. Daher sollte die Schule alles dafür tun, dass auch dann eine Schülerfahrt durchgeführt werden kann, wenn die zuständige oder für die Durchführung vorgesehene Lehrkraft dazu nicht in Lage ist oder die Verantwortung nicht übernehmen möchte.”
https://berlin-familie.de/de/bildung/schule/Fragen/Muessen-Schulen-mehrtaegige-Fahrten-durchfuehren.php
Wo kann man eine Lehrkraft dazu zwingen???
Brandenburg: VV Klassenfahrten Par.8
„1) Die Teilnahme an Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkräfte. Die Leitung soll unter Beachtung der Nummer 6 Abs. 2 der VV-Aufsicht die Klassenlehrkraft oder die die Gruppe in der Schule regelmäßig betreuende Lehrkraft übernehmen.“
Dienstordnung für Lehrkräfte und Schulleitungen Hessen, Paragraph 8, Absatz 2
Wie, die Haddsch kann nicht als Klassenfahrt angetreten und abgerechnet werden? Wie diskriminierend ist das denn?
??? Wenn Klassenfahrten zur Dienstpflicht gehören, umfasst das sowohl Organisation als auch Teilnahme. In Brandenburg gehören Klassenfahrten zu den Dienstpflichten, in etlichen anderen Bundesländern ebenfalls.
Deshalb gestattete einem der Dienstherr/Arbeitgeber ja auch großzügig auf die Reisekostenerstattung zu verzichten.
Jetzt ham die doch in NRW das Ankreuzfeld tatsächlich aus dem Formular entfernt – Sachen gibbet:)
Mika schreibt doch, dass in Brandenburg eine Klassenfahrt zu den Dienstpflichten gehört! Vieles ist von BL zu BL anders geregelt.
Natürlich trete ich so auf- wie denn sonst? Apodiktisch- nein, konsequent. Das Einknicken ob möglichen Drucks von wem auch immer, die Aussicht auf “leuchtende Kinderaugen” und nicht angebrachtes Mitleid sind der Grund, warum mit Schulen und Lehrkräften immer frecher verfahren wird, immer mehr ungerechtfertigte Ansprüche gestellt werden. Klappt ja nur allzu oft!?
Und was die Dienstpflicht zur Fahrt angeht- ohne Reisekostenzusage darf eine Pflicht zur Dienstreise nicht ausgesprochen werden.
Ganz genau zu: ,,Und was die Dienstpflicht zur Fahrt angeht- ohne Reisekostenzusage darf eine Pflicht zur Dienstreise nicht ausgesprochen werden.”
Zum Beispiel in NRW ( größtes Bundesland mit den meisten Lehrkräften) gehören Klassenfahrten zu den den Dienstpflichten, da kann man sich nicht einfach weigern zu fahren.
Zum Teil sind auch Lehrkräfte Mitglieder im Förderverein, die dann ihre eigene Mehrarbeit bezahlen.
Bei uns weigern sich die meisten Lehrer, dem Förderverein beizutreten. Vielleicht deshalb?
… weil sie clever sind. Mitarbeiteraktien verstehe ich ja noch, aber die teilweise Finanzierung des eigenen Arbeitsumfeldes ist aus meiner Sicht ein strafbewehrtes Kick-back-Geschäft.
Naja, strafbewehrt kann die Mitgliedschaft in einem Förderverein wohl nicht sein, aber ich sehe es schon so wie Sie. Ich war auch Mitglied im Förderverein der Schule meiner Kinder, aber möchte auch nicht Mitglied im Förderverein an der Schule sein, an der ich arbeite. Das sollen schön die Eltern und Freunde der Schule werden und sein….und nicht die Beschäftigten….ist natürlich eine freie Entscheidung….
“Reisekosten” sind da doch ohne Abgrenzungen vorzunehmen ein wenig zu pauschal formuliert.
