BERLIN. Was heißt eigentlich „ausbildungsreif“ – und wer definiert das verbindlich? Bereits vor gut 20 Jahren haben Bundesregierung, Bundesagentur für Arbeit und Wirtschaftsverbände im Nationalen Ausbildungspakt festgelegt, welche Mindestvoraussetzungen Jugendliche für den Start in eine Berufsausbildung mitbringen sollen. Der damals verabschiedete Kriterienkatalog ist bis heute gültig – und benennt klar, was Schulen vermitteln sollen und was Betriebe erwarten dürfen. Beim Lesen, Schreiben und der Rechtschreibung, aber auch bei den Persönlichkeitsmerkmalen.

„Mangelnde Ausbildungsreife immer ernster: Liegt der Grund im Elternhaus?“, so titelte unlängst die Braunschweiger Zeitung – und ließ einen Ausbildungsleiter aus Salzgitter zu Wort kommen, der sich bitterlich über Jugendliche beschwert, die sich mehr vom Smartphone als von zu lernenden Inhalten fesseln lassen.
Die Klage über ausbildungsunreife Teenager ist nicht neu – und brachte Politik, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Wirtschaft bereits 2004 zu einem „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“ zusammen. Dabei sollte ein zentrales Problem gelöst werden: Betriebe, Schulen und Berufsberatung bewerteten Schulabgänger nach unterschiedlichen Maßstäben. Ziel war ein gemeinsamer Referenzrahmen. Im Vorwort des Kriterienkatalogs heißt es rückblickend: „Erstmals ist es im Rahmen des Ausbildungspakts gelungen, zu einvernehmlichen Festlegungen zu kommen, was von Schulabgängern erwartet werden kann, bevor sie eine Berufsausbildung beginnen“.
Der Katalog, der dann 2006 – also vor 20 Jahren – erschien, versteht Ausbildungsreife dabei ausdrücklich nicht als formalen Schulabschluss, sondern als Entwicklungsstand. Definiert wird sie so: „Eine Person kann als ausbildungsreif bezeichnet werden, wenn sie die allgemeinen Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit erfüllt und die Mindestvoraussetzungen für den Einstieg in die berufliche Ausbildung mitbringt.“ Zugleich wird relativiert: „Fehlende Ausbildungsreife zu einem gegebenen Zeitpunkt schließt nicht aus, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden kann“.
„Jugendliche haben die Fähigkeit und die Bereitschaft, für das eigene Handeln Verantwortung zu tragen”
Diese Definition grenzt Ausbildungsreife bewusst von der Berufseignung ab. Während Berufseignung berufsbezogen gedacht ist, beschreibt fehlende Ausbildungsreife nach dem Verständnis der Paktpartner die Unfähigkeit, überhaupt eine Ausbildung aufzunehmen – unabhängig vom konkreten Beruf. Der Kriterienkatalog sollte deshalb Mindeststandards formulieren, nicht betriebliche Sonderwünsche.
Strukturiert ist das Dokument in fünf Merkmalsbereiche: schulische Basiskenntnisse, psychologische Leistungsmerkmale, physische Merkmale, psychologische Merkmale des Arbeitsverhaltens und der Persönlichkeit sowie die Berufswahlreife. Diese Gliederung bildet bis heute die Grundlage für das Ausbildungsbewerber-Profiling der Bundesagentur für Arbeit und dient Schulen als Orientierungsrahmen.
Besonders konkret wird der Katalog bei den schulischen Basiskenntnissen. An erster Stelle steht das (Recht-)Schreiben. Die Beschreibung fällt unmissverständlich aus: „Die Jugendlichen können einfache Texte fehlerfrei schreiben und verständlich formulieren.“ Als Mindestanforderung wird genannt, dass ein Schulabgänger „die Grundregeln der Rechtschreibung und Zeichensetzung kennt und anwenden kann“ sowie „häufig vorkommende Wörter richtig schreiben“ kann.
Darüber hinaus erwartet der Kriterienkatalog weit mehr als kurze Notizen. Jugendliche sollen „Texte verständlich und zusammenhängend schreiben“ und „formalisierte Texte verfassen: z. B. Brief, Lebenslauf, Bewerbungsanschreiben, Ausfüllen von Formularen“. Auch der Zweck von Texten spielt eine Rolle: Sie sollen „dem Zweck entsprechend und adressatengerecht, sinnvoll aufgebaut und strukturiert“ sein.
Lesen wird im Katalog ebenfalls als zentrale Voraussetzung beschrieben. Ausbildungsreife setzt voraus, dass Jugendliche „Texte lesen und verstehen“ können, die „zentrale Aussage eines Textes erfassen“ und Informationen „zielgerichtet entnehmen“. Dazu gehört ausdrücklich, dass sie Verfahren zur Textaufnahme kennen, etwa „Stichwörter formulieren“ oder „Texte und Textabschnitte zusammenfassen“ können.
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Auch die mündliche Kommunikation ist Teil der schulischen Basiskenntnisse. Jugendliche sollen sich „in der Standardsprache Deutsch verständlich äußern“ können und über einen „für das Bewältigen von Alltagssituationen angemessenen Wortschatz“ verfügen. Gefordert wird zudem die Fähigkeit, Sachverhalte zusammenhängend darzustellen, etwa „von einem Praktikum berichten“ oder „über einen Arbeitsplatz informieren“ zu können.
Neben diesen sprachlichen Anforderungen benennt der Kriterienkatalog mathematische Grundkenntnisse als unverzichtbar. Jugendliche sollen die Grundrechenarten beherrschen, Prozent- und Bruchrechnung anwenden und einfache Textaufgaben lösen können. Ziel ist es, „grundlegende mathematische Kenntnisse und Fertigkeiten anzuwenden und zutreffende Lösungen zu entwickeln“.

