
Nach dem Tod eines Siebenjährigen im Schwimmunterricht sind zwei Pädagoginnen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Konstanz sprach seine Lehrerin und die damalige Referendarin der fahrlässigen Tötung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die 44-jährige Lehrerin wurde zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an die Eltern des Jungen verurteilt. Die heute 28 Jahre alte damalige Referendarin bekam sechs Monate Haft auf Bewährung und soll mindestens 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Beide Strafen werden auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Aus Sicht des Richters hätte der Tod des Jungen verhindert werden können.
Schwimmunterricht nicht genug gesichert?
Angeklagt waren die beiden Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Der Zweitklässler war bei seiner ersten Schwimmstunde am 18. September 2023 ertrunken. Zu dem Unglück kam es nach Ansicht des Gerichts, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden – darunter Schwimmer und Nichtschwimmer.
Der Tod des Jungen sei durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen möglich gewesen. Aus Sicht des Richters hätten zur Sicherheit Gruppen gebildet werden müssen. Die Pädagoginnen hätten keinen Überblick gehabt über das Geschehen.
Mindestens eine Minute sei der Junge im Wasser getrieben, bevor ihn die Lehrerin herausgezogen habe. Er wurde noch im Schwimmbad reanimiert, starb aber ein paar Tage später im Krankenhaus. Die Eltern des Jungen waren bei der Urteilsverkündung nicht im Gericht dabei. Sie seien traurig und enttäuscht, sagte der Vater dem Sender RTL. «Wir hoffen für die Zukunft, dass so etwas keinen anderen Eltern passiert.»
Die Lehrerin hatte vor Gericht erklärt, dass sie die Kinder im Blick gehabt habe. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Nach dem Urteil kündigten die Anwälte der beiden Pädagoginnen Berufung an. News4teachers / mit Material der dpa
Tod auf Studienfahrt: BGH bestätigt Urteil gegen zwei begleitende Lehrerinnen
Wahrgewordener Horror aller Lehrkrafte und Eltern. Sportlehrende stehen eh immer mit einem Bein im Gefängnis, da Unfälle nie komplett ausgeschlossen werden können, weil es schlicht keine Sicherheitsgarantie für jeden und jede in allen Situationen geben kann. Bleibt zu hoffen, dass die Kollegin zumindest Schwimm und Nichtschwimmende in entsprechende Bereiche eingeteilt hat…macht den Jungen zwar auch nicht wieder lebendig, aber ihr wäre zumindest keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen…mein tiefes Mitgefühl gilt insbesondere den Eltern. Sehr, sehr traurige Nachricht!
Schon wieder ein Urteil, das verwundert. Gilt im Schwimmbad nicht, 15 Kinder pro Aufsichtsperson. In der ersten Schwimmstunde muss erstmal gecheckt werden, wer überhaupt schwimmen kann, denn was auf dem Papier steht trifft nicht immer zu. Konnte die Referendarin überhaupt was entscheiden? Konnte die unterrichtende Lehrerin was entscheiden. Was ist mit drm Bademeister? Da ist ein sehr trauriger und sehr bedauerlicher Unfall passiert, aber was dort beschrieben wird ist normaler Schwimmunterricht. Und wenn daraus eine Aufsichrspflichtsverletzung konstruiert wird, sollte niemand mehr Schwimmen unterrichten.
Meine Erfahrung mit den angestellten Schwimmmeistern ist, dass diese kategorisch eine Mitübernahme der Aufsicht über Schulklassen ablehnen. Bin zwar kein Sportlehrer, aber ich gehe nicht mehr mit Schülern in oder in die Nähe von Wasser. Im Zweifel nützt auch eine “Erlaubnis” der Erziehungsberechtigten nichts. Das Risiko ist zu hoch, wie diverse Urteile immer weider beweisen.
Geht mir auch so – Wasser…niemals, nicht mal in die Nähe.
Ich habe aus diesem Grund jahrelang verschwiegen, dass ich den Rettungsschwimmer habe.
So sieht es aus.
Würde abgefragt werden, würde ich mich als Nichtschwimmer eintragen.
Mir ist nicht eine Sportlehrkraft bekannt, die freiwillig auf den Schwimmunterricht trotz aller zusätzlichen Risiken verzichten würde. Vermutlich aufgrund tiefer Liebe/Leidenschaft zur Bewegung im Wasser.
Hat einen IQ von 86 und sitzt im Lehrerzimmer, wer ist das?
Antwort: Die FaKo Sport:)
“…wenn man trotzdem lacht”…immerhin haben Sie Ihren Spaß (von einer selbsternannten dicken Bank ist vermutlich kein anderer Humor zu erwarten!? )
Hab’ da auch einen:
“Hat einen BMI von 86 und sitzt im Park.”
Genau…
Was hätten Sie gepostet, wenn der Nick “sonnenschein” oder “wasserfall” gewählt worden wäre?
Ohne stratigraphische Basiskenntnisse werden Sie voraussichtlich weitere falsche Schlussfolgerungen intendieren..
Nach Ihren Kenntnissen können also nur andere doof sein.
Das ist vermutlich richtiger Humor und ein Indiz für viel Intelligenz.
Humor korreliert lediglich mit emotionaler Intelligenz.
Das mag für ein kognitiv überschaubares Humorverständnis gelten.
Häh, versteh ich nich! Aber basierend auf der Wahl des Nicks kann der Humor ja auch nur unterirdisch angelegt sein.
Nomen est omen?
Oh Gott, ich sollte meinen Nick ändern 😉
Easy…
“Hockt auf der 86 Grad heißen Motorhaube und brät sich seine…”
“Unterrichtet noch mit 86 trotz starker Inkontinenz”
Aber die Stimmung ist immer super 😉
Vor allem männliche Sportlehrer haben nicht selten in ihren Schul- und Semesterferien in Schwimmbädern, am Meer und an Seen als DLRG-Kraft oder sogar als Bademeister gearbeitet. Sie sind also wesentlich besser als andere auf die Aufsichtspflicht am und im Wasser vorbereitet. (Gibt es Sportlehrer hier, die das bestätigen können?)
Es ist gut möglich, dass mehr Lehrerinnen wegen eines Ertrinkungsunfalls verurteilt wurden als männliche Kollegen, da die weiblichen Fachkräfte im Beruf nun mal in der Mehrzahl sind. – Doch mangelnde Praxis in öffentlichen Schwimmbädern könnte durchaus Ursache der anscheind signifikant höheren Rate an Frauen sein, die während der tragischen Unfälle im Wasser zur Aufsicht verpglichtet waren.