“Festes Schulbudget” nach Schule oder Schulform, nach Anzahl der SuS oder Reiseberechtigten … da ist aber bis es mal soweit sein könnte viel Interpretationsspielraum.
PS: Von “Spardosen” oder “Schwarzgeld-System” wollte man doch abrücken …
Wie gesagt: Dienstrecht lesen- Mund halten.
Der Begriff der “Reisekosten” ist dort akribisch geschärft.
Vieeel Meinung haben Sie ja.
Aber Fachkenntnisse im Verwaltungsrechtsgeschehen möchte ich anzweifeln, denn da reicht ein einlesen nicht mehr.
,,ein Einlesen” …. 😉
Dann haben Sie den Sinn eines Fördervereines nicht begriffen. Die Gründung eines solchen ist ja der legale Versuch das “Schwarzgeld-system” und die inoffiziellen Finanztöpfe aka Spardosen zu umgehen.
Die SL sind also gar nicht gezwungen diese “Töpfe” selbst aufzubauen und zu verwalten, da das ja ganz legal im FV organisiert werden kann. Bei Bedarf kann dann die SL dann den FV um einen Zuschuss bitten und dieser kann, wenn er denn dem Satzungszweck des FV genügt, ausgereicht werden. Und das Schöne ist doch, dass der FV, wenn er sich nicht dösig anstellt, auch noch den Status der Gemeinnützigkeit beantragen kann, so dass er Zuwendungsbescheide an die “edlen Spender” ausstellen darf – geht doch!
So ist es! Jegliche Einnahmen der Schule aus Kuchenverkäufen, Tombola, Eintrittsgeldern bei Schulveranstaltungen verwaltet der FV, denn für die Schule würde es bedeuten, dass sie darauf Umsatzsteuern zahlen müsste. Grenzwertig für die Schule ist das Einsammeln von Klassenfahrtsgeldern, auch das kann schon als Einnahme gewertet werden….vor nicht allzu langer Zeit musste sich unsere Kommune dagegen wehren, dass das Land diese vorübergehenden Einnahmen als solches wertete. Aktuell versucht es das Land bei Einnahmen aus dem Verkauf von Schülerzeitungen….
Zuletzt hatte doch der Senat die Mittel wieder freigegeben und betont, bei Klassenfahrten sollte nie gekürzt werden?!?
Man kann sich ja nur wundern, für die Wiederverbeamtung sind Millionen dar, denn ein Argument dagegen waren immer die Kosten, aber für Klassenfahrten ist nun kein Geld mehr da.
Die Verbeamtung spart Berlin gerade sehr viel Geld. Ein Beamter ist Zeit seines Berufslebens (bis auf Krankheit) in der Regel billiger für den AG als ein Angestellter. Teuer werden Beamte insbesondere nach der Pensionierung, wenn der AG weiterhin für die Pension aufkommen muss.
Eigentlich dürfte Berlin daher sogar Mittel übrig haben.
Leuchtet mir nicht ein. Der Beamte zahl keine Arbeitslosenversicherung, keine (oder nahezu) keine Beiträge für seine Pension, er zahlt altersabhängig Beiträge für seine private Krankenversicherung… Wo spart Berlin Geld? Die Beamten haben ein höheres Netto vom Brutto als die Angestellten. Wo spart Berlin da nun sehr viel Geld? Das was der Angestellte an die Sozialversicherungen abführen muss, behält der Beamte größtenteils, weil er das nicht abführen muss. Er bekommt auch Zuschläge für Kinder (ist also abhängig davon, wie viele man hat) und wenn er verheiratet ist (ist also abhängig davon, ob). Wo spart das Land Berlin da nun?
Keine Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeberanteil entfällt. Das Beamtenbrutto ist außerdem niedriger als das vergleichbare Angestelltenbrutto. Einfach mal in die Tabellen gucken. Und googeln.
Ein Beamter arbeitet auch sein gesamtes Berufsleben, Angestellte nicht, die können auch mal arbeitslos werden. Dann zahlt die Solidargemeinschaft die Abgaben.
