DORTMUND. Mehr als 40 Schülerinnen und Schüler sowie zwei erwachsene Begleitpersonen haben am Dortmunder Hauptbahnhof überquert und damit vorübergehend den Bahnverkehr lahmgelegt. Die Bundespolizei leitete gegen die Beteiligten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Nach Angaben der Bundespolizei hatte der Fahrdienstleiter des Hauptbahnhofs die Einsatzkräfte gegen 13 Uhr alarmiert, nachdem eine größere Personengruppe im Gleisbereich gesehen worden war. Der Zugverkehr musste zeitweise eingestellt werden. Erst die Auswertung von Videoaufnahmen zeigte, dass insgesamt 41 Jugendliche und zwei Erwachsene von einem Parkplatz aus die Gleise im Bereich der Bahnsteige 11 bis 16 überquert hatten.
Wie die Bundespolizei später feststellte, handelte es sich um zwei Schulklassen des Gymnasiums Verl sowie mehrere Lehrkräfte. Die Gruppen waren mit dem Bus zu einem Besuch nach Dortmund gereist. Der Busfahrer hatte die Schülerinnen und Schüler auf einem Parkplatz hinter dem Hauptbahnhof abgesetzt. Von dort führt eine Unterführung in die Innenstadt. Warum die Gruppe stattdessen den Weg über die Gleise wählte, ist bislang unklar.
Der Schulleiter des Gymnasiums Verl, Matthias Hermeler, bedauerte den Vorfall auf Anfrage des WDR. Die Bundespolizei habe die Beteiligten „eindringlich auf die Gefährlichkeit und Unzulässigkeit ihres Handelns hingewiesen“. Bereits auf der Rückfahrt sei der Vorfall ausführlich besprochen worden. „Dabei wurde deutlich gemacht, dass ein solches Verhalten nicht akzeptabel ist. Die Schülerinnen und Schüler wurden auf ihre Verantwortung für sich selbst und andere hingewiesen“, erklärte Hermeler. Der Vorfall werde in der Schule weiter aufgearbeitet.
Über die Höhe möglicher Bußgelder ist noch nicht entschieden. Nach Angaben der Bundespolizei liegt die Zuständigkeit nun bei der zentralen Bußgeldstelle. Gegenüber dem WDR erklärte der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Arndt Kempgens, dass bei solchen Verstößen grundsätzlich Bußgelder von bis zu 5.000 Euro möglich seien. Üblicherweise werde für Personen ab 14 Jahren ein Bußgeld von 25 Euro verhängt. Für Lehrkräfte könnten wegen ihrer besonderen Aufsichtspflicht jedoch deutlich höhere Beträge zwischen 500 und 1.000 Euro in Betracht kommen.
Die Bundespolizei weist regelmäßig darauf hin, dass das Betreten von Gleisanlagen lebensgefährlich ist. Züge näherten sich häufig nahezu geräuschlos und benötigten selbst bei einer Notbremsung oft mehrere hundert Meter bis zum Stillstand. News4teachers / mit Material der dpa
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Wie dumm kann man nur sein ?!?
Wie blöd kann man eigentlich sein? Und das als Lehrer!
Wenn man lediglich die TWE kennt, ist ein richtiger Bahnbetrieb auch eine echte Herausforderung.