Was den IQ der Sportlehrer angeht, würde ich angenehm finden, wenn Sie auf Überheblichkeit verzichten könnten. Lesen Sie doch lieber mal Urteilsbegründungen zu Fällen, wo Sie keinerlei Verständnis für die Entscheidungen von Strafgerichten aufbringen konnten.
Bei manchen Urteilen kann man eher am IQ der Juristen zweifeln.
Werden Sie doch bitte mal konkret!
Kann ich nicht bestätigen, bin aber auch nur eine Sportlehrerin, die den Schwimmunterricht überwiegend in der Halle gehalten hat – vor Praxismangel schützt also keine Geschlechtszugehörigkeit.
Worauf stützen Sie Ihre erstaunliche Annahme, dass Badeunfälle vermehrt bei einem Geschlecht passieren würde, gibts da seriöse Quellen ?
https://www.erzieherin.de/bevor-noch-ein-kita-kind-ins-wasser-faellt.html
Meine erste Recherche würde hier wohl niemand als seriöse Quelle ansehen. Nachdem ich schockiert war, dass es wesentlich mehr Ertrinkungsunfälle in der Betreuung gegeben hat, als ich erwartet hätte, habe ich auf Gerichtsentscheidungen geachtet und dies beibehalten. Über die Urteile habe ich keine Liste angelegt. Aber sowohl bei allgemeinen Ertrinkungsunfällen als auch bei Unfällen in einem Schwimmbad wurden in den mir bekannt gewordenen Fällen deutlich mehr Frauen verurteilt. Beim Weglaufen waren Jungen öfter vertreten als Mädchen. Das erklärt die höhere Rate der Unfallopfer unter den Jungen. In Schwimmbädern würde ich nicht davon ausgehen, dass es größere Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt. Da waren sowohl Jungen als auch Mädchen Opfer und das entscheidenden Kriterium war, dass diese Kinder Nichtschwimmer waren.
Bei den Staatsanwaltschaften scheint das Problem der Ertrinkungsunfälle mittlerweile angekommen zu sein. Die extrem milden Urteile, die es früher gab, gehören tendenziell der Vergangenheit an.
https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/milde-strafen-nach-badetod-von-berliner-schuelerin-7
Mehrmonatige Freiheitsstrafen zur Bewährung stehen häufig am Ende eines rechtskräftigen Urteils. (Auch wenn sehr oft Rechtsmittel eingelegt werden.)
Es ist aber nicht jeder Lehrer Sportlehrkraft.
Unfassbar weiterführender Hinweis, vielen Dank.
Zum Beispiel: Sportunterricht nicht vertreten, wenn man kein Sportlehrer ist.
Auf der Ebene verbieten sich z. B. auch Vertretungen im Chemieunterricht…
Schriftliche Aufgaben im Klassenraum- wo ist das Problem? Gilt auch für Chemie etc. Oder digitalen Schnickschnack auspacken.
Problematisch erachte ich lediglich die Haltung, aus Bequemlichkeit und/oder der Befürchtung eventuell erste Hilfe leisten zu müssen den Klassenraum einer Halle vorzuziehen.
Wundern Sie sich in diesem Fall bitte nicht über den zu erwartenden, sehr nachvollziehbaren Protest von allen Seiten.
“Protest” sind hohle Worte.
Diese ändern nix – weder am monatlichen Zahlungseingang noch an der Rechtslage.
SuS haben ebenso ein Recht auf qualifizierten Sportunterricht, dementsprechend ist Protest mit Sicherheit nicht hohl.
Sporttheorie gehört zum Fach Sport. Wo ist das Problem?
Sporttheorie mag durchaus sinnvoll sein, wenn SuS lesen, schreiben und insbesondere Sprachkenntnisse haben. Theorie also ausgerechnet in einer Vertretungssituation behandeln zu wollen, erscheint mir anmaßend.
Ich habe auch lange ähnlich gedacht.
Dann habe ich “Schule” verstanden.
Klingt wie “die Klügere gibt nach”, erinnert somit an Ursachen für die Weltherrschaft der Dummen.
Nicht die “diversen Urteile” beweisen, dass das Risiko zu hoch ist sondern die tödlichen Unfälle! Aber auch jene, bei denen Kinder mit einer Behinderung überleben oder einfach alle das Glück hatten, dass alles gut ausging!
Pädagogen sollten wirklich wissen, wie schnell, laut- und regungslos Kinder ertrinken können und sich darüber bewusst machen, dass eine zuverlässige Ausübung der Aufsichtspflicht manchmal mehr erfordert, als sie leisten können.
Sofern ich micht nicht irre, wurden die Erzieherinnen anlässlich des tragischen Todes eines Jungen, der in die Rems gefallen ist, gar nicht erst angeklagt. Dabei zeigte die mühelos von Kindern zu überwindende Abgrenzung, dass bei jedem der häufigen Besuche der Kitagruppe auf dem Splelplatz ein Kind zum Fluss hin hätte entwischen können. https://www.gmuender-tagespost.de/ostalb/schwaebisch-gmuend/stadt-schwaebisch-gmuend/dreijaehriger-vermutlich-an-kaelteschock-gestorben-90276053.html
Zuletzt ist ein Mädchen anlässlich eines Ausflugs auf einen unzureichend abgesicherten öffentlichen Spielplatz in Brandenburg an der Havel ins Wasser gefallen: https://www.maz-online.de/lokales/brandenburg-havel/brandenburg-an-der-havel-kind-trieb-in-havel-warum-es-glueck-im-unglueck-hatte-MGXXRB3QDZCITEHS7TA7U3TEXI.html
Als es noch mehr Eltern gab, die als Kind nicht im Kindergarten waren und Kinder mehr auf sich und andere achten mussten, was Gefahren anging, hätten Eltern schon ein Veto gegen manche Ausflüge eingelegt, die von Kindergartenleitungen und Eltern heute leider nicht beanstandet werden.
“von Kindergartenleitungen und Eltern heute leider nicht beanstandet werden”
Die Inititative zu solchen Ausflügen geht doch in der Regel von den Schülern aus oder gleich ganz von den Eltern: “Die Klassenfahrt ist SO teuer, da muss mein Kind auch ordentlich was erleben!”.
Als Lehrkraft muss man stur bleiben, da die rechtlichen Risiken mittlerweile viel zu hoch sind: Gefahren gab es bei Ausflügen und Klassenfahrten schon immer, nur heutzutage wird der Lehrer bei einer Verfehlung gleich vor Gericht gezerrt und die Medien stürzen sich wie die Hyänen auf ihn. Und in den Behörden riskiert keiner seine Karriere, indem er der Lehrkraft den Rücken stärkt.
Egal von wem die Initiatve ausgeht – an der Aufsichtspflicht ändert sich nichts.