Dazu mehr Wochenstunden ohne Bezahlung, kein Streikrecht und immer schön den Mund halten, auch während der Pensionszeit. Ein Beamter kann seine Pension verlieren, ein Rentner aber nie seine Rente, egal was er anstellt.
Mitleid gibt es umsonst, Neid muß man erarbeiten.
-> Definieren Sie mir mal Ihre Vorstellung von “Arbeit“.
Beim Lehrer???? Ich kenne keine arbeitslosen Lehrer.
Gerade nicht, aber vor 20 Jahren waren es noch ganz viele…..
Die sind aber nicht entlassen worden. Fest angestellte Lehrkräfte haben praktisch einen ebenso sicheren Arbeitsplatz wie Beamte.
Das betraf alle Lehrer: Angestellte Lehrer sind damals meines Wissens nicht entlassen worden, es wurden nur keine neuen eingestellt. Wer nicht eingestellt wurde, konnte auch nicht verbeamtet werden. Von daher erschließt sich mir die Argumentation nicht, dass angestellte Lehrkräfte auch mal arbeitslos geworden sind. Beamte verlieren auch nicht ihre Pension, sondern die erworbenen Pensionsansprüche werden in diesem Fall in Rentenansprüche umgewandelt. Diese bemessen sich nach dem vom AG dann nachzuzahlenden AG-Anteil, und sind, wenn der ehemalige Beamte den AN-Anteil nicht nachzahlt (wozu er nicht verpflichtet ist), dann natürlich geringer.
Arbeitslose Lehrer waren die Lehrer, die die Ausbildung gemacht haben und dann nicht eingestellt wurden….ergo waren sie arbeitslos oder besser arbeitssuchend….und davon gab es es rund um die Jahrtausendwende sehr viele…also richtig viele!
Und sie wurden erst gar nicht eingestellt….nach dem Referendariat ging man zum Arbeitsamt (so saßen wir wie die Hühner auf der Stange) und beantragten Sozialhilfe (geil, weil wir alle Beamte auf Widerruf waren und somit auch nichts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde)….
Ich weiß nicht, wie alt Sie sind, aber von den Zeiten von vor 20 oder 30 Jahren haben Sie Null Ahnung….
Fräulein Rottenmeier,
lesen Sie doch noch mal die ersten zwei Sätze meines Posts. Nichts anderes habe ich geschrieben ;-).
Ich habe übrigens mein Ref 1999 beendet und kenne die Einstellungssituation dieser Jahre daher sehr gut. Auch ich bin nach dem Ref zum Arbeitsamt gegangen und habe mich erst mal mit prekären Jobs als Putzkraft im Hotel etc. durchgeschlagen, um zu überleben (PS: Sozialhilfe gabs nur im Sozialamt: im Arbeitsamt mussten Sie sich bescheinigen lassen, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld/Hilfe haben).
Um auf meine Aussage zurückzukommen: wie viele Lehrer kennen Sie, die als Lehrer im Staatsdienst gearbeitet haben und gegen ihren Willen entlassen wurden? Ich persönlich kenne keinen. Der Kündigungsschutz im ÖD ist ziemlich gut – wer die Probezeit überstanden hat, ist nur unter sehr engen Voraussetzungen kündbar. Damit entfällt das von Kristallzucker gebrachte Argument, dass angestellte Lehrer im Gegensatz zu Phasen der Arbeitslosigkeit in ihrem Berufsleben haben.
Da ja alle zwangsweise für den Vorbereitungsdienst verbeamtet worden sind. Die Juristen sind da in einigen Bundesländern schon weiter. Die Machen das Referendariat als sozialversicherungspflichtige AN. Lediglich die Beiträge zur RV entfallen, werden aber vom AG in vollem Umfang nachgezahlt, wenn der Assessor nicht in den Staatsdienst eintritt und in der freien Wirtschaft anheuert.
