BERLIN. Der Bund will erstmals bundesweit verbindliche Standards dafür schaffen, wie der Sprach- und Entwicklungsstand von Kindern vor der Einschulung erfasst und Förderbedarf ausgeglichen wird. Spätestens mit vier Jahren sollen künftig alle Kinder untersucht werden – auch diejenigen, die keine Kita besuchen. Einrichtungen mit besonders vielen Kindern in schwierigen Lebenslagen sollen zusätzliches Personal erhalten. Bis 2034 will der Bund dafür rund 9,25 Milliarden Euro bereitstellen. Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) spricht von einem möglichen „Gamechanger“ für mehr Bildungsgerechtigkeit.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für das neue Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz beschlossen. Die Neuregelung soll von 2027 an schrittweise greifen und die frühkindliche Bildung stärker als bisher mit dem späteren Schulstart verzahnen. Im Mittelpunkt steht dabei ein Ansatz, der bislang je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet ist: Entwicklungsprobleme sollen systematisch erkannt werden, bevor Kinder in die Grundschule kommen – und anschließend tatsächlich eine Förderung auslösen.
„Jedes Kind in Deutschland wird künftig spätestens im Alter von vier Jahren auf seinen Sprach- und Entwicklungsstand diagnostiziert“, sagte Prien. Auf Grundlage der Ergebnisse sollen Kinder mit Förderbedarf gezielt unterstützt werden. Dabei geht es nicht allein um Deutschkenntnisse. Erfasst werden sollen insbesondere sprachliche Fähigkeiten, die sozial-emotionale und motorische Entwicklung sowie mathematische Fähigkeiten.
Prien bezeichnet die frühe Förderung deshalb als „Gamechanger“. „Man schaut, was kann ein Kind schon und was sollte es an Kompetenzen noch erwerben, bevor es in die Schule kommt. Das lässt sich in einem so frühen Alter noch korrigieren. Und wer besonderen Förderbedarf hat, auch schon im Alter von vier und fünf, soll diese Kompetenzen erwerben, bevor die Schule anfängt.“
Dahinter steht ein bekanntes Problem des deutschen Bildungssystems: Die Bildungschancen von Kindern hängen stark von ihren sozialen Voraussetzungen ab. Die Bundesregierung will deshalb nicht sämtliche Kitas gleichermaßen zusätzlich ausstatten, sondern einen Teil der Mittel gezielt dorthin lenken, wo besonders viele Kinder unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. „Wo mehr Unterstützungsbedarf ist, müssen auch mehr Ressourcen hineinfließen“, erklärte Prien. Als Kriterien sollen unter anderem finanzielle Bedürftigkeit der Familien, eine andere Familiensprache als Deutsch und Auffälligkeiten in der sprachlichen Entwicklung berücksichtigt werden.
Mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen jedes Bundeslandes sollen auf dieser Grundlage eine besondere Unterstützung erhalten. Vorgesehen ist zusätzliches Personal für sprachliche Bildung und Kita-Sozialarbeit. Nach den Angaben des Bundes sollen Einrichtungen abhängig von ihrer Größe bis zu 1,5 zusätzliche Personalstellen bekommen.
Der Gesetzentwurf konkretisiert den Umfang über Mindeststunden: Bei einer Einrichtung mit 80 Kindern sollen zusätzliche Fachkräfte im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden finanziert werden. Bei mehr als 80 Kindern steigt die Vorgabe auf mindestens 40 Stunden, bei mehr als 120 Kindern auf mindestens 60 Stunden pro Woche.
Damit überträgt der Bund einen Grundgedanken des Startchancen-Programms für Schulen auf die frühkindliche Bildung: Zusätzliche Ressourcen sollen nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden, sondern verstärkt Einrichtungen erreichen, in denen sich soziale und pädagogische Herausforderungen konzentrieren.
Prien begründet den Schritt ausdrücklich mit der Entwicklung der Bildungsungleichheit bereits vor dem Schuleintritt. „Die Schere zwischen Kindern mit niedrigem und hohem sozio-ökonomischen Status öffnet sich schon vor dem Schuleintritt und kann danach kaum mehr geschlossen werden“, erklärte die Ministerin nach dem Kabinettsbeschluss. Mit individueller Förderung könnten Kitas gegensteuern. Dafür seien „verlässliche Daten zum Sprach- und Entwicklungsstand der Kinder und zusätzliche Unterstützung, nachhaltig und abseits von befristeten Programmen“ erforderlich.
