
Nach dem Urteil gegen zwei Pädagoginnen wegen des Todes eines siebenjährigen Schülers im Schwimmunterricht ist die Berufung für 2026 angesetzt worden. Die Verhandlung sei für das erste Halbjahr anvisiert, teilte das Landgericht Konstanz auf Anfrage mit. Der genaue Termin müsse noch bestimmt werden.
Ende Februar hatte das Amtsgericht Konstanz nach dem Tod des Zweitklässlers im Schwimmunterricht eine Lehrerin und die damalige Referendarin der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen (News4teachers berichtete). Die Anwälte der Frauen hatten nach dem Urteilsspruch Berufung eingelegt.
Zweitklässler nach seiner ersten Schwimmstunde gestorben
Angeklagt waren die beiden Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Der Zweitklässler war bei seiner ersten Schwimmstunde am 18. September 2023 ertrunken. Zu dem Unglück kam es nach Ansicht des Gerichts, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden – darunter Schwimmer und Nichtschwimmer. Aus Sicht des Richters hätte der Tod des Jungen verhindert werden können.
Ihm zufolge hätten zur Sicherheit Gruppen gebildet werden müssen. Die Pädagoginnen hätten keinen Überblick gehabt über das Geschehen. Mindestens eine Minute sei der Junge im Wasser getrieben, bevor ihn die Lehrerin herausgezogen habe. Er wurde noch im Schwimmbad reanimiert, starb aber ein paar Tage später im Krankenhaus.
Die Lehrerin war zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an die Eltern des Jungen verurteilt worden. Die damalige Referendarin bekam sechs Monate Haft auf Bewährung und sollte 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Beide Strafen waren auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Lehrerin hatte vor Gericht erklärt, dass sie die Kinder im Blick gehabt habe. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Nach dem Urteil kündigten die Anwälte der beiden Pädagoginnen Berufung an.
Das Urteil hatte laut dem Lehrerverband VBE für große Verunsicherung bei Lehrkräften versorgt. «Die Lehrkräfte hatten sich an die Vorgaben des Kultusministeriums gehalten, sie sogar übertroffen. Uns erschreckt, dass die beteiligten Lehrkräfte nun dennoch verurteilt wurden», hatte VBE-Chef Gerhard Brand in einem Brief an Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) und mehrere Bildungspolitiker im Landtag geschrieben. Viele Lehrkräfte stellten sich nun die Frage, ob und wie der Schwimmunterricht unter diesen Vorzeichen überhaupt noch möglich sei.
“In der Durchführung ist eine dauernde, vorausschauende und umsichtig beobachtende Beaufsichtigung der Schwimmgruppe notwendig”
Im Antwortschreiben heißt es: «Auch das Kultusministerium hat der Tod des 7-jährigen Schülers sehr erschüttert. Die durch den tragischen Unfall und das Gerichtsurteil bei den Schwimmlehrkräften entstandene Verunsicherung können wir gut nachvollziehen.»
Aber: Nach den Vorgaben «müssen die eingesetzten Lehrkräfte den Schwimmunterricht unter fachdidaktisch-methodischen wie auch organisatorischen Gesichtspunkten kompetent durchführen und so gestalten, dass unter präventiven Aspekten mögliche Risiken durch Beachtung aller Möglichkeiten der speziellen Methodik, der sorgfältigen Organisation des Schwimmunterrichts und der gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht vermieden werden. Zudem muss die Lehrkraft die notwendige Vorsorge für die Sicherheit (Prävention) der Schülerinnen und Schüler treffen. Aus der Obhutspflicht ergibt sich bereits in der Planungsphase die Notwendigkeit, das Alter, die geistigen Fähigkeiten, den Charakter, die körperlichen Fähigkeiten, die Wassertiefe, die Übersichtlichkeit der Schwimmhalle und aus dem öffentlichen Badebetrieb hervorgehende Konsequenzen zu beachten. In der Durchführung ist eine dauernde, vorausschauende und umsichtig beobachtende Beaufsichtigung der Schwimmgruppe notwendig. Zudem sollen für Schwimmer und Nichtschwimmer nach Möglichkeit getrennte Schwimmgruppen gebildet werden.»
In seiner mündlichen Urteilsbegründung sei das Gericht davon ausgegangen, dass nicht alle Vorgaben des Kultusministeriums für die Erteilung von Schwimmunterricht durch die beiden Lehrkräfte eingehalten wurden. «Nach Auffassung des Gerichts kam es zum Unglück, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler bei unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden und keine Trennung zwischen Schwimmern und Nichtschwimmern vorgenommen wurde.»
Letztlich sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, so das Kultusministerium. «Eine abschließende Beurteilung, welche Konsequenzen zu ziehen sind, ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.» News4teachers / mit Material der dpa









Wer Schwimmunterricht erteilt ist ein potentieller Mörder.
… und zwar im vollen Bewusstsein der drohenden und quasi zu erwartenden Gefahren … also Mord mit Vorsatz resp. unter Akzeptanz der schlimmsten Folgen.
Fahrlässigkeit in Verbindung mit einer Straftat wie einer Tötung kommt besonders häufig im Straßenverkehr vor. Laut Strafgesetzbuch (StGB) kann dieses Delikt nicht nur durch eine Geldstrafe, sondern auch durch eine mehrjährige Freiheitsstrafe sanktioniert werden.
(1) Wer einen Menschen
1.in eine hilflose Lage versetzt oder
2.in einer hilflosen Lage im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist,
und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.die Tat gegen sein Kind oder eine Person begeht, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, oder
2.durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
§ 222 StGB – Einzelnorm
Kein Widerspruch angesichts so einer groben Pauschalaussage?
Rechtskunde sollten Sie schon mal nicht unterrichten. Und sich auch nicht vom Zuspruch (siehe unten) bestärkt fühlen.
Unter Klarnamenpflicht würde das wichtige Thema vermutlich sachlicher behandelt werden.
Frage an die Redaktion: Könnte man nicht wenigstens mal probeweise Diskussionen ohne Nicks stattfinden lassen?
Dannn stellen Sie die Aussage doch in den Kontext zu “alle Soldaten sind Mörder” von Tucholsky sowie die Rechtsprechung des BVerfG.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1995/10/rs19951010_1bvr147691.html
Und Mörder – zugegebenermaßen eine überspitzte Aussage – ist umgangssprachlich zu verstehen. Damit ist eben auch Körperverletzung mit Todesfolge, Tötung durch Unterlassung sowie Tötung durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln gemeint.
Dem Schwimmunterricht liegt also ein potentielles Risiko inne, dass trotz Beachtung der Bestimmungen zum Tod eines Beteiligten führen kann.