Dass es Gefahren schon immer gab, stimmt natürlich. Doch früher mussten Ausflüge und Klassenfahrten immer der Bildung dienen. Beinbrüche in zu besichtigenden Kirchen kamen bestimmt sehr selten vor. Dagegen sind Skifreizeiten deutlich riskanter. Kinder, die mit ihren Eltern nur Spaßbäder besuchen, können manchmal gegen Ende der Grundschulzeit lediglich von der Rutsche bis zum Beckenrand “schwimmen”.
Schade, dass Sie so eine negative Einstellung zur Justiz haben. Mich überzeugen die Begründungen der Gerichte für einen Schildspruch mehr als die Einstellungen des Verfahrens, die später aufgehoben wurden. Wenn ein Kind sein Leben verloren hat oder mit einer schweren Behinderung überlebt, ist eine gerichtliche Klärung wichtig. Bei tödlchen Straßenverkehrsunfällen wird zu Recht auch Wert auf eine juristische Klörung geleht.
Trotz Aufsicht sind Unfälle nicht immer zu verhindern. Das wird hier vergessen.
Es wird weder vergessen, dass sich nicht alle Unfälle verhindern lassen, noch wird vergessen, dass es zu einer beachtlichen Reihe von wirklich tragischen Todesfällen von Kindern in institutioneller Betreuung wirklich nicht hätte kommen müssen.
Es sind vor allem Beulen, Blessuren und leichtere Unfälle, die sich im Alltag nicht verhindern lassen. Aber wenn es um Nichtschwimmer geht und überhaupt um einen Aufenthalt am oder im Wasser, dann sind höhere Anforderungen an die Aufsichtspflicht zu stellen als im vertrauten Außengelände oder dem Gruppenraum.
Nachdem ein rechtsmedizinisches Gutachten ergeben hat, dass der Junge mindestens eine Minute (es kann auch länger gewesen sein) im Wasser getrieben hat, muss das Gericht nicht die Aussage der Lehrerin, die vor Gericht erklärt hat, dass sie die Kinder im Blick gehabt habe, glauben. Die Notlage des Siebenjährigen wurde leider zu spät erkannt. Der Schluss, dass es vernünftig gewesen wäre, nicht alle Kinder, Schwimmer und Nichtschwimmer gleichzeitig ins Wasser zu lassen, ist naheliegend. Übrigens steht in den unter verlinkten Artikeln einiges, was in der dpa-Meldung nicht enthalten ist.
“Der Nichtschwimmerbereich im Becken war durch eine Leine markiert, allerdings: das Becken wurde im Verlauf tiefer, war an der Leine etwa 1,35 Meter – und der ertrunkene Junge gerade mal 1,25 Meter groß.” https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/friedrichshafen/prozess-um-toedlichen-schwimmunfall-in-konstanz-100.html
“Im Laufe des Prozesstages bewertete die Staatsanwaltschaft den Fall neu als fahrlässige Tötung durch ein aktives Tun. Bisher hatte sie den Lehrkräften fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen.” https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-prozess-vertagt-junge-ertrank-im-schwimmunterricht-in-konstanz-100.html
Inwiefern hat eine Klassenfahrt zum Skifahren keinen Bildungswert?
Weiter stellt sich die Frage , wie sich zukünftig auch Kirchen als Weiterbildungsinstitution für Sportarten anbieten…
Ihre Frage nach dem Bildungswert von Skifreizeiten finde ich nachrangig gegenüber der Pressemeldung, dass das Nichtschwímmerbecken an der Leine 1,35 m tief war, während der ertrunkene Junge nur 1,25 m groß war.
Dieser profane Umstand wird wohl dazu geführt haben, dass die Staatsanwaltschaft eine Neubewertung des Geschehens vorgenommen hat und nicht mehr von einer fahrlässigen Tötung durch Unterlassen sondern von einer fahrlässigen Tötung durch aktives Tun ausgeht.
Sollte das “Schule” machen, könnte das Strafmaß höher ausfallen.
In NRW dürfen Schwimmmeister keine Aufsicht übernehmen. Die Aufsichtspflicht liegt allein bei den Lehrkräften.
Schwimmmeister dürfen nur dann höchstens als Hilfskräfte fungieren, wenn keine anderen Badegäste im Bad sind.
Nein, in Hamburg wurde vor vielen Jahren schon zum großen Frust vieler Kolleg*innen nicht nur die Aufischt sondern gleich der ganze Unterricht an die sog. “Schwimmmeister*innen” übertragen.
Hier geht es nicht um qualitative Differenzen, da das durchaus ausgebildete Personal der Bäder schlicht und einfach weniger kostet als zweifach examinierte Fachlehrer*innen.
Hamburg ist aber nicht NRW….
Tippte aus vermutlich bekannten Gründen auch niemand…
Dann verstehe ich Ihren Einwand „Nein,….“ nicht….ich bezog mich auf NRW und Sie sich auf Hamburg….dann können Sie nun nicht mit „Nein,….“ kommen. Das vieles in Hamburg anders ist, wissen wir ja noch aus der Diskussion zum Thema Religionsunterricht….
Auch wenn ein “Ja” für Sie verständlicher gewesen wäre, so bliebe es inhaltlich doch unpassend…
Das verstehe ich nicht…..
Im Ausgangsartikel ging es weder um Hamburg noch um NRW….
Also ist Ihr Einwand dann wohl genauso unpassend….
Niemand erwartet, dass Sie alles verstehen müssen. Ob vermeintlich thematische Verfehlungen nun passen oder nicht mögen andere entscheiden, ich bin da raus.
Ich bin immer wieder überrascht, wir unfreundlich und überheblich manche Foristen sind und hoffe sehr, dass ich diesen Menschen nicht zufällig im Real Life im schulischen Kontext über den Weg laufe….
Foristinnen, liebes Frollein R., soviel Zeit muss sein. Ihre Hoffnung teile ich bedingt, da nicht immer nur die anderen seltsam etc. sind und selbst wenn, lässt sich bestens gerade von diesen lernen 🙂
Das letzte Wort haben aber selbstverständlich Sie und
ein hoffentlich extra entspannendes WE.
🙂 ….ohne letztes Wort…
Jetzt enttäuschen Sie @unverzagte nicht. Woher sollte die denn wissen, dass Ihnen nichts mehr einfällt?
Oder der Aufwand lohnt sich nicht….könnte ja auch sein… 😉
Die beiden Kolleginnen haben das getan, was lt. Schwimmerlass vorgesehen ist. Warum sie das Kind erst nach mindestens 1 Minute entdeckt haben, weiß ich nicht. Auch wundert mich, dass es schon nach einer Minute zum Tod eines Kindes führen kann. Warum auch die anderen 20 Kinder nichts bemerkt haben, bleibt ebenfalls im Dunkeln.