Der Anspruch auf bundesweit vergleichbare Verfahren ist dabei ein wesentlicher Teil des Vorhabens. Die Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen sollen nach einheitlichen Standards erfolgen. Das betrifft ausdrücklich auch Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Damit soll verhindert werden, dass ausgerechnet diejenigen Kinder vom neuen Früherkennungssystem nicht erfasst werden, die bislang keinen Zugang zur institutionellen frühkindlichen Bildung haben.
Gleichzeitig sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe stärker darauf hinwirken, Familien überhaupt für Angebote der Kindertagesbetreuung zu gewinnen. Vorgesehen sind unter anderem niedrigschwellige Informations- und Brückenangebote. Im Mittelpunkt stehen wiederum Kinder in herausfordernden Lebenslagen: Nach Darstellung des Bundes besuchen sie seltener eine Kita oder Kindertagespflegestelle, obwohl sie von früher Förderung besonders profitieren könnten.
Damit verschränkt der Gesetzentwurf drei Instrumente: Kinder sollen früher erreicht, Entwicklungsstände systematischer erhoben und festgestellte Förderbedarfe anschließend gezielt bearbeitet werden. Besonders belastete Einrichtungen sollen dafür zusätzliche Unterstützung für die sprachliche Bildung und die Kita-Sozialarbeit erhalten. Gestärkt werden soll außerdem die Fachberatung, die pädagogische Fachkräfte bei der Qualitätsentwicklung und der Förderung der Kinder unterstützt.
„Das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz ist die entscheidende bildungspolitische Weichenstellung dieser Legislaturperiode“
Eine weitere Änderung betrifft unmittelbar die Grundschulen. Die Ergebnisse der Entwicklungsstandserhebungen und der anschließenden Förderung sollen künftig an die aufnehmende Schule weitergegeben werden können. Dafür will der Bund eine Rechtsgrundlage schaffen. Die Förderung soll damit beim Wechsel von der Kita in die Grundschule nicht abbrechen.
Gerade dieser Übergang ist bildungspolitisch von Bedeutung: Die Grundschule könnte künftig bereits bei der Aufnahme eines Kindes Informationen darüber erhalten, in welchen Entwicklungsbereichen zuvor Förderbedarf festgestellt wurde und welche Unterstützung erfolgt ist. Kita und Schule würden damit zumindest in diesem Bereich stärker Teil einer durchgehenden Förderkette.
Die Bundesregierung setzt dafür auf eine langfristige Finanzierung. Über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung sollen die Länder zwischen 2027 und 2034 insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro erhalten. Anders als bei zeitlich eng begrenzten Förderprogrammen soll damit ein längerfristiger Rahmen für die Qualitätsentwicklung entstehen.
Hinzu kommen weitere Bundesmittel für die Kindertagesbetreuung. Von 2026 bis 2029 stellt der Bund nach Angaben des Bildungsministeriums über ein Investitionsprogramm vier Milliarden Euro für den Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur zur Verfügung. Darüber hinaus können die Länder Mittel aus ihrem Anteil am Sondervermögen für Investitionen in die Kindertagesbetreuung einsetzen.
Bis die neuen Vorgaben den Alltag in Kitas und Grundschulen tatsächlich verändern, dürfte allerdings Zeit vergehen. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten, die einzelnen Bestimmungen werden anschließend schrittweise wirksam. Länder, Kommunen und Träger sollen dadurch Gelegenheit erhalten, Verfahren und Strukturen aufzubauen.
Wie groß die Veränderung am Ende ausfällt, hängt damit nicht allein von den vorgesehenen Milliarden ab. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, aus bundesweit erhobenen Entwicklungsständen tatsächlich eine Förderung zu machen, die Kinder rechtzeitig erreicht – und ob die dafür vorgesehenen zusätzlichen Fachkräfte in den Kitas zur Verfügung stehen.
Prien misst dem Vorhaben jedenfalls eine zentrale Bedeutung für die Bildungspolitik der Bundesregierung bei. „Das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz ist die entscheidende bildungspolitische Weichenstellung dieser Legislaturperiode“, erklärte sie. News4teachers / mit Material der dpa