Niemals mit SuS ans/ins Wasser.
Das Urteil ist ohnehin eine Frechheit und zeigt nur, dass selbst ein (Zitat) “übertreffen” der Vorgaben NICHT vor der für alle Betroffenen sehr osychologisch wie monetär bequemen Schuldabgabe an die nächste greifbare Lehrkraft führt.
Wenn solche Urteile durchgehen, gibt es KEINE Rechtssicherheit.
Unausweichliche Konseqzenz:
In Schulen wird kein Schwimmunterricht mehr erteilt und alle potentiellen Komtakte zum Element Wasser mit mehr als 6cm Tiefe werden gemieden.
…und ich lese bereits die dramatischen Schlagzeilen im nächsten Jahr zu Beginn der Badesaison:
“Kind / Jugendlicher im Baggersee, Fluss, Badetuch, Bachlauf, Gartentisch, tiefer Pfütze ertrunken – Schulen müssen verpflichtet werden, den Schwimmen zu unterrichten.”
Ganz ehrlich – bei all dem schrecklichen Drama, das ein solcher Fall mit sich bringt – fickt euch doch … Ich unterrichte das nicht mehr – unter keinen Umständen – vergesst es!
Es bleibt unausweichlich, dass die entsprechend ausgebildeten Lehrkräfte am Schwimmunterricht sich beteiligen. empfehlungen_schulschwimmen.pdf
zfs_orientierungshilfe-schwimmunterricht-02.03.21-v.1.1.pdf
Wenn die Voraussetzungen für einen gesicherten Schwimmunterricht nicht gegeben sind, dann wird im Interesse des kindlichen Wohlbefindens ein derartiger Unterricht solange ausgesetzt, bis die entsprechenden Verbesserungen, die einem angemessenen Standard zur Sicherung eines kindswohl ungefährdeten Zustand erreicht sind.
Hysterican, mal ganz ehrlich, mit derartigen Äußerungen wie: ” Ganz ehrlich – bei all dem schrecklichen Drama, das ein solcher Fall mit sich bringt – fickt euch doch … ,” entspricht eine derartige Denkart nicht gerade einer rationalen Sichtweise auf dieses Problem. Und zu einer Versachlichung tragen derartige Kommentare auch nicht bei, geschweige davon zu reden, das Sie auf sich und ihren Berufstand ein schlechtes Licht werfen.
Nomen est Omen.
…..kein schlechtes Licht werfen.(Sollte da stehen)
Mich erinnert das an einen Fall vor einigen Jahren. Eine Schülerin hatte einen Schwerbehinderten-Ausweis (mit Begleitperson). Wir fragten die Mutter (nicht berufstätig), ob sie ihre Tochter zum Schwimmunterricht begleiten könnte. Sie meinte, nein, das ist nicht notwendig. Wir fragten bei der Krankenkasse nach, wie die das sehen (Art der Behinderung)- keine Antwort, wegen Datenschutz. Nachfrage beim Schulamt – das Kind geht zum Schwimmunterricht, keine zusätzliche Begleitung, wenn Mutter das so sagt. Fertig! Zum Glück für alle, ging es gut. Aber was wäre im Falle eines Falles gewesen?
Die Mutter wäre am lautesten.
Eine Minute unter Wasser und dann nicht mehr über eine sofortige Reanimation zurückbekommen, das ist extrem Krass. Eine Minute ist extrem wenig.
Mein Beileid den Eltern, Klassenkameraden und auch den Lehrern.
Verurteilung kann ich allerdings nicht verstehen. Vll. können Sportlehrer hier mal schreiben, ob 21 Schüler auf 2 Lehrer mit Rettungsfähigkeit ein Problem darstellt. Bei Klassenfahrten o.ä. sind es oft deutlich mehr Schüler mit nur einem Lehrer, der retten könnte. Ich gehe mal davon aus, dass die Nichtschwimmer die Anweisung hatten, im Nichtschwimmerbereich zu bleiben.
Deswegen geht man mit Schülern auch NIEMALS freiwillig schwimmen oder ans Meer. Egal wie schön das ist und egal wie sehr die das wollen.
Eine Lehrkraft – max. sechs SuS.
Rufweite – baden und toben, NICHT (raus)schwimmen.
So auf der Klassenfahrt nach Sylt.
Alle anderen Lehrkräfte und Begleitpersonen passen auf, dass niemand mit den Füßen ins Wasser geht.
Hat prima geklappt.
War hochgradige Konzentrationsleitung der Schwimmtlehrkraft.
SuS haben sich an alle Vorgaben gehalten.
Wer lässt einen Schwimmkurs mit 21 SuS zu? Das ist unverantwortlich!
Der Schwimmerlass in NRW besagt, dass ab einer Gruppengröße von 15 SuS eine zweite Lehrkraft mit Rettungsfähigkeit dabei sein muss … Bei Schwimmern UND Nichtschwimmern, wie in diesem Fall, soll eine Differnenzierung zwischen Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich getroffen werden … ob das hier gemacht wurde / resp. möglich war ist nicht ersichtlich.
Aber – es si d auch schon Kinder im absoluten Nichtschwimmerbereich ertrunken – untertauchen, weil weggerutscht, Wasser geschluckt, Panik bekommen und den Boden nicht gefunden – alles schon da gewesen … Schwimmen lehren sollte Aufgabe bzw in der Verantwortung der Eltern sein … dann muss man halt Kontakt zu einem Schwimmkurs machen, “Wasserfreunde xy” oder die DLRG … und dann eines der vielen Abzeichen machen lassen.
Im „Erlass Sicherheitsförderung im Schulsport“ für NRW steht leider keine konkrete Schüleranzahl. Nur schwammige Formulierungen über vertretbare Gruppengrößen und dass die Schulleitung darüber entscheidet. Ich habe leider erlebt, dass man als Lehrkraft da mit Bedenken auch nur wenig ernst genommen und am Ende trotzdem mit einer großen Lerngruppe mit Schwimmern und Nichtschwimmern allein geschickt wird.
Wenn die SL entscheidet, warum sitzt dann nicht auch die SL auf der Anklagebank? Dann würde es sich jeder Schulleiter nämlich dreimal überlegen wie viele Kollegen für große Klassen abgestellt werden müssen.
Hier waren ja offensichtlich zwei Kolleginnen vor Ort. Vielleicht wurden damit die Vorgaben des entsprechenden Bundeslandes eingehalten, darüber kann ich aber nur Vermutungen anstellen.