Wenn aber die Sicherheitsvorkehrungen als “unzureichend” beurteilt wurden, muss hierfür das KM angeklagt werden, die sind für die zur Verfügung stehenden Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich!
Die Erklärung, man hätte nicht alle Kinder gleichzeitig ins Wasser lassen dürfen, ist lächerlich. Kinder, die frustriert am Rand sitzen, sind viel schwieriger zu beaufsichtigen. Dann müsste man dieser Logik folgend eine der Aufsichtskräfte für den Nicht-Wasser-Bereich abziehen, womit dann diese Aufsichtskraft für den Wasserbereich fehlt.
Und jede Wette: Wenn dann etwas passiert wäre (Kind steht auf, rutscht aus und erleidet einen Schädelbasisbruch) wäre sofort dieses Vorgehen als Unfallursache angeklagt worden!
Was erreicht man durch ein solches Urteil? Die Sport- und Lehrkräfte in Baden-Württemberg werden sich vermehrt weigern, Schwimmunterricht abzuhalten. Auch Schulleitungen werden sich sehr genau überlegen, ob sie weiterhin Schwimmunterricht anbieten. Sicherheitsbewusste Lehrkräfte, werden nur noch 3-5 Kinder ins Wasser lassen, um auch alles richtig zu machen und schwimmen lernen werden dadurch noch sehr viel weniger Schüler, womit die Zahl der ertrinkenden Kinder weiter steigt.
Aber, was mich noch mehr umtreibt: Wo ist das Land B.W. bei diesem Prozess??? Ihre Lehrerinnen, die sich exakt an die Vorgaben gehalten haben, im Regen stehen zu lassen und zu tun, als ginge sie das gar nichts an, ist ein unglaublich schlechter Stil! Ich erwarte von meinem Arbeitgeber, dass er mir in so einer Situation den Rücken stärkt.
Dass für diesen Arbeitgeber immer weniger in den Schuldienst einsteigen wollen, kann ich vor diesem Hintergrund sehr gut nachvollziehen.
Wieso? Ist doch alles wie immer. Der Dienstherr ist doch nie Schuld.
Wie heißt es hier oft so schön: Gen Z – Ich bin doch nicht blöd.
Die Lehrkräfte wären auch dann noch schuld, wenn kein Wasser im Bad gewesen wäre.
Lehrkräfte sollten die Jugendherbergen an Ost- und Nordsee sowie in der Nähe von Binnengewässern so lange bei Buchungen außen acht lassen, bis sich die Politik auf Drängen der entsprechenden Lobbyisten bewegt.
Beim schulischen Schwimmunterricht sollten die lehrkräfte darauf bestehen, dass die Schüler-Lehrer-relation bei nicht mehr als 5 zu 1 liegt. Das bedeutet für eine GS-Klasse eine Begleitung von 5 Erwachsenen, die alle über die Rettungsfähigkeit verfügen müssen. D.h. dann dass der Unterricht bei vier Klassen ausfallen muss, wenn eine Klasse zum Schwimmen geht.
Btw die Rettungsfähigkeit immer in Kursen erwerben, die im Vormittagsbereich während der Unterrichtszeit angeboten werden, ebenso die individuellen Trainingszeiten in den Vormittagsbereich verlegen, da die Rettungsfähigkeit privat ja gar nicht benötigt wird. Und immer mit viel zur Schau gestelltem Bemühen bei der Abschlussprüfung durchfallen, so dass einem kein Verantwortlicher den Schein ausstellen kann.
Bei uns fahren wirklich immmer drei (erfahrene! – nix Referendar) Kollegen mit. Wenn einer ausfällt, dann bleibt man halt in der Schule – kein Problem.
Das mit dem Durchfallen ist natürlich der Klassiker. Wenn ich zu etwas gezwungen werde, wo ich keinen Sinn drin sehe, dann mache ich das eben schlecht. Ist halt Unfähigkeit – da kann doch keiner was sagen.
“Auch wundert mich, dass es schon nach einer Minute zum Tod eines Kindes führen kann.”
“Warum auch die anderen 20 Kinder nichts bemerkt haben, bleibt ebenfalls im Dunkeln.”
Jedes Jahr wird von der DLRG und den Unfallkassen gewarnt und darauf hingewiesen, dass Ertrinken ein stiller Tod ist, zu dem es auch in einem nur wenige Zentimeter tiefen Wasser kommen kann. Da bleibt es nicht aus, dass Gerichte erwarten, dass Pädagogen dies bei ihren Planungen bedenken.
Pädagog*innen haben gar keine andere Wahl, als alle möglichen und unmöglichen Gefahren im Wasser nicht nur “zu bedenken”, sondern diesen auch praktisch effektiv begegnen zu können. Alle am und im Wasser tätigen Fachkolleg*innen absolvierten einen komplexen DLRG Kurs und müssen zudem alle zwei Jahre ihre Kenntnisse im Bereich erste Hilfe auffrischen.
Leider wird auch weiterhin der unberechenbare Faktor “technisch, menschliches Versagen” zu Unfällen führen. Hier sind durchaus auch Ursachen denkbar, die nicht ausschließlich auf Unachtsamkeit von Kolleg*innen verweisen.
Technisches Versagen dürfte im vorliegenden Fall keine Rolle gespielt haben. Überwachungskameras, die vor einem Ertrinkungsunfall rechtzeitig warnen, gibt es vielleicht später einmal. Allerdings können in öffentlichen Schwimmbädern Kameras das Geschehen im Wasser und um den Beckenrand herum aufzeichen und vom Gericht ausgewertet werden.
Dürfte, könnte…solange keine Einzelheiten bekannt sind, sollte bitte nicht vorschnell von einem Versagen seitens der Kolleg*innen ausgegangen werden.
Die Unschuldsvermutung gilt bis zur Rechtskraft eines Urteils. Das weiß ich.
Wenn ich nur technisches Versagen ausschließe und darauf hinweise, dass eventuell vorhandene Kameraaufzeichnungen ausgewertet werden können, so verbinde ich damit keine Schuldzuweisung. Ich gehe nur davon aus, dass nicht das Wellenbad irrtümlich angestellt oder das Wasser unter Strom gesetzt wurde.
Bitte nicht zu viel in meine Äußerungen hineininterpretieren. Es könnte auch zu sehen sein, dass die Aufsicht beider oder einer Kraft sorgsam ausgeübt wurde. Da aber ein Kind ertrunken ist, ist die Möglichkeit, dass eine Aufsichtspflichtverletzung vorgelegen haben könnte, leider nicht abwegig und darf deshalb auch für möglich gehalten werden.
