WIESBADEN. Die rund 58.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Hessen – die meisten davon Lehrkräfte – erhalten mehr Geld. Nach zähen Verhandlungen haben sich Landesregierung und Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss verständigt, der eine Einkommenssteigerung von insgesamt 5,8 Prozent vorsieht. Zugleich kündigt Innenminister Roman Poseck an, das Ergebnis auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger übertragen zu wollen. Der Vergleich mit dem Tarifabschluss für die übrigen Bundesländer offenbart (leicht) günstigere Konditionen für die hessischen Beschäftigten.

Der dbb bewertet das Ergebnis als tragfähig. „5,8 Prozent mehr Einkommen mit einem Mindestbetrag von 110 Euro sind ein respektabler Kompromiss. Nach zähen Verhandlungen verlangt er beiden Seiten etwas ab“, erklärte Verhandlungsführer Andreas Hemsing. Zugleich hebt er strukturelle Verbesserungen hervor: „Wichtig ist, dass wir neben der linearen Erhöhung noch weitere Punkte vereinbaren konnten: Dazu gehören Verbesserungen bei den Schicht- und Wechselschichtzulagen sowie in der Entgeltordnung.“
Auch mit Blick auf die Beamten sieht der dbb einen zentralen Punkt erreicht. Innenminister Poseck habe erklärt, das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich übertragen zu wollen. „Dieser Schritt ist auf dem Weg zu einer verfassungskonformen Alimentation unerlässlich“, so Hemsing.
Der Abschluss sieht zwei lineare Erhöhungsschritte vor: Zum 1. Juli 2026 steigen die Entgelte um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro. Zum 1. Oktober 2027 folgt ein weiteres Plus von 2,8 Prozent. Für Auszubildende gibt es zeitgleich Erhöhungen um 80 beziehungsweise 70 Euro. Die Laufzeit beträgt 25 Monate. Ergänzend wurden Verbesserungen bei Zulagen, in der Entgeltordnung sowie Schutzregelungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz vereinbart. Das Landesticket bleibt bestehen.
„Die Entgeltsteigerungen hier in Hessen sind sogar besser als die in den anderen Ländern, weil beispielsweise die dreiprozentige Erhöhung als Erstes kommt und dann erst die 2,8 Prozent aufsetzen“
Innenminister Poseck sprach von einer Einigung, die „sowohl die berechtigten Interessen der Beschäftigten als auch die angespannte Haushaltslage berücksichtigt“. Die Kosten lägen bei unter einer Milliarde Euro über die gesamte Laufzeit, einschließlich der geplanten Übertragung auf Beamte und Versorgungsempfänger.
Gewerkschaften sehen das Ergebnis als Kompromiss mit Licht und Schatten. Verdi betont jedoch einen entscheidenden Punkt im Vergleich zu den übrigen Ländern: „Die Entgeltsteigerungen hier in Hessen sind sogar besser als die in den anderen Ländern, weil beispielsweise die dreiprozentige Erhöhung als Erstes kommt und dann erst die 2,8 Prozent aufsetzen.“ Kritik gibt es unter anderem daran, dass studentische Beschäftigte nicht in den Tarifvertrag aufgenommen wurden.
Tatsächlich fällt der Vergleich mit dem bereits zuvor erzielten Abschluss für die übrigen Bundesländer – organisiert in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) – zugunsten Hessens aus, zumindest in zentralen Punkten. Zwar ist das Gesamtvolumen identisch: Auch dort wurde eine Einkommenssteigerung von 5,8 Prozent vereinbart. Der Weg dorthin unterscheidet sich jedoch.
Während Hessen die Erhöhung in zwei Schritten organisiert und bereits im Juli 2026 einen deutlichen Anstieg um 3 Prozent vorsieht, erfolgt der Abschluss der übrigen Länder in drei Stufen: 2,8 Prozent ab April 2026, weitere 2 Prozent im März 2027 und schließlich 1 Prozent zum Januar 2028. Zudem liegt der Mindestbetrag dort bei 100 Euro und damit unter dem hessischen Niveau. Die Laufzeit ist mit 27 Monaten länger.
Diese Unterschiede sind mehr als nur technische Details. Sie entscheiden darüber, wann und wie stark die Einkommen tatsächlich steigen. In Hessen wirkt die Erhöhung früher und konzentrierter – ein Vorteil insbesondere in Zeiten steigender Preise. In den übrigen Ländern hingegen verteilt sich das Plus stärker über die Zeit, wodurch die volle Wirkung später einsetzt. Auch die kürzere Laufzeit in Hessen eröffnet etwas früher neue Verhandlungsspielräume. Hessen ist als einziges Bundesland nicht Mitglied der TdL. News4teachers / mit Material der dpa









Interessant. Es zeigt auch, dass es nicht unbedingt sein muss, dass ein Land Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist. Damit ist ja schon so oft argumentiert worden, dass das unabdingbar ist und ganz schlimm, wenn nicht.
Wie haben die Hessen das erreicht? Beamte dürfen auch dort nicht streiken! Angestellte streiken da auch nicht öfter als anderswo. Also wie?
Ist die GEW diesmal “schuld” (verantwortlich) oder hat sie nichts damit zu tun?
Vielleicht hat man in Hessen realisiert, dass durch die stark gestiegennen Ölpreise aufgrund des Iran-Krieges die nächste Inflationswelle droht?
Für die TV-L-Abhängigen bedeutet das im Umkehrschluss, dass durch den Abschluss über 27 Monate der nächste große Reallohn-Verlust droht.
Und zum Verdi-Komplex /zu dem ja auch die GEW gehört): Einzeltarifvertäge im Verkehrsgewerbe, bei den Banken und Versicherungen usw. sind in der Regel gar nicht einmal so schlecht für die Beschäftigten. Aber gerade im TV-L “versagt” Verdi regelmäßig. Da stellt sich die Frage: Zufall oder Absicht?