Was mir sauer aufstößt, ist dass die Gegebenheiten des Beckens diesen Fall ja erst möglich gemacht haben. Warum sorgt man nicht für genügend sichere Lehrschwimmbecken? Warum werden Schwimmer und Nichtschwimmer nicht zu verschiedenen Zeiten in unterschiedlichen Wassertiefen unterrichtet? Das sind organisatorische Fragen, bei denen ich die Verantwortung eigentlich nicht bei den Lehrerinnen sehe.
Ob hier darüber hinaus Fehler gemacht wurden, kann ich nicht beurteilen.
Das “unsichere Becken” soll verantwortlich sein ? Demnach gehört also die Architekt*in verklagt ?
Selbstverständlich obliegt die Organisation eines weitgehend sicheren Schwimmunterrichtes bei der Schulleitung sowie Lehrkräften. Jede*r Fachkraft sollte klar sein, dass Schulschwimmen in der Primarschule eine Differenzierung in drei Gruppen vorsieht. Schwimmende mit Nichtschwimmenden gehören nicht in ein Becken – jede mir bekannte Halle verfügt über entsprechende Trennleinen.
Dieser traurigtragische Fall wirkt so, als wenn hier eine fachfremde Vertretung eingesetzt wurde.
So leid es mir für alle Beteiligten tut – es bleibt eine vermutlich zu verhindernd gewesene Fahrlässigkeit.
Bleibt die Hälfte am Beckenrand sitzen – fertig.
Was soll das?
Schüler- und Lehrkräftedezimierung?
“Sollte in der Verantwortung der Eltern sein”, ja, das sollte sicherlich so vieles, aber die Realität in einer fluss- und kanalreichen Großstadt sieht da etwas anders aus. Da gibt auch die sehr jungen Muslime, die noch nie in einer Schwimmhalle waren und erstmal ans Wasser generell gewöhnt werden sollten. Nein, zuhause ist diesbezüglich aus nachvollziehbaren Gründen keine Unterstützung zu erwarten und ich befürchte, dass der DLRG u.a. komplett überfordert wäre, wenn Schule sich dieser überlebenswichtigen Aufgabe entziehen würde wollen.
Hmmm, ich hatte einen Schüler aus Syrien (1.Klasse), Flüchtlingsunterkunft. Er fiel im Mittelmeer vom Boot, der Vater konnte zum Glück schwimmen und rettete sein Kind. Über mehrere Wochen ging der Vater hier ins Schwimmbad und brachte seinem Sohn das Schwimmen bei! Das Eintritsgeld für die Schwimmhalle sparte sich die Familie vom Munde ab, weil sie es für wichtig erachteten.
Rettungsschwimmabzeichen – DRK e.V.
Gab es nicht mal die Regelung, dass keiner ohne Seepferdchen in die Schule durfte! (1. Klasse?)?
Ich musste in NRW vor der ersten Klasse noch einen Schwimmkurs besuchen und das Seepferdchen machen.
“Eine Minute unter Wasser und dann nicht mehr über eine sofortige Reanimation zurückbekommen, das ist extrem Krass. Eine Minute ist extrem wenig.”
Bei Schülern würden Lehrer kritisieren, dass Sie einen Text zu flüchtig gelesen hätten.
Nachdem bislang kein Widerspruch kam ein Zitat aus dem oben von der Redaktion eingestellten Text: “Mindestens eine Minute sei der Junge im Wasser getrieben, bevor ihn die Lehrerin herausgezogen habe.” Diese Satz enthält definitiv keine konkrete Angabe, wie lange der Junge unter Wasser war. Es könnten also auch mehrere Minuten gewesen sein. In der Urteilsbegründung dürfte die von einem Sachverständigen geschätzte Dauer nachzulesen sein.
Ich kann nur sagen: Hände weg vom Schwimmunterricht!
Hätten die Lehrkräfte nur einen Teil der Gruppe ins Wasser gelassen und ein Schüler der “Landgruppe” wäre verunfallt, dann wäre das Geschrei groß gewesen und die Lehrkräfte ws mit einer anderen Begründung verurteilt worden.
Und wenn man nur die halbe Gruppe ins Wasser lassen darf, dann muss man halt den anderen Teil der Gruppe in der Schule lassen. Und dafür entsprechend Ressourcen einplanen… Wie viel Sinn macht es denn, alle Kinder mit ins Schwimmbad zu nehmen, Umkleide, Dusche, Schwimmbad, Hin-und Rückweg zu beaufsichtigen, wenn die ohnehin kurze Wasserzeit dann noch halbiert wird?
Als Sportlehrer steht man immer mit einem Bein im Gefängnis, als Schwimmlehrer offensichtlich mit beiden Beinen.
Ich hoffe sehr für die beiden, dass das Urteil revidiert wird!
Sie vergessen, dass hier ein Kind zu Tode gekommen ist und wenn die Darstellung auch so stimmt aufgrund vermeidbarer Umstände. Für die Eltern ist es sehr grausam und da kann man keine Milde walten lassen – das müssen die Richter am Ende des Tages urteilen. Haben Sie eine Idee, wie man am sinnvollsten Kindern das Schwimmen beibringt? Wenn ich an meine (Grund)Schulzeit denke, hat der Schwimmunterricht bei nichts bewirkt, im privaten Umfeld der Familie kamm dann der Durchbruch und man hat die Schwimmerprüfung abgelegt. Später hatten wir Schwimmunterricht in der Schule mit einer großen Schwimmergruppe und den drei ewigen Nichtschwimmern. Um die hat sich der Lehrer damals dreimal pro Halbjahr gekümmert, ansonsten haben die im Nichtschwimmerbecken eher rumgedaddelt als was geübt bei einer Betreuungskraft für alle.
Wir sind uns sicher einig, dass dies ein schreckliches Unglück ist. Aber genauso würde ich mich dagegen aussprechen, Lehrkräfte zu verurteilen, wenn ein Kind die Treppe herunterstürzt und dabei zu Tode kommt,- solange die Lehrkräfte ihrer Aufsichtspflicht nachkamen und geltende Regeln eingehalten haben.
Der Unfall war furchtbar, aber nicht fahrlässig herbeigeführt.
Konsequenz einer Verurteilung ist, dass sich verstärkt Lehrkräfte weigern, Schwimmunterricht zu erteilen. Und durch fehlende Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Schwimmunfalls steigt.