Über die schulischen Kompetenzen hinaus rücken psychologische Leistungsmerkmale in den Fokus. Dazu zählen Merkfähigkeit, Bearbeitungsgeschwindigkeit oder Daueraufmerksamkeit. Ausbildungsreif ist demnach nur, wer in der Lage ist, „eine Tätigkeit über längere Zeit auszuüben, ohne sich ablenken zu lassen“ und Aufgaben auch dann zu Ende zu führen, wenn andere bereits abschalten.
Besonders ausführlich beschreibt der Katalog die Merkmale des Arbeitsverhaltens und der Persönlichkeit. So wird Durchhaltevermögen als Fähigkeit definiert, „auch gegen innere und äußere Widerstände und bei Misserfolgen, ein Ziel oder eine Aufgabe in einem überschaubaren Zeitraum zu verfolgen“. Als Indikator gilt unter anderem, dass ein Jugendlicher „eine übertragene Aufgabe erst beendet, wenn sie vollständig erfüllt ist“.
Zuverlässigkeit bedeutet nach dem Katalog, dass Jugendliche „verbindliche Vereinbarungen ernst nehmen und halten – soweit es die äußeren Umstände erlauben“. Konkret heißt das, „pünktlich zum vereinbarten Termin“ zu erscheinen, Arbeitsaufträge „termingerecht“ zu erledigen und sich rechtzeitig zu entschuldigen, wenn das nicht möglich ist. Auch Umgangsformen werden verlangt: „Jugendliche verhalten sich in der jeweiligen Situation angemessen höflich, respekt- und rücksichtsvoll“, so heißt es.
Und: „Jugendliche haben die Fähigkeit und die Bereitschaft, für das eigene Handeln Verantwortung zu tragen. Das bedeutet, dass sie für die eigenen Taten einstehen und die Konsequenzen dafür tragen.“ Ausbildungsreife setzt darüber hinaus voraus, dass Jugendliche „eigene berufsbedeutsame Interessen, Vorlieben, Neigungen und Abneigungen benennen“ können, sich über Berufe informiert haben und Anforderungen „mit den eigenen Fähigkeiten in Beziehung setzen“.
Der Kriterienkatalog versteht sich dabei allerdings ausdrücklich nicht als starres Bewertungssystem. In den Zielen und Adressaten heißt es, er könne „nicht im Sinne eines starren Schemas Verwendung finden“, sondern müsse der „Vielfältigkeit der Realität“ Rechnung tragen. Die Beurteilung habe stets „einzelfallbezogen und situationsangemessen“ zu erfolgen.
Zwanzig Jahre nach seiner Verabschiedung ist der Katalog inhaltlich unverändert gültig – auch wenn Betriebe zunehmend auch digitale Kompetenzen von Schulabgängern erwarten. Die Diskussionen über mangelhafte Rechtschreibkenntnisse, fehlendes Textverständnis oder unzureichende Arbeitshaltungen von Jugendlichen wirken vor diesem Hintergrund weniger neu, als oft behauptet wird. Die Erwartungen sind seit langem dokumentiert – und nachzulesen. News4teachers
Hier geht es zum vollständigen Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife.
Hier geht es zu allen Beiträgen des Themenmonats “Berufsorientierung & Berufliche Bildung”
Warum es an der Zeit ist, die Vorurteile über Berufsausbildung endlich zu überwinden – ein Kommentar









Bei vielen Betrieben könnte man auch einmal die Lehrreife untersuchen oder begutachten.
Dieser Kriterienkatalog sollte sich dann auch in den Anforderungen der MSA/EESA-Prüfungen nach Klasse 10 wiederfinden, die prüfen schließlich den fachlichen Teil der Ausbildungsreife. Betrachtet man das Niveau dieser Prüfungen über längere Zeit, glaubt wohl nicht einmal mehr das Schulministerium an diese Aufzählung.
Klingt sehr gut. Und ist auch schon so alt? Warum wird/wurde das so weitgehend ignoriert?
Die Fähigkeit das Smartphone während der Arbeitszeit im Spind zu lassen, steigert die Ausbildungsreife schon einmal entscheidend.
Zusammengefasst reichen eine gute Erziehung und geringfügig erweiterter Grundschulstoff. Wir könnten also die Schulpflicht nach Klasse 6 abschaffen.
Im Wesentlichen das, was wir seit mindestens 15 Jahren predigen, aber schulisch nicht mehr durchsetzen dürfen.
Symbolphoto:
“Drill, Baby, drill!!”
…oder ist das ein Bild aus der aktuellen “Jugend forscht”-Broschüre?
Ey, da ist einer dabei das Letzte aus sich herauszuholen und Ihnen fällt auch nur ein, herumzunörgeln.
Stimmt, tschulligung! 😉
Bin berufsbedingt defizitorientiert.
Defizit ist doch nur, wenn man beim Nasebohren keine Popel findet