Stellen Bademeister beim Anschauen von Videos fest, dass diejenigen, die Schulklassen beaufsichtigen sollen, das nicht gründlich genug tun, können sie sich deshalb an die Lehrkräfte wenden. – Es ist nämlich im Alltag nicht so, dass das Personal in öffentlichen Schwimmbädern kein bisschen auf Kinder und ihre Begleiter achten würden.
Haben Sie noch keinen Kontakt zu den Eltern aufgenommen? Wundert mich ein bisschen, so engagiert, wie Sie im Fall von Emely vorgegangen sind.
Ich habe zu Emilys Eltern keinen Kontakt aufgenommen. Ich habe nur von Anfang an vertreten, dass die Lehrkräfte früher auf Emilys Notlage hätten reagieren müssen, habe also das gesagt, was am Ende auch vom Gericht so gesehen wurde.
Bitte lesen Sie sich doch Ihre ebenfalls engagierten Beiträge noch einmal durch und vergleichen Sie sie mit dem, was dem anonymisierten Urteil auf OpenJur zu lesen ist.
Schon klar mit dem stillen Ertrinken, das kennt jede(r).
Aber wenn ich das bei meinen Planungen bedenken soll, kann ich nicht mehr als 5 Kinder ins Wasser nehmen. Dann stimmen die Sicherheitsvorkehrungen des KM’s einfach nicht! Trotzdem werde ich gezwungen, unter den gegebenen Umständen zu zweit mit 28 Kinder ins Schwimmbad zu gehen!
Und wundern tut es mich trotzdem, dass 20 Kindern ein regloser Körper nicht aufgefallen ist…
Davon würde ich auch ausgehen. Nur wer die Kinder und Jugendlichen persönlich kennt und wer in der Lage ist, seine Kollegen einschätzen zu können, hat die Möglichkeit, eine verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen.
Es gibt kaum noch eigene Schwimmbäder für Schulen. Die Personalauswahl lässt zudem oftmals zu wünschen übrig. (vor allem für die Nachmittagsbetreuung wird genommen, wer sich einstellen lässt…) Sobald Lehrkräfte mit Kindern in öffentliche Schwimmbäder gehen, kann die ungewohnte Akkustik eines Bades dazu führen, dass sie nur unter erschwerten Bedingungen Kinderstimmen hören und zuordnen können. Auch die Lichtreflexe sind nicht zu unterschätzten. – Insofern bietet es sich an, dass Urteil als wegweisend zur Kenntnis zu nehmen. Weniger Kinder im Wasser – und wenn das nicht möglich ist, geht der Ausflug eben “baden”. Die Aufsichtspfllicht ist eine Muss-Etwartung, die erfüllt werden muss. Keiner kann von uns erwarten, dass wir uns auf Risiken einlassen, die wir erkennen und nicht zulassen wollen.
In meiner Schulzeit standen wir als Kinder für unser Empfinden viel zu lange bibbernd am Beckenrand und mussten warten, bis wir beim Wettschwimmen dran waren oder parallel zu anderen Kindern den Kopfsprung üben konnten. Erst gegen Ende dürften alle mal gemeinsam ins Wasser. Nachdem wir uns schon vorher etwas verausgabt hatten. Zuletzt fanden dann auch die beliebten Spiele statt, wo ein Kind im Wasser beispielsweise ein anderes huckepack trug und sich Paare im Nichtschwimmerbereich bekämpften. So eine Paarbildung erleichtert auch die Aufsicht. Kinder fühlten sich für ihren “Mitkämpfer” verantwortlich. Hätten unsere Lehrer uns gleich alle spontan ins Wasser springen lassen, hätten wir bestimmt nicht so gut auf sie gehört wie bei klaren Ansagen. Der Unterricht hatte Struktur. Damit wir nicht froren war einigermaßen gut geheizt. Bei Wettchwimmen wurde allen schnell wieder warm. Am Schluss zur Belohnung einige Spiele im Nichtschwimmerbereich.
In der Jugendarbeit habe ich es auch erlebt, dass ein Aufsichtspflichtiger immer mit den Kindern ins Wasser ging. Auch das hat Vorteile.
Beim Frühschwimmen in meiner Freizeit habe ich mich manchmal gefragt, ob Lehrer und Erzieher eine schriftliche Planung erstellt haben, oder ob sie noch nicht mal nachgedacht haben.
In der Regel lernen Sie als Lehrkraft jedes Jahr neue Schüler*innen kennen und wenn die Fluktuation im Kollegium hoch ist, dann treffen Sie ebenso häufig auf weitere Unbekannte . Selbstverständlich sind auch dann “verantwortungsbewusste Entscheidungen” möglich. Verständlich auch, dass kleine Gruppen für alle Beteiligten angenehmer, aber aus bekannten Gründen ist dies nicht derzeit nicht machbar. Soweit ich weiß, kann niemand gegen den eigenen Willen gezwungen werden, Schwimmunterricht zu geben und eine halbwegs fähige Schulleitung würde dies vermutlich auch zu vermeiden wissen.
Übrigens ist von einem gemeinsamen Bad mit nichtschwimmenden Kindern/Jugendlichen aufgrund deutlich eingeschränkten Überblickes unbedingt abzuraten. Damit würden Sie krachend durch jede Lehrprobe fallen.
Das glaube ich nicht. Bei der Lehrprobe wird es doch bestimmt wie bei Erziehern auf die Unstände und die Begründung ankommen. Allein schon wenn auf I-Kinder eingegangen werden muss, sollte jemand in ihrer Nähe sein. So wie derzeit an Schulbegleitern/persönlichen Assistenzen oder wie immer sie bezeichnet werden, gespart wird, sollte bei denjenigen, die Lehrer ausbilden diesbezüglich ein Umdenken einsetzen. Außerhalb und immer wieder aus vernünftigen Gründen auch im Wasser muss für genügend Aufsichtskräfte gesorgt werden. Wer meint, was früher gegolten hätte, müsste auf ewig weitergelten, kann gerade deshalb Probleme bekommen.
Schulbegleitungen legen keine Lehrprobe ab, dürfen also ggbf. ins Wasser gehen.
Umdenken schadet nie, außer wenn es um bewährte Sicherheitsmaßnahmen geht, diese gelten auch morgen noch.
