
Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Ihr Erfolg wird an der Umsetzung gemessen. Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.
Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.
Bundesbildungsministerin will die 13 als Altersgrenze
Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat (News4teachers berichtete). Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.
Aktuelle Daten aus Australien weisen allerdings darauf hin, dass die Altersverifizierung durch die Plattformen bisher immens zu wünschen übrig lässt. Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im Fachjournal «The BMJ». Einer kleinen Umfrage zufolge schränken die gesetzlich festgelegten Beschränkungen die tatsächliche Nutzung darum bisher kaum ein.
Australien hatte Ende 2025 als weltweit erstes Land ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien eingeführt. Die Plattformen sollen gezielt verhindern, dass unter 16-Jährige Konten führen. Von gut 400 befragten australischen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren gaben drei Monate nach Einführung der Beschränkungen satte 85 Prozent an, weiterhin solche Plattformen zu nutzen, überwiegend über eigene Konten. Ein Drittel berichtete, bisher keine Altersverifizierungsmaßnahmen erlebt zu haben. Üblich waren ansonsten schwache Verfahren wie die Eingabe des Alters und Hochladen eines Selfies. Es hapert also offenbar noch stark an der Umsetzung des Verbots.
App-Entwickler: Kontrolle nicht Aufgabe von App-Entwicklern
Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem «Stern» sagte.
Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal. Zudem drohten Jugendliche auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr: «Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.»
Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission «Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt» bezogen. Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es allerdings um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet – eine Empfehlung gaben die Expertinnen und Experten nicht ab.
Dort ansetzen, wo tatsächlich Gefährdungen entstehen
«Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt», sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. «Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.» Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich. «Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.»
Jager ergänzte: «Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.»
Umgehen lernen mit ständigen Reizen und Unterbrechungen – Handyfreie Zone: die Schule
Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. «Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor», erklärte der Entwicklungspsychologe. «Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.»
Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis Klasse sieben zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen. Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schülerinnen und Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. «Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen ist wirksamer als nur über sie hinweg zu entscheiden.»
Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: «Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt.» Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt. News4teachers / mit Material der dpa










Das Gesetz drückt ein klares gesellschaftliches Unwerturteil aus und kann das Verhalten langfristig prägen – auch, wenn es vorerst massenhaft unterlaufen wird.
Es ist sinnvoll und richtig, Heroin zu verbieten – auch, wenn alle Fixer wären.
Mit dem Rauchen haben die auch sinvolle Gesetze gemacht … sind halt langfristig angelegt. Aber das verstehen die deutschen Schnappatmer und Bedenkenträger nicht.
Ja und auch da gab es genügend Leute die meinten das könne niemals klappen..Kein rauchen mehr in Restaurants und Kneipen? Geht gar nicht. Heute genieße ich die frische Luft beim Essen und bis auf wenige asoziale Raucher halten sich fast alle an die Nichtrauchergebiete (auch in Freizeitparks z.B.)
War abzusehen. Wie kommt man nur immer wieder auf so lebensferne Ideen?!
Soso, 400 australische Jugendliche wurden also befragt.
Nun ja, …
Ich würde mal sagen, dass das nicht repräsentativ ist.
Oder was meinen die anderen?
Repräsentativiät ist nicht allein an der Zahl der Befragten ablesbar – Australien hat etwa 28 Millionen Einwohner, etwa ein Drittel der Einwohnerschaft Deutschlands. Repräsentative Studien in Deutschland mit 1.200 Befragten (was hochgerechnet der Stichprobe der aktuellen australischen Studie entspräche) können sehr wohl repräsentativ sein. Dafür sind aber auch noch andere Kriterien entscheidend (Zufallsauswahl, Gewichtung zentraler Merkmale etc.).
Repräsentativität ist übrigens keine Frage von „meinen“. Dafür gibt es klare wissenschaftliche Kriterien.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
„These are observational findings, and the authors acknowledge that the sample size was small, concentrated in one Australian state (New South Wales), and relied on self-reporting, all of which may have affected the accuracy and generalisability of the results.„ Also eher nicht repräsentativ.
Es geht auch in der Studie primär um die Wirksamkeit der Umsetzung von Alterskontrollen, nicht um das Verbot selbst:
“In an accompanying editorial, Dr Amrit Kaur Purba explains that these results offer valuable early signals. She stresses, however, that it is vital to distinguish policy effectiveness from implementation, noting that widespread circumvention and low compliance make it difficult to judge a policy’s true potential.“
Es ist nicht die erste Studie, die zu solchen Ergebnissen kommt. Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2026/05/australiens-social-media-verbot-zeigt-nur-begrenzte-wirkung-wer-bleibt-gilt-als-cool/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Auch in dieser Studie argumentieren die Autoren nicht primär gegen das Verbot selbst mit der Begründung der fehlenden Kontrollierbarkeit, sondern machen Verbesserungsvorschläge (verbesserte Alterskontrolle, Altersgruppen statt festes Alter usw.).
