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Aufwertung: Fachpraxislehrer werden Regelschul-Lehrern tariflich gleichgestellt

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ERFURT. Fachpraxislehrer an berufsbildenden Schulen in Thüringen haben die Aussicht auf mehr Geld – wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich rechtzeitig melden. Warum auch die Schulen profitieren.

Ausgezeichnet (Symbolbild.) Foto: Shutterstock

Fachpraxislehrkräfte sollen künftig besser bezahlt und an den berufsbildenden Schulen flexibler eingesetzt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen sie – anders als bisher – dauerhaft fachtheoretischen Unterricht erteilen dürfen, wie das Bildungsministerium mitteilte. Für die Lehrkräfte selbst bietet die Neuregelung demnach die Chance auf eine höhere tarifliche Eingruppierung.

Handwerksmeister und Co. als Lehrer

Fachpraxislehrer sind keine als solche ausgebildeten Lehrkräfte, können aber aufgrund ihrer eigenen berufspraktischen Qualifikation an berufsbildenden Schulen unterrichten. Bei ihnen handelt es sich etwa um Handwerksmeister oder sie verfügen über einen entsprechenden Fachschulabschluss.

«Fachpraxislehrkräfte leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung an berufsbildenden Schulen», sagte Bildungsminister Christian Tischner (CDU). Mit der Änderung würden künftig vorhandene Kompetenzen besser genutzt und zusätzliche Unterrichtskapazitäten geschaffen.

Aktuell unterrichten laut Ministerium 335 Fachpraxislehrer an den Thüringer berufsbildenden Schulen. Mit der Änderung können sie künftig tariflich gleichgestellt mit Regelschul-Lehrern gleicher Qualifikation bezahlt werden.

So klappt die Eingruppierungsänderung

Die höhere Eingruppierung passiert jedoch nicht automatisch. Die Fachpraxislehrer müssen bis Ende Mai formlos die Schulleitung über ihr Interesse an einem dauerhaften Unterrichtseinsatz im fachtheoretischen Unterricht informieren. Zu den weiteren Voraussetzungen gehört, dass keine anderen Lehrkräfte an der Schule den tatsächlichen Bedarf an fachtheoretischem Unterricht decken können. Zudem müssen die Fachpraxislehrer etwa an Fortbildungen teilnehmen. News4teachers / mit Material der dpa

Duale Ausbildung unter Druck: Berufsbildenden Schulen fehlen zigtausende Lehrkräfte

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Bernhard Dausner
13 Tage zuvor

Dass Thüringen nun endlich die Eingruppierung von Fachpraxislehrkräften anpasst und deren fachtheoretischen Unterrichtseinsatz offiziell ermöglicht, ist kein Fortschritt, sondern eine überfällige Korrektur eines jahrzehntelangen Missstands. Die Realität an berufsbildenden Schulen zeigt seit langem ein völlig anderes Bild als die bisherige tarifliche und rechtliche Einordnung.
In vielen Bundesländern tragen Fachpraxislehrkräfte, häufig Meister in mehreren Gewerken, Techniker mit hochspezialisierten Qualifikationen und bislang sehr gute Berufserfahrung, seit Jahren den fachtheoretischen Unterricht maßgeblich mit. Nicht ausnahmsweise, nicht „im Bedarfsfall“, sondern strukturell und dauerhaft. Und das oft vier Gehaltsstufen niedriger als Kolleginnen und Kollegen, die exakt dieselben Unterrichtsleistungen erbringen.
Diese Lehrkräfte springen ein, wenn der Markt keine Theorielehrkräfte hergibt. Sie übernehmen Klassenleitungen, Prüfungen, Lernfeldunterricht, komplexe Theorieinhalte und sie tun es erfolgreich. Nicht, weil man sie „irgendwie braucht“, sondern weil sie es fachlich können. Die Schulen wissen das, die Schulleitungen wissen das, die Kammern wissen das, nur die tarifliche Realität hat es bisher ignoriert.
Dass Thüringen nun die vorhandenen Kompetenzen offiziell anerkennt und tariflich aufwertet, ist daher kein Geschenk, sondern eine späte Anerkennung gelebter Praxis. Die Schulen profitieren doppelt: Sie gewinnen Planungssicherheit und können die Expertise ihrer Fachpraxislehrkräfte endlich ohne rechtliche Verrenkungen nutzen. Die Lehrkräfte selbst erhalten die Wertschätzung, die ihrer tatsächlichen Arbeit längst entspricht.
Was jetzt als Reform verkauft wird, ist in Wahrheit die längst fällige Angleichung an die Realität der berufsbildenden Schulen.

Realist
12 Tage zuvor
Antwortet  Bernhard Dausner

Man kann es natürlich auch so interpretieren:

Was vor etlichen Jahren für Handwerks-Meister noch eine attraktive Vergütung im öffentlichen Dienst war, ist es jetzt dank Reallohnverlusten im Vergleich zur “freien” Wirtschaft nicht mehr. Insofern ist die Aufwertung der Bezahlung zwangsläufig um noch konkurrenzfähig zur “freien” Wirtschaft zu sein. Dort kann man als Meister eben DEUTLICH mehr verdienen. Die pädagischen Argumente sind in diesem Sinne nur vorgeschoben, da man nicht zugeben will, wie mies die Bezahlung im öffentlichen Dienst für höher qualifizierte Tätigkeiten (also ab EG 9) im Vergleich zur “freien” Wirtschaft mittlerweile ist.