Schulbegleitungen dürfen grundsätzlich deshalb ins Wasser gehen, weil sie laut Vertrag mit einem nicht mit der Schule identischen Träger ausschließlich für das ihnen zugeteilte Kind verantwortlich sind. Zwischen Schule und Schulbegleiter besteht kein Vertrag. Also hat die Schule kein Recht, ihnen eine Aufsichtspflicht über andere Schüler zu übertragen. Braucht das I-Kind ihre Anwesenheit im Wasser, dürfen Schulbegleiter ins Wasser, egal wie Lehrkräfte dazu stehen. Haben Schulbegleiter Grund zu der Annahme, dass ihr Kind im Interesse seiner Entwicklung ohne ihre unmittelbare Nähe im Wasser sein kann, dürfen sie sich entscheiden, vom Beckenrand aus zu beobachten, um nötigenfalls eingreifen zu können.
Die Lehrprobe dürfte vor Gericht nicht das wesentliche Kriterium sein. Referendare, Praktikanten und Ungelernte, die zwecks Beaufsichtigung der Kinder als Begleitpersonen an einem Ausflug teilnehmen, können selbstverständlich auch juristisch belangt werden, wenn sie nicht die erforderliche Sorgfalt gezeigt haben. (Dazu gibt es schon rechtskräftige Urteile.)
Aber es sollte vor allem darum gehen, für jeden konkreten Fall zu überlegen, wie die Aufsicht am besten gewährleistet werden kann. Bei Nichtschwimmern spricht doch eigentlich einges dafür, dass auch jemand im Becken in der Nähe der Kinder ist. Und zwar jemand, dem die Schule die Aufsichtspflicht übertragen darf.
Sehr bedenklich finde ich es, dass der Sparzwang zunehmend mehr dazu führen wird, dass eine Schulbegleitung in Zukunft für mehrere Kinder mit einem besonderen Förderbedarf zuständig sein wird. – Es bleibt weiterhin bei der Aufsichtspflichr der Lehrer über alle Schüler.
Je nachdem, welche Probleme manche “verhaltenskreative Kinder” haben oder verursachen können, könnte es zunehmend schwieriger werden, alle Kinder einer Gruppe im Blick zu behalten. Einige Kinder haben ihre persönliche Assistenz auch deswegen, weil sie zum Weglaufen neigen…
Im Wasser können die Kinder ja zum Glück nicht weglaufen.
Die Lehrkräfte dürfen nicht mit ins Wasser. Sie müssen am Beckenrand stehenbleiben. Zumindest in NRW.
Aber selbstverständlich können Kinder über Treppen, Leitern und aus eigener Muskelkraft aus Schwimmbecken rauskommen.
Wegtauchen ist ebensowenig Glückssache – klares, konsequentes Regelwerk empfiehlt sich unbedingt entsprechend ansteigender Gefahrenquellen.
Wenn irgendeine der 7000 Vorschriften verletzt wurde, ist die Begründung egal. Bei Lehrproben (und vor allem beim Staatsexamen) sind alle Gesetze und Verordnungen penibel einzuhalten.
Was soll denn die Begründung sein? Klar steht das im Gesetzestext, aber ich weiß es besser?
Diese ganzen Regularien sind übrigens noch ein Grund zu sagen:
Gen Z – Ich bin doch nicht blöd.
Sie schreiben von “7.000” Vorschriften. Ist das nicht etwas übertrieben? Stimmt die Zahl überhaupt oder soll sie mir nur das Gefühl vermitteln “null Ahnung” zu haben?
Strafgesetze stehen in der Hierarchie der Normen über Verordnungen. Vor allen aber muss es darum gehen, so zu planen und sich so zu verhalten, dass im Trubel kein Kind ertrinkt.
Wünschenswert wäre es, wenn es an den Kassen öffentlicher Schwimmbäder strengere Einlasskontrollen geben würde. Ist ein Schwimmbad stark besucht, könnten Schulklassen abgewiesen oder nur mit mehr Betreuuungskräften eingelassen werden.
Was ist denn das für ein Schwachsinn. Schulklasse können nicht einfach abgewiesen werden, weil das Bad zu voll ist. Es gibt einen Lehrplan und ein Recht auf Bildung. Dazu gehört auch der Schwimmunterricht. Es ist Aufgabe der Städte/ Länder dafür zu sorgen, dass es genug funktionstüchtig Schwimmbäder gibt. Nicht mehr und nicht weniger.
Selbtverständlich dürfen Schwimmbäder ab einer bestimmten Anzahl von Gästen weitere Gäste abweisen. Alles andere wäre “Schwachsinn”. So viele Gäste im Wasser, dass die Bademeister die Aufsicht nicht gewährleisten können, dass dürfte nicht sein. Eine Disco oder ein Tanztlokal darf aus Gründen der Sicherheit (Brandschutz bespielweise) auch nicht soviele Gäste reinlassen, wie dicht an dicht reinpassen. Wenn Schulklassen angemeldet sind, kann ihnen im Bad (hoffentlich) eine geigneter abgetrennter Bereich zugewiesen werden. Es wäre fahrlässig, in einem ohnehin überfüllten Schwimmbad eine oder mehrere Klassen reinzulassen. (Besonders deutlich hat das der Tod eines türkischen Mädchens im Werbellinsee anlässlich eine Klassenfahrt gezeigt.
Wenn es zu riskant ist, Kinder unter bestimmten Konditionen ins Wasser zu lassen, dann müssten Lehrer das erkennen und entsprechend handeln. Wenn ein funktionstüchtiges Bad überfüllt ist, wenn Lehrer in Freibädern von der Lichtreflexion auf dem Wasser so geblendet werden, dass es ihnen schwer fällt genau hinzusehen, dann müssen sie den Mumm haben, dazu zu stehen, dass sie etwas nicht verantworten können.
Wenn die Städte und Länder unzumutbare Rahmenbedingungen in der Kinderbetreuung bieten. muss von Fachkräften darauf angemessen reagiert werden.
Es gibt eine ganze Reihe von Schulgesesetzen und Verordnungen. Dazu eben noch übergeordnete Gesetze und die Unfallkasse, Brandschutz, Sicherheitsrichtlinen usw.
Die alle und in jeder Situation zu kennen und auch juristisch richtig anwenden zu können, ist mir als Lehrer leider unmöglich. Natürlich sind die 7000 eine Übertreibung. Allerdings nicht, um ihnen 0 Ahnung zu unterstellen. Es zeigt die ganze Komplexität, die noch nicht mal von einem großen Teil des Kollegiums erfasst wird. Vielleich ist das ja sogar Absicht der höheren Stellen.
Die Zuständigen in den Ministerien und Bezirksregierungen können das nämlich. Die haben Juristen da sitzen. Deshalb sind die auch immer fein raus.
Dabei war dazu noch eine Referendarin. Die können das noch gar nicht überblicken. Und im ganzen “Trubel” schon gar nicht. Ich halte mich mittlerweile aus solchen Situationen raus und verweigere alles, was ich nicht rechtlich in letzter Konsequenz beurteilen kann. Das machen leider aber nicht alle.