Mich hat der Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis einige “Rentenpunkte” gekostet, da für die zwei Jahre ja lediglich – hier in NRW – der AG-Anteil zur RV nachgezahlt worden ist. Die Verbeamtung ist erfolgt, obwohl aufgrund der Alterskriterien klar war, dass ich bei einer Übernahme nach dem Vorbereitungsdienst nicht mehr verbeamtet werden konnte.
Und Arbeitslosigkeit ist für über 60-jährige, angestellte Lehrkräfte eine einfache Möglichkeit bis zu 24 Monate vor der gesetzlichen Altersgrenze den “Vorruhestand” einzuläuten. Nachteil, es gibt nur für 21 Monate ALG I; Vorteil, es werden weiter Beitragszahlungen an die RV geleistet.
“Das Beamtenbrutto ist außerdem niedriger als das vergleichbare Angestelltenbrutto”
Berlin (vereinfacht als Beispiel):
E13, Stufe 1: 4.388,38 €
A13(1) 4.585,51 B
Differenz -197,43 € = dies bekommt der Angestellte weniger brutto als der Beamte.
Alles nach Ihrem Tipp nochmal ergoogelt. Und was nun?
Zu Beginn der Laufbahn, ja. In Erfahrungsstufe 6 dreht sich das dann.
Aber ja, Sie haben recht, ich dachte, der Unterschied greift eher. Entscheidend ist der fehlende Arbeitgeberanteil der Beamten.
Kein Problem. Und wir wissen beide, Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ich bin auch neugierig. Man liest so viel Widersprüchliches, wenn man googelt. Ist denn das Beamtenbrutto geringer als das Angestelltenbrutto. Dann stimmt es wohl.
Die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen entfallen.
Das ist das gleiche wie bei obligatorischen der KFZ-Haftpflichtversicherung. Die Länder und der Bund haben keine Haftpflichtversicherung für ihre Kraftfahrzeuge abgeschlossen. Die Überlegung dahinter ist folgende, die Beiträge für die Versicherung der gesamten Flotten ist letzendlich teurer als die Abwicklung von Schadensfällen kosten würde.
Wandervogel
Vom Netto zahlt der Beamte für sich und Kinder eine private KV und PV. Das ist teurer als die gesetzliche Familienversicherung der KV.
Zur Wahrheit gehört aber auch das deutlich bessere Leistungspaket, schnellere Arzttermine oder Zusatzleistungen der PKV.
Alles das bietet GKV nicht.
Ein wenig Erleuchtung
Bei Lohnnebenkosten der Arbeitnehmer (AN) für Arbeitgeber(AG) nur mit der Arbeitslosenversicherung zu argumentieren, da stellt sich bei mir die Frage: Haben Sie wirklich keine Ahnung (Allgemeinbildung) zum Thema Lohn eines Arbeitnehmers oder sich mal so in groben Zügen informiert, oder aber stellen Sie sich einfach mal aus der Sicht eines Beamten argumentativ passend lieber dumm?
Lohnnebenkosten bezogen auf Berlin
Rentenversicherung AG + AN je 9,30 %
Arbeitlosenversicherung AG + AN je 1,30 %
Pflegeversicherung AG + AN je 1,700 %
Krankenversicherung AG + AN je 7,30 % Zusatzbeitrag AG + AN je 0,85 %
Arbeitgeberanteile : 20,45 % vom Bruttolohn
(bei 4.500 € mtl = +920,25 €)
Sie bezweifeln dies? Kein Problem, denn die Internetsuchmaschinen bieten viele Online-Nettolohnrechner kostenfrei an.
Meine Meinung: 20,45 % ist schon eine Ersparnis für Angestelltenver-hältnisse, die Berlin allerdings bei wirtschaftlicher Betrachtung und seriöser Haushaltsführung als zukünftige Pensionsansprüche besser zurücklegen statt ausgeben könnte.