Man kann den Sinn eines Verbots anzweifeln, aber die schwierige Kontrolle halte ich für ein schwaches Argument. Dieses Problem der schwierigen Kontrolle wird es vermutlich auch bei den Vorgaben für Plattformbetreiber geben.
„Dieses Problem der schwierigen Kontrolle wird es vermutlich auch bei den Vorgaben für Plattformbetreiber geben.“
Nein – weil es dabei keine staatliche Kontrolle braucht. Eltern können und werden dann Plattformbetreiber anzeigen, die ihren Verpflichtungen Kindern und Jugendlichen gegenüber nicht nachkommen – genauso, wie es heutzutage im Presserecht geregelt ist. Niemand kontrolliert uns, aber wenn wir falsche Informationen verbreiten würden, wären wir für mögliche Schäden, die daraus entstehen, haftbar. Dafür müssen wir eigens jemanden benennen, der in Deutschland lebt und persönlich haftet. Warum gilt das für die US-Plattformen nicht?
Welche Eltern würden ihre eigenen Kinder anzeigen? Der Staat hat überhaupt keine Handhabe, wenn die sich um Altersgrenzen nicht scheren.
Herzliche Grüße
Ihr Argumentationsansatz ist schon verständlich.
Nur was wird gemacht, wenn sich z.B. ein US-Unternehmen (Land ist jetzt relativ egal, vielleicht boomt auch irgendwann was aus Kasachstan, Kolumbien oder sonst wo her) sich *einfach nicht drum schert* ?
Ein „soziales Netzwerk aufsetzen“ kann heutzutage jeder Privatmensch auf seinem Heimcomputer ohne jedes Programmierwissen. (So lange da nicht hunderttausende mitmachen wollen und hohe Mengen echten content darauf originär hochladen, muss man einfach nur den PC an lassen)
Da gibt es halt ein Durchsetzungsproblem einerseits und ein Nutzer-/Nachfrageproblem andererseits: Ein soziales Netzwerk, auf dem die Leute nix unmoralisches/unbelegtes/“böses“ posten dürfen entwickelt blitzschnell den Charm eines Rentnerforums für die Pflege von Vorgartenrasen. Das rein deutschsprachige www z.B. ist voll solcher (irrelevanter) Seiten.
„Nur was wird gemacht, wenn sich z.B. ein US-Unternehmen (Land ist jetzt relativ egal, vielleicht boomt auch irgendwann was aus Kasachstan, Kolumbien oder sonst wo her) sich *einfach nicht drum schert* ?“
Sowas – zum Beispiel: „Die Europäische Union hat die Verbreitung des russischen Staatssenders RT (Russia Today) im März 2022 EU-weit verboten. Die Maßnahme gilt als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den Vorwurf der gezielten Desinformation und Propaganda.“ Gerne hier nachlesen: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/03/02/eu-imposes-sanctions-on-state-owned-outlets-rtrussia-today-and-sputnik-s-broadcasting-in-the-eu/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Aber von der Russen droht ja auch nicht ein 100%iger Steueraufschlag, wie von dem orangen Greis. Der hält sämtliche Regulation ja für Kommunismus.
Irgendwann muss sich die EU aber mal klar positionieren. Ich finde Ihren Lösungsvorschlag dazu durchaus gut.
Wo haben Sie denn die letzten Jahre gewohnt, zu glauben, dass Putins Angriffskrieg auf die Ukraine die nichts gekostet hätte??
Leben? Weizen? Heizkosten? Benzin?
Das war vor zwei Jahren noch „Grund“ genug, um Rechtsextreme zu wählen, welche das Land an Putin ausliefern wollen
Aber ja, die Mörderbande erhebt keine Zölle sondern will möglichst viel Öl verkaufen, um noch mehr Zivilist*innen umzubringen – wer hätte es gedacht…
Genau das meine ich ja: Zugriff ist jederzeit (ohne irgendwelchen vertieften Kenntnisse) möglich.
Ein Durchsetzungsproblem eben.
Alle Wahlen zeigen, dass das auch immer ganz gut stimmt mit den Umfragen. Selten nicht. Sehr selten!
Trends deutlich – aber natürlich: Umfragen vor einer Wahl („Was würden Sie wählen wenn…“) und die tatsächliche Wahlentscheidung sind nochmal zwei paar Schuhe. Deshalb heißt es auch Meinungsforschung und nicht Zukunftsvorhersage. Letztere gibt es in der Glaskugel.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Brexit, Trump und Putin zeigen zudem, wie „gut“ das die Bevölkerung trifft.