Beamte haben das Recht, zu remonstrieren, wenn sie einen Anlass dazu sehen. Keine Ahnung, wie viele sich die Mühe machen. So wie hier Beiträge gepostet werden, scheinen es nicht allzu viele zu sein.
Da schreiben Sie etwas, dem ich zu 100% zustimmen kann.
Allerdings sollte man dann auch im Kollegium gefestigt sein, denn es wird Gegenwind von Schulleitung und einigen Übereifrigen geben. Und mit Beförderungsstellen sieht es dann auch schlecht aus. Aber grundsätzlich ist das der Weg.
“Gegenwind von Schulleitung und einigen Übereifrigen” – Gegenwind von SLund das (feige) Schweigen der übrigen Kollegen reicht auch schon, dass man das nicht unbedingt öfter macht, mit dem Remonstrieren. Vorher finden es alle toll, dass einer den Mut hat, aber wenn es dann drauf ankommt, ist plötzlich Schweigen im Walde und man steht allein gegen die SL.
Kaufen Sie sich (falls NRW) die BaSS und zählen Sie die Gesetze (7000 werden es nicht sein, aber dennoch wirklich viele)…..Erlasse können Sie gerne vorne vor lassen (obwohl diese die Gesetze oft definieren) ….alleine das Schulgesetz (echt schmal) umfasst 133 Gesetze…..dann die ADO mit 37 Gesetzen….so kommt man (mit allen Ausbildungsordnungen) schon auf geschätzt 500 bis 600 Gesetze….ohne Fußnoten….ohne definierende Erlasse….
Für einen Nichtjuristen oft herausfordernd….
So ist das nämlich. In der Praxis kann man die Erlasse leider natürlich nicht außen vor lassen.
“Herausfordernd” ist übrigens gut umschrieben.
“Soweit ich weiß, kann niemand gegen den eigenen Willen gezwungen werden, Schwimmunterricht zu geben”
Das trifft für B.W. nicht zu, wenn du im Schwimmunterrricht ausgebildet bist, hast du keine Chance, dich zu wehren. Du kannst sogar gezwungen werden, den Rettungsschein zu machen.
“und eine halbwegs fähige Schulleitung würde dies vermutlich auch zu vermeiden wissen.”
Ja und wie viele halbwegs fähige Schulleitungen haben wir???
Verstehe nicht, warum sich wer zum Schwimmunterricht ausbilden lässt und dann zum notwendigen Rettungsschein gezwungen werden muss?
Wenn der Rettungsschein zu lange her ist…
Und die Ausbildung zum Schwimmunterricht vor 30 Jahren noch unter anderen Strukturen und Voraussetzungen stattfand.
Die Rettungsfähigkeit muss regelmäßig aufgefrischt werden und als SL hat man die Aufgabe, auch darauf zu achten, dass dies eingehalten wird.
Wenn gesundheitliche Gründe dem entgegenstehen, ist das sicherlich ein Argument, nicht mehr Schwimmen gehen zu können, aber alles andere kann man durch Fortbildungen lösen.
Das Argument, dass die Ausbildung bereits 30 Jahre zurückliegt, gilt ja für andere Fächer auch nicht….
An dieser Stelle hätten die Kolleg*innen doch dann aber die Möglichkeit, die Auffrischung nicht mehr zu schaffen. Gerade meine älteren Kolleginnen klagen über Probleme beim Tieftauchen.
Genau so ist es! Wer körperlich nicht mehr in der Lage ist, den Anforderungen zu genügen, der sollte auch nicht als Schwimmlehrer fungieren….auch dazu dient das ständige Wiederauffrischen der Rettungsfähigkeit.
Dasselbe gilt bei Erkältungen, die im Zweifel einen Druckausgleich in tieferen Becken unmöglich machen. Diese Kollegen sind temporär freizustellen….
Wenn das alles so einfach wäre. Das Schulleben sieht leider ganz anders aus.
Ja? Ist das so kompliziert? Ich kenne das Schulleben schon auch ganz gut….
Stimmt nur bedingt. Es ist abhängig vom Bundesland und zusätzlich nochmal von der Schulform.
Nicht alle Rettungsschwimmscheine müssen regelmäßig aufgefrischt werden. Das ist nicht richtig.
Die Rettungsfähigkeit ist alle 2 Jahre nachzuweisen, in NRW….dabei handelt es sich um einen Kurs im Umfang von ca 4 Stunden….
D´accord & Dank @ Frollein Rottenmeier
Eine halbwegs fähige Schulleitung bezieht zwar gerne die Wünsche der Kollegen mit ein, aber wenn personelle Zwänge dies anders vorgeben, dann wird auch die fähigste Schulleitung die befähigten Kollegen Schwimmen schicken. Da hat es sich dann mit Wünsch dir was.
Dasselbe gilt übrigens für Religionskräfte und Musikkräfte….und Englischkräfte….Fächer also, die nicht jeder unterrichten kann….
Ansonsten stimme der Unverzagten zu.
“dann wird auch die fähigste Schulleitung die befähigten Kollegen Schwimmen schicken”
Auch wenn sie das nicht will? Würden Sie (Sie sind ja Schulleitung) das eingehen?
Was ist, wenn die Lehrkraft kommend sich dann krank meldet?
Bedenken äußert und das schriftlich an Sie mit Bitte der Unterschrift und Verpflichtung weitergibt? Unterschreiben Sie da? Ordnen Sie da ab? Auch mit dem Gedanken, dass das vllt. nicht ganz so gut geht, falls was passieren sollte?
“Da hat es sich dann mit Wünsch dir was.”
Ich glaube wir hätten da sehr viel Spaß in der Zusammenarbeit. Zumindest meiner Schulleitung würde ich – wenn ich bspw. alleine in einer Vertretungssituation Schwimmunterricht geben sollte – trotz Befähigung ziemlich schnell abwinken. Bin mir da sehr sicher und sehr zuversichtlich, dass es dabei auch bleiben würde. Aber klar … Probieren könnte sie es ja.
“Dasselbe gilt übrigens für Religionskräfte und Musikkräfte….und Englischkräfte….Fächer also, die nicht jeder unterrichten kann….”
Qualität juhu. Also wäre es Ihnen recht, wenn eine Lehrkraft dann “falsches Englisch” unterrichtet? Musiktheorie ist ja auch was Schönes. Wie lange soll das dann gehen?