Korrektur:
20,45 % ist schon eine Ersparnis *bei Beamten gegenüber
für*Angestellten-verhältnisse, …https://www.schall-nrw.de/fileadmin/dokumente/Dokumente/SchaLL_NRW_Tarifgutachten_2018.pdf
https://www.schall-nrw.de/fileadmin/dokumente/Flyer/SLV_24_faktencheck-dieanstalt_240507.pdf
Dazu gibt es obige Informationen von Schall NRW & Die Anstalt (ör)
Danke!
“Um die berechnete Lohn-Diskriminierung
zukünftig zu vermeiden, so der Schluss aus
dem Gutachten, müssten angestellte Lehr-
kräfte monatlich einen um mehr als 1.000
Euro höheren Bruttolohn erhalten, um
finanziell mit den verbeamteten Kolleginnen
und Kollegen gleichgestellt zu sein. Bisher
meinten die verschiedenen Landesregierun-
gen, die Zweiklassen-Gesellschaft in den
Lehrerzimmern ignorieren zu können.”
@Mika schrieb ja dazu:
“…Das Beamtenbrutto ist außerdem niedriger als das vergleichbare Angestelltenbrutto. Einfach mal in die Tabellen gucken. Und googeln.”
Da würde ich zwecks Meinungsbildung vom v. g. Link mal die Seite 5 mit der Gegenüberstellung betrachten.
Ich konkretisiere: es müssten für Angestellte 1000€ mehr als das jetzige Angestelltenbrutto sein.
Wow,
war es nicht so, dass vor ein paar Jahren, dass Ganze als so extrem wichtig dargestellt worden ist. Schüler galten damals als so wichtig. Offene Schule und soziale Veranstaltungen wurden in höchsten Töne propagiert, da so extrem wichtig für die Entwicklung. So langsam glaube ich, dass da was ganz anderes im Vordergrund stand, und das waren nicht die Kinder.
Das haben die Lehrkräfte bereits damals unisono gesagt, wurde aber ignoriert.
Es wird also kein Sondervermögen “Klassenfahrten” geben ?
Und vergessen wir nicht, dass die Klassenfahrten personell grunsätzlich schon jetzt ein Sparmodell sondergleichen sind: personell völlig unterbesetzt und ohne Ausgleich für die Mehrarbeit.
Ich kann diese hohe Verantwortung auf Klassenfahrten so nicht mehr akzeptieren. Wir fahren an unserer immer mit zwei Kollegen pro Klasse (27 bis 32 Schüler) und sind komplett allein verantwortlich von der Unterkunftsauswahl, Konzeptplanung, über Buchung bis zur Begleitung der Fahrt (24 Stunden am Tag). Früher habe ich das noch gemacht. Aber heute? Bei den individuellen Besonderheiten, der erweiterten Inklusion und dem gestiegenen Betreuungsaufwand der Kinder heute ist das für mich ein Unding. Bei meiner letzten Fahrt ist mein Kollege krank geworden. Ich war dann zwei Tage lang ganz allein für die Klasse zuständig. Das geht so einfach nicht.
Und wenn dann etwas passiert, niemand da, der sich schützend vor einen stellen würde.
Mir tut es leid, ich mag Klassenfahrten und sehe den Sinn, aber nicht unter diesen Bedingungen. So habe ich es auch kommuniziert. Ich frage meine Klassenelternschaft immer: Wenn Eltern einen Kindergeburtstag mit mehreren Übernachtungen planen würden für ihr Kind und mindestens 25 andere Kinder. Welcher Elternteil hier im Raum wäre der Ansicht: Ja, das schaffen wir sicher zu zweit…
Kein Träger für eine Jugendfreizeit würde diesen Betreuungsschlüssel akzeptieren, aber in Schule muss das gehen. Ich bleibe da jetzt hart, tut mir leid für die Kinder, aber es muss sich etwas ändern…
Ich habe meiner Schulleitung gesagt, ich fahre nur noch, wenn wir pro Klasse mindestens mit drei Personen fahren. Dies wird aber abgelehnt. “Dann fällt ja noch mehr aus…” Die Schulleitung kritisiert mich immer dafür, dass ich meinen Eltern das offen sage, warum ich nicht fahre. Sie sagt, das sei unkollegial. Ich sage, es ist unkollegial, meine Lehrkräfte unter diesen Bedingungen auf eine Fahrt zu schicken. Und mir ist es wichtig, dass die Eltern wissen, dass ich fahren würde, wenn die Rahmenbedinungen andere wären.