Sie müssen sich im Klaren sein, was fahrlässig ist. Fahrlässig heisst dass Ihnen etwas passiert ist obwohl Sie vorsichtig waren. Anderes Beispiel: Sie fahren nur mit 10 KM/h durch eine Straße, weil da viele Kinder spielen. Trotzdem haben Sie Pech und fahren eins an und es verletzt sich nur leicht, weil Sie langsam waren. Trotzdem haben Sie das Kind angefahren und das war auf alle Fälle fahrlässig! Es ist jetzt das Strafmaß wie diese Fahrlässigkeit zu werten ist und da Sie schon vorsichtig waren, wird man das im Strafmaß berücksichtigen und Sie bekommen eine Strafe am unteren Bereich. Letzten Endes kann ich nicht beurteilen, was hier vor Ort tatsächlich abgelaufen ist aber beim Querlesen zwischen den Zeilen spiegeln sich doch schon haarsträubende Fehler heraus, die man vermutlich den Lehrkräften anlasten kann. Die Frage ist, ob man hier nicht noch weitere Personen zusätzlich auf die Anklagebank bringen muss, weil das Setting des Unterrichts Zwischenfälle begünstigt.
Ein weiteres Beispiel, was sich mal zugetragen hat: Ein Autofahrer ist durch eine Wohnstrasse gefahren und hat bemerkt, wie ein kleines Kind vor seinem Auto auf die Strasse rennen wollte. Der Fahrer konnte rechtzeitig bremsen, bevor er das Kind angefahren hat. Das Kind ist dann allerdings weitergerannt und gegen das bereits stehende Auto geknallt und hat sich dabei eine Beule geholt. Wer ist jetzt hier schuld?
Die Frage ist “Muss immer jemand die Schuld zugewiesen bekommen?”
Geht es den trauernden Eltern besser, wenn Lehrerinnen dafür zum Gefängnis verurteilt werden? Mir klingt das eher nach Rache als nach Gerechtigkeit…
Kann man nicht einfach sagen, alle haben die erforderliche Sorgfalt walten lassen und ein Unfall war so höchst unwahrscheinlich?
Eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht, da niemand alle Eventualitäten komplett vorhersehen kann.
Und dass eine Referendarin, noch in der Ausbildung und ohne jede Erfahrung verurteilt wird, ist aus meiner Sicht noch unverständlicher. Hätte sie mit null Erfahrung die Gefahr erkennen können? Hätte sie die Möglichkeit gehabt, die Situation zu ändern? Worin genau liegt ihre “Schuld”?
“Geht es den trauernden Eltern besser, wenn Lehrerinnen dafür zum Gefängnis verurteilt werden?” – Wo und wann wurden Lehrer oder Erzieher zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt, weil etwas passiert ist, was wirklich keiner verursachen oder nicht verhindern wollte? Üblich sind FReiheitsstrafen ohne Bewährung und an den Verdienst angepasste Geldstrafen. Lehrer stehen weder mit einem noch mit beiden Beinen im Gefängnis.
Was wäre eigentlich so schlimm daran, eine Klasse in zwei Gruppen aufzuteilen, wie es früher üblich war? Ich erinnere mich an sehr unangenegmes und lästiges Frieren aißerhaln des Wassers. Aber eben auch an Sportlehrerinnen, die ihren Unterricht vernünftig strukturiert hatten. Gegen Ende dürften wir übrigens alle zusammen ins Wasser. Allerdings nicht zum freien Toben mit “Zoppen” von Mitschülern, sondern es gab als “Highlight” Paarspiele, die gut ankamen. Es ergab sich ganz natürlich, dass die Partner aufeinander geachtet haben und wenn etwas passiert wäre, wäre es sofert gemeldet worden. – Mal abgesehen davon konnte sich die Lehrerin für so kurze Zeit auch ohnehin auf die Beaufsichtigung der Klasse konzentrieren.
Zu Ihrer letzten Frage: Das Kind hat Schuld, denn es ist gegen mein stehendes Auto gerannt und wenn mein Auto eine Beule davonträgt, dann wird die Familienhaftpflicht des Kindes meinen Schaden übernehmen. Da hat nämlich die Aufsichtspflicht der Eltern versagt.
Sie haben eine merkwürdige Rechtsauffassung, die suggeriert nämlich, dass Kinder – egal wie das Setting ist – nicht schuldig an Vorkommnissen sein können und das ist nicht so….
Den Vorfall im Schwimmbad ist auch nicht mal ähnlich ihrer Beispiele. Und solange nicht wirklich alle Details bekannt sind, die zu diesem schrecklichen Unfall geführt haben, kann man nur spekulieren, wie es zu der Rechtsauffassung des Gerichts kam.
Schön, dass Sie es gleich in Ihren ersten Sätzen zugeben:
Weil den Eltern “grausane” Gefühle durch den Unfall wiederfahren, soll kann und muss “man” (bei Ihnen: der “Richter”) mal gegen die Lehrer “keine Milde walten lassen”.
Gut, danke für die Bestätigung.
Tja, so kennen wir den Dirk Z …
Das ist ja ein richtig netter Kommentar von Ihnen, und da spricht ein wahrer Mensch aus Ihren ? Mobbing
Sind Todesfälle aufgrund von Unfällen nicht immer vermeidbare Umstände?
-Wär man nicht mit dem Bus gefahren, wäre dieser nicht verunglückt.
-Wär man nicht in den Kletterwald gefahren, wäre das Kind nicht verunglückt.
oder hier:
-Hätte man das Kind nicht ins Wasser gelassen, wäre es nicht verunglückt.
Nicht falsch verstehen, JEDER Unfall bei dem eine Person zu Tode kommt, ist für alle Beteiligten tragisch und sollte so gut es geht vermieden werden, wofür u.a. die Aufsichtspflicht da ist. Aber deshalb kann man doch nicht grundsätzlich sagen, dass überall, wo jemand zu Tode gekommen ist, auch jemand verurteilt werden muss.
So sehe ich das auch … eine Überprüfung der Umstände – Ja, eine zwingend erfolgende Verurteilung der verantwortlich Beaufsichtigenden – Nein!
Wenn ich eine Situatiin / einen Fall nur lange genug herumdrehe uundalle möglichen und v.a. unmöglichen Konstellationen heranziehen, dann finde ich auch immer einen “nachvollziehbaren Grund”, warum jemand hier zur Verantwortung gezogen werden muss.
An der Uni Bielefeld, neben der die Laborschule liegt, ist es vor vielen Jahren zu einem tödlichen Schwimmunfall gekommen.
Eine K* von der Laborschule hat die Grund-SuS nach dem Schwimmkurs über den Barfussgang zu den Duschen begleitet, von denen aus sie in die Umkleiden kommen.
Alle Kinder drinnen – die L* geht sich ebenfalls umziehen.
Derweil ist ein Kind wieder ins Bad zurückgehuscht, wo der Schwimmmeister aus seiner Kontrollkabine dabei war, den Boden für die nächsten Schwimmkurse der Uni abzusenken.
Das Kind ist – ohne zu schauen – in den vormals niedrigen Beckenbereich gesprungen und dort untergegangen.
