SCHONGAU/MÜNCHEN. Der Angriff auf zwei Schülerinnen am Welfen-Gymnasium im oberbayerischen Schongau wird inzwischen als rechte Gewalttat eingestuft. Der mutmaßliche Täter, ein 16-jähriger ehemaliger Schüler, soll ein Manifest verfasst haben, das von Frauenhass, Queerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus geprägt ist. Obwohl Polizei, Justiz, Jugendamt und Schule seit mehr als einem Jahr mit dem Jugendlichen befasst waren, wurde er nicht als Risikoperson eingestuft. Nun stellt sich die Frage, ob die Behörden die Warnsignale unterschätzt und Möglichkeiten zur Prävention ungenutzt gelassen haben.

Am 8. Juli, gegen 12.50 Uhr, betritt ein 16-Jähriger das Welfen-Gymnasium in Schongau. Der ehemalige Schüler trägt eine Pistole und zwei Messer bei sich. Er gibt einen Schuss ab, der niemanden trifft. Danach versagt die Waffe. Der Jugendliche greift zu einem Messer und sticht im Eingangsbereich der Schule von hinten auf zwei 13-jährige Schülerinnen ein. Beide werden schwer verletzt und müssen über längere Zeit im Krankenhaus behandelt werden.
Lehrkräfte und Polizisten überwältigen den Angreifer, bevor er weitere Menschen verletzen kann. Mitschüler kümmern sich um die stark blutenden Mädchen und leisten Erste Hilfe. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) würdigt ihr Verhalten später als „herausragend und vorbildlich“. Nach Angaben des Innenministeriums hatte der Jugendliche insgesamt sechs Schuss Munition bei sich.
„Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse wurde die Tat durch die Polizei als rechte Gewalttat eingestuft“
Inzwischen stuft die Polizei den Angriff als rechte Gewalttat ein. Herrmann berichtete darüber im Innenausschuss des Bayerischen Landtags. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand habe der Beschuldigte ein Manifest verfasst, dessen Inhalte auf ein extremistisches Tatmotiv hindeuteten.
„Es ist unter anderem durch Frauenhass, durch Queerfeindlichkeit, durch Rassismus und Antisemitismus geprägt“, erklärte der Innenminister. „Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse wurde die Tat durch die Polizei als rechte Gewalttat eingestuft.“
Das Schreiben enthält nach den bisherigen Erkenntnissen auch Beschimpfungen von Mitschülern und Lehrkräften. Die Ermittlungen führt die bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET).
Der Jugendliche war den Sicherheitsbehörden bereits seit März 2025 bekannt. Damals soll er in sozialen Medien Amokläufe verherrlicht haben. Die Staatsanwaltschaft München II leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten ein. Bei Durchsuchungen der elterlichen Wohnungen fanden Polizisten unter anderem eine Schutzweste, mehrere Messer und eine Sturmhaube.
Im Dezember 2025 kam ein weiterer Verdacht hinzu. Der Jugendliche soll gegenüber einem Mitschüler eine Äußerung gemacht haben, die als Androhung von Straftaten gewertet werden konnte. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung erläuterte Herrmann im Innenausschuss außerdem, dass im Februar 2026 ein weiteres Verfahren wegen der Verbreitung jugendpornografischer Inhalte geahndet worden sei.
Polizei, Schule, Jugendamt und Eltern waren in den Fall einbezogen. Der Jugendliche wurde vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen und wechselte anschließend die Schule. Nach Angaben des Innenministeriums betreuten Polizisten ihn über mehrere Wochen, bezogen den Schulsozialarbeiter ein und veranlassten die Teilnahme an einem Präventionskurs. Auch ein psychiatrisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Bis zum Angriff lag es allerdings nicht vor.
Trotz dieser Vorgeschichte wurde der Jugendliche nicht als Risikoperson eingestuft. Das spezialisierte Bedrohungsmanagement der Polizei wurde deshalb nicht eingeschaltet.