Klassenfahrten gehören zum Schulprogramm einer Schule. Über die Art und Weise der Durchführung von Klassenfahrten sollte in den verschiedenen Gremien diskutiert und eine gemeinsame Haltung gefunden und beschlossen werden.
Wenn Sie aus nachvollziehbaren Gründen fehlende Personalresourcen anprangern, sollten Sie dies offen kommunizieren und als Punkt in die Gremien bringen, damit Lösungen gefunden werden können und zwar nicht nur für Sie sondern für alle Klassen und KuK der Schulgemeinde.
Alleingänge dieser Art können den Schulfrieden erheblich stören, auch wenn Ihre Gründe nachvollziehbar sind.
Da spricht die Schulleiterin, was?
Was an „Ich habe meiner Schulleitung gesagt, ich fahre nur noch, wenn wir pro Klasse mindestens mit drei Personen fahren.“ war unverständlich, dass Sie hier vorwerfen: „Wenn Sie aus nachvollziehbaren Gründen fehlende Personalresourcen anprangern, sollten Sie dies offen kommunizieren und als Punkt in die Gremien bringen, damit Lösungen gefunden werden können und zwar nicht nur für Sie sondern für alle Klassen und KuK der Schulgemeinde.“ und dann noch mit „Störung des Schulfriedens“ argumentieren?
Wenn Sie als Schulleiterin über die benannten Gründe informiert werden, ist es IHR Job, dies in die Gremien, vor allem in die Ihnen übergeordneten Gremien, zu tragen und dort nach Lösungen zu suchen. Der Kollege HAT seine berechtigten Gründe offen auch gegenüber der SL kommuniziert.
Ihr Post ist so typisch SL: schön nach unten treten und Verantwortung abwälzen, selbst zu feige sein, die Kollegen gegen Druck „von oben“ in Schutz zu nehmen und sich ebenfalls zu positionieren, und dann den Kollegen als Nestbeschmutzer darstellen, weil er nicht mehr gewillt ist, sich vor den Eltern für Dinge rechtfertigen zu müssen, die er nicht zu verantworten hat.
Eijeijei, jetzt haben Sie sich aber ganz schön an mir abgearbeitet. Geht es Ihnen jetzt besser?
Mein Job als SL ist es auch, einzelne Kolleginnen und Alleingänge einzufangen…..
Und natürlich wäre es auch mein Job, ob einer sehr schwierigen Personalsituation über geeignete Klassenfahrten und deren Persinalausstattubg nachzudenken….in den Gremien zu diskutieren und ggf. zu verabschieden….
Aber Alleingänge von KuK geht halt auch nicht….
„Geht es Ihnen jetzt besser?“
Wieso, mein Post war völlig emotionsfrei. Wenn ich mich abreagieren wollte, würde ich laufen gehen, nicht hier posten.
Wenn in Ihren Bundesland keine Dienstpflicht zur Durchführung von Klassenfahrten besteht (und dies entnehme ich dem Post von Ehrlichwährtamlängsten), dann handelt es sich nicht um einen „Alleingang von Kollegen“, sondern um seine Entscheidung, die Sie zu respektieren und nicht zu bewerten („Alleingang“ ist schon ziemlich negativ besetzt) haben. Und wenn Kollegen Ihnen ihre Überforderung anzeigen, zu zweit für 25 und mehr SuS 24/5 die Verantwortung zu übernehmen, dann finde ich es eine merkwürdige, aber leider für SL typische Reaktion, dies abzutun mit „muss eingefangen werden, Alleingang“. Sie haben eine Fürsorgepflicht für die Kollegen.