Der Schwimmmeister hat erst bei der Kontrolle des Senkbodens gesehen, dass da ein Kind trieb – die K* wartete derweil draußen darauf, dass alle Kinder sich zum gemeinsamen Weg zurück in die Schule versammeln.
Schuldfrage:
– Die K* hätte solange im Bad warten müssen bis alle Kinder mit dem Duschen fertig und in der Kabine sind.
Wie will man das bei 2 Geschlechtern machen ohne gegen andere Regeln zu verstoßen und die Kinder dann warten zu lassen, bis man selber umgezogen ist?
– Der Schwimmmeister hätte den Boden nicht ohne Blickkontrolle ins Bad absenken dürfen, um sicher zu stellen, dass kein Nichtschwimmer mehr im Becken ist?
– Das Kind hätte nicht gegen die klare Anweisung der L* ins Bad zurücklassen dürfen, um noch ne Extrarunde zu drehen?
Im Zweifelsfall wird nicht das Kind verantwortlich gemacht – das “kann ja nichts dafür – man muss als LuL immer damit rechnen, dass Kinder Regeln nicht beachten … und daher liegt die gefühlte Schuld immer bei uns.
“Sie vergessen, dass hier ein Kind zu Tode gekommen ist und wenn die Darstellung auch so stimmt aufgrund vermeidbarer Umstände. Für die Eltern ist es sehr grausam und da kann man keine Milde walten lassen – das müssen die Richter am Ende des Tages urteilen.”
Dann sitzen aber absolut die Falschen auf der Anklagebank. Dann müßten sie einen Strafprozess gegen unsere Schulministerin führen, die mit ihren Erlassen den Schwimmunterricht in der Form anordnet.
Es gibt so genannte “Muss-“, “Soll-” und “Kannerwartungen”. Sportlehrer können ihre Schüler wie Trainer auf Wettbewerbe vorbereiten und die Schüler könnten dann Urkunden erhalten. – So etwas muss natürlich nicht sein, gibt aber höchste Anerkennung. Die “Soll-Erwartungen” erstrecken sich auf das Erlernen der Schwimmfähigkeit und des Erlernensverschiedener Schwimmstile. – Aber wenn einzelne Schüler das angesterbte Ziel nicht erreichen, ist das hinzunehmen und es gii´bt zwar weniger Lob, aber keine Sanktionen für die verantwortlichen Pädagogen. Und dann gibt es nich die stiefmütterlich behandelte Aufsichtspflicht, die zu den “Muss-Erwartungen” zählt. Für ihre Erfüllung gibt es keine Urkunden, keine besondere Anerkennung, aber wehe, sie wird verletzt. – Dann muss genau hingeguckt und geprüft werden. Und vermeidbare Fehlentscheidungen führen zu Sanktionen.
Es gibt schon mehrere Urteile, die zu einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe geführt haben, weil eine Gruppe zum Schwimmen nicht geteilt worden war. Warum wird das viel zu wenig zur Kenntnis genommen und warum nehmen Lehrer diese Urteile nicht ernst?
Wenn ich nicht will, dass einem Kind etwas passiert und ich keinen tragischen Unfall erleben will, bin ich eben vorsichtiger als andere.
Über den tragischen Tod von Elif Fatma wurde auf news4teachers auch schon berichtet.
Die “Landgruppe” oder die “Wassergruppe” es ist egal, beide Gruppen müssen im Schwimmbad genau im Auge behalten werden. Insbesondere dann, wenn bestimmte “Krawallcharaktäre” sich in einer Klasse befinden.
Warum nicht das KuMi auf die Bank und klare Anweisungen schreiben lassen, weniger schwammig formulieren wäre auch ein Anfang.
Diese Urteile können dazu führen, dass Schüler nur noch einzeln ins Wasser gelassen werden, damit die Lehrkraft auch auf jeden Fall alle Schüler, die im Wasser sind, im Blick hat.
Denn es reicht ja schon, wenn man einen einzelnen Schüler fünf Minuten nicht im Blick hat, weil man auf andere Schüler achtet. So schnell kann man ertrinken.
Ob Schwimmunterricht so noch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Mit dieser interessanten Logik sollten also ebenfalls nur einzelne SuS in die Sporthalle gelassen werden. Entsprechend unsinniger Sportunterricht gehört in nächster Konsequenz abgeschafft – oder habe ich Sie hoffentlich falsch verstanden ?
Versucht das KM in dem Antwortschreiben seinen Kopf aus der Verantwortungsschlinge zu ziehen und den der Lehrerinnen hineinzudrücken?
NIE wieder Klassenfahrt!
NIE wieder Ausflug!
Das Kind ist tot und es war in der Obhut der Lehrkraft. Hier hat eindeutig, wie gerichtlich festgestellt, das Verhalten der Fachkraft zum Tode geführt. Das kann man nicht schön reden oder leugnen. So traurig das ist, Fehler passieren. Manchmal sind sie sehr tragisch. Jetzt deswegen den Schwimmunterricht generell in Frage zu stellen wirkt wie eine Trotzreaktion.
Es ist wahnsinnig tragisch. Und dennoch – jedes Mal fragt man sich, ob Klassenfahrten, Schwimmunterricht, Ausflüge tatsächlich von Schule geleistet werden müssen, wenn man eigentlich nicht genug personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommt und weiß, dass man mit einem Bein quasi im Gefängnis steht. Das Urteil bekräftigt nochmal diejenigen in ihren Gedanken, die Schule zu verlassen.
Mit Trotz hat das aber rein gar nichts zu tun. Niemand, der:die bei klarem Verstand ist, wird sich selbst in eine Situation bringen, in der er:sie alles verlieren kann- Existenz, eigene mentale Gesundheit, Reputation.
Die Unverfrorenheit, zu resümieren, “[h]ier [habe] eindeutig, wie gerichtlich festgestellt, das Verhalten der Fachkraft zum Tode geführt”, muss man sich dabei besonders gut merken, begründet doch genau dieses juristische Fazit des Vorgangs die legitime Reaktion von Lehrkräften.
No name? No more words!
Die Gefahren- bzw. Risikosituation wurde bereits bewusst herbeigeführt, als die beiden Lehrkräfte mit den Kindern ins Schwimmbad gefahren sind.
Hätten sie das unterlassen, dann wäre keines der Kinder ertrunken …
Ergo:
Die Konsequenz ist völlig klar….
Richtig.
Dann lässt man es halt.
Nach dieser klaren Konsequenz sollte das Ein- und Ausatmen besser gleich ganz eingestellt werden, da eventueller Erstickungstod andernfalls nicht auszuschließen ist .
