Start Nachrichten In nur einem Bundesland: Rund 12.000 Bußgeldverfahren nach Schulpflicht-Versäumnissen

In nur einem Bundesland: Rund 12.000 Bußgeldverfahren nach Schulpflicht-Versäumnissen

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DÜSSELDORF. Wer Schulkinder unentschuldigt vom Unterricht fernhält, riskiert Bußgelder bis zu 1.000 Euro. Das betraf im vergangenen Jahr deutlich mehr Eltern als im Vorjahr. 

1.000 Euro. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr fast 12.000 Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet – rund 25 Prozent mehr als 2024. Mehr als 1.100 dieser Verfahren standen gesichert im Zusammenhang mit Ferien. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den fünf Bezirksregierungen des Landes ergeben.

Um unerlaubte Ferienverlängerung geht es etwa, wenn Kinder vor Beginn der Schulferien nicht zum Unterricht geschickt werden, um einen Billig-Flug zu nehmen. Die Bezirksregierungen Detmold und Köln differenzieren solche Fehlzeiten allerdings nicht, sondern erfassen in ihrer Statistik bloß die Gesamtzahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Schulpflicht. Somit sind bei den Ferien-Verstößen in NRW nur die Zahlen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster berücksichtigt.

Ein Runderlass des Schulministeriums macht dazu klare Vorgaben: «Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.» Wer trotzdem unentschuldigt fehlt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen. News4teachers / mit Material der dpa

Früher in die Ferien: Tausende Bußgeldverfahren – allein in einem Bundesland

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6 Kommentare
Jerunda
2 Tage zuvor

Werden die eingenommenen Gelder wenigstens direkt in den Schulen eingesetzt?

Trudi
1 Tag zuvor

In einigen Privatschulen reicht man Urlaub ein und ist nicht auf die Ferien angewiesen. Die bekommen doch auch kein Bußgeld. Ich finde man sollte sich um Schulschwänzer kümmern aber die Urlaube und die dadurch verpasste Zeit sollten in Eigenverantwortung möglich sein. Ich kann mich an kein Schuljahr meiner Kinder erinnern, wo sie von bildungsrelevanten Themen in der Woche vor den Ferien und der Woche nach den Ferien, gesprochen haben. Es war eher Organisatorisches oder Ausflüge. Nichts wo man etwas wichtiges verpasst hätte. Wir mussten unsere Kinder jedoch nie vorher aus der Schule nehmen, da uns die Ferienzeit ausreichte.

Adele Horn
23 Stunden zuvor
Antwortet  Trudi

Stimmt, das hätte mein Sohn (bzw. ich) auch tun können. Ein angehender Fußballprofi in seiner Klasse hat das regelmäßig gemacht, wenn wichtige Turniere anstanden oder seine Eltern aus Südkorea zu Besuch kamen. War kein Problem. Um zum Abi zugelassen zu werden, musste er trotzdem bestätigen, bestimmte Unterrichtsinhalte erlernt zu haben, und die Schule musste wiederum diese Aussage gegenüber der Bezirksregierung bestätigen.

Fräulein Rottenmeier
18 Stunden zuvor
Antwortet  Trudi

Immer wenn ich solche Beiträge lese, erinnere ich mich an meine archivierte „Stern“-Ausgabe, in der Redakteure in alle Herren Länder gereist sind und den ersten Schultag für Kinder dokumentierten. Darin waren Geschichten zu lesen von bis zu drei Tagen Anreise, beschwerliche Fußläufe, Armut und Familien, die ihre Kinder trotz vieler Probleme in die Schule schickten. Und nun kommen Sie, mit Ihrer konsumdegenerierten Meinung und tröten, dass es doch legitim sei, die eigenen Bedürfnisse über das Wohl des Kindes zu stellen…..
Ich bin bestürzt……
Aber bitte, niemals beschwerend, ärgerlich, verzweifelt beim Lehrer aufschlagen, dass irgendwas nicht rund läuft….

Britta
1 Stunde zuvor
Antwortet  Trudi

… wenn die Eltern dann nicht erwarten, dass die lieben Kleinen ein liebevoll gepacktes Lernpaket von ihren Lehrern erhalten, dann gern.

Rainer Zufall
1 Tag zuvor

Das Geld sofort in Klimaanlagen stecken, dann wird der Schulbesuch im Sommer attraktiver 😀