Das Innenministerium begründet dies damit, dass nach den damals bekannten Erkenntnissen keine ausreichenden objektiven Hinweise auf künftig zu erwartende schwere Straftaten vorgelegen hätten. Auch für eine Untersuchungshaft habe es zu keinem Zeitpunkt eine rechtliche Grundlage gegeben. Herrmann sprach im Innenausschuss von fehlenden „echten, durchsetzungsfähigen Haftgründen“.
Oliver Penonic vom bayerischen Innenministerium verteidigte das Vorgehen der Polizei. Die Beamten hätten bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, obwohl der Jugendliche nicht offiziell als Risikoperson geführt worden sei. Dass bei einer Durchsuchung Messer gefunden würden, sei inzwischen „leider eher die Regel, als dass es die Ausnahme ist“, erklärte er.
Hinzu komme die große Zahl entsprechender Fälle. In Bayern registriere die Polizei jährlich „weit über 600 Taten“ mit vergleichbaren Androhungen, sagte Penonic. „Da kann nicht jeder in das Bedrohungsmanagement aufgenommen werden.“
„Haben wir wirklich alles Mögliche getan, um den Täter im Vorfeld schon von seinen Taten abzubringen?“
Die SPD-Opposition bezweifelt, dass die Behörden alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Die Landtagsabgeordnete Christiane Feichtmeier kritisierte insbesondere, dass das spezialisierte Gefährdungsmanagement der Polizei nicht eingeschaltet worden sei. „Da sind die Spezialisten für solche Fälle“, erklärte sie.
Ihre zentrale Frage blieb nach der Aussprache im Innenausschuss offen: „Haben wir wirklich alles Mögliche getan, um den Täter im Vorfeld schon von seinen Taten abzubringen?“
Herrmann verwies unterdessen auf die zunehmende Gefahr durch im Internet radikalisierte Einzeltäter. Immer häufiger seien die Täter minderjährig. Die Radikalisierung könne inzwischen innerhalb von drei bis vier Monaten erfolgen. Der Innenminister beschrieb die Gefahr, „dass einer, der nur das Maul aufgerissen hat, plötzlich zum Täter wird“.
Ein psychologisches Gutachten, das erst nach einem halben Jahr vorliege, könne unter solchen Bedingungen bereits zu spät kommen. Im Fall Schongau war eine entsprechende Begutachtung zwar veranlasst worden, aber bis zur Tat nicht abgeschlossen.
Nach Angaben eines Vertreters des Justizministeriums gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass die Schuldfähigkeit des Jugendlichen durch eine psychische Erkrankung vermindert gewesen sein könnte. Das entsprechende Gutachten steht jedoch noch aus.
Herrmann räumte ein, dass die Behörden aus dem Fall lernen müssten. Zugleich verwies er auf die rechtlichen Grenzen staatlicher Eingriffsmöglichkeiten gegenüber Jugendlichen. „Wir können nicht jeden sofort, der irgendeinen Unsinn verbreitet, einsperren“, sagte der Innenminister. „Aber wir müssen zum Schutz der Allgemeinheit diese Einzelfälle ernster nehmen und wirklich eng dranbleiben.“
Die Polizei könne solche Taten nicht allein verhindern, betonte Herrmann. Prävention sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ausdrücklich verwies er auf die Verantwortung von Schulen und Jugendämtern. Es müsse geprüft werden, wie künftig mit Erkenntnissen über Drohungen von Schülerinnen und Schülern umzugehen sei.
Auch die polizeilichen Einsatzkonzepte sollen fortlaufend weiterentwickelt werden. Konkrete Änderungen am Bedrohungsmanagement oder an der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Schulen und Jugendhilfe wurden bislang nicht benannt.
Herrmann kündigte an, nach vollständiger Aufarbeitung des Falls weitere Konsequenzen zu prüfen: „Hier müssen wir, wenn dann alles auf dem Tisch liegt, sicherlich auch noch für die Zukunft weitere Konsequenzen ziehen.“ News4teachers / mit Material der dpa
„Eine Community, die Mörder produziert“: Was Schongau und Fagersta womöglich verbindet