Noch ist gar nichts eindeutig gerichtliche festgestellt worden. Es gibt noch kein rechtskräftiges Urteil.
Aber ich bin mir sicher, dass alle Lehrkräfte das Urteil genau verfolgen werden, welche Kriterien im Urteil für die Aufsicht einer ganzen Schulklasse von 30 oder mehr Schülern aufgestellt werden. Und die Lehrkräfte werden ggf. ihre Konsequenzen daraus ziehen und remonstrieren, wenn sie unter Bedingungen Schwimmunterricht geben sollen, unter denen diese Kriterien nicht befolgt werden können.
Die Frage wird sein, was die RISU denn wert ist, wenn man nachweisen kann, dass alle Vorgaben eingehalten worden sind und dennoch etwas passiert?
Deshalb ist es wichtig zu sehen, welche zusätzlichen Kriterein zum Schwimmerlass das Gericht noch formuliert.
Das ist doch wie Hase und Igel, im (praktisch nie reportierten) Bereich Notwehr ist es ganz ähnlich:
Wie viele Urteile wollen Sie bundesweit ständig lesen?
Und wie dagegen ankommen, dass einem ein Gericht OFFEN attestiert:
“Hey, Du hast sogar die Sicherheitsbestimmungen ÜBERTROFFEN, aber hey, es sind Gefühle im Spiel und Kinder, jetzt muss halt ein Kopf rollen!”
Und “Hase & Igel” treiben, da sind Juristen Meister:
– die Sicherheit wurde nicht eingehalten (ok, das kann man noch irgendwie verstehen und nachvollziehen, selbst wenn das Einhalten aller Sachen i.d.R. den Tod jedes Spaßes bedeutet)
– die Sichergeit wurde eingehalten, ABER es sind ja Kiiiiinnndaaa, daher trotzdem Lehrkraft schuld (Sprich: Wo ist die Untergrenze ? Gibt es nicht!)
– die Sicherheit wurde eingehalten und übertroffen, aber es ist halt trotzdem was passiert, WAS IRGENDWER IRGENDWIE DURCH HYPOTHETISCH ANGENOMMENE, FIKTIONALE HANDLUNGEN HÄTTE VERHINDERN KÖNNEN…
Das ist klar erkennbar letztlich eine ***feudale*** Rechtsauffassung: Es gibt keine Untergrenze der Verantwortung, der Zehnt muss ankommen oder es wird ausgepeitscht – Faktoren, Realität, Gründe: Alles spielt keine Rolle.
Da hilft nur völlige Verweigerung.
Letzendlich basieren alle Gesellschaftssysteme darauf, dass sich ein bestimmter Teil (der größere Teil) einer Bevölkerung ans Recht zu halten hat, während ein anderer Teil (der kleinere Teil) dieses Recht setzt.
Das äußert sich dann darin, dass die einen nur gewinnen und die anderen nur verlieren können.
Muss man nur die persönlichen Konsequenzen daraus ziehen.
Nachtrag:
…und genau das funktioniert NICHT, weil sich die Juristen dann einfach aus einem schier unendlichen Fundus an Grundlagen NEUE “Kriterien” ausdenken, die es vorher nicht gab – “Einzelfall würdigen” und so!
–>
“Zwar haben die Lehrkräfte die Kinder in kleinen Gruppen ins Wasser gelassen und dauerhaft beobachtet, doch bei Kiiiiiiiiinnndddaaahn muss auch damit gerechnet werden, dass sie eventuell falsche Auskunft über ihre Schwimmfähigkeiten geben. Das hätte überprüft werden müssen.”
Sie beachten das ? Ha, dann eben so:
–>
“Zwar haben die Lehrkräfte die Kinder in kleinen Gruppen ins Wasser gelassen und dauerhaft beobachtet, doch bei Kiiiiiiiiinnndddaaahn muss auch damit gerechnet werden, dass sie eventuell falsche Auskunft über ihre Schwimmfähigkeiten geben. Das hätte überprüft werden müssen. Dies wurde dann auch getan, jedoch war die Überprüfung nicht gründlich genug – Frau M. und Herr K. versäumten es trotz ihres Hochschulstudiums in Sportwissenschaften, die spezifische Fähigkeit zum Anhalten der Luft beim Eintauchen des Kopfes unter Wasser zu beachten – das ist grob fahrlässig.”
Sie beachten jetzt auch das und wähnen sich sicher ? Aber nicht doch:
–>
“Zwar haben die Lehrkräfte die Kinder in kleinen Gruppen ins Wasser gelassen und dauerhaft beobachtet, doch bei Kiiiiiiiiinnndddaaahn muss auch damit gerechnet werden, dass sie eventuell falsche Auskunft über ihre Schwimmfähigkeiten geben. Das hätte überprüft werden müssen. Dies wurde dann auch getan und die Überprüfung war gründlich genug – Frau M. und Herr K. überprüften pflichtgemäß dank ihres Hochschulstudiums in Sportwissenschaften, die spezifische Fähigkeit zum Anhalten der Luft beim Eintauchen des Kopfes unter Wasser und handelten hier richtig. Jedoch beachteten sie in keinster Weise die von Kiiiinnndaaaahhn völlig zu erwartetende Versuchung, den gesperrten Sprungturm zu benutzen und überzeugten sich nicht selbst von einer wirksamen Absperrung, so dass der tödliche Sprung auf den Rücken des schwimmenden P. nur stattfinden konnte, da Frau M. und Herr K. sich ohne jede Beachtung der Sicherheit ganz auf das abwesende Personal der Schwimmanstalt verliessen, dass den Turm nur mit einem “Gesperrt”-Schild an der Leiter versehen hatte. Die Aufsichtspflicht ist jedoch nicht teilbar, dies hätten sie wissen müssen und hätten durch einige kurze Handgriffe auch ohne jede Fachkenntnis sofort erkannt, dass der Sprungturm nicht wirksam abgesperrt war.”
Wir können den ganzen Tag so weitermachen.
Hase…Igel…
Richter sprechen ein Urteil, das sie dann anschließend begründen.
Nicht andersherum, wie man es im Jurastudium lernt… hat schon seinen Grund.
Wollen Sie die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellen ? Die setzen nur das Strafmaß um, was durch die Legislative in einem Rahmenplan erlassen wurde. Außerdem beziehen sich Richter auf Strafrechturteile höherer Instanzen aus den Vorjahren, z.B. des Bundesverfassungsgericht als höchste Instanz oder eben auf Oberlandesgerichtsurteile, die bei Verfahrensfehlern den Vorgang an die untere Instanz zurückgeben können. Außerdem werden Fachgutachter hinzugezogen. Und daran wollen wir doch hoffentlich alle nichts ändern- wir sind hier nicht in den USA !