Fast so, als wären Umfragen und Sensationen nur kurzfristiger Schwachsinn, der populistischen Schwachköpfen zur Ausbeutung des Landes verhilft, nicht zu guter Politik FÜR das Land…
https://bmjgroup.com/little-evidence-that-australias-under-16-social-media-restrictions-have-curbed-use-among-adolescents/
Habe ich (und jeder andere mit minimaler Ahnung) schon vor Monaten geschrieben:
Sie können ENTWEDER ein freies und ohne Kenntnisse zugängliches www-Internet haben – oder Inhaltskontrollen.
Beides gleichzeitig geht nicht.
Die Basisprotokolle wurden sogar explizit dafür ENTWICKELT, Unterbrechungen zu umgehen.
Sorry, aber das ist Unsinn. Presse in Deutschland (damit auch News4teachers) unterliegt selbstverständlich dem Presserecht – ohne dass uns jemand inhaltlich kontrolliert. Es geht um die Haftung. Wenn wir Inhalte verbreiten, die strafrechtlich relevant sind (was auch für einen Bruch des Jugendschutzes gelten würde) – dann haften wir dafür und müssen auch jemanden angeben, der oder die „Verantwortliche/r im Sinne des Presserechts“ ist, der oder die also persönlich haftet. Wenn wir jemandem Schaden zufügen, dann müssen wir dafür einstehen. Das gilt übrigens auch für Inhalte dieses Leserforums.
Warum haften die Betreiber vermeintlich sozialer Medien nicht für die Inhalte, die sie verbreiten? Das ist der Knackpunkt, nicht die inhaltliche Kontrolle.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Kann man so sehen, klar.
Mein erster Spontangedanke:
1. Sog. soziale Medien richten daraufhin das „übliche“ Zeug ein, was unter www-Bedingungen so geht (bissl DNS-block, bissl IP-Sperren, bissl canvassing)
2. Sagen dann: „Nö, unter den Bedingungen bringt uns die nationale Kundschaft in X nichts,kein Fratzebook mehr für euch.“
3. Das wird dann ganz leicht umgangen.
Wenn Millionen Menschen sich live und in Echtzeit 😉 äussern – ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt möglich wäre, da die entsprechenden Presserechtsanforderungen zu erfüllen.
„Kann man so sehen, klar.“
Ne, Sie irren sich einfach, Presse mit social Media gleichzusetzen.
Darum rennen Menschen in „social“ media Versagern wie „Alphas“, „Querdenkern“, „Volkslehrern“, Nius etc. hinterher, während seriöse Quellen sich regeln und absichern müssen (weshalb sie von demokratiefeindlichen Populisten bekämpft und aufgekauft werden)
Äh, ich stimme der Redaktion doch in dieser Hinsicht ausdrücklich zu, dass man es „so“ (so wie die Redaktion) durchaus sehen kann.
???
«Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.»
Soweit ich weiß, ist das Betreten von Autobahnen auch für Kinder verboten. Ich würde meine (und auch andere) davon fernhalten.
Ich hätte da eine wirksame Lösung- dem Kind das Ding wieder abnehmen oder einfacher, es erst garnicht erlauben.
Ist so wie mit anderen legalen Suchtmitteln auch, Zigaretten oder Energy-Drinks, Computerspiele und so weiter. Wenn Papa raucht und Mama sich mit Süßigkeiten vollstopft tun die Kinder es ihnen nach, erst recht wenn das ganze in stillschweigender oder gar geselliger Kompliezenschaft vonstatten geht, wie zumeist üblich.
Haaalt stopp NAIN!!1!1
Haben Sie denn nichts gelernt hier?
Vin Eltern kann und darf man nix erwarten und die auch zu nix zwingen!
Da muss „Schule“ so lange (ohne jede Sanktionsmöglichkeit) „unterstützen“, bis die das selber freiwillig einsehen.
Merken Sie sich das! 😉
Ach, Sie sind hin- und hergerissen zwischen Ihrem Wunsch, dass Kinder zum richtigen Verhalten angehalten werden und dass es keine gesetzliche Regelung geben darf, weil Sie dann den Hintern anheben müssen.
Eine Tragödie ^^
Nö, bin ich nicht. 🙂
Bei Ihnen sind Suchtmittel wie Zigaretten für Kinder erlaubt? Heftig, in Deutschland gibt es da einen Jugendschutz.
Vielleicht überbewerten Sie da die Vorbildfunktion Erwachsener, wenn es Kindern nicht verboten ist…
Hö? Was ist das?
https://www.spiegel.de/ausland/social-media-verbot-in-australien-regierung-plant-hoehere-geldstrafen-fuer-konzerne-a-bde593d4-e729-49fa-90ea-f177671afb10
Australien legt nach, anstatt wie einem Samstagmorgencartoon nach dem ersten Versuch aufzugeben?
Krass, denen scheint etwas an dem Wohl ihrer Kinder zu liegen oder whatever…
Will nicht sagen, dass dies der einzige Weg ist, GARANTIERT stecken Politik und Gesellschaft das gleiche Herzblut in die Lösung hierzulande anstatt tatenlos auf den Händen zu sitzen 🙂