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Verbeamtung: Diensteid künftig auch auf Friesisch oder Niederdeutsch möglich

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KIEL. Wer in Schleswig-Holstein künftig in das Beamtenverhältnis berufen wird, soll den Diensteid nicht nur auf Deutsch, sondern auch in einer anerkannten Regional- oder Minderheitensprache ablegen dürfen. Von der geplanten Änderung des Landesbeamtengesetzes würden auch angehende verbeamtete Lehrkräfte profitieren. Die Landesregierung hat den entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

Ik sweer… (Symbolbild.) Illustration: Shutterstock

Nach den Plänen des Kabinetts können Beamtinnen und Beamte ihren Diensteid künftig unter anderem auf Friesisch, Dänisch, Niederdeutsch oder Romanes sprechen. Die Änderung soll die in Schleswig-Holstein beheimateten Regional- und Minderheitensprachen im öffentlichen Leben sichtbarer machen. Dies berichtet der NDR.

Für Schulen hat die Regelung vor allem symbolische Bedeutung. Lehrkräfte, die einer der anerkannten Sprachgemeinschaften angehören oder diese Sprache aktiv pflegen, könnten ihre Verbundenheit mit der jeweiligen Sprachkultur bereits bei der Verbeamtung zum Ausdruck bringen. Das betrifft insbesondere Regionen, in denen Friesisch oder Niederdeutsch im schulischen Alltag oder im Unterricht eine Rolle spielen.

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Der Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, erklärte, mit der Gesetzesänderung schaffe das Land „konkrete Voraussetzungen dafür, dass sprachliche Vielfalt in unserem Land gelebt und im Alltag ermöglicht wird“. Der Minderheitenbeauftragte des Ministerpräsidenten, Johannes Callsen, bezeichnete Friesisch, Dänisch, Niederdeutsch und Romanes als „lebendige Heimatsprachen“. Ziel sei es, die sprachliche Vielfalt Schleswig-Holsteins zu erhalten, sichtbar zu machen und ihre gleichberechtigte Nutzung zu sichern.

Ob und wann die Neuregelung in Kraft tritt, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren im Schleswig-Holsteinischen Landtag ab. News4teachers 

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1 Kommentar
Gänsebraten
25 Tage zuvor

Das finde ich aber irgendwie „niedlich“, gefällt mir, wenngleich ich darin doch eher nur „Symbolpolitik“ sehe (bis auf das Dänische). Dürfen das Beamte auch auf Niedersorbisch in Brandenburg und auf Obersorbisch in Sachsen?