Der Schwimmunterricht sollte gänzlich in die Verantwortung aller Eltern gehen und aus den Lehrplänen, aufgrund nicht mehr ausreichend ausgebildeter Lehrkräfte, gestrichen werden.
Wandertage in Spaßbäder u.Ä.sind zu unterlassen.
Lehrkräfte müssen mehr geschützt werden.
Sorry, die Lehrkräfte sind i.d.R. ausreichend ausgebildet – aber die Rechtslage und die Wahrnehmung vor Gericht wird immer belastenden …. also: Finger weg!!
Das ist der Weg.
Am Ende müssen gar (oh Graus!) Eltern ihren Kindern selbst das Schwimmen beibringen, ja Hergott-im-Himmel-noch-eins…
Dafür existieren noch öffentliche Badeanstalten, die noch für einen erschwinglichen Preis jederzeit einschließlich Dauerkarten besucht werden können . Und es gibt Schwimmvereine, die DLRG und Schwimmkurse über die lokalen Gemeinden und Städte. Allerdings sieht es da in Großstädten schon zum Teil sehr schlecht beim Angebot von Schwimmbädern, weil viele in Spaßbäder umgebaut wurden, in denen dann auch Kinder ertrinken.
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Kind stirbt im Maximare: Badegäste schildern Eindrücke vom Unglückstag
Wir Sportlehrenden sind bestens ausgebildet, wenn im Studium die Fachausbildung schwimmen absolviert und bestanden wurde.Wenn! die Konditionen für diesen besonders notwendigen Unterricht stimmen, dann bin ich als erste wieder dabei. Leider waren wir der Stadt zu teuer, so dass der Unterricht komplett auf das Bäderland übertragen wurde. Und ja, bereits während des Studiums sind wir verschärft darauf hingewiesen worden, dass wir in der Halle immer mit einem Bein im Knast stehen, worauf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen in den Fokus rückten. Schlussendlich kann einem der Himmel überall auf den Kopf fallen, auch im Sicherheitsbunker.
Ist es nicjt fahrlässig, Eltern das zu übertragen? Die haben keine Schwimmausbildung, keinen Rettungsschwimmer….
Sollen alle schwierigen Dinge von den Eltern übernommen werden und Lehrer beaufsichtigen nur noch Ausfallstunden? Für A13 aufwärts?
Jetzt wird es beamtenmäßig lächerlich
Die Eltern können Schwimmkurse buchen, bei denen ihre Kinder von Fachkräften angeleitet werden, während sie als Eltern selbst mit im Wasser sind.
So sehe ich das auch!
Sicher auch null Problemo extra Fachkräfte zu bezahlen für Alleinerziehende.
Dann müssen die toughen girl bosses halt aufhören, ständig anderen Menschen oder dem Universum die Verantwortung für ihre Lebensentscheidungen zu unterstellen und halt nicht alleinerziehend sein.
Oder halt mehr Geld verdienen, so dass die grauseligen, ach so hohen Beträge für einen Schwimmverein/Kinderschwimmgruppe halt drinnen sind.
Danke, das ist mein Humor.
Wenn der Staat einen vernünftigen Schwimmunterricht nicht mehr leisten kann (oder will?), dann müssen die Eltern eben privaten Schwimmunterricht beauftragen. Gegen entsprechendes Entgeld gibt es da wunderbare Angebote in Kleingruppen. Unsozial? Vielleicht, aber offensichtlich durch die zuständigen Stellen so gewollt.
Das Risiko einfach auf Lehrkräfte abzuwälzen, die alleine (oder im günstigsten Fall zu zweit) eine 30er-Gruppe mit einer wilden Mischung aus Nicht-, Wenig- und guten Schwimmern beaufsichtigen sollen, in der Regel noch in einem Schwimmbad, wo sich noch viele andere, schulfremde Personen aufhalten, das wird auch nicht durch A13 aufgewogen.
In meinem gesamten Lehrerinnenleben habe ich nie erlebt, dass eine Lehrkraft allein eine Gruppe über 15 SuS in der Schwimmhalle unterrichtet hat.
Kann meines Wissens nach aus bekannten Gründen gar nicht genehmigt werden.
Ich war, als Schüler, mal mit 65 Mitschülern und zwei Kollegen, die keine Sportlehrer waren, im Schwimmbad. Damals galt Wasser als etwas ganz Natürliches, ein Schwimmbecken als die sicherste Erfindung gleich nach der Weichbodenmatte.
“Früher war mehr Lametta.”Da gab es auch mehr Schwimmbäder, nur wurden viele sanierungsbedürftige Bäder einfach zugemacht. Bäder in NRW: Zwischen drohender Schließung und Rettung – Nachrichten – WDR
Und dann gibt es da auch noch Investoren für derartige Abrissprojekte, siehe den Film Beckenrand-Sheriffs. Und natürlich unsere lustigen Helden aus den 80er Jahren, die ihren Betrieb retten möchten.
Bing-Video
Das sehe ich genauso. Mit sieben Jahren muss ein Kind bereits seit zwei Jahren schwimmen können, und dafür haben die Eltern zu sorgen. Ist wie Schuhebinden und die Uhr zu lesen.
ABER dann muss die Gemeinde auch Schwimmbad und Schwimmuntericht anbieten.
Kinder müssen ……xyz können? Welches Naturgesetz folgt dem?
Ist es nicjt fahrlässig, Eltern das zu übertragen? Die haben keine Schwimmausbildung, keinen Rettungsschwimmer….
Sollen alle schwierigen Dinge von den Eltern übernommen werden und Lehrer beaufsichtigen nur noch Ausfallstunden?
Soll das ein schlechter Scherz sein? Natürlich sind meine Eltern damals mit meinem Bruder und mir in die Schwimmhalle gefahren, um dort das Schwimmen zu lernen. Und das definitiv, bevor wir das erste Mal in der Schule Schwimmen hatten!
Wäre es Ihrer Meinung nach auf fahrlässig, Eltern für ihre Kinder kochen zu lassen? – Sie haben doch meist keine Kochausbildung und i.d.R. nicht Ernährungswissenschaften studiert.
Und warum dürfen Menschen überhaupt einfach Kinder bekommen? Sie haben doch vielfach auch keine Erzieher-Ausbildung, dann können sie ja nicht einfach so Kinder großziehen.
Wir nähern uns der Lösung des Problems! 😉
Neh, das sind ja Eltern.
Da ist das ja was gaaaaaanz anderes.
*würg*
Dann befürworten SIe sicher auch, dass aus der Poliktik bereits der Vorschlag kommt, der Führerscheinerwerb solle Schulfach sein?!
Legen Sie sich gehackt! Bitte- wir wollen ja höflich bleiben!