Religion … Genau. In welchem Bundesland sind Sie nochmal? Ich hätte weder Vocatio, noch Missio. Klar kann man dann Ethik stattdessen anbieten. Bei kath./eva. Religion könnte das “Da hat es sich dann mit Wünsch dir was.” schnell nach hinten losgehen, meinen Sie nicht? V. A. wenn man nicht katholisch/evangelisch ist und darauf so wirklich keine Lust hat. Dann kann man gut mal “Kirchenkritik und die Schattenseiten von Religion” als Vertretungsthema einbringen. Ist doch auch interessant und bekommen sie im normalen Religionsinterricht oft nicht so deutlich. “Da hat es sich dann mit Wünsch dir was” auch für die Schulleitung für mich. Beschwerden würden dann ggf. ebenfalls weitergeleitet werden. Gerne mit Material der Stunde und sehr sauberer Planung. Das wär’s mir wert.
Es geht mir hierbei wirklich nur um Vertretungssituationen, welche man von der Schulleitung gegen seinen Willen “aufgebrummt” bekommt, obwohl man dies klar vermittelt.
Wenn ein “miteinander” nicht geht, dann läufts für beide Seiten evtl. unangenehm(er).
„Ich glaube wir hätten da sehr viel Spaß in der Zusammenarbeit. Zumindest meiner Schulleitung würde ich – wenn ich bspw. alleine in einer Vertretungssituation Schwimmunterricht geben sollte – trotz Befähigung ziemlich schnell abwinken.“
Habe ich an irgendeiner Stelle geschrieben, dass Sie alleine schwimmen fahren sollen? Nö, habe ich nicht und keine Sorge würden Sie an meiner Schule auch nicht. Im Zweifelsfall entfällt in der Woche der Schwimmunterricht….wegst Erkrankung der Lehrkraft.
Es ging in der Diskussion auch nicht um Vertretungssituationen, sondern um das normale Erteilen von Schwimmunterricht. Am Anfang des Jahres, wenn der Stundenplan gemacht wird, muss klar sein, wer Schwimmunterricht erteilen wird. Dazu kommen alle Sportlehrer in Frage, die die Rettungsfähigkeit aktuell besitzen und die auch bis Schuljahresende oder- Halbjahr gültig ist.
Wer beides vorweisen kann, wird eingesetzt und an dieser Stelle hätte es sich dann mit Wünsch dir was, wenn sich eine KuK ohne Begründung weigert und der Bedarf aber da ist. Nur weil eine KuK aus einer Befindlichkeit heraus (mag nicht, weil keine Lust, weil Klasse ist blöd) ablehnt, kann der Schwimmunterricht ja nicht für ein Jahr ausfallen….also muss sie es trotzdem machen….
Ich glaube, Sie haben mich falsch verstanden weiter oben….
Diese Aussage ist falsch. Niemand kann sie zwingen, Schwimmunterricht zu geben. Es reicht doch beispielsweise der Hinweis aus, dass sie aufgrund Erkältung, etc. nicht mehr ihrer Rettungsfähigkeit nachkommen können, da ihnen der Druckausgleich nicht möglich ist und sie so kein Kind vom Beckengrund retten können.
Sollte eine Schulleitung diesen Hinweis ignorieren, ihre Bedenken schriftlich einreichen (remonstrieren) und auf eine schriftliche Anweisung bestehen. Dann müssen sie zwar trotzdem nach nächster Instanz die Anweisung ausführen, sind jedoch nicht mehr in der Amtshaftung.
Endlich mal jemand der den Begriff “remonstrieren” verwandt hat. Ich habe ihn hier schon oft vermisst. – Danke!
Eine Lehrkraft auf die Größenordnung 25 Schüler funktioniert generell nicht. Gab vor einigen Jahren doch den Fall der Rettung per Hubschrauber bei einer Wanderung im Gebirge wo über 100 Schüler mit 4 oder 5 Lehrkräften unterwegs waren. In den Medien haben professionelle Bergführer damals berichtet, dass sie grundsätzlich pro 5 Personen einen Bergführer nehmen. Und das auch nur, wenn es alles Erwachsene sind.
Als Lehrer sollte man von ALLEN gefahrgeneigten Tätigkeiten grundsätzlich Abstand nehmen. Und zwar VIEL ABSTAND, auch wenn das Risiko nur gering erscheint. Die Erlasse schieben den Schwarzen Peter grundsätzlich den Lehrkräften zu, gleichzeitig wird VIEL ZU WENIG PERSONAL für solche Dinge bereitgestellt. Am Ende heißt es notfalls immer: “Die Beteiligten Lehrkräfte hätten erkennen müssen, dass die durchgeführte Tätigkeit mit dem gegebenen Personalschlüssel nicht durchführbar ist und hätten diese unterlassen müssen”. Der Dienstherr ist im Zweifel immer fein raus, die Lehrkraft zieht den Kürzeren.
Und deswegen bleibt diese Drohne im Dienst konsequent in der “guten Stube”, nämlich dem Klassenraum, hocken.
Kein Personal, keine Rechtssicherheit?
–> keine Kekse.
Ach, sie machen auch keine Aufsicht? Da dräuen auch Gefahren…..geahnte und ungeahnte….
Alles außer Busaufsicht…
Es ist für mich auch nicht Aufgabe von Lehrkräften, Pausenaufsichten zu übernehmen. Aufgabe von Lehrkräften ist: Unterrichten und Leistungen bewerten.
Da ist man in Deutschland etwas betriebsblind, weil: haben wir schon immer so gemacht.
In Frankreich zum Beispiel übernehmen das assistants d’éducation.
Doch, klar.
Dort kann ich nur dank Selbsttracking wortwörtlich sekunden- und metergenau meine “aktive” und “präventive”, “dauerhafte” Aufsicht nachweisen wenn etwas passiert.
Wenn irgendwelche evolutionären Totalausfälle es schaffen, sich auf dem (wie bei uns üblich bis zur totalen Sicherheit zu Tode reguliertem) Pausenhof zu verletzen (wozu man sich wirklich anstrengen muss) muss ICH nur meine Aufsichtsführung nachweisen.
Da sehe ich bei durchgehender und pünktlicher, dauerhafter Durchquerung der Fläche für mich ganz gute Chancen.
Ihre Aussage ist falsch. Als Lehrer in BW mit entsprechenden Schwimmfortbildungen kann ich ihnen sagen, dass während meiner Fortbildungen immer betont wurde, man müsse sich geeignet und fähig fühlen. Als ich aufgrund einer Erkrankung die Fortführung des Schwimmunterrichts ablehnte, war dies kein Problem. Auch an nachfolgenden Schulen war mein Hinweis, dass ich mir Schwimmunterricht nicht mehr zutraue, kein Diskussionspunkt.
Planungsdenken abgeschlossen: Entfällt wegen “is nich”.