Und deswegen muss eine Klasse auf eine Klassenfahrt verzichten? Alle anderen Klassen fahren aber?
Nein, das ist eine Entscheidung von Tragweite, die eine einzelne Kollegin ohne Absprache gar nicht treffen kann und sollte.
Die Aufgabe der SL liegt dann darin, dies in die Gremien zu tragen und Lösungsmöglichkeiten zu finden…..
Übrigens können zur Verstärkung auch Eltern oder OGS-Mitarbeiter mitfahren….es gibt Löaungen, man muss sie nur suchen….
Und klar spricht da die SL….Sie sprechen ja auch als Lehrerin….haben Sie damit ein Problem?
Mich erstaunt immer wieder, wie viele SL gegen ihre Kollegen arbeiten anstatt mit und für sie.
Das entnehmen Sie daraus….ich bin erstaunt!
Meine Aufgabe als SL ist es, dass wir in dr Schule gemeinsam agieren. Entscheidungen, die eine Tragweite für die ganze Schule haben, werden auch gemeinsam diskutiert und entschieden. Dafür gibt es Gremien! Wenn an Ihrer Schule alle autark agieren, dann kann man jedes einzelne Konzept knicken….
Und ich meine das nicht arrogant, aber Lehrer sehen oft nur sich selbst, ihre Lerngruppe, ihr Team….meine Aufgabe ist es alle Klassen und alle Teams zu sehen….
Was ich meine, ist, dass SL im Bemühen, alle unter einen Hut zu bringen, die Befindlichkeiten des Einzelnen (und dazu gehört auch, dass man Klassenfahrten aus gutem Grund nur unter bestimmten Voraussetzungen durchführt) gern mal übergehen. Und ich als Lehrkraft BIN nun mal ALLEIN in der Verantwortung, wenn auf Klassenfahrt etwas geschieht. Es ist also logisch, dass ich vor Durchführung einer Klassenfahrt abwäge, ob ich diese Verantwortung tragen kann und will. Da hilft mir der Blick der SL, welche „aber die Kinder!“ und/oder „aber die Eltern! Die Außenwirkung!“ und/oder „Aber Kollege XYZ macht doch auch!“ sieht, genau gar nichts.
Es hilft genau dann, wenn die Bedenken und Sorgen zum Thema gemacht werden. Es hilft, wenn Auswirkungen auf breiter Basis diskutiert werden, so dass Lösungen möglich sind. Es hilft genau gar nicht, wenn eine Lehrkraft etwas entscheidet, was von Tragweite ist, was Auswirkungen auf die gesamte Klasse hat, womöglich auch auf andere Klassen.
Ich wäre mehr als irritiert, wenn eine Kollegin eine derartige Entscheidung trifft, ohne dies im gesamten Kollegium zum Thema gemacht zu haben. Hier würde ich mindestens erwarten, dass die Kollegin den Lehrerrat einschaltet….der dies dann weiter verfolgt….
Kennen Sie die Definition zum “Arbeitnehmer”? Bzw. den Unterschied zu einem Selbständigen?
Sollten Sie sich mal von einem Arbeitsrechtler erklären lassen.
Nur weil die SL zumeist die Führungsaufgabe nicht aktiv wahrnehmen kann, heißt das noch lange nicht, dass man sich als LK aussuchen darf, was man so im Rahmen der abhängigen Beschäftigung machen möchte und was nicht…
Sowohl Lehrer als auch SL sind AN….aber mit verschiedenen Befugnissen und Kompetenzen. Ihr Vergleich hinkt also.
Die SL kann keine Aufgaben anordnen, die nicht von den Dienstpflichten einer Lehrkraft gedeckt sind. Sollten Sie sich mal von einem Arbeitsrechtler erklären lassen.