Es ist ein Wunder, dass bei den vom Kultusministerium vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht noch viel mehr passiert.
Regelungen, die vielleicht vor 20-30 Jahren noch sinnvoll waren, was das Verhältnis Aufsichtspersonen zu Schülern betrifft, egal ob es Schwimmunterricht oder Klassenfahrten sind, sind heute aufgrund der “veränderten” Schülerschaft vollkommen überholt.
Bin selber kein Schwimmlehrer, aber Klassenfahrten und -ausflüge müssen ja heute auf jeden Fall “Social Media”-tauglich sein, man will ja schließlich was zu berichten haben und gegenüber seiner Peer-Group nicht als Langweiler dastehen..
Der Risikofaktor für Lehrkräfte ist enorm gestiegen, deshalb ist die einzig logische Konsequenz, so etwas gar nicht mehr durchzuführen. Sollen die Eltern der Schüler so etwas privat machen, wenn sie meinen, das sei für die “Entwicklung” ihrer Kinder wichtig. Sollen die dann doch bei Herrn Zierer anfragen, ob er Zeit für eine Begleitung hat…
Ohne geeignete Rahmenbedinungen mache ich so einen Quatsch nicht mehr. Dazu bin ich zu lange im Geschäft. Wenn etwas schief geht, wird IMMER ein Sündenbock gesucht (und gefunden!). Und das Kultusministerium ist es ganz sicher nicht!
Womit wir wieder bei dem ganz großen Thema wären: die Rahmenbedingungen stimmen schon lange nicht mehr, nicht nur im Bereich Sport. Das Budget gibt nicht mehr her und das Geld wird lieber in ach so tolle Reformen gebuttert, die dann nach ein paar Jahren wieder zurückgenommen werden. Und immer diese Arroganz von oben, realtiätsferne Vorgaben mit Stolz zu verkünden, die dann “unten” gefälligst umgesetzt werden sollen, Kritik ist nicht erwünscht, Klagen schon gar nicht. Der Dienstherr weiß schon, warum er seine Untergebenen verbeamtet und ihnen damit Schweigepflicht auferlegen kann.
Als Sportlehrkraft lernt man, knallharte Regeln im Sportunterricht auszugeben, und das ist äußerst wichtig, außerdem muss man die Augen quasi überall haben, sich nie ablenken lassen. Leider ist die landläufige Meinung, dass Sportunterricht kein ernstzunehmender Unterricht ist und jeder da eingesetzt werden kann. Eine einwöchige Fortbildung reicht eben nicht, um ernsthaft Sportunterricht geben zu können mit der auferlegten Verantwortung. Gerade beim Schwimmen wird es sehr schnell unübersichtlich, wenn man nicht klare Vorgaben und Gruppeneinteilungen macht. Damit beherrscht man auch den Unterricht mit 32 Siebtklässlern alleine.
Es gibt leider immer wieder Sportlehrer, die gerne einen Ball in die Menge werfen und spielen lassen, oder beim Schwimmen alle sich im Wasser tummeln lassen. Und das macht den Ruf der Sportlehrer kaputt. Wobei es auch in anderen Fächern solche Experten gibt, die ihre eigenen Resourcen schon sehr zu schonen wissen.
Selbst mit knallharten Regeln ist man nicht davor gefeit, dass es Kinder gibt, die diese nicht einhalten. Da hilft in letzter Konsequenz nur noch der Ausschluss vom Sport- oder Schwimmunterricht.
Bei uns fahren die Kolleginnen zu zweit mit einer Klasse schwimmen und Reffen vor Ort noch auf eine ausgebildete Schwimmassistenz. Die Regeln sind glasklar und für alle Kinder in ganz einfachen Worten kommuniziert….und dennoch habe ich letztes Schuljahr 8 Ordnungsmaßnahmen mit Ausschluss vom Schwimmunterricht verhängt, weil sich gewisse Kinder einfach nicht an die Regeln halten konnten. Da fragte ich mich schon, wie sowas sein kann. Und das schlimmste war, dass die Eltern dieser Kinder auch noch argumentiert haben, dass sei alles übertrieben…..da bleibt man fassungslos zurück….
Also nix machen und nach jeder Unterrichtseinheit den “bodycount” nicht vergessen. Das Mitführen von “bodybags” vereinfacht den anschließenden Rücktransport zum Elternhaus.
Ausschließen musste ich bisher niemanden vom Schwimmunterricht. Es reichte bei uns vollkommen aus, das Kind auf der Wärmebank sitzen und nur zugucken lassen zu dürfen. Gleicht vielmehr einer Höchsstrafe an Sicht und hörbarem Unterrichtsfreuden nicht direkt teilnehmen zu können…passierte niemandem zweimal.
Dieses Vorgehen haben die Kolleginnen als Mittel der Wahl zunächst praktiziert und leider, leider blieben die Kinder da nicht sitzen…..
Da reihte sich ein Verstoß an den anderen und mündete dann im Randalieren in der Umkleide….und das nicht nur einmalig…
Ich muss aber sagen, dass Ausschlüsse normalerweise bei uns auch nicht an der Tagesordnung sind, nur diese Lerngruppe war/ist etwas speziell…..
Sie haben die ganz normale Reaktion von Eltern erlebt, die ihren Kindern keinerlei oder wenn überhaupt nur minimale Grenzen setzen.
Jedes Jahr wurde bei uns an der Schule nachgefragt, wer sich für den Schwimmschein nachqualifizieren will (eigentlich soll). Eben darum will ich ganz sicher nicht. Andere Kolleginnen auch nicht. In der 1. und 2. Klasse gibt es eine Schwimmwoche mit Schwimmkurs vormittags beim Bademeister, der von den Eltern bezahlt wird. Eine gute Lösung finde ich.
Den Schein…da würde ich alles auffahren, den NICHT zu bekommen.
“Gefahr, Will Robinson. Gefahr!”
Ach, sie bräuchten nur sagen, dass Sie eine chronische Mittelohrentzündung haben und nicht tauchen können….zack, raus….
Was haben Sie gesagt ?
Mein Mittelohr ist ent-zündidingst, ich verstehe Sie nicht. 🙂
Bademeister absolvieren in der Regel eine Ausbildung und kein Sportstudium.
… und zwar ne balneologische.
Fachangestellte für Bäderbetriebe sind etwas Anderes.
Die nennen sich “Schwimmmeister” und nicht “Bademeister, siehe Beckenrandsheriffs.
Hier übrigens ein ähnlich gelagerter Fall:
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/fuenfjaehrige-ertrunken-bewaehrungsstrafe-fuer-schwimmlehrerin,bondenwald-102.html